Die Minijobs liegen deutlich unter den Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer.
Bin mir nicht sicher, ob du das Prinzip des Minijobs überhaupt verstanden hast.
Eine geringügige Beschäftigung ist nunmal deswegen geringfügig, weil du nur bis zu 450€ verdienen darfst. Der Arbeitgeber bezahlt einen pauschalen Vericherungsbeitrag, um das Ganze zu vereinfachen. Wenn du mehr verdienst, läuft das eben nicht mehr unter dem Begriff Minijob. Wenn du alleinstehend bist und NUR einen Minijob hast, bist du halt in der Regel beim Arbeitsamt gemeldet und bekommst ergänzendes ALG II und bist auch dort krankenversichert, genauso wie die Rentner über die Rentenkasse krankenversichert sind. Dass dir das später für die Rente nix bringt, habe ich vor längerer Zeit schonmal angesprochen, aber das merken viele eben erst, wenns soweit ist...