Das Grundgesetz ist eine Verfassung. Die Namensgebung spielt dabei keine Rolle.Übrigens wären nach dieser Argumentation auch Ungarn und Dänemark keine eigenständigen Staaten, letzteres hat sein Grundgesetz schon 100 Jahre länger als wir.
Mit den Ländern kenn ich mich net aus. ^^
Hab das nur mal gelesen/es wurde mir auch im Soziunterricht damals so erklärt.
€ bzw habs übersehn:
Namen sind Schall und Rauch. Ob es jetzt Grundgesetz, Verfassung oder wie auch immer heißt ändert nichts am Inhalt des Dokuments. Das Grundgesetz legt nämlich den Aufbau des deutschen Staates etc. fest, wie es jede Verfassung tut, und definiert Deutschland somit als eigenständigen Bundesstaat. Verfassung wurde es übrigens nicht genannt, weil man davon ausging, dass mit der Wiedervereinigung auch eine neue Verfassung verabschiedet wird, was allerdings nicht nötig war. Artikel 146 lässt zwar offen, dass eine neue Verfassung vom deutschen Volk aufgestellt wird, macht das Grundgesetz damit aber nicht ungültig.
Das is mir klar und auch gut so. Hab ja oben schon erwähnt, dass es gut ist so wie es ist. Hab ja au nirgendwo was über die Gültigkeit erwähnt.