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Zu der Infoseite von „Die Mo-Mo-Manie“
  • Für Kurz ist es vor allem deshalb gut, weil er damit ein innerparteiliches Streitthema losgeworden ist.
    Die ÖVP hat schon seit Jahren das Problem, dass sie de facto aus zwei Parteien mit einer gemeinsamen Organisationsstruktur besteht: Einerseits eine rechtskonservativ-klerikale Landpartei und andererseits eine bürgerlich-wirtschaftsliberale Stadtpartei. Kurz konnte nur deshalb die Wahl gewinnen, weil er auf das altbewährte Ausländerthema zurückgegriffen hat und damit die allgemeine Stimmung in der Bevölkerung für sich nutzen konnte. Aber diese Strategie wird nicht immer funktionieren können.
    Die ÖVP wird sich in Zukunft auch in wirtschafts, - sozial - und gesellschaftspolitischen Fragen neu positionieren müssen, um den Kanzlersessel behalten zu können. Mit der gleichgeschlechtlichen Ehe fällt schonmal eine Frage weg.


    Für die FPÖ ist die Entscheidung eine Katastrophe. Die USA haben bereits vorgezeigt wie schnell sich die Einstellung der Bevölkerung (die in Österreich bereits jetzt mehrheitlich pro-Gleichstellung ist) zu solchen Themen ändert, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind.
    In 10 Jahren wird fast niemand mehr gegen die Gleichstellung Homosexueller sein und die FPÖ wird niemals in der Lage sein, diesen Trend umzukehren. Der kulturpolitische Einfluss der FPÖ wird also geringer werden.

  • Mich kotzt dieser Abschiebeflug an. Kabul soll glaube ich nicht sicher sein und mehrere Leute werden grundlos abgeschoben.
    Laut meiner Zeitung ist jemand darunter der als er 18, oder 19 war nach Deutschland kam und 7 Jahre lang hier gelebt hat.
    Er ist weder ein Straftäter, noch Gefährder, noch hat hartnäckig seine Identitätsfeststellung verhindert.
    Als sein Anwalt einen Antrag dagegen gestellt hat, meinte das Gericht, "er hätte seine Ausweißpapiere auch früher vorlegen können."
    Das ist doch kein echter Grund? Das ist pure Schikane. Und das zeigt, dass das Immigrationsgersetz unbedingt überarbeitet werden muss.
    Denn derzeit ist es so, dass egal wie gut du dich eingelebt hast, egal wie gut du dich einsetzt, du rausfliegen kannst wenn du keinen Grund hast hier zu bleiben.
    Und die ganzen Idioten beschweren sich in einer Tour, dass die nicht Arbeiten und nur auf der Tasche liegen und Faul sind.
    Aber gerade die Musterbeispiele für Immigration schmeißt man raus. In möglicherweise gefährliche Länder die sie vielleicht nicht mal mehr kennen.
    Der Kerl tut mir echt leid, er hat sicher Freunde zurückgelassen, vielleicht sogar eine Freundin und ich hoffe er kommt alleine zurecht.

  • http://www.chip.de/news/USA-ki…nd-spueren_129785164.html


    Es ist soweit. In den USA wurde die Netzneutralität aufgehoben. Man darf gespannt sein, wie sich das dort entwickelt und wann es bei uns soweit sein wird. (M.M.n wird es mit Sicherheit auch zu uns kommen - da geh ich jede Wette ein)

  • http://www.chip.de/news/USA-ki…nd-spueren_129785164.html


    Es ist soweit. In den USA wurde die Netzneutralität aufgehoben. Man darf gespannt sein, wie sich das dort entwickelt und wann es bei uns soweit sein wird. (M.M.n wird es mit Sicherheit auch zu uns kommen - da geh ich jede Wette ein)

    Man möchte kotzen. :(
    Nein ehrlich. Das finde ich einfach nur furchtbar und man fühlt sich bei solchen Gesetzen und Modellen einfach nur ausgenommen.

  • Ganz ehrlich, das ist eines dieser Gesetze, dass in Europa keine Chance hat.


    Amerika hat aufgrund der Aufteilung des Landes unter den Telekomfirmen (die wirtschaftlich durchaus sinnvoll ist, denn in dünn besiedelte Gebiete braucht es nicht drei Glasfaserkabel) an vielen Orten keinen wirklichen Wettbewerb in der Branche, dh, man hat als Konsument ausserhalb der Städte oftmals nur einen Provider zur Auswahl.
    Deshalb war das Gesetz zur Netzneutralität auch so wichtig; es schützt die Konsumenten zu einem gewissen Grad vor der Ausnutzung der Monopolstellungen der Firmen und sorgte dafür, dass niemand die Arschkarte zieht und zB gewisse Websites gar nicht aufrufen kann, einfach aufgrund seines Wohnortes.


    Die Ausgangsstellung ist zumindest in der Schweiz eine ganz andere: Die Telekomverbindungen aller Provider sind aufgrund der geringeren geographischen Distanzen praktisch überall vorhanden, so dass der Wettbewerb gewährleistet ist, so dass Provider von einer allfälligen Aufhebung nur gering profitieren würden. Ausserdem würde es bei einem derart unpopulären Entscheid (ich meine ernsthaft, wer ausser den Telekomfirmen profitiert) in der Schweiz zu hundert Prozent zu einer Reaktion vom Volk kommen, sei es durch eine Initiative oder ein Referendum. Insofern bin ich mir sehr sicher, dass die Schweiz von derartigen Rattenmanövern verschont bleibt.


    Edit: so gilt meine Argumentation primär für den Internetanschluss zu Hause, für die mobilen Daten sieht das ganz anders aus, leider nicht unbedingt positiver... Ich habe allerdings grosses Vertrauen in die demokratischen Wege der Schweiz, eine solche Zukunft weitestgehend abzuwenden.

  • Der falsche Präzedenzfall
    Wer im Zuge des Netzwerkdurchsetzunggesetzes Overblocking befürchtete, dem wurde schon jetzt klar Recht gegeben. Beginnen wir mit dem Titanic-Tweet, der am Ende des Artikels angesprochen wird: Wer hier ernsthaft der Meinung ist, es handele sich um einen "offensichtlich strafbaren Inhalt", der hat wirklich gar keinen Sinn für Satire. Offenkundig falsch geblockt, da kann es kaum zwei Meinungen geben.
    Interessanter ist trotzdem der Fall Beatrix von Storch. Auch hier sollte man sich fragen, ob der Inhalt "offensichtlich strafbar" ist, wenn sich so leicht ein Anwalt findet, der mit entsprechender Einordnung das Gegenteil behauptet. Das ist offensichtlich ein Fall für Gerichte und nicht für ein Löschteam von Facebook oder Twitter. Im Zweifelsfall ist das, solang Twitter die entsprechenden Tweets nicht auch ohne NetzDG gelöscht hätte, eindeutiges Overblocking.
    An der Stelle gebe ich der AfD zur Abwechslung mal völlig Recht: Dieses Gesetz ist schlecht für die Meinungsfreiheit und gehört abgeschafft.

  • @QueFueMejor
    Hier gilt aber wieder, dass Twitter und Facebook auch ein Hausrecht haben und Accounts sperren und Posts löschen können, wie sie das möchten.
    Daher: Nein, gehört nicht abgeschfft. Egal aus welchem Grund es so geschehen ist.


    Ansonsten ist bei mir zugegeben schöne Schadenfreude vorhanden, dass man nicht davor zurückschreckt rechtsextreme Politiker die Konsequenzen ihrer Worte mal spüren zu lassen.

  • Wenn sie Posts löschen, weil sie sonst eventuell horrend hohe Bussen zahlen müssen, dann tönt für mich das nicht nach Hausrecht. Wenn man sieht, was Trump so den ganzen Tag herumposaunt, so ist von Storchs Tweet geradezu harmlos. Und imo ist er nicht offensichtlich strafbar, ich bin sogar der Meinung, dass er überhaupt nicht strafbar ist. Diese Löschung ist nur Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten, Schadenfreude ist mehr als unangebracht.

  • Hier gilt aber wieder, dass Twitter und Facebook auch ein Hausrecht haben und Accounts sperren und Posts löschen könnem, wie sie das möchten.

    Das ist aber genau mein Punkt: Natürlich dürfen die Netzwerke löschen und sperren, was sie wollen. Aktuell werden aber immer wieder Löschungen mit der erneuerten deutschen Rechtslage begründet. Soll heißen: Sie löschen eben nicht, weil sie das für richtig halten (was völlig in Ordnung wäre), sondern weil ihnen Strafe angedroht wird, wenn sie einen Post nicht 24h nach Meldung löschen und dieser sich später als strafrechtlich relevant herausstellt. Weder sind diese Unternehmen in der Lage die strafrechtliche Relevanz einzuschätzen, noch sind 24h genügend Zeit für eine derartige Prüfung. Die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz obliegt hierzulande nach wie vor den Gerichten.
    Wenn diese Unternehmen also mit Verweis auf des NetzDG Dinge sperren, dann tun sie das nicht, weil sie überzeugt von der Strafbarkeit sind, sondern weil sie sonst heftige Strafen erwarten müssen. Im Zweifelsfall wird also lieber etwas mehr gelöscht, was man früher hätte stehen gelassen, als dass man Strafen in Kauf nimmt.

    Ansonsten ist bei mir zugegeben schöne Schadenfreude vorhanden, dass man nicht davor zurückschreckt rechtsextreme Politiker die Konsequenzen ihrer Worte mal spüren zu lassen.

    Und was glaubst du, wie groß die Schadenfreude der Rechtsextremisten sein dürfte, wenn sich herausstellen sollte, dass das Beatrix von Storch Posting von der Meinungsfreiheit gedeckt war? Dann war es einzig die AfD, die tatsächlich für die Meinungsfreiheit aufgestanden ist. Ich finde ich es beschämend für jeden Demokraten, wenn die Meinungsfreiheit in der Hauptsache von Rechtsextremisten verteidigt wird.


    An dieser Stelle ein Videobeitrag, der eigentlich gar keinen direkten Bezug zur aktuellen Debatte zum NetzDG hat, aber dennoch erstaunlich gut passt.


    Um das Video zu zitieren: "Dennoch macht er [Platon] sich massiv für Zensur stark, solang es nur SEINE Zensur ist."
    Das ist genau das, was gerade beim NetzDG passiert. Hier wird sich hämisch gefreut, weil es ja "die Richtigen" trifft. Dass dabei auch schon "Kollateralschäden" entstanden sind, scheint niemanden zu jucken. Stattdessen freuen sich Menschen nun, weil Leute zensiert werden, die sie vorher schon nicht leiden konnten. Wenn die AfD soviel strafrechtlich relevantes Zeug gepostet hat, warum ist niemand auf die Idee gekommen eine Strafanzeige zu stellen? Warum musste Beatrix von Storch für ihren berühmten "mausgerutscht"-Tweet lediglich Häme, jedoch keine Strafe erleiden? War womöglich alles zwar ziemlich dummer Unsinn, aber doch irgendwie gar nicht strafrechtlich relevant?

  • Das ist offensichtlich ein Fall für Gerichte und nicht für ein Löschteam von Facebook oder Twitter.

    Nein! Es ist die Aufgabe von Facebook und Twitter rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen zu löschen. Das ist seit Jahrzehnten Rechtslage. Aufgabe der Gerichte ist es im Streitfall zu klären, ob die Inhalte rechtswidrig waren und ggf. Strafen zu verhängen. Es ist aber ganz gewiss nicht Aufgabe der Gerichte, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken präventiv zu unterbinden.

    An der Stelle gebe ich der AfD zur Abwechslung mal völlig Recht: Dieses Gesetz ist schlecht für die Meinungsfreiheit und gehört abgeschafft.

    Die AfD hat sich nur mal wieder erfolgreich in die Opferrolle begeben. Dieses Gesetz dient dazu geltendes Recht durchzusetzen. Es enthält selbst keinerlei Verbote und geht daher definitiv in die richtige Richtung. Man kann darüber diskutieren, ob es überschießend ist und ggf. wie man es verbessern könnte, die Forderung der Abschaffung geht aber, finde ich, zu weit. Ein Gesetz dessen einziger Zweck es ist Recht durchzusetzen kann nicht per se falsch sein.

    Die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz obliegt hierzulande nach wie vor den Gerichten.

    Diese Prüfung obliegt jedermann. Du kannst auch nicht jemanden töten und behaupten, dass die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz nicht dir obliegt. Den Gerichten obliegt es eine bindende Entscheidung zu fällen und Strafen zu verhängen. Du bist ja auch Moderator in einem öffentlichen Forum: wie würdest du darauf reagieren, wenn jemand z.B. Kinderpornografie verbreiten würde? Wobei hier im BisaBoard, gerade in den Allgemeinen Diskussion und ich glaube auch von dir, Beiträge wegen "Verhetzung" gelöscht wurden. In solchen Fällen kommt niemand auf die Idee die Löschung mit der Begründung zu kritisieren, dass es nicht der Moderation obliegt, die strafrechtliche Relevanz von Inhalten zu prüfen.

    Wenn diese Unternehmen also mit Verweis auf des NetzDG Dinge sperren, dann tun sie das nicht, weil sie überzeugt von der Strafbarkeit sind, sondern weil sie sonst heftige Strafen erwarten müssen. [...] warum ist niemand auf die Idee gekommen eine Strafanzeige zu stellen?

    Aus deinem verlinken Artikel lese ich heraus, dass mit Verweis auf § 130 StGB (Volksverhetzung) gelöscht wurde. Ob sie von der Strafbarkeit überzeugt sind darf doch keine Rolle spielen, sondern einzig und allein ob etwas strafbar ist. Wären die Mitarbeiter umgekehrt davon überzeugt, dass hier keine Strafbarkeit in Betracht kommt, hätten sie das Posting wohl kaum gelöscht. Sie halten es also jedenfalls für wahrscheinlich, dass das Posting strafbar ist. In solchen Grenzfällen zu löschen finde ich richtig, zumindest wenn das Postings inhaltlich nur als (wenn auch womöglich nicht strafbare) Hetze qualifiziert werden kann.


    Was die Strafanzeige angeht: https://derstandard.at/2000071…fD-Politikerin-von-Storch


    Wenn ich als Laie so etwas lese, würde ich erstmal von einer Strafbarkeit ausgehen, erst recht wenn ich lese, dass selbst die Polizei Anzeige erstattet. Die zahlreichen Anzeigen sind aber auch ein Indiz dafür, dass Laien dieses Posting sehr wohl als strafbar einstufen. Ob das Posting tatsächlich strafbar ist, entscheiden natürlich die Gerichte und daran ändert auch das Netzwerkdurchsetzunggesetz nichts.


    Dann war es einzig die AfD, die tatsächlich für die Meinungsfreiheit aufgestanden ist.

    Die AfD ist für die Verbreitung ihrer Hetze aufgestanden und sonst für gar nichts. Beim Titanic-Tweet ist einem Mitarbeiter offensichtlich ein peinlicher Fehler unterlaufen. Deswegen ein ganzes Gesetz in Frage zu stellen halte ich für zumindest fragwürdig.

  • Es ist die Aufgabe von Facebook und Twitter rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen zu löschen. Das ist seit Jahrzehnten Rechtslage. Aufgabe der Gerichte ist es im Streitfall zu klären, ob die Inhalte rechtswidrig waren und ggf. Strafen zu verhängen.

    Das ist doch im Grunde, was ich die ganze Zeit sage: Das Gesetz spricht von "offensichtlich strafbar". Theoretisch müsste also beim geringsten Zweifel an der Strafbarkeit keine Löschung erfolgen. Es läuft jedoch exakt umgekehrt, wenn auch nur der Verdacht auf Strafbarkeit vorhanden ist, wird lieber gelöscht, als stehen gelassen.

    Es ist aber ganz gewiss nicht Aufgabe der Gerichte, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken präventiv zu unterbinden.

    Niemand kann und soll überhaupt die Verbreitung präventiv unterbinden. Das hieße ja, man verhinderte die Posts, bevor sie abgeschickt werden. Das ist logischerweise weder Aufgabe von Gerichten noch irgendwelcher Unternehmen.

    Dieses Gesetz dient dazu geltendes Recht durchzusetzen.

    Was bisher auch möglich war. Eine Strafanzeige wegen Social Media Postings war auch bisher möglich. Dazu braucht es kein Gesetz. Was dieses Gesetz bewirkt, ist, dass Löschteams in kurzer Zeit entscheiden müssen, ob ein Posting "offensichtlich strafbar" ist. Was im Zweifelfall immer zu Overblocking führen wird.

    Du kannst auch nicht jemanden töten und behaupten, dass die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz nicht dir obliegt.

    Eine Tötung ist aber "offensichtlich strafbar". Es gibt keinen Kontext, in dem das irgendwie legal sein könnte. Das ist eben beim von Storch Posting anders. Hier bestehen Zweifel, ob das Posting vielleicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Theoretisch müsste also dieser kleinste Zweifel dazu führen, dass das Posting stehen bleiben kann.
    Selbst wenn Twitter dieses Posting tatsächlich unabhängig vom NetzDG gelöscht hat, finden sich problemlos weitere Beispiele, die nachweislich wegen des NetzDG geblockt wurden und deren Strafbarkeit zweifelhaft ist. Genau das ist ja der Punkt, dass das Gesetz dazu führt, dass nicht "offensichtlich strafbare Inhalte" gelöscht werden, sondern auch solche, die vielleicht strafbar sind. Facebook und Twitter haben schließlich besseres zu tun als sich für die deutsche Meinungsfreiheit einzusetzen.

    In solchen Fällen kommt niemand auf die Idee die Löschung mit der Begründung zu kritisieren, dass es nicht der Moderation obliegt, die strafrechtliche Relevanz von Inhalten zu prüfen.

    Natürlich nicht, weil es aufgrund des Hausrechts geschieht, nicht aufgrund des NetzDG. Auch das ist etwas, was ich bereits betont habe: Mir sind die Löschungen und Sperren, die ein soziales Netzwerk vornimmt, weil sie finden, das verstoße gegen die von ihnen gesetzten Hausregeln, dann ist das für mich absolut okay. Aber gerade Twitter hat in den letzten Jahren nur zu gut gezeigt, dass ihnen die meisten Sachen gepflegt am Allerwertesten vorbeigehen. Was man nicht mögen muss, aber in meinen Augen in Ordnung ist, wenn dabei kein geltendes Recht verletzt wird. Das könnte geprüft werden, wenn man entsprechende Inhalte bei den zuständigen Behörden anzeigt. Stattdessen wälzt man den (zugegeben aufwendigen) Prozess an Löschteams ab, die dann eben genau das tun, was jeder erwartet, was sie tun werden: Sie löschen mehr als notwendig, obwohl es ihnen egal wäre, wenn es stehen bliebe, weil sie Strafe befürchten. Ich wiederhole mich, ich weiß, aber das ist nunmal genau das, was Kritiker ohnehin befürchteten.

    Ob das Posting tatsächlich strafbar ist, entscheiden natürlich die Gerichte und daran ändert auch das Netzwerkdurchsetzunggesetz nichts.

    Richtig und bis diese Feststellung dürfte kein Unternehmen gezwungen sein einen Post zu löschen, außer es ist "offensichtlich strafbar". In der Praxis sieht es halt anders aus.
    Die Schwierigkeit bei Aussagen ist doch, dass Kontext relevant ist. Das, was gesagt wird, muss eingeordnet werden. Ob eine Aussage strafbar ist, hängt auch davon ab, wer was warum sagt. Jan Böhmermann hat mit dem Erdogan-Gedicht schonmal gezeigt, wie schmal der Pfad sein kann, der den Unterschied zwischen Satire und strafbarer Aussage ausmacht.

  • Es läuft jedoch exakt umgekehrt, wenn auch nur der Verdacht auf Strafbarkeit vorhanden ist, wird lieber gelöscht, als stehen gelassen.

    Ja, weil u.a. die angedrohten Strafen unverhältnismäßig sind. Wie gesagt, man kann - und soll - über eine Verbesserung diskutieren, vom Ansatz her ist das Gesetz aber richtig. Weil sein einziger Zweck es ist, die Verbreitung rechtswidriger Postings zu unterbinden und das ist kein Selbstzweck, sondern trägt ein Stück weit für ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft bei, weil es z.B. Verhetzung effektiv bekämpfen kann.

    Niemand kann und soll überhaupt die Verbreitung präventiv unterbinden. Das hieße ja, man verhinderte die Posts, bevor sie abgeschickt werden.

    Ich sehe einen Unterschied zwischen einer Verbreitung und einer Veröffentlichung. Wenn man ein Posting kurz nach seiner Veröffentlichung löscht, verhindert man seine weitere Verbreitung. Bis Gerichte rechtskräftig entscheiden, wird das Posting hingegen jeden erreicht haben, den es erreichen soll.

    Eine Strafanzeige wegen Social Media Postings war auch bisher möglich. Dazu braucht es kein Gesetz. Was dieses Gesetz bewirkt, ist, dass Löschteams in kurzer Zeit entscheiden müssen, ob ein Posting "offensichtlich strafbar" ist. Was im Zweifelfall immer zu Overblocking führen wird.

    Es braucht ein Gesetz, um solche Postings schneller aus der Welt, zumindest aus den sozialen Netzwerken, zu schaffen. Ist letztlich auch der Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Das Problem des Overblockings hängt, wie gesagt, in erster Linie mit der übertrieben Strafdrohung zusammen.

    Eine Tötung ist aber "offensichtlich strafbar". Es gibt keinen Kontext, in dem das irgendwie legal sein könnte. [...] Selbst wenn Twitter dieses Posting tatsächlich unabhängig vom NetzDG gelöscht hat, finden sich problemlos weitere Beispiele, die nachweislich wegen des NetzDG geblockt wurden und deren Strafbarkeit zweifelhaft ist.

    Das mit der Tötung war ein Extrembeispiel. Es geht darum, dass ein normaler Bürger sehr wohl mit der Rechtslage vertraut sein sollte und sein Verhalten dem Gesetz entsprechend auszurichten hat, ganz besonders wenn es um Strafrecht geht. Du kannst ein strafbares Verhalten, gleich welches, nicht mit der Behauptung rechtfertigen, dass es nicht dir obliegt die strafrechtliche Relevanz zu prüfen.


    Natürlich nicht, weil es aufgrund des Hausrechts geschieht, nicht aufgrund des NetzDG.

    Es geschieht, weil wir eine entsprechende Bestimmung in den Nutzungsbestimmungen haben und diese Bestimmung haben wir, weil wir (also die Betreiber) für rechtswidrige Inhalte haften könnten. Wir kommen damit einer, wenn auch nur indirekten, Verpflichtung nach diese Postings zu löschen. Unter Umständen könnten rechtswidrige Postings sogar eine Strafbarkeit nach sich ziehen. Wenn auf Facebook und Twitter immer wieder solche Postings auftauchen, dann sind die aktuellen Gesetze offensichtlich nicht effektiv, weshalb es eben ein NetzDG braucht, um den Gesetzen zur Effektivität zu verhelfen. Ja, die Umsetzung mag misslungen, womöglich sogar verfassungswidrig sein. Das ist aber kein Grund die Abschaffung des Gesetzes zu fordern, weil es einen durchaus legitimen Zweck verfolgt. Man kann Gesetze auch nachbessern. Und schon gar nicht sollte man solche Fälle zum Anlass nehmen, die AfD als Hüterin der Meinungsfreiheit darzustellen. Was geradezu lächerlich ist, wenn es um eigene Postings geht.

  • vom Ansatz her ist das Gesetz aber richtig

    Das sehe ich eben grundsätzlich anders. Aus meiner Sicht ist die Auslagerung von Rechtsdurchsetzung an Privatunternehmen als Irrweg.

    Wenn man ein Posting kurz nach seiner Veröffentlichung löscht, verhindert man seine weitere Verbreitung. Bis Gerichte rechtskräftig entscheiden, wird das Posting hingegen jeden erreicht haben, den es erreichen soll.

    Nun wird aber nichtmal zwangsläufig jemand aktiv. Es wird nicht zwangsläufig Anzeige erstattet, also werden nicht zwangsläufig Polizei und Gerichte eingeschaltet. Das ist gleich doppelt fragwürdig, denn einerseits müssen Unschuldige ihre Unschuld einklagen, andererseits bleiben tatsächliche strafbare Aussagen damit im Normalfall ungeahndet.

    Ja, die Umsetzung mag misslungen, womöglich sogar verfassungswidrig sein. Das ist aber kein Grund die Abschaffung des Gesetzes zu fordern, weil es einen durchaus legitimen Zweck verfolgt.

    Da ich bisher keinerlei positive Aspekte erkennen kann, sehe ich keinen Ansatz für "Verbesserung".

  • Das sehe ich eben grundsätzlich anders. Aus meiner Sicht ist die Auslagerung von Rechtsdurchsetzung an Privatunternehmen als Irrweg.

    Geh bitte, das haben wir doch überall. Verkäufer müssen unter Umständen das Alter kontrollieren, bevor sie Alkohol verkaufen, der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen etc. Das ist keine Rechtsdurchsetzung durch Private, den Privaten werden vielmehr einfach nur Pflichten auferlegt. Wer ein soziales Netzwerk betreibt wird verpflichtet dieses frei von (straf-)rechtswidrigen Inhalten zu halten. Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit, wenn die Mentalität nicht vorherrschen würde, dass das Internet ein rechtsfreier Raum zu sein hat.


    Von Rechtsdurchsetzung durch Privatunternehmen kann man erst sprechen, wenn das Privatunternehmen befugt ist Hoheitsakte zu setzen. Solche Fälle gibt es aber auch zuhauf und sind alles andere als ungewöhnlich. Nennt sich Beleihung, ein bekanntes Beispiel wäre z.B. die Kfz-Prüfung durch den TÜV. Es gibt aber ganz andere Fälle privater Rechtsdurchsetzung wie z.B. durch Schiedsgerichte (wenn auch nur eingeschränkt).


    Das NetzDG hat mit privater Rechtsdurchsetzung im eigentlichen Sinn aber rein gar nichts zu tun. Weder Facebook noch Twitter können jemanden strafrechtlich verurteilen oder irgendwelche Geldbußen verhängen. Sie sollen nur bestraft werden, wenn auf ihren Plattformen - für die sie ja verantwortlich sind! - rechtswidrige Inhalte verbreitet werden.


    Nun wird aber nichtmal zwangsläufig jemand aktiv. Es wird nicht zwangsläufig Anzeige erstattet, also werden nicht zwangsläufig Polizei und Gerichte eingeschaltet. Das ist gleich doppelt fragwürdig, denn einerseits müssen Unschuldige ihre Unschuld einklagen, andererseits bleiben tatsächliche strafbare Aussagen damit im Normalfall ungeahndet.

    Sorry, kann dir hier nicht ganz folgen. Was meinst du mit Schuldige müssen ihre Unschuld einklagen?

    Da ich bisher keinerlei positive Aspekte erkennen kann, sehe ich keinen Ansatz für "Verbesserung".

    Es ist also deiner Meinung nach kein positiver Aspekt, wenn es auf Facebook und Co. seltener zu Verhetzung kommt?

  • Was meinst du mit Schuldige müssen ihre Unschuld einklagen?

    Der Beschuldigte muss sich kümmern, damit ein zu Unrecht geblockter Post wieder angezeigt wird. Selbst das ist kaum erfolgversprechend, da sich Facebook und Twitter wohl kaum die Blöße geben werden einzugestehen, dass irgendwas zu Unrecht voreilig gelöscht wurde und dann lieber aufs Hausrecht pochen werden, als einen gemäß NetzDG gelöschten Post wieder sichtbar zu machen.

    Es ist also deiner Meinung nach kein positiver Aspekt, wenn es auf Facebook und Co. seltener zu Verhetzung kommt?

    Woran machst du fest, dass dem so wäre? Du betontest ja bereits selbst, dass der von Storch Tweet gar nicht aufgrund des NetzDG entfernt wurde, sondern weil Twitter der Meinung war, dass geltendes Recht verletzt wurde. Anders gesagt: Sollte es sich in diesem Fall um Volksverhetzung handeln (was zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar ist), wurde die Volksverhetzung nicht durch das NetzDG erreicht. Stattdessen verzeichnet das NetzDG bisher vor allem Kollateralschäden.
    Würde es zu weniger Volksverhetzung kommen, wäre das ein positiver Aspekt, aber das sehe ich nicht als gegeben.

  • Der Beschuldigte muss sich kümmern, damit ein zu Unrecht geblockter Post wieder angezeigt wird. Selbst das ist kaum erfolgversprechend, da sich Facebook und Twitter wohl kaum die Blöße geben werden einzugestehen, dass irgendwas zu Unrecht voreilig gelöscht wurde und dann lieber aufs Hausrecht pochen werden, als einen gemäß NetzDG gelöschten Post wieder sichtbar zu machen.

    Ist hier im BisaBoard doch genau so. Es hat halt niemand ein Recht, dass sein Posting irgendwo sichtbar bleibt. Und wer sich nicht angemessen ausdrücken kann, der ist halt selbst schuld, wenn sein Posting zu Unrecht gelöscht wird. Mein Mitleid hält sich ehrlich gesagt in Grenzen.

    Woran machst du fest, dass dem so wäre? Du betontest ja bereits selbst, dass der von Storch Tweet gar nicht aufgrund des NetzDG entfernt wurde, sondern weil Twitter der Meinung war, dass geltendes Recht verletzt wurde.

    Also entweder ist es so, oder die Kritik läuft ins Leere. Wenn ohnehin nichts oder zu wenig gelöscht wird, wieso dann die Aufregung? Die Meldungen der letzten Tage zeigen doch, dass die aktuelle Umsetzung des NetzDG sogar überschießend ist. Wenn im Zweifel gelöscht wird, dürfte es gar nicht vorkommen, dass verhetzerische Postings lange sichtbar bleiben. Hier gilt es den richtigen Mittelweg zu finden. Es ist grundsätzlich richtig, Facebook und Co. stärker in die Verantwortung zu nehmen, man muss ihnen aber mehr Entscheidungsfreiraum lassen.


    edit: ich habe übrigens nicht behauptet, dass Twitter nicht aufgrund des NetzDG gelöscht hat, sondern nur festgehalten, dass es mit Verweis auf die Verhetzung und nicht mit Verweis auf das NetzDG gelöscht hat. Wollte damit unterstreichen, dass das NetzDG keine Inhalte verbietet.

  • Mein Mitleid hält sich ehrlich gesagt in Grenzen.

    Mein Mitleid hielte sich in Grenzen, wenn die Unternehmen aufgrund ihrer eigenen Richtlinien löschen und sperren. Das können sie gern machen, genauso ist mir ziemlich egal, ob diese Unternehmen ihre eigenen Richtlinien ganz genau nehmen.
    Der Punkt ist der: Derzeit ist es nunmal so, dass die Unternehmen sicherheitshalber Dinge wegblenden, die zwischen wahrscheinlich und absolut sicher legal sind, weil sie befürchten, dass irgendwer doch finden könnte, dass sie strafbar sind und die sie ohne diesen Druck stehen lassen würden, weil sie nunmal von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Es geht mir also ausdrücklich um das, was hier kollateral mehr gelöscht wird.

    Also entweder ist es so, oder die Kritik läuft ins Leere. Wenn ohnehin nichts oder zu wenig gelöscht wird, wieso dann die Aufregung? Die Meldungen der letzten Tage zeigen doch, dass die aktuelle Umsetzung des NetzDG sogar überschießend ist. Wenn im Zweifel gelöscht wird, dürfte es gar nicht vorkommen, dass verhetzerische Postings lange sichtbar bleiben.

    Nein, sie läuft eben nicht ins Leere, weil meine Kritik eben darauf hinausläuft, dass das Gesetz für keine Verbesserung sorgt (da beispeilsweise Volksverhetzung auch schon vorher strafbar waren und deshalb auch gelöscht werden mussten) und stattdessen geblockt wird, was gar nicht blockwürdig wäre. Demnach gibt es keine positive Wirkung, dafür negative.

  • Der Punkt ist der: Derzeit ist es nunmal so, dass die Unternehmen sicherheitshalber Dinge wegblenden, die zwischen wahrscheinlich und absolut sicher legal sind, [...]

    Du wiederholst dich und ich verstehe auch deinen Punkt. Diese Kritik ist durchaus berechtigt. Deswegen sollte man auch nachbessern, sodass es möglichst wenig "Kollateralschaden" gibt. Vor einiger Zeit gab es eine große Diskussion und Aufregung darüber, dass Facebook und Co. sich ihrer Verantwortung "Hasspostings" zu löschen, entzogen haben. Jetzt regt man sich auf, weil man sie in die Pflicht nimmt und das nur, weil ein Gesetz schlecht umgesetzt wurde.

    Nein, sie läuft eben nicht ins Leere, weil meine Kritik eben darauf hinausläuft, dass das Gesetz für keine Verbesserung sorgt (da beispeilsweise Volksverhetzung auch schon vorher strafbar waren und deshalb auch gelöscht werden mussten) und stattdessen geblockt wird, was gar nicht blockwürdig wäre. Demnach gibt es keine positive Wirkung, dafür negative.

    Ja, sie war vorher strafbar. Nur hat das offenbar Facebook und Co. nicht gekümmert. Hetzerische Postings konnten daher wochenlang sichtbar bleiben und je länger solche Postings sichtbar bleiben, desto mehr Menschen erreichen sie und desto größer ist der potentielle Schaden, den sie anrichten können. Die Verbesserung, die das NetzDG bringen soll ist, dass derartige Postings schneller gelöscht werden und somit weniger Schaden anrichten können.