Wie weit soll Tierschutz gehen?

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  • Für mich sind Tiere immer dann süss, wenn sie auch glücklich sind.


    Daher kann ich an Scottish Fold leider kaum was abgewinnen.


    Es ist halt wie der Mops, Hunde mit Merle-Faktor etc... Selbst der Rücken des deutschen Schäferhundes hätte nicht sein müssen, wenn die Leute in Ausstellungen nicht plötzlich jene mit krummen Rücken schöner fanden....


    Aber positiv ist, dass Scottish Fold bei euch zur Zucht verboten sind, das wusste ich nicht.

    Es ist ein Anfang.

  • Aber positiv ist, dass Scottish Fold bei euch zur Zucht verboten sind, das wusste ich nicht.

    Es ist ein Anfang.

    Muss mich hier leider nach intensiveren Recherche korrigieren: In Deutschland ist die Zucht nicht verboten. Zwar handelt es sich nach des §11b des deutschen Tierschutzgesetzes um eine Qualzucht, aber es wird lediglich ein Zuchtverbot empfohlen. Es stellt "nur" eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn mit Scottish Fold gezüchtet wird, die mit bis zu 25.000 Euro geahndet wird. Die Zucht wird aber nicht ausreichend geahndet, weshalb immer wieder Kitten auf Internetplattformen wie Quoka oder Ebay Kleinanzeigen landen. In Deutschland ist die Haltung ist nicht verboten.

    Im Gegensatz zu Österreich: Hier ist die Zucht und der Handel sowie die Haltung von Scottish Fold gesetzlich verboten. Da ist uns Österreich tatsächlich weiter voraus.


    Wobei ich sagen muss, dass ich es nicht unbedingt gut finde, wenn die Haltung rigoros verboten wird. Denn irgendwo müssen die Katzen bleiben.

    Finde es sogar schön, wenn Menschen um die Problematik wissen, aber die Kosten nicht scheuen, damit die Katzen wenigstens noch ein schönes Leben in einer Familie haben, statt im Tierheim zu versauern. Oder eben schlimmeres, wenn man in die Nachbarländer mit deutlich schlechteren Tierschutzbedingungen schaut, euthanasiert werden, weil Tierheime voll sind.

  • Es stellt "nur" eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn mit Scottish Fold gezüchtet wird, die mit 25.000 Euro geahndet wird.

    An der Stelle der redaktionelle Hinweis: § 18 Abs. 4 Tierschutzgesetz sieht ein Bußgeld bis zu 25.000 € vor. Dem Bußgeld im Einzelfall wird eine Ermessensentscheidung zugrundeliegen.


    Die Qualzucht ergibt sich im Übrigen aus § 11b anstatt § 11 Tierschutzgesetz. Der sieht sehr wohl ein Verbot vor. Aber nicht alles, was verboten ist, wird immer mit der vollen Härte der Staatsgewalt verfolgt.

  • An der Stelle der redaktionelle Hinweis: § 18 Abs. 4 Tierschutzgesetz sieht ein Bußgeld bis zu 25.000 € vor. Dem Bußgeld im Einzelfall wird eine Ermessensentscheidung zugrundeliegen.

    Pardon, da war mein Hirn schneller als meine Finger, habe ich ergänzt.

    Die Qualzucht ergibt sich im Übrigen aus § 11b anstatt § 11 Tierschutzgesetz. Der sieht sehr wohl ein Verbot vor. Aber nicht alles, was verboten ist, wird immer mit der vollen Härte der Staatsgewalt verfolgt.

    Nein, striktes Verbot sieht das deutsche TSchG nicht vor. Das Gutachten zur Auslegung von § 11 des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft empfiehlt lediglich ein Zuchtverbot - mehr auch nicht.

    Da ist Österreich leider deutlich klarer in ihrem Verbot als das deutsche TSchG.

    Zitat von Österreichisches TSchG
    TSchG §8 (2) Es ist verboten, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln, weiterzugeben, auszustellen oder zu bewerben bzw. in der Werbung abzubilden.
  • Nein, striktes Verbot sieht das deutsche TSchG nicht vor. Das Gutachten zur Auslegung von § 11 des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft empfiehlt lediglich ein Zuchtverbot - mehr auch nicht.

    Ich nehme an, du meinst damit dieses Gutachten? Denn das Ding ist: Das Gutachten ist aus dem Jahr 1999. Fragwürdig ist es also ohnehin, dass auch einigermaßen aktuelle Gerichtsurteile, wie z.B. das des Schleswig-Holsteinischen VG vom 02.07.2018 - 1 A 52/16 sich auf dieses Gutachten beziehen. Der darin behandelte § 11b besteht nämlich gar nicht mehr in der Form, auf die sich damals bezogen wurde. Zum Vergleich der relevante alte Teil und der geänderte Teil.


    Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, daß bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.

    Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten…

    "Erkenntnisse, die erwarten lassen" ist dabei deutlich weicher formuliert als "wenn damit gerechnet werden muss", da mit letzterem eine starke Beweislast einherging.


    Die Formulierung des TSchG aus Österreich finde ich persönlich nicht besser, da zwar der Begriff Qualzuchtmerkmale explizit genannt wird, aber der Begriff damit trotzdem auslegungsbedürftig bleibt. Wobei ich generell den Eindruck habe, dass einem in Österreich vom Amt gerne mal härter eine aufs Mowl gegeben wird, wenn auch nur im Ansatz etwas wie eine Ermächtigungsgrundlage aussieht.


    Positiv kann ich am Ende noch stehen lassen, dass es wohl explizit zu Scottish Fold ein Urteil des VG Ansbach vom 16.11.2020 - AN 10 K 19.00988 gibt (das sich auf das Qualzuchtgutachten von 1999 sowie ein amtstierärztliches Gutachten beruft). Und das stellt hier eine eindeutige Qualzucht fest.


    ...und ja, ich hatte grad sehr viel Spaß, die ganzen Rechtsprechungen und historischen Gesetzesänderungen zu recherchieren. xd

  • Es ist halt wie der Mops, Hunde mit Merle-Faktor etc... Selbst der Rücken des deutschen Schäferhundes hätte nicht sein müssen, wenn die Leute in Ausstellungen nicht plötzlich jene mit krummen Rücken schöner fanden....


    Aber positiv ist, dass Scottish Fold bei euch zur Zucht verboten sind, das wusste ich nicht.

    Es ist ein Anfang.

    Mops/Perserbesitzer be like: "Ist er nicht süß, der macht so lustige Geräusche und schnarcht auch ganz laut!"

    Naww, süß wie der Hund / die Katze seit dem ersten Atemzug um Luft ringt... (obwohl Perserzüchtungen wohl in der Regel besser wurden)


    Find die meisten solcher Züchtungen auch vom Aussehen her nicht süß. Die meisten Hunde und Katzen sind schön, wenn sie typische Hunde- und Katzenmerkmale besitzen, und nicht wie die Zeichnung aus der Erinnerung eines Kindes aussehen davon, wie dieses Tier aussehen sollte. ^^'