Heute hat der Bundestag über ein neues Gesetz bzgl. der Sterbehilfe abgestimmt. Das Gesetz lautet:
"Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
(1) Wer in der Absicht,
die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig
die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)
Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig
handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist
oder diesem nahesteht."
Das bedeutet, dass sog. Sterbehilfevereine nicht ihre Dienstleistung, nämlich den assistierten Suizid, anbieten oder durchführen können. Die nicht organisierte und nicht regelmäßig ausgeführte Beihilfe zur Selbsttötung bleibt straffrei.
Ich bin nicht ganz sicher, muss jedoch vorsichtig sagen, dass ich das Gesetz in Ordnung finde. Vorsichtig deshalb, weil ich mich damit noch nicht im Detail beschäftigt habe und weil Bedenken bei der Erlaubnis der Sterbehilfe besonders im linken oder liberalen Milieu nicht gern gehört werden. Oft wird eine vorsichtige Haltung mit einer religiösen gleichgesetzt, was natürlich eine unfaire Argumentation ist.
Ich denke jedoch, dass man die Sterbehilfe nicht einführen sollte, solange keine funktionierende Seniorenpflege und Sterbebegleitung in Deutschland existiert. Wenn Menschen vor die Wahl gestellt werden zwischen einsam Verwesen und Freitod, dann klingt letzteres wie eine vernünftige Alternative. Anders verhielte es sich, wenn man die Wahl hat zwischen Menschen, die sagen "Wir bleiben bei dir, egal was passiert, wir schaffen das auch bei dir zu Hause", und dem Freitod. Wenn man sich dann für letzteres entscheidet, ist die Entscheidung schon deutlich freier gefällt worden.
Nebenbei muss ich noch kurz erwähnen, dass ich es ein bisschen peinlich finde, wie der Bundestag sich dafür feiert "frei abgestimmt" zu haben. Ist es schon so weit?