Sollten diese ihren Kindern erlauben, die ganze Nacht aufzubleiben, wäre das nicht gesetzlich.
Wie lange das eigene Kind aufbleiben darf kann man immer noch selbst entscheiden, dafür gib es keine Gesetze.
Und es wäre verletzte Aufsichtspflicht.
Die Aufsichtspflicht umfasst generell zwei große Schutzzwecke, die Kinder vor Schaden beschützen und Dritte vor Schäden schützen, die durch die eigenen Kinder verursacht werden können.
Natürlich sollte man auf seine Kinder aufpassen, allerdings sagt die Aufsichtspflicht nur, dass man seinen Kinder beobachtet, zumindest stichhaltig, sie sagt nicht, dass Kinder ins Bett müssen. Ein Kind kann so lange aufbleiben, wie die Eltern es erlauben, wenn die Eltern dann alle 10 Minuten bis um 2 Uhr nachts nach ihrem Kind schauen, wird die Aufsichtspflicht voll und ganz erfüllt.