Kuscheljustiz Deutschland?

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  • Folgendes Anschauungsbeispiel:

    Das Anschauungsbeispiel dürfte kein Anschauungsbeispiel sein, da kein Vorsatz vorhanden ist. Totschlag heißt, dass man den Tod mindestens wissentlich in Kauf nimmt. Wenn man jemanden von sich wegschubst, nimmt man eventuell die Verletzung in Kauf, den Tod mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, denn sonst wäre jeder Schubser mal eben versuchter Totschlag und damit Strafbar (weil Totschlag ein Verbrechen darstellt und jeder Versuch eines Verbrechens bereits strafbar ist). Daher ist mindestens bedingter Vorsatz wichtig. Das Beispiel wäre also nur ein entsprechendes Beispiel, wenn man den Betreffenden in Richtung der Bordsteinkante schubst, wissend, dass ein Sturz auf die Bordsteinkante den Typen umbringen könnte. Vielleicht erinnert sich noch jemand an Tugce. Die junge Frau, die im Streit geschlagen wurde und beim Sturz schwere Kopfverletzungen erlitt und später im Krankenhaus verstarb. Der Täter wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, da darf man bezweifeln, dass eine Situation, wie im Beispiel als Totschlag bewertet werden würde.
    Der Unterschied von Mord und Totschlag lässt sich vielleicht besser so beschreiben: Wenn ich in ein Lokal gehe und einfach mal irgendwem die Kehle aufschlitze, dann ist anzunehmen, dass ich das aus außerordentlich niederträchtigen Motiven tue, man würde es wahrscheinlich als Mord behandeln. Wenn ich dagegen mich mit jemandem streite und im ihm wütend ein Messer in den Bauch ramme, ist das Totschlag. Ich musste wissen, dass die Person sterben könnte, aber mein Motiv sollte normalerweise im ersten Fall deutlich negativer beurteilt werden als im zweiten. Zurecht, möchte ich meinen.

  • @Mimimi
    In dem von dir genannten Beispiel bringe ich den Typen versehentlich um. Es lässt sich darüber streiten, ob es sich dabei auch wirklich um Totschlag oder um fahrlässige Tötung handelt, bzw. ob tatsächlich der Notwehrparagraph greift. Kommt auf die Situation an.



    Und bei Totschlag hat auch der Täter durchaus zu leiden

    Das ist absolut korrekt. Aber dann hat er Pech, ganz einfach. Er ist die Fußsohle der Gesellschaft, das würde mich als Richter absolut gar nicht interessieren, ob der Täter zu leiden hat, oder nicht. Hätte er es sich vorherüberlegt, würde er jetzt nicht leiden. Selber schuld.


    Und wenn ich jemanden umbringen will, überlege ich es mir vorher, ob ich dann zu leiden habe, oder nicht. Wenn ich mich dazu entschieden habe, jemanden umzubringen – ob aus Affekt oder nach langer Planung – dann nehme ich die Konsequenzen doch wohl in Kauf, oder?




    Der Unterschied von Mord und Totschlag lässt sich vielleicht besser so beschreiben: Wenn ich in ein Lokal gehe und einfach mal irgendwem die Kehle aufschlitze, dann ist anzunehmen, dass ich das aus außerordentlich niederträchtigen Motiven tue, man würde es wahrscheinlich als Mord behandeln. Wenn ich dagegen mich mit jemandem streite und im ihm wütend ein Messer in den Bauch ramme, ist das Totschlag. Ich musste wissen, dass die Person sterben könnte, aber mein Motiv sollte normalerweise im ersten Fall deutlich negativer beurteilt werden als im zweiten. Zurecht, möchte ich meinen.

    Das ist genau das, was ich nicht verstehe. Nur aufgrund des Motivs ist die eine Tat doch nicht geringer zu beurteilen und bestrafen, als die andere. Als ob IRGENDWEM das Motiv interessiert. Macht eine Tat nicht weniger schlimm.



    Um jetzt hier an der Stelle noch mal meine allgemeine Meinung dazu zu verdeutlichen, was Mord und Totschlag angeht:
    Würde ich jetzt die §§ 211 und 212 des Strafgesetzbuches neu schreiben müsse, würde ich den 212 „Totschlag“ komplett abschaffen und nur den 211 „Mord“ so stehen lassen und folgendermaßen definieren:


    Der Mörder wird mit Freiheitsstrafe bis zum Tod bestraft. Mörder ist, wer einen Menschen absichtlich und wissentlich tötet“.


    „Absichtlich“ ist so definiert, dass ich jemanden töte, und ich mir darüber im Klaren bin, dass ich ihn töte oder töten werde. Ob ich jetzt jemanden zufällig auf der Straße sämtliche Körperteile durchtrenne, einfach weil ich Bock darauf habe, oder jemanden im Streit plötzlich eine Kugel in den Kopf schieße, würde für mich absolut keinen Unterschied machen.



    Kurz noch was zum Thema Reue:
    Ich habe es schon öfters gelesen oder gehört und mir wird schlecht, wenn ich Sätze lese wie: „Es war eine Affekthandlung“ und „Der Täter leidet doch auch darunter“ und „Jeder hat eine zweite Chance verdient“.
    Ähh… nein. Schwerverbrecher haben keine zweite Chance verdient. Das ist meine Meinung dazu


    Wenn der Schuldige zig Mal behauptet, es würde ihm leid tun und er bereut es, er wollte es nicht: Er hat es getan, er war sich darüber im Klaren, was er tut, also hat er die Konsequenzen zu tragen. Muss ich ganz klar so sagen.



    Und wo wir gerade beim Strafgesetzbuch sind/waren:
    An sich ist das Strafgesetzbuch nicht schlecht, aber meiner Meinung nach wird den Richtern viel zu viel Ermessensspielraum, was die Strafen angeht, eingeräumt. In den meisten Fällen werden nur dadurch sehr geringe Strafen ausgesprochen, obwohl – laut Gesetz – noch viel mehr gehen könnte. Man sollte sämtliche Strafen anheben und den Ermessensspielraum deutlich verkleinern. Wo ich gerade darüber nachdenke:


    Irgendwie finde ich das Strafgesetzbuch doch nicht so gut, wie ich es gestern noch behauptet habe.

  • @Yveltal
    Für mich stellt sich gerade die Frage: Welchen Strafzweck verfolgst du? Ich höre raus, dass dir die Strafen zu lasch sind und dass du Mörder und noch einige andere gern lebenslang in Gefängnisse stecken möchtest. Was ich nicht verstehe, ist, was du damit erreichen willst. Was bringt es dir, wenn du derart drakonische Strafen ansetzt?

    An sich ist das Strafgesetzbuch nicht schlecht, aber meiner Meinung nach wird den Richtern viel zu viel Ermessensspielraum, was die Strafen angeht, eingeräumt. In den meisten Fällen werden nur dadurch sehr geringe Strafen ausgesprochen, obwohl – laut Gesetz – noch viel mehr gehen könnte. Man sollte sämtliche Strafen anheben und den Ermessensspielraum deutlich verkleinern.

    Auch wenn es nicht ganz passt, versuch ichs mal am Bußgeldkatalog zu verdeutlichen: Jemand, der regelmäßig auf der Spielstraße 100 fährt, soll genauso bestraft werden, wie jemand, der auf der Autobahn 130 statt 120 gefahren ist. Das ist so in etwa deine Forderung. Zu schnell sind sie ja beide gefahren, wozu im Ermessensspielraum abwägen, dass der eine regelmäßig Leben gefährdet, während der andere einmalig etwas unvorsichtig war?
    Und ja, für mich macht das Motiv einen Unterschied. Es macht einen Unterschied, ob ich angepöbelt werde und den aufdringlichen Typen von mir wegschubse oder ob ich Bock habe jemanden zu verletzen und ihn deshalb schubse in der Hoffnung, dass der Sturz auf den Bordstein ihm das Genick bricht.
    Oder nicht ganz so extrem: Es ist ein qualitativer Unterschied, ob ich beim Fußball jemanden foule und dabei die Verletzung in Kauf nehme oder ob ich gezielt versuche ihn zu verletzen. Es ist ein Unterschied, ob ich mit deinem Laptop in der Hand rumrenne und dabei billigend in Kauf nehme, dass ich ihn fallen lassen und er dabei kaputt gehen könnte oder ob ich ihn auf den Boden schmeiße und drauf rumtrampele, damit er auch wirklich kaputt geht.

  • @Yveltal
    Für mich stellt sich gerade die Frage: Welchen Strafzweck verfolgst du? Ich höre raus, dass dir die Strafen zu lasch sind und dass du Mörder und noch einige andere gern lebenslang in Gefängnisse stecken möchtest. Was ich nicht verstehe, ist, was du damit erreichen willst. Was bringt es dir, wenn du derart drakonische Strafen ansetzt?

    Mit Mörder und noch einige andere meine ich konkret Mörder, Vergewaltiger und KInderschänder. Und was heißt hier bitte "derart drakonische Strafen"? Das sind verdiente Strafen für abscheuliche Taten. Und was ich damit erreichen will, liegt ja wohl auf der Hand, oder?
    Solche Menschen sind der letzte Abschaum, haben aufgrund ihrer Tat in dieser Gesellschaft nichts mehr zu suchen, weil sie Menschenleben mit Füßen treten. Sie stellen eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und deswegen gehören sie aus der Allgemeinheit ausgesperrt.


    Und ja, für mich macht das Motiv einen Unterschied. Es macht einen Unterschied, ob ich angepöbelt werde und den aufdringlichen Typen von mir wegschubse oder ob ich Bock habe jemanden zu verletzen und ihn deshalb schubse in der Hoffnung, dass der Sturz auf den Bordstein ihm das Genick bricht.

    Hier ist der erste Beispiel, so wie du ihn schilderst, entweder fahrlässige Tötung oder Notwehr und das andere Beispiel vorsätzliche Tötung.
    Ich vergleiche nicht das Versehen mit dem Vorsatz, es geht mir rein um das Motiv. Immer noch.



    Auch wenn es nicht ganz passt, versuch ichs mal am Bußgeldkatalog zu verdeutlichen: Jemand, der regelmäßig auf der Spielstraße 100 fährt, soll genauso bestraft werden, wie jemand, der auf der Autobahn 130 statt 120 gefahren ist. Das ist so in etwa deine Forderung. Zu schnell sind sie ja beide gefahren, wozu im Ermessensspielraum abwägen, dass der eine regelmäßig Leben gefährdet, während der andere einmalig etwas unvorsichtig war?


    Und ja, für mich macht das Motiv einen Unterschied. Es macht einen Unterschied, ob ich angepöbelt werde und den aufdringlichen Typen von mir wegschubse oder ob ich Bock habe jemanden zu verletzen und ihn deshalb schubse in der Hoffnung, dass der Sturz auf den Bordstein ihm das Genick bricht.
    Oder nicht ganz so extrem: Es ist ein qualitativer Unterschied, ob ich beim Fußball jemanden foule und dabei die Verletzung in Kauf nehme oder ob ich gezielt versuche ihn zu verletzen. Es ist ein Unterschied, ob ich mit deinem Laptop in der Hand rumrenne und dabei billigend in Kauf nehme, dass ich ihn fallen lassen und er dabei kaputt gehen könnte oder ob ich ihn auf den Boden schmeiße und drauf rumtrampele, damit er auch wirklich kaputt geht.

    So meine ich das überhaupt nicht. Aber bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen sind doch klar definiert. Wer mindestens 21 kmh zu schnell fährt, der... usw. Wer mindestens 31 km/h zu schnell fährt,... usw. Das ist doch klar verständlich. Nur innerhalb dieser Zonen, nenne ich sie jetzt mal, ist es mir zu viel Ermessensspielraum. Das, was du da nennst, ist schon zu krass.
    Und das bezieht sich jetzt nicht auf den Bußgeldkatalog, sondern auf das Strafgesetzbuch, welches in verschiedene Absätze zu jeder Straftat eingeteilt ist.
    Ein zu großer Ermessensspielraum sorgt heuzutage dafür, dass Strafen zu lasch sind, weil sie im Ermessen sehr gering ausgewählt wurden, obwohl härtere Strafen durchaus verdient wären. Das ist die Problematik, die ich sehe. Wenn da steht "in minder schweren Fällen... mit Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren", dann ist dieser Spielraum von unglaublichen 9 Jahren viel zu viel.

  • Todesstrafe


    Um auch mal kurz auf die Todesstrafe zu spreche zu kommen:
    Es ist mir eigentlich fast schon egal, was mit Mördern, Kinderschändern und Vergewaltigern passiert. Hauptsache, sie lassen sich nicht mehr in dieser Gesellschaft blicken. Ob nun bis zum Tod im Knast oder direkt Todesstrafe, macht für mich da keinen großen Unterschied, außer halt die Tatsache, dass man eine Todesstrafe nicht mehr rückgängig machen kann. Aber warum sollte man sie rückgängig machen, wenn der Verurteilte zu 100% schuldig ist?
    Demnach: Ich bin weder Befürworter, noch Gegner der Todesstrafe. Hauptsache für immer weg aus der Gesellschaft.


    Halt stopp.


    Es wirkt so, als ob du jedem der sowas macht eine gewisse Menschlichkeit/Sympathie/whatever absprichst, obwohl du diese eigentlich gar nicht kennst. Auch (darauf wette ich jetzt) wenn ich jetzt das halbe Bisaboard triggere: Nicht alles davon ist gleich schlimm. Kinderschänder und Vergewaltiger sind noch mal was ganz anderes als jemand, der ein Leben ganz nimmt. Der Schaden ist einfach ein ganz anderes Maß. Und wie vorher erwähnt - du weißt nicht, warum das passiert ist, warum es die Person getan hat. Jemanden aus der Gesellschaft zu werfen, so wie du es vorschlägst, ist da eigentlich genauso schlimm wie die Todesstrafe nicht abzulehnen. Ja, ein Mörder hat ein Leben zerstört. Bei dem würde ich es noch eher verstehen. Aber Vergewaltiger und Kinderschänder? Nein, da kann ich einfach nicht zustimmen.
    (Zumal eine Todesstrafe nichts am Geschehen ändert und uns zu keinen besseren Individuen macht.)

  • Das sind verdiente Strafen für abscheuliche Taten. Und was ich damit erreichen will, liegt ja wohl auf der Hand, oder?

    Aus deiner Sicht mag das verdient sein, ich bleibe bei drakonisch. Und nein, mir ist nicht klar, was dein Strafzweck ist. Nicht nur bezogen auf Schwerverbrechen. Was willst du erreichen, wenn du jemanden bestrafst?
    Ich mein, ich könnte das jetzt einfach runterbrechen und vermuten, dass du die Wiederholung der Straftat verhindern möchtest. Dann könnte ich aber, zugegeben völlig übertrieben, fordern, dass jede Straftat mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft wird. Da ich annehme, dass du genau das nicht meintest, bleibt weiterhin die Frage: Was willst du bezwecken?

  • Halt stopp.


    Es wirkt so, als ob du jedem der sowas macht eine gewisse Menschlichkeit/Sympathie/whatever absprichst, obwohl du diese eigentlich gar nicht kennst. Auch (darauf wette ich jetzt) wenn ich jetzt das halbe Bisaboard triggere: Nicht alles davon ist gleich schlimm. Kinderschänder und Vergewaltiger sind noch mal was ganz anderes als jemand, der ein Leben ganz nimmt. Der Schaden ist einfach ein ganz anderes Maß. Und wie vorher erwähnt - du weißt nicht, warum das passiert ist, warum es die Person getan hat. Jemanden aus der Gesellschaft zu werfen, so wie du es vorschlägst, ist da eigentlich genauso schlimm wie die Todesstrafe nicht abzulehnen. Ja, ein Mörder hat ein Leben zerstört. Bei dem würde ich es noch eher verstehen. Aber Vergewaltiger und Kinderschänder? Nein, da kann ich einfach nicht zustimmen.
    (Zumal eine Todesstrafe nichts am Geschehen ändert und uns zu keinen besseren Individuen macht.)

    Deswegen bin ich ja auch kein Befürworter der Todesstrafe. Hauptsache, raus aus der Gesellschaft. Natürlich ist nicht alles gleich schlimm. Allerdings muss man dazu sagen, dass ein Vergewaltigungsopfer ebenfalls ein zerstörtes Leben haben kann und jahrelang darunter leiden oder sich eventuell sogar das Leben nehmen. Das es weniger schlimm ist, sehe ich auch so, aber das heißt nicht zwangsläufig, dass man Mörder bis zum Tode in den Knast steckt und Vergewaltiger und Kinderschänder eben nicht. Denn unter Umständen haben diese ebenfalls ein Leben zerstört. Wenn auch nicht körperlich, allenfalls zumindest geistig. Ändert also nichts daran, dass Vergewaltiger und Kinderschänder genauso die Gesellschaft mit Füßen treten, wie Mörder.



    Edit

    Nach zwei Tagen werde ich noch mal etwas ergänzen. Doppelposten tue ich nicht, eventuell ist es sogar nicht erwünscht. Hab nämlich einen Beitrag leider komplett überlesen (warum auch immer), zu dem ich mich noch mal äußern möchte.


    Aus deiner Sicht mag das verdient sein, ich bleibe bei drakonisch. Und nein, mir ist nicht klar, was dein Strafzweck ist. Nicht nur bezogen auf Schwerverbrechen. Was willst du erreichen, wenn du jemanden bestrafst?Ich mein, ich könnte das jetzt einfach runterbrechen und vermuten, dass du die Wiederholung der Straftat verhindern möchtest. Dann könnte ich aber, zugegeben völlig übertrieben, fordern, dass jede Straftat mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft wird. Da ich annehme, dass du genau das nicht meintest, bleibt weiterhin die Frage: Was willst du bezwecken?


    Ich möchte erreichen, dass die Wiederholungsgefahr sinkt und die Bürger geschützt werden. Das ist das, was ich mit Strafen bezwecken wollen würde. Und das geht nicht, wenn der Täter in den meisten Fällen noch einigermaßen glimpflich daraus kommt. Und mit „glimpflich“ keine ich Strafen, welche sich im unteren Bereich des Ermessens des Richters befinden.



    Zitat aus dem § 177 (6) StGB

    (6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter!!!zwei Jahren!!!zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn


    1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (!!!Vergewaltigung!!!), oder



    Muss ich das noch kommentieren?


    Und natürlich kann man nicht jeden Straftäter lebenslang in den Knast stecken, genau das meine ich nämlich tatsächlich nicht, da sollten aber die Strafen so angehoben werden, dass es richtig weh tut, aber so, dass jemand der nur eine Körperverletzung begeht, nicht die gleiche Strafe bekommt wie ein Mörder. Beispielsweise weniger Bewährungsstrafen bzw. Freiheitsstrafen, welche gar nicht erst zur Bewährung ausgesetzt werden.
    Und bei Straftaten, welche mit Geldstrafe bestraft werden, eben diese Geldstrafen deutlich anheben.



    Und zu guter Letzt was ganz trauriges aus unserer Rechtsprechung. Ein Artikel aus der WAZ, welcher unsere Kuscheljustiz definitiv wiederspiegelt. Und wer jetzt das Gegenteil behauptet – ich sehe es schon wieder kommen - soll es bitte ganz anständig erklären. Gibt weitaus mehr Beispiele als dieses.
    Außerdem haben wir es unserer Kuscheljustiz zu verdanken, dass im Dezember 2016 ein gewisser Herr Amri mit einem LKW quer über den Berliner Weihnachtsmarkt brettern konnte. Da sind wir auch schon beim Thema, nämlich Terror.


    https://www.waz.de/politik/ter…n-werden-id211370085.html


    Welcher „Richter“ – Idiot passt hier besser – hat dieses Urteil gefällt? Wo hat der den Job her? Kann man den bitte auf der Stelle entlassen? Das wäre nett.


    Unabhängig von der Glaubwürdigkeit dieses Artikels aus der WAZ (man kennt unsere Medien ja):
    Wie hättet ihr entschieden? Ist das Leben eines terrorverdächtigen Tunesiers tatsächlich wertvoller als das deutscher Staatsbürger? Also ich habe gekotzt, als ich das gelesen habe und ihr? Jetzt seid ihr gefragt.


    In diesem Sinne.


    ~ Max

  • Ich würde nun gerne einmal meinen Senf hinzugeben:


    Dazu sei gesagt, dass ich nicht weiß worüber du dich hier aufregst, immerhin wird die Mindeststrafe auf 2 Jahre festgesetzt. Dies hat dann zur Folge, dass eine Bewährungsstrafe so gut wie ausgeschlossen ist, da nur Strafen bis 2 Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden können, §56 Abs. 2 StGB.
    Dies ist meiner Erfahrung nach sehr selten der Fall, da man als Täter schon sehr begabt sein muss einerseits sich für einen besonders schweren Fall zu qualifizieren, diesen aber so "sanft" zu begehen, dass man mit der Mindeststrafe davon kommt.


    Zudem sollte dir aufgefallen sein, dass bei diesem Straftatbestand keine Höchststrafe festgesetzt wurde. Das bedeutet gem. § 38 Abs. 2 StGB, dass die Höchststrafe 15 Jahre beträgt, was dem Richter einen weitreichenden Beurteilungsspielraum zulässt, wenn man bedenkt.


    Desweiteren verschweigst du, dass es gesetzlich noch härtere Sanktionen gibt und zwar in den Absätzen 7 und 8 derselben Norm, nämlich wenn der Täter bei der Tat eine Waffe/gefährliches Werkzeug bei sich führt oder das Opfer schwer verletzt bzw. wenn er eine Waffe/gefährliches Werkzeug verwendet oder das Opfer schwer misshandelt bzw. in Lebensgefahr bringt. Dies führt dann zu einer Anhebung der Mindeststrafe auf 3 (Absatz 7) bzw. 5 Jahre (Absatz 8). Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber hier das richtige Gespür für die Strafzumessung gehabt.

    Ein bisschen weniger Polemik tut es auch. Ich finde es sehr bedauerlich, dass du hier auf den Richter einschlägst ohne die Faktenlage zu kennen. Richter müssen sich nun mal an die aktuelle Gesetzeslage halten. Die besagt, dass Ausländer nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen die Todesstrafe droht. (§ 60 Abs. 2 AufenthG iVm § 4 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist wohl das anzuwendende Gesetz. Sollte ich mich irren, sind Korrekturen gerne gesehen.)
    Dies ist, soweit ich mich richtig erinnere, u.A. Folge des Verbots der Todesstrafe. (Und natürlich die Unterschrift internationaler Verträge, bspw. der Genfer Konvention.)
    Es gibt durchaus Mittel diese Hindernisse zu Umgehen, wie die im von dir angeführten Artikel erwähnten völkerrechtlichen verbindlichen Zusicherung. Auch die Erklärung Tunesiens zum sicheren Herkunftsland, wäre eine Möglichkeit, die aber im Bundesrat gescheitert ist. Bleibt zu hoffen, dass besagter Mann in Abschiebehaft sitzt, bzw. von unseren Sicherheitsbehörden ausreichend beschattet wird.


    Um es nochmal klarzustellen, dieser Fall ist kein Problem mit der "Kuscheljustiz" in Deutschland, das ist aktuell geltendes Recht. Wenn du die aktuelle Gesetzeslage nicht ausreichend findest, solltest du dich an die richtige Stelle wenden, den Gesetzgeber. Bedeutet konkret: Bei der nächsten Bundestags- und Landtagswahl schonmal nicht die Grünen wählen.

  • Ich würde nun gerne einmal meinen Senf hinzugeben:


    Dazu sei gesagt, dass ich nicht weiß worüber du dich hier aufregst, immerhin wird die Mindeststrafe auf 2 Jahre festgesetzt. Dies hat dann zur Folge, dass eine Bewährungsstrafe so gut wie ausgeschlossen ist, da nur Strafen bis 2 Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden können, §56 Abs. 2 StGB.Dies ist meiner Erfahrung nach sehr selten der Fall, da man als Täter schon sehr begabt sein muss einerseits sich für einen besonders schweren Fall zu qualifizieren, diesen aber so "sanft" zu begehen, dass man mit der Mindeststrafe davon kommt.


    Zudem sollte dir aufgefallen sein, dass bei diesem Straftatbestand keine Höchststrafe festgesetzt wurde. Das bedeutet gem. § 38 Abs. 2 StGB, dass die Höchststrafe 15 Jahre beträgt, was dem Richter einen weitreichenden Beurteilungsspielraum zulässt, wenn man bedenkt.

    Da hast du Recht, ganz sicher. Aber es bedeutet halt auch, dass auch 2 Jahre möglich sind. Und das ist viel zu wenig. Und ich habe nirgends von Bewährungsstrafen gesprochen.



    Desweiteren verschweigst du, dass es gesetzlich noch härtere Sanktionen gibt und zwar in den Absätzen 7 und 8 derselben Norm, nämlich wenn der Täter bei der Tat eine Waffe/gefährliches Werkzeug bei sich führt oder das Opfer schwer verletzt bzw. wenn er eine Waffe/gefährliches Werkzeug verwendet oder das Opfer schwer misshandelt bzw. in Lebensgefahr bringt. Dies führt dann zu einer Anhebung der Mindeststrafe auf 3 (Absatz 7) bzw. 5 Jahre (Absatz 8). Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber hier das richtige Gespür für die Strafzumessung gehabt.

    Ja, das verschweige ich. Das stimmt auch. Ich wollte auch explizit den Absatz 6 mit Vergewaltigung hinaus und die 2 Jahre Mindestatrafe hervorheben. Aber jetzt, wo du es schon erwähnst. 3 Jahre bzw. 5 Jahre hältst du ja anscheinen für eine gute Strafzumessung. Ich halt nicht. Jedem das seine. Akzeptieren tue ich das, nur verstehen tue ich es nicht.



    Ein bisschen weniger Polemik tut es auch. Ich finde es sehr bedauerlich, dass du hier auf den Richter einschlägst ohne die Faktenlage zu kennen. Richter müssen sich nun mal an die aktuelle Gesetzeslage halten. Die besagt, dass Ausländer nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen die Todesstrafe droht. (§ 60 Abs. 2 AufenthG iVm § 4 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist wohl das anzuwendende Gesetz. Sollte ich mich irren, sind Korrekturen gerne gesehen.)


    Dies ist, soweit ich mich richtig erinnere, u.A. Folge des Verbots der Todesstrafe. (Und natürlich die Unterschrift internationaler Verträge, bspw. der Genfer Konvention.)
    Es gibt durchaus Mittel diese Hindernisse zu Umgehen, wie die im von dir angeführten Artikel erwähnten völkerrechtlichen verbindlichen Zusicherung. Auch die Erklärung Tunesiens zum sicheren Herkunftsland, wäre eine Möglichkeit, die aber im Bundesrat gescheitert ist. Bleibt zu hoffen, dass besagter Mann in Abschiebehaft sitzt, bzw. von unseren Sicherheitsbehörden ausreichend beschattet wird.


    Um es nochmal klarzustellen, dieser Fall ist kein Problem mit der "Kuscheljustiz" in Deutschland, das ist aktuell geltendes Recht. Wenn du die aktuelle Gesetzeslage nicht ausreichend findest, solltest du dich an die richtige Stelle wenden, den Gesetzgeber. Bedeutet konkret: Bei der nächsten Bundestags- und Landtagswahl schonmal nicht die Grünen wählen.

    Da stimme ich dir sogar auch zu. Dann ist es nicht der Richter, der es zu verantworten hat. Ich muss auch zugeben, dass ich da nicht mitgedacht habe, als ich den Artikel gelesen habe. Aber dann muss ganz schnell ein neues Gesetz her. Wir sind Deutschland, auch der Staat hat für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Wir können doch nicht Rücksicht auf TERRORVERDÄCHTIGE nehmen. Ich sage es nochmal: TERRORVERDÄCHTIG.
    Es sollte uns egal sein, was ihm in seiner Heimat zustößt, dann hat er halt Pech gehabt. Aber wir können doch nicht für so einen usnere Sicherheit gefährden. Was dabei rausgekommen ist, haben wir ja bestens letztes Jahr an Weihnachten gesehen.

  • Da hier seit über einem halben Jahr nichts mehr passiert ist, erlaube ich mir einen Doppelpost. Habe nämlich vorhin erfahren, dass folgendes Urteil wieder aufgehoben wurde:

    Dass die deutsche Justiz nicht zwangsläufig immer kuschelig sein muss, wurde nun, wie ich finde, mit einem ziemlich unerwarteten und spektakulären Urteil unter Beweis gestellt: Zwei Raser, die sich in der berliner Innenstadt ein Rennen geliefert hatten und dabei einen tödlichen Unfall verursachten, wurden nun wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
    Natürlich werden sie gegen dieses Urteil in Berufung gehen, aber allein die Tatsache, dass hier so geurteilt wurde lässt hoffen, dass zumindest ein paar dieser Raser zukünftig versuchen ihr Gehirn einzuschalten. Bin gespannt, was ein höheres Gericht dazu sagen wird und ob allgemein endlich etwas an der Gesetzeslage geändert wird und Teilnehmer solcher Rennen härter bestraft werden können als bisher.


    http://www.zeit.de/gesellschaf…-autorennen-fahrer-urteil

    Zu früh gefreut. Beide Raser wurden wegen Mordes verurteilt und rund ein Jahr später wird dieses Urteil wieder aufgehoben. Mir fliegen einige Begriffe im Mund herum, die ich gerne rauslassen möchte, aber nicht tue. Stattdessen werde ich schön vernünftig und unmissverständlich meine Meinung äußern.


    Ich habe ja tatsächlich geglaubt, dass unsere Justiz endlich mal ihr Hirn eingeschaltet hat und endlich mal ein Zeichen setzt gegen Raser und Rasern unmissverständlich zu verstehen gibt, dass sie auch knallhart bestraft werden können. Tja, da habe ich unsere Justiz wohl überschätzt - sorry, mein Fehler. Wie konnte ich allen ernstes annehmen, das unsere Justiz Eier in der Hose hat und mal ganz hart durchgreift? Wo denk ich hin? Unsere Kuscheljustiz? Not really.


    Die Raser sind mit 170 durch die Berliner Innenstadt gebrettert und haben einen Mann dabei überfahren - er starb. Wer mit 170 (!!!) durch die Stadt rast, muss damit rechnen, dass er halt jemanden überfahrt und tötet. So ist das nun mal. Und wenn man den Tod unschuldiger dann noch billigend in kauf nimmt (was man automatisch tut, wenn man mit einer solchen Geschwindigkeit durch die Stadt brettert), handelt man vorsätzlich. Der Vorsatz beginnt dann, sobald ich anfange, das Gaspedal in einer 50er-Zone durchzutreten. Das ist meine Meinung dazu.


    Es kann meines Erachtens nach nicht (ge)recht sein, dass solche Raser so derartig mit dem blauen Auge davon kommen. Das ist ein Tritt in die Eier für alle Beteiligten.


    Hiermit hat mir die deutsche Justiz endgültig bewiesen, dass sie nicht dazu fähig sind, gerechte Urteile zu sprechen und unsere Regelungen des STrafgesetzbuches endlich mal in vollem Maße auszunutzen. Traurig, peinlich, lächerlich.


    Das war es von mir dazu.


    Quelle: http://www.rp-online.de/panora…n-raser-auf-aid-1.7428909


    ~ Yveltal Max

  • Ich habe ja tatsächlich geglaubt, dass unsere Justiz endlich mal ihr Hirn eingeschaltet hat und endlich mal ein Zeichen setzt gegen Raser und Rasern unmissverständlich zu verstehen gibt, dass sie auch knallhart bestraft werden können. Tja, da habe ich unsere Justiz wohl überschätzt - sorry, mein Fehler. Wie konnte ich allen ernstes annehmen, das unsere Justiz Eier in der Hose hat und mal ganz hart durchgreift? Wo denk ich hin? Unsere Kuscheljustiz? Not really.


    Dieses Urteil war auch Blödsinn und endlich hat die Justiz das Hirn eingeschalten und es aufgehoben. Es wurde einfach Tötungsvorsatz in einer Konstellation unterstellt, in der es kaum denkbar ist, dass die Fahrer tatsächlich Tötungsvorsatz hatten. Das grenzt an Willkür, missachtet den Grundsatz in dubio pro reo und lässt an der Unabhängigkeit der Justiz zweifeln. Mal davon abgesehen vollzieht die Justiz die Gesetze, sie macht sie nicht. Wenn dir die Strafen zu milde erscheinen, beschwer dich bei der Politik und nicht bei der Justiz. Auch politisch halte ich es aber für fragwürdig für Raser lebenslange Haft zu fordern.

  • Ich werde hier nur kurz meine Meinung posten, auf den vorherigen Seiten habe ich ja bereits so einiges gelesen und muss feststellen, Leute die die Gesetzte für gut halten scheinen noch nicht in einer Lage gewesen zu sein, wo ich persönlich gerne Ihre Einstellung, Ihren Schmerz uvm. gesehen hätte, da diskutiere ich persönlich auch nicht, ist ne Einstellung die ich seit Jahren habe und woran sich defintiv nichts ändern wird.


    Mal außer acht gelassen, dass die Justiz die Gesetzte vollzieht, sind viele Strafen einfach ein Witz und ich spreche es nochmal drauf an, wenn ich sehe was diverse Leute für Strafen bekommen, wo andere Geld hinterziehen und dann gibt es gleich die volle Härte des Gesetzes, ich will natürlich nicht sagen, dass dabei kein finanzieller Schaden entsteht, eine Straftat bleibt es alle mal, nur Geld und ein Leben sind für mich zwei verschiedene Dinge, egal ob der Mensch getötet oder misshandelt wird, der finanzielle Schaden ist ebenfalls scheiße, aber ich werde und will es auch nicht in meinen Kopf bekommen wollen, warum man jemanden der Geld hinterzieht knallthart bestraft und jemand der ein Kind misshandelt noch mit Wangenstreicheln davon kommt.
    Von mir aus kann man auch die Strafe bei Hinterziehung auch so lassen, aber gottverdammt die Kinderstrafen gerade in Deutschland sind ein Witz.
    Ob es letztendlich die Straftaten reduziert, gute Frage Tendez würde ich aber heutzutage eher zu nein gehen. (Damit auch die Leute die deshalb gleich wieder losheulen werden, "ja denkste dann würden die Leute mehr Angst haben scheiße zu bauen" Ihr Amen haben.)
    Die Schraubern fester ziehen und auch nicht mehr lose drehen, ich muss sagen die Gefängnisse die wir hier in Deutschland haben sind noch Gold, wenn ich mir Gefängnisse in anderen Gefängnissen angucke, würde es permanent so ablaufen wie in anderen Ländern, da würde ich schon sagen 15 Jahre sind ne harte Strafe.
    Erschreckend finde ich hierbei, dass in meinem Umkreis immer öfters davon gesprochen wird "ist ja egal, so gut wie es uns letztendlich geht, könnte man den ein oder anderen aus dem Weg räumen" und irgendwie kann ich es verstehen, klar du bekommst deine Strafe, aber ich glaube kaum so wie bei uns Strafen verteilt werden, dass es Leute wirklich juckt, klar Leute wie ich würden bei mehrjähriger Haftstrafe nen Nervenzusammenbruch bekommen, liegt aber aber auch daran, dass ich Gesetze achte, ist aber nicht so, dass das Normalität wäre.


    Gerade so Strafen wie lebenslang sollten Ihrem Sinn folgen, LEBEN LANG!
    Das Gesetz mag es vllt. so sehen, um mal auf das Thema mit den Rasern einzugehen, Tötungsvorsatz, für mich ist und bleibt es Mord, sorry aber wenn ich durch die Stadt rase, gehe ich auch in kauf einen zu töten, ist ja nicht das erste Mal, dass deshalb jemand stirbt.
    Ich höre nur, "ja aber das ist Tötungsvorsatz" mimimi, Finger ausm Arsch, man sollte einfach mal sein Kopf nutzen, wenn ich Rase, nehme ich es in kauf jemanden zu töten, wenn ich Alkohol trinke und dann Auto fahre nehme ich es in kauf jemanden zu töten, solche Sachen sind für mich halb durchdacht, würde man einfach mal keinen Alkohol trinken und dann fahren oder trinken und nicht fahren, dann dürfte klar sein, dass genau das nicht passiert.
    Aber ja, man kann den Leuten ja was eingeflöst haben, die Freunde könnten Ihm ja den Schlüssel wegnehmen, blablabla, wir brauchen nicht um den Brei reden, ist nicht immer alles so wie man es gerne hätte :^).
    Mord, warum?, Affekt ist für mich bei Selbstverteidigung jemanden ausversehen zu töten, jemanden ausrauben und töten, jemanden töten, weil man sich trennt oder was weiß ich für ne kranke Scheiße der Grund ist jemanden zu töten, weg lebenslang, ok, aber dann auch LEBENSLANG.
    1mal missbraucht und wieder frei, beim zweiten mal bleibt er drin, Wiederholungstäter können sich bessern und wenn nicht, tja dann wurde halt ein Kind oder Frau oder was weiß ich mehr missbraucht, das ist dann halt so, warum muss erst 100mal was passieren, bis die Schrauben endlich sitzen und der Riegel dann nicht mehr geöffnet wird?

  • Dieses Urteil war auch Blödsinn und endlich hat die Justiz das Hirn eingeschalten und es aufgehoben. Es wurde einfach Tötungsvorsatz in einer Konstellation unterstellt, in der es kaum denkbar ist, dass die Fahrer tatsächlich Tötungsvorsatz hatten. Das grenzt an Willkür, missachtet den Grundsatz in dubio pro reo und lässt an der Unabhängigkeit der Justiz zweifeln. Mal davon abgesehen vollzieht die Justiz die Gesetze, sie macht sie nicht. Wenn dir die Strafen zu milde erscheinen, beschwer dich bei der Politik und nicht bei der Justiz. Auch politisch halte ich es aber für fragwürdig für Raser lebenslange Haft zu fordern.

    An diesem Verfahren war vor allen Dingen schwierig, dass es letzendlich an der Frage Vorsatz oder nicht hing, ob man nun Lebenslänglich oder maximal 5 Jahre verhängt. Glücklicherweise wird dies in Zukunft wohl nicht mehr so extrem sein, da der Gesetzgeber mittlerweile §315d StGB erlassen hat. Dessen Absatz 5 sollte wohl den Gerichten den dringend benötigten Spielraum geben.

  • Und wenn man den Tod unschuldiger dann noch billigend in kauf nimmt (was man automatisch tut, wenn man mit einer solchen Geschwindigkeit durch die Stadt brettert), handelt man vorsätzlich.

    Nein, das ist grob fahrlässig. Vorsatz heißt nicht "billigend in Kauf nehmen", sondern Willen zur Tatbestandsverwirklichung. Wer rast und den Tod von Menschen in Kauf nimmt, mag ein Arschloch sein, er mag Strafe verdient haben, aber er hat deswegen noch nicht gezielt einen Menschen überfahren. Eher im Gegenteil, 170 km/h sind eher ein Indiz dafür, dass kein Vorsatz bestand. Um eine bestimmte oder auch nur zufällige Person zu ermorden, wären geringere Geschwindigkeiten sicher besser geeignet. Und eine Tageszeit, an der sich mehr Menschen auf der Straße befinden, sicher auch.

  • Nein, das ist grob fahrlässig. Vorsatz heißt nicht "billigend in Kauf nehmen", sondern Willen zur Tatbestandsverwirklichung.

    So ganz stimmt das zwar nicht, aber die Kernaussage sehr wohl. Jede Form des Vorsatzes hat immer auch eine Wollens-Komponente. Man sagt plakativ, dass der Vorsatz das "vom Wissen getragene Wollen" ist. Man unterstellt den Fahrern daher, dass sie töten wollten und den Unfall gar nicht hätten vermeiden wollen, selbst wenn sie könnten. Man beschreibt zwar den Eventualvorsatz mit der Formel, dass jemand der die Verwirklichung eines Sachverhaltes "ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet bzw. billigend in Kauf nimmt", meint damit aber auch immer die Wollens-Komponente. Wer es bloß für möglich hält einen Sachverhalt zu verwirklichen, den Sachverhalt aber nicht verwirklichen will, der handelt bloß bewusst fahrlässig, aber keinesfalls vorsätzlich.


    Den Fahrern wurde also unterstellt, dass sie einen Menschen töten wollten, indem sie diesen Menschen mit 170 km/h überfahren. Das bedeutet zugleich, dass sie diesen Unfall mit dieser hohen Geschwindigkeit verursachen wollten. Wer das tut, unterstellt ihnen zwangsläufig auch, dass sie a) ihr Auto beschädigen wollten und b) sie sich selbst töten wollten, weil sie ja den Unfall verursachen wollten und niemand die Unfallfolgen bei einer derartigen Geschwindigkeit beherrschen kann. Mit anderen Worten: man unterstellt ihnen zugleich, dass sie lebensmüde waren und ihr eigenes Auto zu Schrott fahren wollten. Eine vollkommen absurde Annahme.

  • Dass das Urteil aufgehoben wurde bedeutet allerdings noch nicht, dass es bei einer Neuverhandlung nicht wieder zu einer Verurteilung wegen Mordes kommt.
    Und klar war es abzusehen, dass das nicht einfach so durchkommt. Trotzdem war es ein mutiger Schritt, dass ein Gericht dieses Urteil gefällt hat und damit zumindest erstmal ein Zeichen gesetzt hat. Bleibt abzuwarten, wie es nun letztlich ausgeht.

    Er wandte sich an Gucky: "Der Kommandant hat mich gewarnt für den Fall, dass du bei den Ankömmlingen sein würdest. Deine Kommentare würden schwer zu verstehen sein, weil du in einer Art zwanghaften Humors gefangen bist." Perry Rhodan #3133, Seite 55

    Per aspera ad astra!

    Momentan kein Partneravatar mit Missy!

  • Trotzdem war es ein mutiger Schritt, dass ein Gericht dieses Urteil gefällt hat und damit zumindest erstmal ein Zeichen gesetzt hat.

    Jetzt ist die Frage, was man höher einschätzt: Eine möglichst korrekte Anwendung des Rechts oder die Statuierung eines Exempels. Ich bezweifle nämlich, ob ein neuer Präzedenzfall für Raser notwendig war. Ein so hartes (vermutlich sogar übertrieben hartes) Urteil lässt darauf schließen, dass man hier einen Abschreckungseffekt erzielen wollte. Ob ein solcher Abschreckungseffekt aber 1. überhaupt eintritt und 2. Sinn der Rechtssprechung ist, würde ich ebenfalls anzweifeln.
    Allgemein sagen die Statistiken, dass gerade die Zahlen von schwerer Kriminalität, wie Mord und ähnlichen Gewaltverbrechen rückläufig sind. Was dagegen ansteigt, ist "gefühlte" Kriminalität, weil wir durch Berichterstattung jeden Furz mitbekommen, der irgendwo in Deutschland und der Welt stattfindet. Die "Kuscheljustiz" scheint also zumindest nicht allzu negative Effekte zu haben.

  • Meine Meinung:


    Aaaach da geht soviel im Recht 2 Anwälte,3 Meinungen. Ich habe auf sowas wie einen Präsedenzfall gehofft kann aber auch die Argumentation der Berufungskammer nachvollziehen,vorallem nach Leviators Erklärungen.


    Dann war's kein Mord. Würde trotzdem als Ankläger mal sowas wie den Geisteszustand der Täter untersuchen lassen, da lässt sich es sich sicher drehen das diese Menschen die mit 170 Sachen und 12 ignorierten roten Ampeln in der Stadt irgendwo eine Schraube locker haben und erstmal für längere Zeit in die geschlossene Anstalt müssen. Ob das jetzt besser als Gefängnis ist weiss ich auch nicht aber vlt kommt man dann den Grund etwas näher und kann dann ein "gerechteres" Urteil finden, obwohl sowas letztendlich nie gerecht sein kann.


    Ab wann hört eigentlich Fahrlässigkeit auf und fängt sowas wie Wahnsinn an? Finde das eine interessante Frage die man sehr schwer und ziemlich subjektiv nur beantworten kann.

  • Dass das Urteil aufgehoben wurde bedeutet allerdings noch nicht, dass es bei einer Neuverhandlung nicht wieder zu einer Verurteilung wegen Mordes kommt.
    Und klar war es abzusehen, dass das nicht einfach so durchkommt. Trotzdem war es ein mutiger Schritt, dass ein Gericht dieses Urteil gefällt hat und damit zumindest erstmal ein Zeichen gesetzt hat. Bleibt abzuwarten, wie es nun letztlich ausgeht.

    Der BGh hat in seiner Begründung sogar darauf hingewiesen, dass eine Verurteilung wegen Mordes durchaus in Frage kommt. Er bemängelt hier vor allem die Urteilsbegründung, die unzureichend ist. Es ist nach wie vor gut möglich, dass auch die andere Kammer des Landesgerichts zu dem Schluss kam, dass hier mit Vorsatz gehandelt wurde, einfach weil sie in einer unübersichtlichen Situation weiter Gas gegeben haben statt die Situation unter Kontrolle zu halten und vom Gas zu gehen.
    Aber hier wäre dann auch mal der Gesetzgeber gefordert.

  • Zur Raser-Thematik: Bin hier zweigeteilter Meinung, einerseits empfinde ich die zurückgenommene lebenslange Haftstrafe emotional als Skandal (insofern kann ich den im Fernsehen gezeigten Hinterbliebenen verstehen, der wie ich Trauer durchmachen muss/musste). Andererseits denke ich, dass das Urteil schon auf Logikgesichtspunkte zurückgreift und rational ist; emotional zu denken, ist im Bereich Recht, insbesondere wenn man Entscheidungsträger ist, falsch.


    Wie immer ist es Auslegungssache. Ich kann beide Seiten verstehen und in ein paar Wochen kräht niemand mehr danach. Allenfalls wenn es zu ähnlichen Fällen kommt, dürfte es Vergleiche mit dem aktuellen Fall geben.