Der Täter ist bereits polizeibekannt. Dass solche Menschen nicht hinten Schloss und Gitter sind, verstehe ich nicht. Da gehört er hin.
Ich konnte bisher nicht ausmachen, was "polizeibekannt" konkret bedeutet. Von "Häufig angezeigt, ohne dass ausreichend Beweise für eine Verurteilung vorgelegen hätten" über "Geld-/Bewährungsstrafen" bis hin zu "Hat bereits Strafe(n) abgesessen" gibt es zahlreiche plausible Möglichkeiten, dass er völlig legal und ganz ohne Vermutung, die Polizei habe ihn als Gesinnungsfreund betrachtet, in Freiheit lebte.
Denn so schlimm solche Fälle auch sein mögen, in Deutschland wird man zum Glück nicht so schnell eingesperrt. Die Formulierung "polizeibekannt" legt übrigens die erste genannte Möglichkeit nahe, sonst wäre vermutlich die Formulierung "vorbestraft" verwendet worden, weshalb ich nicht davon ausgehen würde, dass der Mann nicht mit einer allzu schweren Strafe zu rechnen hat. Ich würde hier nicht von mehr als einer Freiheitsstrafe, die kurz genug ist um zur Bewährung ausgesetzt zu werden, rechnen.
Das kann man alles schlimm finden, aber Rassisten verlieren nicht einfach alle Rechte, nur weil sie Rassisten sind und Rassisten scheiße sind.