Jackson Ohne Gewähr, da ich auch noch einmal in die geltenden Gesetze schauen müsste. Wenn im Arbeitsvertrag ein fester Termin genannt wurde, also nicht Mitte des Monats, sondern direkt z. B. der 14, dann muss das Grundgehalt auch an dem Tag auf dem Konto sein. Bzw. am letzten Bankarbeitstag davor. Bei anderen Teil wie Zulagen, Provisionen sollte das zwar auch so sein, kann aber in diesen Fällen auch abweichend gehandhabt werden. Ist das denn eine kleine Firma, wo der Chef das händisch selbst anweisen muss? Sofern das eine Buchhaltung macht, sollten die das eigentlich wissen, zu wann die Mitarbeiter ihre Gehälter erhalten.
Ich komme jetzt erst dazu nachzulesen, aber: Genau das.
Der Arbeitgeber hat das Gehalt pünktlich zu zahlen. Wenn das nicht passiert, dann ist der Arbeitgeber automatisch in Verzug und schuldet dir den Arbeitslohn und zusätzlich Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus hast du regelmäßig auch ein Anrecht auf eine Verzugspauschale i.H.v. EUR 40.
Zahlungsverzug des Arbeitgebers
Oder übertreibe ich vielleicht doch und sollte es lockerer sehen?
Entsprechend gilt: Der Arbeitgeber hat 1 Job: Dir dein Gehalt pünktlich zu zahlen. Da gibt es nichts locker zu sehen. Und typischerweise verstehen Gerichte in solchen Fällen auch wenig Spaß mit dem Arbeitgeber, so haftet der Arbeitgeber regelmäßig auch für die dir durch die verspätete Lohnzahlung entstandenen Schäden (z.B. Zinsen vom Dispokredit).
Du solltest prüfen, ob du auch rückwirkend für die vergangenen 12 Verspätungen noch ein Recht auf entsprechenden Schadensersatz hast.
PS: Auch der Arbeitgeber sollte ein Interesse daran haben, das Gehalt pünktlich zu zahlen. Wenn das nicht passiert und das Unternehmen irgendwann in die Insolvenz rutschen sollte, dann ist schnell der Punkt für eine Insolvenzverschleppung erreicht, da durch die verspätete Lohnzahlung eine absehbare Insolvenz angenommen wird :-)