Hier habe ich zwei Bedenken. Erstens, sie dürfen nur nicht mehr nach der Religion fragen, aber wo steht, dass das nun auch für den Familienstand gilt?Zweitens; Es steht nirgendwo, dass die Kirche davon inbegriffen ist. Die Kirche hat jetzt schon das Privileg "Geschieden" als Kündigungsgrund anzugeben, was hindert die Regierung, ihnen weiterhin Sonderrechte zuzugestehen?
Es geht nicht darum, dass der Arbeitgeber nicht nach der Religion fragen darf, er darf niemanden wegen der Religion ablehnen (er darf aber jemanden ablehnen, wenn ihm seine Nase nicht passt). Zweitens geht es im besagten Urteil gerade um die Kirche, weil nicht privilegierte Arbeitgeber schon lange weder nach der Religionszugehörigkeit fragen noch jemanden deswegen ablehnen dürfen. Bzw. fragen dürfen sie schon, du musst als Bewerber nur nicht (korrekt) antworten. Gilt ebenso für den Familienstand.
Der Satz "Der Islam gehört nicht zu Deutschland" beschreibt keinen "ist"-Zustand, sondern einen "soll"-Zustand.
Dieser Satz bzw. die entsprechende Frage dient nur der populistischen Stimmungsmache und hat Null Aussagekraft.