Kuscheljustiz Deutschland?

Wir sammeln alle Infos der Bonusepisode von Pokémon Karmesin und Purpur für euch!

Zu der Infoseite von „Die Mo-Mo-Manie“
  • Vielleicht den das die vor hatten die mit den Teilen zu Tode zu prügeln ?


    Ich glaube fast, du verwechselst da was. Bei der Frage, ob Haftgründe vorliegen, geht es weniger um den späteren Prozess, sondern darum, ob die Tatverdächtigen in Untersuchungshaft genommen werden sollten. Dafür muss einer der in § 112 bzw. § 112a StPO normierten Haftgründe vorliegen, namentlich also die Flucht bzw. Fluchtgefahr, die Verdunkelungsgefahr (dass also zu befürchten ist, dass der Beschuldigte auf Beweismittel oder Zeugen einwirkt) oder die Wiederholungsgefahr. Die Fluchtgefahr muss über Indizien abgeklärt werden, ist aber generell bei Blick auf die Lebensumstände der Beschuldigten und die Höhe der zu erwartenden Strafe wohl als gering einzuschätzen, ebenso die Verdunkelungsgefahr. Eine Wiederholungsgefahr ergibt sich nur dort, wo der Beschuldigte bereits vor dieser Tat wiederholt gleichartige Verbrechen/Vergehen begangen hat, was wohl hier auch nicht zutrifft.


    Allerdings hat der Haftgrund nichts damit zu tun, ob ein Verdächtiger später veurteilt wird. Als Nächstes wird trotzdem ganz normal (anscheinend durch den Staatsschutz) ermittelt und die Tat zur Anklage gebracht werden. Von einem "laufen lassen" kann also keine Rede sein, ich sehe aber, wie die Begrifflichkeiten verwirrend sein können.

  • Ja und nein. Sollten sie nämlich tatsächilch einer identitären Gruppe angehören, wäre das ein guter Zeitpunkt rechtsextreme Bewegungen eins reinzuwürgen und diese berechtigterweise als Terrorganisation anzusehen. Was man schon hätte tun können, als es Hetzjagden mit Flüchtlingen gab uä., you know. Ich wüsste nämlich nicht, wie man es sonst bezeichnen sollte auf ein Journalistenteam einzuprügeln.

  • Aber die Täter sind gemäss Medienberichten dem linken Spektrum angehörig, oder verstehe ich dich falsch?

    Gut, das war nicht das, was ich zuletzt gelesen habe. 😅

    Auch wenn es mich bei Rechten mehr gefreut hätte Auch dann könnte man Überlegungen anstellen, ob diese Leute als Extremisten gelten und demnach durchaus zu Wiederholungstaten neigen würden.

    So viele Personen sind keine Einzeltäter und wenn du jemanden auf freien Fuß lässt, weil keine Wiederholungsgefahr besteht, dann meist doch, da es sich um eine Beziehungstat / etwas Persönliches gehandelt hat, oder aus einer dummen Situation oder Handlung heraus entstanden ist.


    Ich kann der Entscheidung bei Menschen, die sich extra in einer Gruppe zusammenschließen, nur um ein Redaktionsteam ins Krankenhaus zu prügeln, wirklich nicht folgen.

    Wie kommt die Person, die das entschieden hat, zu der Annahme, dass von diesen Leuten keine Gefahr bis zur Verhandlung hin ausginge?

  • Auch dann könnte man Überlegungen anstellen, ob diese Leute als Extremisten gelten und demnach durchaus zu Wiederholungstaten neigen würden.

    Gemäss deutschem Recht reicht allerdings nur bei Sexualdelikten die einmalige Begehung, um unter Umständen eine Wiederholungsgefahr bejahen zu können. Bei anderen Straftaten, welche die Rechtsordnung "schwerwiegend beeinträchtigen" (im vorliegenden Fall vermutlich am Ehesten die gefährliche Körperverletzung nach § 224) reicht das aber nicht, sondern hier muss a) die Gefahr begründet sein, dass er vor der Aburteilung weitere gleichartige Straftaten begeht und b) muss er davor bereits eben solche Straftaten wiederholt begangen haben, wobei hier wohl b) einfach nicht der Fall war. Über die Sinnhaftigkeit eines Gesetzes kann man sich natürlich immer streiten, angewandt wurde es in diesem Fall aber (wohl) korrekt.

  • Dass das Urteil aufgehoben wurde bedeutet allerdings noch nicht, dass es bei einer Neuverhandlung nicht wieder zu einer Verurteilung wegen Mordes kommt.

    Das ist praktisch ausgeschlossen, weil in dieser Konstellation ein Tötungsvorsatz nicht zu beweisen ist. Das Landgericht hat diesen Tötungsvorsatz mit einer widersprüchlichen und unsinnigen Konstruktion begründet, z.B. dass sich die Fahrer in ihren Fahrzeugen so sicher gefühlt haben "wie in einem Panzer oder in einer Burg" (eine vollkomme an den Haaren herbeigezogene Behauptung), gleichzeitig sollen sie aber tödliche Verletzungen der Beifahrerin, die im selben (!) Fahrzeug war in Kauf genommen haben.


    Trotzdem war es ein mutiger Schritt, dass ein Gericht dieses Urteil gefällt hat und damit zumindest erstmal ein Zeichen gesetzt hat.

    Es ist vielmehr mutlos und für Strafrichter erbärmlich, wenn sie sich von der öffentlichen Meinung beeinflussen oder sich von ihren Emotionen leiten lassen. Es ist auch nicht Aufgabe eines Gerichts irgendwelche Zeichen zu setzen. Mutig ist es, wenn man sich nicht vom Shitstorm auf Facebook und Co. beeinflussen lässt.

    Ja, ist zugegeben eine Weile her, aber zumindest der eine der beiden Täter ist nun offiziell ein Mörder. Soviel zum Thema "praktisch ausgeschlossen".

    Und rückblickend gut, dass dieses Urteil damals gefallen ist und dadurch nun jedem dieser Raser zumindest klar sein sollte, was auf ihn zukommen kann.

    https://www.tagesschau.de/inland/autoraser-bgh-101.html

    Er wandte sich an Gucky: "Der Kommandant hat mich gewarnt für den Fall, dass du bei den Ankömmlingen sein würdest. Deine Kommentare würden schwer zu verstehen sein, weil du in einer Art zwanghaften Humors gefangen bist." Perry Rhodan #3133, Seite 55

    Per aspera ad astra!

    Momentan kein Partneravatar mit Missy!

  • Ja, ist zugegeben eine Weile her, aber zumindest der eine der beiden Täter ist nun offiziell ein Mörder. Soviel zum Thema "praktisch ausgeschlossen".

    Und rückblickend gut, dass dieses Urteil damals gefallen ist und dadurch nun jedem dieser Raser zumindest klar sein sollte, was auf ihn zukommen kann.

    https://www.tagesschau.de/inland/autoraser-bgh-101.html

    Feier ich übelst, wie hier das Urteil gefallen ist, ist für mich auch endlich mal ein Punkt wo ich sagen kann, Kuscheljustiz Deutschland fällt weg, endlich eine angemessene Strafe.


    Ich fand es witzlos wie vorher geurteilt wurde von wegen „es war nicht beabsichtigt jemanden zu töten“, in meinen Augen ist es eine mutwillige Tötung, wenn durch ein Straßenrennen jemand stirbt.

    Da kann der Täter noch so oft sagen „das wollte ich nicht“, er hat den Vorsatz aber in meinen Augen damit gefasst, weil er sich wissentlich ans Steuer setzt mit vollkommen überhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt fährt und so nicht mal ansatzweise genug Kontrolle mehr hat, niemanden zu schaden.

  • Ich fand es witzlos wie vorher geurteilt wurde von wegen „es war nicht beabsichtigt jemanden zu töten“, in meinen Augen ist es eine mutwillige Tötung, wenn durch ein Straßenrennen jemand stirbt.

    Bei allen Respekt, aber dann müsste man theoretisch jeden Jugendlichen als einen potenziellen Mörder abstempeln, wenn diese irgendwelche Taten begehen, die potenziell auch andere schaden können.


    Aber das verfehlt vollkommen den Sinn eines Mordurteils. Als Mord sollte nur das bezeichnet werden, wo man eine vorsätzliche Tötung beweisen kann. Was die Bevölkerung selbst als Mord definiert, sollte hierbei keine Rolle spielen.


    Insofern finde ich es einfach nur bedauerlich, dass Leute dieses Fehlurteil nun feiern und dass selbst die Justiz anfängt auf Meinungen zu hören, die möglichst hohe Strafen fordern.



    Ein anderer User hat dies bereits in diesen Thread sehr treffend formuliert:

    Hauptsache möglichst hohe Strafen. Die nächste Stufe ist dann die Lynchjustiz.

  • dann müsste man theoretisch jeden Jugendlichen als einen potenziellen Mörder abstempeln

    Immer dieses schwarz und weiß denken.^^"

    Durch extremen kann man Diskussionen auch ins lächerliche ziehen, sorry, so etwas höre ich nicht zum ersten mal.

    Damit wurde ein Zeichen gesetzt, man muss nicht bei jedem Furz die gleiche Strafe aussprechen, dafür gibt es Abstufungen.


    Ich rede hier gerade von Straßenrennen und das ist dir hoffentlich bewusst, nicht über irgendwas anderes, bei dem Bericht (der kam auch gestern im Fernsehen) haben auch einige Fachleute gesprochen (und ich weiß, die meisten hier sind natürlich schlauer als die Fachleute), der eine meinte nur "was bringen Streicheleinheiten?" und mit dieser Aussage hat er halt auch mal verdammt recht.


    Wenn ich mir (da du ja gerade von jungen Leuten redest) die meisten jungen Leute (also auch in meinem Alter) so anhöre, dann sind die ja auch so schlau und keiner kann Ihnen was vor machen, wenn man ja so intelligent ist, dann sollte man sein Handeln auch bedenken bevor man es ausübt und nochmal, ich beziehe mich jetzt hier auf den Fall Straßenrennen, wenn ICH in ein Auto steige und meine mit 200 durch die Stadt zu heizen und töte dabei einen Passanten, dann ist das in meinen Augen eine gewollte Tötung und da kann man dann noch so oft sagen "aber ich wollte doch nur das Straßenrennen gewinnen und mich so cool fühlen", es sollte klar sein, dass gerade junge Leute (mit wenig Fahrerfahrung) sich gerne mal komplett selbst überschätzen (und bevor jetzt gleich rumgeheult wird, ja das trifft natürlich auch auf ältere Leute zu) und so schnell wie man bei 200 dann nicht mehr die Kontrolle halten kann ists auch passiert, egal ob das Auto ins schleudern gerät oder man nicht mehr rechtzeitig abbremsen kann.

    So etwas hat man als "ach so intelligenter junger Mensch" vorher im Kopf, nur weil man seinen kleinen Penis mit der dicken Karre und nem Straßenrennen kompensieren will passieren dann so Unfälle.

    UND JA, ich habe vor ein paar Jahren auch Dummheiten gemacht, aber die sind weit weit weit weit weg von so einer Dummheit, denn mir war schon bevor ich den Lappen hatte klar, dass man so ne Scheiße nicht abzieht.

    Und genau da liegt auch mein Problem, "wir sind so schlau" und bauen dann aber trotzdem den größten Bockmist, bekommen dann aber eher Streicheleinheiten, als einen auf den Deckel.


    So wie einige hier diverse Dinge verharmlosen könnte man auch gleich sagen "ja höhere Strafen bringen nichts, warum geben wir nicht gleich allen Tätern Streicheleinheiten, wir müssen alles und jeden resozialisieren", gut als nächstes schubs ich jemanden, der fällt den Abhang runter, "mir war nicht bewusst, dass der dabei sterben könnte, wenn er einen 40m Abhang runterfällt", Richter: "Guter Ehamriel, Bewährungsstrafe und 100h Streicheleinheiten beim Therapeuten".


    Und nein keine Sorge, ich rede nicht von jeder Straftat, bevor sich wieder jemand darauß nen Strick dreht und kommt "und was willste mit Räubern machen?, 10 Jahre einsperren?".

  • Die Abgrenzung zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Tötung kann man vereinfacht so erklären: Denkt ein Raser bei der Tat: "Wenn ein Mensch ums Leben kommt, ist mir das egal", dann nimmt er den Tod billigend in Kauf.

    Denkt er hingegen: "Ich bin ein guter Fahrer. Es wird schon gut gehen", dann mag das grobe Selbstüberschätzung sein, aber dann fehlt der Vorsatz, jemanden zu töten. Dann würde "nur" eine fahrlässige Tötung vorliegen

    Wenn das Gericht also erkannt hat, dass der Täter sich nicht grob selbstüberschätzt und damit quasi verrückt wäre, sondern weiß, dass wenn mit Karacho durch die Innenstadt gerast wird jemand zu Tode kommen kann und das billigend in Kauf nimmt, dann wäre es also Mord. Scheinbar hat dies das Gericht so erkannt und demnach geurteilt.

    Die Berliner Richter sahen drei Mordmerkmale erfüllt: Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen. Bei der enormen Geschwindigkeit und unüberschaubaren Situation seien die Autos zum gemeingefährlichen Mittel geworden. Die Rücksichtslosigkeit und Selbstsucht der Männer spreche für niedrige Beweggründe.

  • ich beziehe mich jetzt hier auf den Fall Straßenrennen, wenn ICH in ein Auto steige und meine mit 200 durch die Stadt zu heizen und töte dabei einen Passanten, dann ist das in meinen Augen eine gewollte Tötung

    Wenn man bei einem Straßenrennen einen Unfall baut, dann wird bei derartigen Geschwindigkeiten das eigene Auto stark beschädigt werden, ich mich selbst verletzen und ich verliere das Straßenrennen. Das kann keine gewollte Tötung sein. Einen Eventualvorsatz vermag ich zu erkennen, meine Rechtskenntnisse reichen aber nicht aus, um zu beurteilen ob das für einen Mord qualifiziert.


    Und genau da liegt auch mein Problem, "wir sind so schlau" und bauen dann aber trotzdem den größten Bockmist, bekommen dann aber eher Streicheleinheiten, als einen auf den Deckel.

    Ob ich eine Haftstrafe (wenn auch kürzer) bei beispielsweise fahrlässiger Tötung als „Streicheleinheit“ bezeichnen würde? Wohl eher nicht.

  • der eine meinte nur "was bringen Streicheleinheiten?" und mit dieser Aussage hat er halt auch mal verdammt recht.


    Gegenfrage: Was "bringt" so ein Urteil wie dieses in deinen Augen?



    Wenn das Gericht also erkannt hat, dass der Täter sich nicht grob selbstüberschätzt und damit quasi verrückt wäre, sondern weiß, dass wenn mit Karacho durch die Innenstadt gerast wird jemand zu Tode kommen kann und das billigend in Kauf nimmt, dann wäre es also Mord. Scheinbar hat dies das Gericht so erkannt und demnach geurteilt.


    Daraus einen Vorsatz zu konstruieren, ist in meinen Augen allerdings nach wie vor Unsinn. Wenn mir bei einem Strassenrennen mit derartiger Geschwindigkeit vorgeworfen wird, dass ich einen Unfall dieser Art ernsthaft für möglich halte und in Kauf nehme, bedeutet das gleichzeitig, dass ich in Kauf genommen habe, mich selbst (potentiell tödlich) zu verletzen. Bereits im Ersturteil wurde die Gefahreneinschätzung der Täter komplett widersprüchlich konstruiert, indem einerseits angeführt wurde, wie sicher sich die beiden in ihren Autos gefühlt hätten, während man ihnen andererseits vorwarf, dass sie in Kauf genommen hätten, dass die Mitfahrerin auf dem Rücksitz "tödliche Verletzungen erleiden könnte". Ich kann mir kaum erklären, wie man bei einer gezielten Würdigung der Umstände auf etwas anderes als bewusste Fahrlässigkeit entscheiden kann.


    Alleine die Tatsache, dass vom Richter angebracht wird, dass das Opfer "arg- und wehrlos" gewesen sei zeigt allerdings leider, dass hier die Beurteilung über weite Teile herkonstruiert wurde, um das passende Ergebnis - eine Verurteilung für Mord - herbeiführen zu können. Das wäre relevant, wenn der Täter die durch die Arglosigkeit geschaffene Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausgenutzt hätte; dass man jemandem vorwirft, daran in einem Strassenrennen überhaupt gedacht zu haben, ist absurd. Es ging hier offensichtlicherweise darum, for better or for worse einen Präzedenzfall zu schaffen.

  • @Ehamriel

    Dir fallen nicht ein paar Situationen ein, die früher passiert sind (oder teilweise vor kurzem), die hätten ins Auge gehen können? Natürlich sind Straßenrennen schon sehr dämlich, aber...

    ... der eine meinte nur "was bringen Streicheleinheiten?" und mit dieser Aussage hat er halt auch mal verdammt recht

    Was bringt es dir jemanden möglichst lange einzusperren? Er wird es mit Sicherheit nicht nochmal tun.

  • Bastet: Eine Strafe hat immer mehrere Wirkungen, die sich weit über das betroffene Individuum hinausbewegen. Eine Reduktion der Argumentation auf „das betroffene Individuum wird es nicht nochmals tun“ schliesst drei Viertel der Aspekte aus.


    1. vergelten Strafen getanes Unrecht

    2. schrecken sie den Täter von einer Wiederholungstat ab

    3. schrecken sie potentielle Täter von einer Ersttat ab

    4. schützen sie unbescholtene Bürger während der Dauer der Strafe und bestätigen diese in ihrem rechtschaffenen Lebenswandel


    Dein Argument bezieht sich nur auf den zweiten Punkt und lässt die anderen drei aussen vor. Ich will mit dem nicht sagen, dass kürzere oder längere Strafen besser sind, doch bei der Abwägung des Strafmasses und seiner Wirkungen gilt es eben, auch weitere Aspekte als nur gerade diesen einen zu beachten.

  • Das ist mir bewusst, aber ich frag mich hier wirklich wieso man immer die aktuelle Gesetzesmage vor die Nase geknallt bekommt und das als ein "so ist es nun aber!" vorgesetzt bekommt.


    Ich hab mich nicht auf alle Straftäter*innen bezogen, sondern auf diesen. Bei Verbrechen, die nicht das Leben und die Gesundheit anderer gefährden oder sicherlich nicht wieder geschehen werden, ist es einfach eine Dummheit unserer Gesellschaft Menschen einzusperren.

  • 2. schrecken sie den Täter von einer Wiederholungstat ab

    Im deutschen Strafrecht gelten Gefängnisstrafen nicht primär der Abschreckung der Täter vor neuen Taten, sondern der Rehabilitation des Täters in die Gesellschaft, z.B. indem betreut ein "Sinneswandel" des Täters hervorgerufen wird. Es soll dafür gesorgt werden, dass der Täter FREIWILLIG keine Straftaten mehr begeht, wenn er das Gefängnis verlässt. Strafen, die lediglich der Abschreckung des Täters (und anderer) gelten sind in Deutschland eigentlich nicht üblich oder sollten es nicht sein. Ausnahmen sind eventuell Wiederholungstäter, die bei zu vielen begangenen Straftaten verknackt werden.


    Ob die Gefängnisse dem dann immer gerecht werden ist natürlich eine andere Frage... da gab und gibt es immer noch berechtigte Kritik am derzeitigen System.
    Aber eine Strafe der Abschreckung und Bestrafung wegen ist etwas, was eher in den USA üblich und das funktioniert überhaupt nicht. Studien zeigen, dass eher Häftlinge die einen gewissen Sinn in der Strafe finden können seltener Wiederholungstäter werden. In den USA ist zum Beispiel die Rückfallrate von Straftätern deutlich höher als hierzulande.


    Das soll jetzt natürlich nicht heißen, dass ein Gefängnisaufenthalt keine Strafe sein soll - natürlich soll es das sein. Aber ich finde, dass du hier den Aspekt der "sanften" Rehabilitation vergisst, der Straftäter wieder in die Gesellschaft integrieren soll, anstatt so lange mental auf sie einzuprügeln bis sie sich der gesellschaftlichen Ordnung fügen

    "Was denkt ihr, wann stirbt ein Mensch? Wenn er von einer Kugel getroffen wird? Nein. Wenn er am Herzen leidet? Oder eine andere schlimme Krankheit hat? Nein. Wenn er eine Suppe isst, die aus einem giftigen Pilz gekocht wurde? Nein. Man stirbt, wenn man vergessen wird!" ~ Doc Bader

  • 1. Jain.. eigentlich bestrafen sie nur.. Vergelten ist was anderes.. Vielleicht bei Geldgeschichten, wo es dann zurück kommt. Aber bei allem anderen weniger. Das Opfer oder Angehörige werden nie wirklich entschädigt. Für speziell diesen Aspekt wären ganz andere Strafen sinnvoller.. Aber um das angemessen durchzuführen müsste man wohl jemanden in die Sklaverei schicken, was auch nicht klar geht^^


    2 u. 3: Siehe Alaiya


    4. Auch hier.. die meisten Taten passieren im Affekt oder aus Gedankenlosigkeit. Das heißt, dass der Täter in den meisten Fällen kaum gefährlicher ist als jeder andere.. Sperrt man den einen Weg, können immer noch 8 mrd. Menschen durchdrehen.


    Eigentlich ist es einfach der komplett falsche Weg.. das Problem ist, dass es nicht so einfach besser gemacht werden kann, und es an sinnvollen Alternativen mangelt. Einfach nichts tun geht halt auch nicht.

  • Wenn mir bei einem Strassenrennen mit derartiger Geschwindigkeit vorgeworfen wird, dass ich einen Unfall dieser Art ernsthaft für möglich halte und in Kauf nehme, bedeutet das gleichzeitig, dass ich in Kauf genommen habe, mich selbst (potentiell tödlich) zu verletzen.

    Nicht unbedingt, oder? Es wurde auch gesagt, dass sich die Personen in ihrem Wagen ziemlich sicher gefühlt haben, also ihrerseits gedacht "Das wird schon gut gehen mit uns". Wie es aber für andere gehen wird, falls es zu einem Unfall kommt, war für den Täter scheinbar irrelevant.


    Jeder der in der Fahrschule war weiß doch welche Konsequenzen solche Handlungen mit sich ziehen. Es hätte genauso gut ein Fußgänger getroffen werden können, der bei grün über die Ampel geht, oder wie in dem Fall bei grün mit seinem Auto losfährt.


    Gehen wir doch die drei Mordmerkmale mal durch:

    Die Berliner Richter sahen drei Mordmerkmale erfüllt: Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen. Bei der enormen Geschwindigkeit und unüberschaubaren Situation seien die Autos zum gemeingefährlichen Mittel geworden. Die Rücksichtslosigkeit und Selbstsucht der Männer spreche für niedrige Beweggründe.

    1. Arg- und wehrlos:

    Zitat

    Danach handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst zur Tötung ausnutzt (BGH, Beschl. v. 11.01.2011 – 1 StR 517/10). Entscheidend dabei ist die Arglosigkeit des Opfers, das nicht mit einem Angriff rechnet und dadurch gehindert ist, sich gegen den Angriff auf sein Leben zur Wehr zu setzen.

    2. Gemeingefährliches Mittel

    Zitat

    Wird zur Tötung ein Mittel verwendet, das bei der Tötungshandlung andere Menschen an der Gesundheit oder am Leben schädigen kann, spricht man von gemeingefährlichen Mitteln.

    3. Niedere Beweggründe

    Zitat

    Die Rechtsprechung hat dafür eine Definition aufgestellt: Danach ist ein Beweggrund niedrig, wenn er „nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist“ (BGH, Urteil v. 21.08.1996, 2 StR 212/96).

    Quelle


    1. Wer über eine grüne Ampel fährt, der denkt er darf fahren und andere werden anhalten. Also wird sich diese Person sicher fühlen. Zudem wird bei Autorenngeschwindigkeit niemand mehr ausweichen können, um Schaden zu verhindern.


    2. Ein Auto mit überhöhter Geschwindkeit und ein Fahrer, der die Verkehrsregeln bewusst missachtet, ist ein Mittel um anderen Menschen das Leben zu schädigen.


    3. Wenn der Täter "zur Erreichung seiner Ziele" eine Tötung berechnend in Kauf nimmt, also in dem Fall ein Rennen zu gewinnen und dabei nicht auf Verkehrsregeln und die Konsequenzen seiner Handlung achtet, dann wäre auch dieses Merkmal erfüllt.

  • Nur weil die herrschende Lehre einer Vereinigungstheorie der Strafzwecke folgt, heisst das aber nicht, dass andere Sichtweisen falsch wären. Es gibt durchaus eine nicht geringe Anzahl von Experten, die bei Strafzwecken einen Schwerpunkt eher Vergeltungstheorien wie bei Kant oder einem Abschreckungseffekt wie bei von Feuerbach legen. Diese Rechtsabhandlungen hier in aller Ehre, aber sich bei der Analyse von Tatbeständen nur auf die Rehabilitierung zu beziehen wäre in jeder seriösen Arbeit eine 6.


    Sirius Ja, und gleichzeitig wollte man ihnen vorwerfen, dass sie den Tod der Nebenklägerin, die im gleichen Wagen sass, in Kauf genommen hätten, was absoluter Unsinn ist, wenn man gleichzeitig argumentiert, sie hätten sich im Wagen selber sicher gefühlt.


    Ob man "weiss, dass so etwas passieren kann" reicht aber für eine Eventualvorsatz schlicht nicht aus. Ein Bauarbeiter "weiss" auch, dass bei unvorsichtiger Arbeit ein Unfall geschehen kann und man würde trotzdem nicht argumentieren, dass jeder Arbeitsunfall eine vorsätzliche Tötung ist. Ich bleibe dabei, dass die Täter hier vielleicht wussten, dass so etwas geschehen kann, aber schlicht darauf vertraut haben, dass es nicht passiert. Ergo: Fahrlässigkeit.


    Bitte meinen Beitrag noch mal lesen. Ich habe dort bereits ausgeführt, dass der Täter zur Bejahung der Heimtücke eben auch die durch Arglosigkeit entstande Wehrlosigkeit bewusst ausgenutzt haben muss. Wer jemanden versehentlich anfährt, hat ganz offensichtlich nichts bewusst ausgenutzt (schon aus dem Wortlaut sollte eigentlich ersichtlich sein, dass "heimtückisch" hier schlicht nicht passt).


    Die anderen beiden Mordmerkmale bedürfren vertiefterer Beurteilung, aber diese Fragen stellen sich für mich schlicht nicht, weil kein Vorsatz vorliegt.