3DS Beleuchtung und Akku

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  • Moin,


    seit gestern Abend überschlagen sich die Anormalitäten meines DS'. Als ich ihn gestern einschalten wollte, kam eine Zeit lang nur ein kleiner Knall und das System ging wieder aus, vermutlich eine Art Kurzschluss o.Ä.
    Nachdem ich es ein paar Stunden später nochmal versucht habe, lief das Gerät einwandfrei, allerdings ist der obere Bildschirm seitdem extrem hell. Selbst wenn ich den unteren Screen auf Helligkeit 5 stelle, ist er noch um einiges dunkler als der obere. Was mit dem oberen Screen nicht stimmt weiß ich ehrlich gesagt nicht, die Beleuchtung kann ich seitdem jedenfalls nicht mehr regulieren. Er wird nur etwas dunkler, wenn ich den Energiesparmodus aus mache (was irgendwie keinen Sinn macht), die Helligkeit stört aber dennoch stark.
    Das größte Problem ist jedoch der Akku. Ich hab mir ja schon gedacht, dass ein so heller Bildschirm viel Strom frisst und naja... Das tut er. Wenn ein 3DS Modell kurz davor ist, den Saft komplett zu verlieren, fängt die rote Lampe ja idR noch an zu blinken und ca. 3-5 Minuten später geht das System dann aus. Aber mein 3DS hatte von blau auf rot gewechselt (jedes normale Gerät sollte jetzt noch mindestens 15 Minuten laufen) und ging etwa eine halbe Minute später aus. Dass es besonders ärgerlich ist, den nicht gespeicherten Spielstand zu verlieren, sei mal Nebensache. Das Problem ist, dass das Ding mit aktuell weniger als zwei Stunden Akkulaufzeit sehr, sehr nutzlos ist.


    Irgendwas muss ja logischerweise an der Beleuchtung kaputt sein, wenn nicht noch mehr (ich erinnere an die "Kurzschlüsse"), deshalb würde ich gerne wissen ob man das Problem selbst beheben kann oder ob das ein Fall für den Reparaturdienst ist. Und wenn ja, werden die Kosten von Nintendo übernommen (das Gerät ist noch kein Jahr alt und auch nie beschädigt worden) oder muss die ggf. nötige Reparatur von mir selbst bezahlt werden?

  • Irgendwas muss ja logischerweise an der Beleuchtung kaputt sein, wenn nicht noch mehr (ich erinnere an die "Kurzschlüsse"), deshalb würde ich gerne wissen ob man das Problem selbst beheben kann oder ob das ein Fall für den Reparaturdienst ist. Und wenn ja, werden die Kosten von Nintendo übernommen (das Gerät ist noch kein Jahr alt und auch nie beschädigt worden) oder muss die ggf. nötige Reparatur von mir selbst bezahlt werden?

    So wie es sich anhört, würde ich ebenso auf eine Art Kurzschlussreaktion aufbauen, die dafür gesorgt hat, dass in deinem DS der Teil beschädigt wurde, der für die Regulierung der Bildschirmhelligkeit zuständig. Da du, wie du schon erwähnt hast, den DS noch kein Jahr hast, greift hiermit noch die Gewährleistung. Das bedeutet für dich, dass du den DS natürlich zu Nintendo schicken kannst und die werden ihn dir reparieren ohne das du selbst zahlen musst. Da das Gerät ja äußerlich keine Schäden aufweist, die eventuell auf Fremdeinwirkung schließen können, müsste alles recht formell ablaufen.

    "Wie beim Kartenspiel kommt es auch im wirklichen Leben darauf an,
    das Beste aus dem zu machen, was einem gegeben wurde,
    anstatt sich über ein ungünstiges Blatt zu beschweren und mit dem Schicksal zu hadern."


    [Astor, Pokémon - Schwarze Edition]

    Nur noch sporadisch im BisaBoard.

  • greift hiermit noch die Gewährleistung

    Nein die Garntie ist hier noch gültig...



    kam eine Zeit lang nur ein kleiner Knall und das System ging wieder aus, vermutlich eine Art Kurzschluss o.Ä.

    Warum benutzt du den 3DS überhaupt noch? Das kann gefährlich werden. Ich rate ihn dir über den händler ihn einzusenden.

  • Wir wollen uns doch jetzt nicht wegen sowas streiten. ;)
    Wir sind uns einig, dass der DS weggeschickt werden sollte, weil dies nun noch ohne eigene Kosten geht und das Gerät seine Ein-Jahres-Frist noch nicht abgegeben hat. Vielleicht hat Ranku sogar Glück und bekommt ein komplett neues Gerät.

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  • Es macht schon Sinn, das mal anzusprechen, da das gerne falsch interpretiert wird.
    Die Garantie geht vom Hersteller aus, der eben dafür garantiert, dass sein Produkt mindestens so und so lange das macht, was es soll.
    Verliert das Produkt im festgelegten Zeitraum seine Eigenschaften ohne eigenes Verschulden, muss der Hersteller das Produkt kostenlos instand setzen, umtauschen oder den Käufer anderweitig entschädigen.


    Die Gewährleistung hingegen geht vom Verkäufer aus. Dieser hat die Aufgabe, angelieferte Ware zu kontrollieren, damit er dem späteren Käufer gewährleisten kann, dass die Ware in Ordung ist. Wenn der Verkäufer dem Kunden erzählt, Produkt X hat die und die Eigenschaften, dann muss es diese Eigenschaften bei Neuware bis zu 24 Monate, bei Gebrauchtware bis zu 12 Monate nach Kauf noch haben.
    Ist dies innerhalb des gültigen Zeitraums nicht der Fall und es liegt nicht an Eigenverschulden, muss der Verkäufer prinzipiell nachbessern: Reparieren lassen, umtauschen, Geld zurück erstatten, etc.
    (Natürliche Abnutzungserscheinungen sind natürlich ausgeschlossen)
    Allerdings ist es so:
    Wenn der Kunde in den ersten 6 Monaten etwas zu beanstanden hat (egal ob Gebraucht- oder Neuware), müsste der Verkäufer, falls er aus der Gewährleistungspflicht raus will, beweisen, dass der Fehler am Produkt durch den Kunden verursacht wurde. Da das meistens unmöglich ist, veruscht das in der Regel keiner, weshalb es in den ersten 6 Monaten nach kauf kein Problem ist, bei Fehlern den Händler anzsprechen.
    Nach den ersten 6 Monaten hingegen kehrt sich die Beweislast um. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt müsste bei einer Beanstandung der Käufer beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an vorhanden war. Da dies meistens ebenso unmöglich ist, zu beweisen, hat man in der Regel keine Chance, wenn der Verkäufer "nein" sagt. Hier kann man dann eigentlich nur auf Kulanz hoffen.


    Damit ich auch noch was zum Thema sage:
    Für den obigen Fall heißt das, die Gewährleistungspflicht des Händlers besteht noch, da aber mehr als 6 Monate verganen sind, könnte man hier nur auf Kulanz seiten des Händlers hoffen.
    Gleizeitig besteht aber noch die Garantie seitens Nintendo. Und wenn das Gerät nicht den Eindruck macht, es wäre katastrophal behandelt worden, muss Nintendo hier kostenlos nachbessern.
    Heißt: Es macht hier am meisten Sinn, Nintendo zu kontaktieren, wie das so auch schon vorgeschlagen wurde.

  • Wenn der Verkäufer dem Kunden erzählt, Produkt X hat die und die Eigenschaften, dann muss es diese Eigenschaften bei Neuware bis zu 24 Monate, bei Gebrauchtware bis zu 12 Monate nach Kauf noch haben.

    Das stimmt so nicht, das ist wieder eine Vermengung von Garantie und Gewährleistung. Bei der Gewährleistung geht es wirklich nur um den Zeitpunkt der Übergabe der Ware. In diesem Zeitpunkt muss bereits ein Mangel vorliegen oder angelegt sein, für spätere Mängel gibt es keine gesetzliche Gewährleistung. Dieses 24 bzw. 12 Monate sind ganz normale Verjährungsfristen. Der Verkäufer haftet aus Gewährleistung gerade nicht, wenn die Ware bestimmte Eigenschaften verliert. Wenn der 3DS z.B. bei intensiver Nutzung nach acht Monaten nicht mehr funktioniert, weil ein relativ kurzlebiger Kondensator verbaut war wäre das kein Gewährleistungsfall. Die 24 Monate gelten übrigens auch für Gebrauchtware, nur kann sie vertraglich auf mindestens 12 Monate verkürzt werden.


    Die Herstellergarantie muss bei einem solchen Fall auch nicht greifen. Das kommt drauf an wie sie ausgestaltet ist, da sie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, die keinen gesetzlichen Umfang hat. Eine Beweislastumkehr gibt es bei der Garantie üblicherweise auch nicht.

  • Mich würde mal interessieren, wohin das Gerät überhaupt zur Reparatur geschickt werden kann. Hab eben mal die Rechnung gefunden und wollte im Internet gucken, wie genau man vorgehen muss, aber irgendwie steht auf jeder Seite was anderes. :x

  • Mich würde mal interessieren, wohin das Gerät überhaupt zur Reparatur geschickt werden kann. Hab eben mal die Rechnung gefunden und wollte im Internet gucken, wie genau man vorgehen muss, aber irgendwie steht auf jeder Seite was anderes. :x

    Endweder da wo du es gekaufst hast oder du schickst es nintendo selben. Nachzulesen hier