Da freuen sich jede zukünftigen Täter 'Juchu, wir können einen totprügeln. Müssen dann ja eh nur für kurze Zeit in den Knast'.
Nein, weil das (vermutlich) kein Körperverletzungsdelikt mit Todesfolge, sondern ein Tötungsdelikt wäre. Hauptunterscheidungskriterium ist dabei, ob man den Tod des anderen zumindest billigend in Kauf nimmt oder ob die Körperverletzung "nur" zum Tod geführt hat.* Im vorliegenden Fall war wohl gerade der Knackpunkt, dass die zugefügten Verletzungen nicht so schwer waren, dass eine Tötungsabsicht angenommen werden konnte, da die Verurteilten ja nichts von einem Herzleiden wissen konnten.
Und die amerikanischen Strafen haben oft nichts mit "Gesetzeshärte" zu tun, sondern sind schlicht drakonisch. Ein Land, in welchem schon Leute zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt wurden, weil sie ihrem Freund ein Auto geliehen haben und dieser daraufhin den Tod eines Menschen verursacht hat, ist definitiv keines, das man als gutes Beispiel heranziehen sollte. Es ist schon gut so, dass "unser" Rechtssystem nicht nur darauf beruht, Täter möglichst hart zu bestrafen.
*zumindest hat das meine kurze Recherche ergeben. Man darf mich gerne korrigieren, im schweizerischen Strafrecht existiert zumindest keine vergleichbare Strafform wie die Körperverletzung mit Tötungsfolge