Wenn es nach AGBs geht könnten die die Dienste auch einen Tag nach Release abstellen. Sicher haben die das Recht dazu.
Nein, das Recht dazu hätten sie definitiv nicht. AGB unterliegen einer strengen Kontrolle. Eine Klausel, die den Konsumenten dermaßen benachteiligt wäre nicht gültig. Davon abgesehen erinnere ich mich an keine AGB, die ich akzeptiert habe, als ich die Spiele gekauft habe. Die Ware hat so zu sein, wie sie beworben wird. Wenn auf der Verpackung steht, dass ein Spiel einen Online-Modus oder sonstige Online-Funktionen bietet, ist das Vertragsinhalt. Wenn ich nach dem Kauf drauf komme, dass ich online nicht spielen kann, weil Nintendo meinte die Server abschalten zu müssen, liegt eindeutig ein Gewährleistungsfall vor. Und daran können AGB nichts ändern und schon gar nicht solche, die man erst nach dem Kauf zu lesen bekommt.
Ich finde es eine Frechheit, was sich Nintendo da erlaubt. Natürlich ist es in Ordnung den Dienst irgendwann einzustellen. Aber nicht in einem Zeitpunkt, in dem die betroffenen Spiele noch halbwegs aktuell sind. So geht man nicht mit Kunden um. Da spielt es auch keine Rolle, dass der Dienst "kostenlos" ist, weil der Kaufpreis des Spiels auch für die Onlinefunktionen gezahlt wird.