Kuscheljustiz Deutschland?

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  • 5 Jahre. Man muss ja sagen, dass der Verursacher sicherlich gute Führung bekommt und deswegen auch eher entlassen wird.

    Hier finde ich das Gesetz bzw dessen Interpretation tatsächlich zu lasch, wer in ein Auto steigt und dann einen Menschen durch fahrlässiges Verhalten schädigt (dazu zählt auch Trunkenheit an Steuer), der darf ruhig etwas länger einsitzen, um sich Gedanken zu machen, was er da falsch gemacht hat.

    Darüber kann man also nur im Gefängnis nachdenken?

    Die allermeisten Menschen werden in einem solchen Fall von ihrem Gewissen bereits zu Genüge geplagt und wenn jemand kein Gewissen hat, wird's ihm in fünf Jahren auch nicht mehr leidtun als jetzt.

    Man sollte schon differenzieren, ob eine Aktion, die im Tod von jemanden endet, böswillig und bewusst gesetzt war, oder ob jemand fahrlässig gehandelt hat.

  • 5 Jahre

    Also das was im Gesetz bei fahrlässiger Tötung maximal vorgesehen ist. Das finde ich eine faire Antwort, auch wenn ich selbst nicht zustimme. Sonst wird in solchen Diskussion ja immer irgendwas jenseits von Mord gefordert|gewünscht.


    Ich stimme nicht zu, weil der Angeklagte gemäß Artikel geständig und reuig war und ich beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt als „noch fahrlässiger“ einstufen würde als die hierige Bedienung des Telefons. Die überhöhte Geschwindigkeit war vermutlich nur eine Folge der Telefonbenutzung. Entsprechend muss in meinen Augen noch „Luft nach oben“ sein, damit gewichtigere Vergehen auch relativ stärker bestraft werden können.

  • Mipha

    Hat das Label Gesellschaft hinzugefügt.
  • Gelbe Karte für Boateng (nd-aktuell.de)
    Jérôme Boateng hat seine ehemalige Partnerin geschlagen, beleidigt und angespuckt. Der Fußballprofi zeigt keinen Funken Selbstreflexion oder Reue - doch wurde…
    www.nd-aktuell.de


    Diesmal ein Fall der vielleicht nicht dem Titel des Themas entspricht (auch wenn einige argumentieren würden dass die Strafe deutlich zu lasch sei, gerade angesichts des unteren Teils des verlinkten Artikels): Fußballstar Jerome Boateng (34) wurde gerade in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen € verurteilt wegen Körperverletzung und Beleidigung seiner ehemaligen Freundin in der Karibik im Jahr 2018. Die Staatsanwältin Kathrin Reichert vermutet, dass es sich hierbei nur um die Spitze des Eisbergs handelt. Jerome Boateng zeigte während der Gerichtssitzung keinerlei Reue und Selbstreflexion und verharrte auf Nichtschuld, seine Verteidiger kündigen bereits Revision an.


    Eine weitere Ex-Freundin der Boateng Gewalt angetan haben soll ist Kasia Lenhardt, die sich allerdings nicht mehr wehren kann. Nachdem Boateng sie ein Geheimhaltungsvertrag unterschrieben haben lassen soll denunzierte er sie als Alkoholikerin und Erpresserin in der "Bild" Zeitung, woraufhin sie sich ihr Leben nahm. Seiner Fußballkarriere haben die Gewaltvorwürfe indes nicht sonderlich geschadet, nach dem Suizid von Kasia Lenhardt wechselte er 2021 von Bayern München zu Olympique Lyon.


    König Fußball ist eine der letzten betonfesten Bastionen des Patriarchats in Europa und die Institution Fußball dementsprechend ein Schutzraum für Täter.

  • Das sowas mit einem Patriachat oder sonst was zu tun hat, halte ich für "bei den Haaren herbeigezogen". Natürlich ist es Männer Fußball, aber damit hat es sich auch schon. Worum es hier geht ist Geld. Nicht mehr und nicht weniger. Boateng ist ein guter Fußballer der einem Verein viel Geld einbringt. Wäre er eine Pfeife ohne Geld, so würde sich niemand darum kümmern.


    Leider wird es für Personen zunehmend schwerer Gewaltdelikte zu beweisen. Da einfach viel zu viele Falschaussagen getätigt werden und eindeutige Beweise meist nie existieren. Vermutlich wird Herr Boateng in einer der Revisionsrunden freigesprochen. Dafür würde ich fast mein Monatslohn wetten.

  • Das sowas mit einem Patriachat oder sonst was zu tun hat, halte ich für "bei den Haaren herbeigezogen". Natürlich ist es Männer Fußball, aber damit hat es sich auch schon. Worum es hier geht ist Geld. Nicht mehr und nicht weniger. Boateng ist ein guter Fußballer der einem Verein viel Geld einbringt. Wäre er eine Pfeife ohne Geld, so würde sich niemand darum kümmern.


    Leider wird es für Personen zunehmend schwerer Gewaltdelikte zu beweisen. Da einfach viel zu viele Falschaussagen getätigt werden und eindeutige Beweise meist nie existieren. Vermutlich wird Herr Boateng in einer der Revisionsrunden freigesprochen. Dafür würde ich fast mein Monatslohn wetten.

    Das Ding ist, dass eine Frau aus dem Frauenfußball öffentlich viel mehr auseinandergenommen werden würde als er.

    Außerdem ist das gesamte Justizsystem darauf ausgelegt eher Täter zu schützen und möglichst milde mit ihnen zu verfahren, als Opfern Recht zuzusprechen und sie zu schützen. Vor allem wenn der Täter männlich und das Opfer weiblich ist.


    Wenn ein Mann angeklagt wird, kommen dann wieder Leute, leider auch zu Genüge Frauen, hervor "Frauen sind alles Schlampen gegen die man sich absichern muss, weil sie ALLE nur dein Haus klauen und dich einer Gewalttat / Vergewaltigung bezichtigen wollen" und "man darf heutzutage einer Frau nichtmal mehr ein Kompliment machen, sonst flattert eine Anzeige ins Haus 🤡" und all der Bullshit.


    Selbst meine Freund*innen sind / waren zb. auf Depps Seite, weil sie viele Falschinformationen erhalten haben und dann sagst du ihnen, dass er auch eine lange Geschichte an Gewaltdelikten gegenüber den verschiedensten Personen an Set hatte, wegen wohl den unnötigsten und dümmsten Dingen, da kommen sie dann auch etwas mehr ins Grübeln.


    Einer der Einzigen, dem ich glaube (und wo ich natürlich den Fall mitbekommen habe, sonst wüsste ich ja nicht davon, von den meisten weiß ich nunmal nichts), ist Assange. Der Kerl ist sowas von in eine Falle gelaufen.

  • Ich packe es mal hier hin, weil es irgendwie nirgendwo anders gut hinpasst.


    Was ich gestern festgestellt habe: Es ist sehr anstregend mit einem Juristen über Moral zu diskutieren.


    Grundausgang war die Fragestellung: Ist Sklaverei schlimmer als Mord? Wo meine absolut sichere Ansicht ist, dass ja, Sklaverei ist schlimmer als Mord, weil sie am Ende mehr Leid erzeugt.


    Dann kommt der Anwalt natürlich aber an: "Ja, aber es hat ja einen Grund, warum Mord die schlimmste Straftat ist. Und wenn wir nun ins Gesetz schauen, dann sind es Lebenslange Strafen für Mord, aber nur 5-10 Jahre, nie mehr als 20 für Sklaverei." (Amerikanischer Jurist, bei uns in Deutschland ist es übrigens noch einmal deutlich weniger.)


    Und ich so: "Ich halte es sinnlos Moralvorstellungen auf Gesetzen zu basieren, weil wenn wir nun einmal die Zeit der Sklaverei angucken, dann war diese legal und es derweil aber illegal Sklaven zu befreien. Während wir uns fraglos darauf einigen können, dass Sklaverei unmoralisch ist und die Befreiung von Sklaven moralisch."


    Und er: "Ja, aber Gesetze geben halt die Moral ihrer Zeit wieder."


    Ich: "Die durch Propaganda manipuliert werden kann."


    Es war ein... Interessantes Gespräch. Und ja, es hatte ursprünglich mit dem Thema angefangen, dass er unzufrieden war, dass in einem Film am Ende der Bösewicht überleben durfte und sogar von den Helden integriert wurde.


    Und ja, ich bin ehrlich, meine Moralvorstellung baut am Ende eben Utilitarianismus auf. Moralisch ist, was das meiste Leid verhindert und das meiste Wohlergehen erzeugt. Was halt auch der Grund ist - damit hatte die Diskussion dann angefangen - warum ich Strafen für sinnlos halte, weil sie eben die Welt nicht besser machen. Sie erfüllen nur das Bedürfnis nach irgendeinem Gerechtigkeitssinn, aber hierbei ist halt natürlich die Sache: Two wrongs don't make a right.


    War dann auch so eine Sache:


    Er: "Also denkst du, dass die Todesstrafe weniger schlimm ist, als eine Lebenslange Freiheitsstrafe?"


    Ich: "Ich glaube nicht an Strafen. Bin generell gegen sie. Ich will Rehabilitation, keine Strafe. Allerhöchstens Sicherheitsverwahrung für diejenigen, die nicht rehabilitiert werden können, aber eben nicht als Strafe, sondern um weiteres Leid zu verhindern."

  • Grundausgang war die Fragestellung: Ist Sklaverei schlimmer als Mord? Wo meine absolut sichere Ansicht ist, dass ja, Sklaverei ist schlimmer als Mord, weil sie am Ende mehr Leid erzeugt.

    Bin mir da nicht so sicher. In Deutschland ist ja die Menschenwürde das höchste Gut, weswegen natürlich das Leben an erster Stelle steht.

    Wer tot ist, kann sich nicht mehr wehren. Theoretisch ist es aber möglich als Überlebender dem Sklaverei-Täter zu verzeihen und ihm bei seiner Verbüßung und Verurteilung "zur Seite zu stehen", auszusagen, darüber zu sprechen und anschließend ein besseres Leben zu genießen. Als Toter gibt es keine Chancen mehr.


    Und btw schließt es ja nicht aus, dass wenn ein Mensch durch die Sklaverei gestorben sind, dass der Täter dann doch noch wegen Mordes (oder zumindest lebenslänglich) verurteilt werden kann.

  • Alaiya


    Es ist schwierig dazu was zu sagen. Der wesentliche Unterschied ist halt, Sklaverei muss nicht unendlich sein, Mord ist es immer. Auch wenn Sklaverei wirklich die schmutzigste Beschäftigung ist, die es gibt. Manche tun es sogar freiwillig, weil sie keinen anderen Ausweg finden um wenigstens etwas zu bekommen und wenn es nur etwas Nahrung ist. Ansonsten hilft es vielleicht weiter wenn man mit den Sklaven darüber redet, ob sie lieber als Sklave arbeiten oder lieber sterben würden. Also wenn ich Berichte darüber lese, in Minen, wo es keine Sicherheitsauflagen gibt, dann tun die das echt, weil sie keinen anderen Ausweg finden. Die da als Sklaven arbeiten sind ganz unten, wollen sich aber trotzdem irgendwie einbringen und sich nützlich machen.


    Ich meine, wenn du die Wahl hättest, entweder als Sklave zu arbeiten oder umgebracht zu werden, dann würden viele wahrscheinlich eher die Sklavenwahl annehmen.

  • Ermittler in Wunsiedel: Elfjähriger tötete Zehnjährige
    Die Tat in Oberfranken macht auch fünf Monate danach noch immer sprachlos: Laut Ermittler hat ein Elfjähriger ein zehnjähriges Mädchen getötet.
    www.google.com


    Eine unfassbare Tat und das ist nicht das erste Mal, dass Kinder andere Kinder sogar töten. Ich frage mich nur, ob es richtig ist, dass es in solchen Fällen keine Strafmündigkeit besteht. Ich habe auch mal gelesen, dass immer mehr Kinder Verbrechen begehen.


    Sollte man das Alter herabsetzen um juristisch bestraft werden zu können?

  • Natürlich ist es richtig, dass hier keine Strafmündigkeit besteht. Was soll ein 11 Jähriger über diese Tat wirklich verstehen. Klar irgendwann und irgendwo muss man eine Grenze ziehen. Aber das Umfeld vom Kind ist das eigentliche Problem meiner Meinung nach. Ob man das Kind wirklich wieder rehabilitieren kann nach einer solchen Tat ist die eigentliche Frage.

  • Natürlich ist es richtig, dass hier keine Strafmündigkeit besteht. Was soll ein 11 Jähriger über diese Tat wirklich verstehen. Klar irgendwann und irgendwo muss man eine Grenze ziehen. Aber das Umfeld vom Kind ist das eigentliche Problem meiner Meinung nach. Ob man das Kind wirklich wieder rehabilitieren kann nach einer solchen Tat ist die eigentliche Frage.

    Es ist richtig, dass keine eigetliche Strafmündigkeit besteht, aber man muss Elfjährige dennoch nicht derart infantilisiert betrachten. Deren kognitiven Fähigkeiten sind sehr viel besser als viele Leute es ihnen zumuten.



    Was mich sehr viel mehr ärgert ist das Teichtmeister-Urteil:

    Ticker-Nachlese: Zwei Jahre bedingte Haft für Florian Teichtmeister
    Das Urteil sei nicht dem Ruf der Straße gefolgt, sagt der Richter bei der Verkündung. Dem früheren Film- und Burgschauspieler wurde vorgeworfen, 13 Jahre lang…
    www.diepresse.com


    Man könnte ja fast glauben, dass das Rechtssystem bloß ein patriarchales System sei, das vor allem bei Sexualstraftaten, Domestic Violence und anderen Gewalttaten in erster Linie Schutz und Milde gegen die oft männlichen Täter im Sinn hat. Im Fall von Lindemann war man dann besonders drum bemüht, dass der gute Mann nichtmal einen Prozess erhält.


    Zitat

    „Das Urteil ist nicht dem Ruf der Straße gefolgt“, sagte Richter Stefan Apostol bei der Urteilsverkündung

    Er impliziert, dass Menschen, die bei fucking Kinderpornografie harte Urteile fordern nur ein Mob seien.

    Er will aber eigentlich: "natürlich beschützen wir einen bekannten Mann, duh."

  • Die dt. Gesetze sind eigentlich sehr gut. Wir gehen teils in letzer Zeit sogar in Richtung, dass es in manchen Bereichen zu krass wird - bezüglich Mindestrafen und Kriminalisierung.


    Was oft nicht beachtet wird: Der Strafrahmen nach oben bietet viel Spielraum. Amerikanische Verhältnisse mit Phantasiestrafe na la 500 Jahre Gefängnis ... oder der Todesstrafe - will ich hier auch nicht. Die Gesellschaft hat immer irgendwo - zumindest indirekt - Anteil daran, dass ein gewisser Anteil Straftäter "produziert" wird. Also ist der Resozialisierungs-Gedanke ganz brauchbar hier.


    Wenn dann nutzen Richter eher die Spielräume nicht gut aus. Oder - das ist leider extreeeeem oft der Fall: Zeitungen berichten reißerisch. Wenn man über die Überschrift hinaus liest findet man schon ne ganz anderer Darstellung bei BILD. Bei andern Zeitungen dann nochmal. Aber richtig intensiv ein Urteil zitieren ... tun die auch nicht. Da müsste man die Begründung an sich sich schon durchlesen. Die offizielle Begründung vom Gericht. Oder auf Rechtsseiten, die sowas analysieren.


    Wir tun gut daran, uns unsere unabhängige Justiz zu erhalten. Da kommt qualitativ ne menge Gutes dabei raus, wenn man sich im Detail damit auseinandersetzt, nicht auf das Hetzerische einlässt - oder sich in Aktionismus (Poltik da leider oft dabei) übt.


    Die Strafmündigkeit ab 14 beibehalten (auf der andern Seite Absenkung vom Wahlalter) wollen - ist aber nicht so ne dolle Sache. Da werden teils Leute als rechts geframt, die ne Absenkung auf z. B. nur 12 wollen. Weil sowas oft klassisch rechte Forderungen wären. Aber wenn dann als Argument ist "man soll die Kinder nicht ihr ganzes Leben ins Gefängnis sperren" - zieht das auch irgendwo nich, wenn gerade da ja Jugendstrafrecht erst mal einsetzt und viel Spielraum hat. Es will ja niemand ab 12 Erwachsenenstrafrecht.


    Teichmeister-Urteil war Österreich. Aber scheint angemessen zu sein, dafür dass er ja nur Dateien besessen hat. (Selber nicht tätlich gegenüber andern übergriffig geworden ist.) Da ist die Annahme dass dadurch andere zur Produktion angeregt werden ja auch schon weit hergeholt. (Der hat bestimmt nich andere bezahlt - müsst aber im Detail mich da einlesen. Sicher eher ausm Darknet oder so.) Da sind eher die Persönlichkeitsrechte das Problem und dass sowas deswegen natürlich nicht weiter verbreitet gehört sondern möglichst überall gelöscht und hart dagegen vorgegangen.



    Edit: Ich muss noch nen Edit nachschieben. Bevor jemand - da ich hier nen relativ neuen Account hab - auf die Idee kommt ich wolle provozieren oder sonstwas. (Wobei eigentlich durch obigen Post schon klar sein sollte, dass ich eher sachlich bin bei dem Thema.) Es sind oft Leute die selbt betroffen sind, die einfach härtere Strafen fordern. Denken, es gehe ihnen dann besser. Ich bezweifle das irgendwie. (Kann es natürlich nur vermuten, selber nicht wissen.)


    Man kann auf beiden Seiten ansetzen: Bei der Prävention von Straftaten aber auch bei der Behandlung der Opfer (körperlich und psychisch). Strafen setzen insofern eigentlich nur bei der Prävention an - wenn man annnimmt, dass diese auch abschreckend wirkt (und derjenige so lang er in Haft ist keine weiteren Straftaten begehen kann). Mit echt lebenslanger Haft oder Todesstrafe nimmt man demjenigen aber jede Chance auf Besserung. Abschreckung ... wirkt nicht immer. (Im Falle "Todesstrafe für Vergewaltiger" steht sogar zur Diskussion, dass Vergewaltiger die sonst nicht das Opfer getötet hätten ... dann immer töten würden - weil es für deren Strafe dann keinen Unterschied mehr macht und dadurch wenigstens noch Zeugen beseitigt wüdren.)


    Daher finde ich "angemessene" (= d. h. nicht einfach mehr und mehr und härter) wichtig und gut. Jura ... ist halt was, was die Leute die da tätig sind dann jahrelang studieren müssen. Mir ist auch nicht alles dort ersichtlich immer - bei manchen Urteilen.


    Was mich etwas stört: Wenn Nachrichten über die Täter berichten. Und die Justiz sich intensiv mit diesen befasst (Gutachter, etc.) - das ist ja eigentlich auch hilfreich um Täter zu verstehen. (Was für Prävention genutzt werden kann.) Es heißt dann von manchen "das ist Täterschutz und die Opfer kriegen keine Aufmerksamkeit". Wäre es wirklich so gut, wenn man ne Homestory mit den Opfern macht und die 24/7 verfolgt um zu zeigen, wie die leiden? Ich kann hier auch nur vermuten: Wären ich oder Angehörige von mir Opfer ... würde ich das nicht wollen. (Und Therapie, etc. gibt es ja schon - ist ne andere Sache, wenn da Geld für Therapieplätze fehlt. Da wird halt nur nich von der BILD mit Fotostory drüber berichtet, so dass das untergeht in der Wahrnehmung.)

  • Karlsruhe: Mehrmalige Anklage für dieselbe Tat ist verfassungswidrig | MDR.DE
    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung für verfassungswidrig erklärt, die es möglich machte, ein Strafverfahren wegen schwerer Verbrechen bei neuen…
    www.mdr.de


    Aus meiner Sicht ein trauriger Tag für die Gerechtigkeit, aber recht haben und recht bekommen...

    Ich sehe durchaus die Gründe, warum das damals so ins Grundgesetz geschieben wurde. Nur gibt es eben auch in der Beweisführung Fortschritte, die früher undenkbar waren. Dass selbst die Verfassungsricher dazu nicht einstimmiger Meinung waren, sollte halt auch zu denken geben...


    Hier nochmal mehr zu dem Fall, der überhaupt zur jetzt gekippten Gesetzesänderung führte:

    Mordfall Frederike: 64-Jähriger darf nicht erneut angeklagt werden
    Der Mordfall Frederike wird nicht erneut aufgerollt. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass ein freigesprochener Verdächtiger nicht noch…
    www.ndr.de

    Er wandte sich an Gucky: "Der Kommandant hat mich gewarnt für den Fall, dass du bei den Ankömmlingen sein würdest. Deine Kommentare würden schwer zu verstehen sein, weil du in einer Art zwanghaften Humors gefangen bist." Perry Rhodan #3133, Seite 55

    Per aspera ad astra!

    Momentan kein Partneravatar mit Missy!

  • "Herr Anwalt" hat dazu ein tolles Video auf Youtube gemacht.

    Bevor ich das gesehen habe, war ich sehr empört und konnte es nicht verstehen, wie man zulassen kann das ein Mörder davon kommt.

    Aber jetzt sehe ich das anders.

    Es tut mir unendlich für die Familie leid, aber was durch die Gesetzesänderung angestoßen werden könnte, wäre nicht tragbar.

  • Das Spannende daran ist, dass man gar nicht weit über Landes- und Kulturgrenzen blicken muss, damit das Ganze wieder komplett anders gehandhabt wird: So ist es z.B in der Schweiz nicht nur möglich ein rechtskräftig eingestelles Verfahren wieder aufzunehmen, wenn neue Beweismittel oder Tatsachen für eine strafrechtliche Verantwortung des Beschuldigten sprechen (Art. 323 StPO), sondern durch ein früheres Urteil beschwerte Personen (z.B. das Opfer) können sogar bei einer Verurteilung des Täters die Revision des Verfahrens verlangen, wenn neue, vor dem Entscheid eingetretene Tatsachen oder neue Beweismittel vorliegen, die geeignet sind, eine "wesentlich strengere Bestrafung" der verurteilten Person herbeizuführen (Art. 410 StPO).


    Das gilt selbstverständlich nur bis zur Verjährung der Tat (und Mord kann hier, anders als in Deutschland, verjähren). Ich finds trotzdem sehr interessant und die Unterschiede haben dafür gesorgt, dass ich erstmal zusätzliche Recherche betreiben musste, um zu verstehen, was vorliegend überhaupt das Problem war.

  • Ein meiner Meinung nach recht gutes Urteil. Wobei ich auch nicht mit allem zufrieden bin, was das BVerfG so entscheiet. Mit den meisten Sachen aber schon. Kritikwürdig finde ich, dass das BVerfG einige Paragraphen aufrecht erhielt, die nur Männer betrafen. Diskriminierung bei Wehrpflicht und dem Exhibitionismus-Paragraphen ... ist erlaubt. Bei der Presse/Rundfunkfreiheit wurde auch viel geurteilt, was fast schon in Richtung Gesetzgebung ging. (Da steht nirgends, dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben muss. Aber daraus dass Presse, etc. unzensiert/unabhängig sein soll, hat BVerfG das über die Jahre mal so rein konstruiert. Weil ja selbst wenn man alle Zensuer per Gesetz verbiet private nicht mehr "unabhängig" wären, ÖR mit politiknahen "Rundfunkräten" aber schon.)


    Ich fänds kritisch, wenn man so lang anklagen könnte, bis es klappt. Man kann ja nich mal an Unis freiwillig (extra was zahlen) weiter studieren wenn man bei Prüfungen einige Male durchgefallen ist. Würde hier - auch wenn die dt. Gerichte ordentlich funktionieren (wer weiß wie/ob sich das aber verschieben könnte, käme die AfD mal an die Macht ... auf Landesebene könnten sie im Osten schon stark Einfluss bekommen in naher Zukunft) - schon die Gefahr sehen, dass man so lange Beweise "produziert" (d. h. auch welche die gar nicht echt sind) bis es Gerichte glauben - und verurteilen.


    Die bisherigen Wiederaufnahmegründe zuungunsten des Angeklagten/Verurteilen sahen wohl nur Geständnis und absichtliche Pflichtverletzungen (Falschaussagen von Zeugen, falsche Urkunden) vor - zugunsten ist mehr möglich.


    So viel geht hier nicht verloren: Bei sehr vielen Straftaten wäre die Verfolgung bei 30-40 Jahren später schon verjährt. Mord ist die Ausnahme - der verjährt nie. Hier aber schon kritisch, wie Mord definiert ist - der Paragraph wird von Juristen auch als reformbedürftig angesehen. Stammt aus der NS-Zeit. Die Mordmerkmale können z. B. schon erfüllt sein, wenn eine Frau vom Mann tyrannisiert wurde und ihn vergiftet. ("Heimtücke.") Während ein Mann der ne Frau totprügelt wenn nicht irgendwie niedere Motive dahinter und hinterrücks erschlagen, etc. - eher auch mal nur mit Totschlag dran sein kann. (Und zack ... wär vielleicht ne harmlose Sache nach Ewigkeiten noch zu verfolgen, die andere die vielen subjektiv schlimmer erscheint nicht mehr verfolgbar.)


    Welche Wirkung hat nun Strafe? Nun ... Resozialisieren wird man den Mann in aktuellem Fall wohl nicht mehr müssen. Wäre er ein Problemfall/Wiederholungstäter - wär er schon genug wegen anderer Sachen noch dran gewesen. Da hätten wir die Probleme quasi schon "überlebt", weil der damals dann schon weiter gemacht hätte. Der fehlende Tatnachweis bei der Tat die jetzt nochmal aufgerollt werden sollte (weil damals kein DNA-Abgleich möglich) ... hätte hier bei "Nachholung" eines Urteils gar nicht möglichen andern Straftaten rückgängig machen können.


    Abschreckung: Nun ... den Täter im Einzelfall musste es wohl nicht mehr abschrecken. Ob es auf andere soooo viel mehr abschreckend wirkt (bzw. weniger - ohne die neue Aufrollung des Falls) wenn 40 Jahre erst mal gar nix passierte? Denke nicht. Die Allgemeinheit sollte schon wegen aktuellerer Fälle gut Angst vor Strafverfolgung haben.


    Das ist höchstens irgendwie "Genugtuung" für die Angehörigen - das Opfer wird auch nicht wieder lebendig. Ob das Opfer so viele Jahre später noch das gewollt hätte? Bzw. gewollt hätte, dass die Angehörigen so lang daran sich aufhängen - statt früher damit abzuschließen? Auch etwas, worüber man diskutieren könnte.


    Diese "Genugtuung" ist auch irgendwo ein bisschen was wie "Rache". Und "Gerechtigkeit" ist sowieso subjektiv - von jedem unterschiedlich empfunden. Ich würd sagen, man sollte jedes Jahr nach einer Tag zur Hälfte oder ein Drittel auf ne mögliche Strafe anrechnen. Ohne besondere Schwere der Schuld i. d. R. nach 15 Jahren Freikommen möglich, bei lebenslang. 40 Jahre später ... sollte da nicht wirklich mehr viel übrig bleiben. Selbst bei Taten die noch nach aktuellem Recht verfolgt werden können. Weil z. B. erstmalig angeklagt so viel später. Macht keinen Sinn nen Opa noch so lang in den Knast zu hocken und die Lebensjahre in dem höheren Alter wirken vermutlich "härter", dass weniger ausreicht.


    Noch Leute aus NS-Zeit zu verfolgen (unter deren NS-Recht Sachen gar nicht illegal waren, hier die einzige Ausnahme von "keine Strafe ohne Gesetz", wo man das rückwirkend für strafbar erfassen konnte) find ich auch unnötig. Die Haupttäter wurden in Nürnberger Prozessen abgeurteilt. Irgendwann muss auch mal gut sein.


    Teilweise ein Kritikpunkt des BVerfG war wohl, dass mit der Gesetzesänderung auch Fälle erfasst waren (ja wegen dem Einzelfall speziell darauf zugeschnitten) wo der Freispruch vor der Änderung stattfand. Wobei das Urteil doch schon recht deutlich ausfiel. Da gabs schon knappere Entscheidungen. Ohne GG-Änderungen wird man da nix machen können. FDP/Grüne hier eh kritischer - zu Recht. Auf so Sachen kann auch nur ne GroKo kommen. Leider. (Und leider gefährlich wenn aktuelle Umfragewerte sich bis in 2 Jahren halten ...)