Kuscheljustiz Deutschland?

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  • Führerscheinentzug und lebenslang in ein dunkles Loch.


    Die erste Strafe wäre dann aber doch etwas redundant, nicht?


    Ansonsten halt wieder mal so fundiert, diskussionsanregend und ausführlich, wie man es "traurigerweise" mittlerweile von der "möglichst harte Strafen weil muh Gerechtigkeitssinn"-Fraktion hier gewohnt ist. Ich hoffe wirklich, dass niemand von uns jemals in einem Land leben muss, wo solche mittelalterlichen Strafen noch an der Tagesordnung sind.

  • Führerscheinentzug und lebenslang in ein dunkles Loch.

    Alle Fakten und Kenntnisse, die wir im Bezug auf Härte der Strafen, Rückfallquoten und Wirksamkeit haben einbezogen, würdest du also statistisch mehr Opfer in Kauf nehmen, solang die Strafe einzelner Fälle für dich befriedigend ist? Das sagt das nämlich nach aktuellem Wissensstand aus und das kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin lieber wegen einem Fall, der mir nahe geht, wütend und enttäuscht, anstatt fünf weitere davon zu haben.

  • Es wird auch immer gesagt, dass kinderschaender ja nach ner Therapie nichts mehr machen :ugly: Das Ergebnis sieht man ja in den Nachrichten

    Was haben Kinderschänder mit einem Menschen zu tun, der sich betrunken ans Steuer gesetzt hat? Der hat das sicherlich nicht getan, weil er jemanden umbringen wollte, sondern weil er sich im Vollrausch dachte, dass schon nichts passieren wird.

    So handeln Kinderschänder natürlich auch, klar.

    » Kokuna bewegt sich kaum, wenn es an einem Baum haftet.

    In seinem Inneren jedoch regt sich einiges, da es sich auf seine bevorstehende Entwicklung vorbereitet.

    Dabei wird seine Schale sehr heiß.   «

  • Es wird auch immer gesagt, dass kinderschaender ja nach ner Therapie nichts mehr machen :ugly: Das Ergebnis sieht man ja in den Nachrichten

    Das ist übrigen genau das Problem. Nachrichten! Wenn man so etwas nur aus den Nachrichten hört, ohne sich selber zu informieren, dann hat man eben so ein Bild. Weil die Nachrichten uns einfach ein gewisses Bild vermitteln, welches von der Realität abweicht. Hier werden regelmäßig Statistiken und Studien vorgelegt, und eben diese stellen Fakten dar, die ziemlich handfest sind. Und diese Fakten widerlegen nunmal das Bild, was man so in den Nachrichten vermittelt kriegt. Und aus diesem Grund können Nachrichten nicht der einzige Stützpunkt in einer Argumentation sein, auf den man sich bezieht.

  • Okay, da anscheinend keine weiteren Gegenargumente mehr zum Thema Alkohol am Steuer einfallen, ist jetzt ein neues Thema dran?


    Ich denke, zu Kinderschändern kann man grundsätzlich Sexualverbrecher mit einbeziehen. Das ist natürlich qualitativ gesehen eine andere Ebene, da hier alleine schon die grobe Fahrlässigkeit wegfällt und wir ein Gewaltverbrechen haben, das bewusst begangen wurde. Hier sind die Strafmaßnahmen, Therapien und Resozialisierungen auch sehr viel anders und die Rückfallquote natürlich auch. Was ich so bisher gefunden habe, deutet auf eine Rückfallquote um die 20% hin, was definitiv noch immer viel zu hoch ist. Da muss einfach einiges getan werden … Direkte Vergleiche zwischen normaler und sozialtherapeutischen Haft zeigen dennoch eine kleinere Rückfallquote bei letzteren. Wir müssen also noch einiges in die richtige Betreuung und Begleitung investieren, um die Zahl auf ein Minimum zu bringen.

    Persönlich halte ich viel davon, dass eine intensivere Betreuung stattfindet, gerne auch durch längere Zeiten in Haft bzw. ähnlich wie manche skandinavischen Länder es handhaben, nicht mehr direkt in Haft, aber eben noch in kontrollierter Umgebung. Das kostet alles natürlich auch und braucht vor allem Personal. Gerade wenn die richtige Betreuung stattfinden soll. Ich glaube - ohne das jetzt nachzuforschen - das wir da grundsätzlich einen Mangel haben in Deutschland. Längere Haftstrafen machen das leider auch nicht besser, da die genauso mehr Personal verlangen …


    Im Bezug auf den Thementitel haben wir dennoch den richtigen Ansatz im Land. Der wird nur mangelhaft umgesetzt und ich finde, das Thema ist wichtig genug, dass da mal etwas getan wird.

  • Im Grunde gibt es recht offenkundige Einwände, von denen die Richterin ja einen genannt hat:

    Entweder lebt Schreiber, dann muss er im Gefängnis bleiben. Oder er ist tot, dann ist dieser Einspruch rein akademisch.

    Formal lässt sich das auch damit begründen, dass "Wiederbelebung" zwar so heißt, man damit aber "nur" den Herz-Kreislauf-Stillstand beendet. Der Tod ist also eben noch nicht eingetreten, man kehrt nicht den Tod um, sondern verhindert ihn gerade.

    Zusätzlich könnte man argumentieren, dass das Leben der Person immernoch das gleiche ist, auf die sich die lebenslange Strafe bezieht, selbst wenn das Leben durch "einen Tod" unterbrochen war.

    Bisher scheint der Häftling auch nicht wirklich den Ansatz eines Erfolges mit seiner Argumentation gehabt zu haben, ich wage zu bezweifeln, dass sich das ändert.

  • Keine Ahnung, wie genau das in anderen Ländern gehandhabt wird, aber zumindest in der schweizerischen Rechtssprechung gilt als Tod (als Ende des Lebens) lediglich der irreversible Hirntod. Insofern wäre so etwas sowieso kein Fall, in dem jemand "rechtskräftig gestorben" ist.

  • Keine Ahnung, wie genau das in anderen Ländern gehandhabt wird, aber zumindest in der schweizerischen Rechtssprechung gilt als Tod (als Ende des Lebens) lediglich der irreversible Hirntod. Insofern wäre so etwas sowieso kein Fall, in dem jemand "rechtskräftig gestorben" ist.

    In Deutschland ist das identisch und auch die englische Wikipedia gibt dies als "üblichste Definition" an. Insofern wird das wohl auch in den USA so sein. Etwas spezifischer vielleicht: Der Tod ist dann eingetreten, wenn ein Arzt ihn feststellt.

  • https://m.focus.de/panorama/we…201911192250&cid=19112019


    Ruhe in Frieden Fritz von Weizsäcker. Was für eine beschissene Ausgangslage.


    Zum Täter. Da bin ich ja gespannt wie die Strafe für ihn lautet. Bestimmt wieder aus dem Affekt heraus und daher mit einem leichten Verständnis dafür > Bewährungsstrafe? Und mir ist es völlig egal wer da gestochen hat. Ob schwarz, weiß und sonst was. Ist mir völlig egal. Oder hat er aus dem Affekt gehandelt, weil ihn der Vortrag über die Fettleber so durch die Decke gesprungen ist, dass er mit dem Messer zustechen musste? Kann also mal passieren? Auch ein Messer kann ja einen mal ausrutschen.

  • Ich habe mich mit dem Fall nicht weiter beschäftigt, aber was wäre, wenn der Täter aus Selbstverteidigung gehandelt hat?


    So wichtig ich es auch finde, über Fälle nicht zu früh zu urteilen: Auf Notwehr/Selbstverteidigung lässt absolut nichts, was über den Fall bisher berichtet wurde, schliessen.

  • Arrior

    Bei ner Vorlesung?


    Schade, dass es keine Taschenkontrolle gab. Das hätte dem armen Mann wohl das Leben gerettet :(

    Da muss ich auch fragen: Bei einer Vorlesung?
    Ich glaube ich würde de rPErson, die meine Tasche wegen eienr Vorlesung durchsuchen will, nen Vogel zeigen.


    Gleichzeitig ist es natürlich traurig dass es offenbar wegne solcher Fälle solche Maßnahmen braucht...