Informationsfreiheit im Internet

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  • Inwiefern unterscheidet sich das denn von der aktuellen Situation wo der Rechteinhaber gegen Verletzungen vorgehen kann?

    Ich vermute mal, du beziehst dich auf den Punkt, dass Rechteinhaber auch schon jetzt das Urheberrecht dafür missbrauchen können, um kritische Stimmen mundtot zu machen?


    Um darauf einzugehen:
    Ja, es gibt einen Punkt, wodurch sich die Situation, die bald kommt, von der aktuellen unterscheidet:

    Die Nutzer*innen haben mehr Möglichkeiten, gegen angebliche Urheberrechtsverletzungen vorzugehen

    Kleines Beispiel, was ich aktiv mitbekommen habe (das soll nichts über die Personen und ihren Content aussagen):

    Die beiden Poké-Tuber Lumiose Trainer Zac und PokémonRangerBoy12 haben vor einer Weile Copyright-Strikes von ShoPro (die mit eine Art Teilverantwortung am Pokémon-Anime tragen) erhalten, da sie u.a. Standbilder aus dem Anime als "Hintergrund" in ihren Videos verwendet haben (das ist ein generelles Problem mit ShoPro afaik)

    Beide haben sich mit YouTube in Verbindung gesetzt und sind gegen diese Copyrightstrikes vorgegangen, da bei beiden entsprechende Gesetze gelten, die die Verwendung von eben Standbildern "schützt": Das Fair-Use-Prinzip in den USA und das Zitatrecht bei uns in Deutschland.

    Und in beiden Fällen wurden die Copyrightstrikes von YouTube wieder zurückgezogen. Eben weil die beiden zwar urheberrechtlich geschütztes Material verwenden, aber so wie sie dies machen von den Gesetzen der Länder, in denen sie leben, geschützt und keine Urheberrechtsverletzung ist


    Doch mit eben Artikel 13/17 und den anderen einhergehenden Artikeln wird dies (zumindest in Deutschland und den anderen europäischen Ländern) eben deutlich schwerer, da diese das von mir angesprochene Zitatrecht extrem einschränken.

    Womit sowohl auf kurze als auch auf lange Sicht die kreativen Freiheiten (und Kreativität allgemein) auch stark eingeschränkt wird


    Aber hey, Hauptsache die Lobbyverbände, die Axel Voss und Unions-Konsorten im EU-Parlament bestochen haben, verdienen ihr Geld und können noch besser (kleine) Künstler ausnutzen...

  • Irgendeine Art von Quelle dafür, dass die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildwerks als Hintergrundbild ohne weiteren Bezug für einen (vermutlich) kommerziellen YouTube-Kanal durch das Zitatrecht zulässig ist.

  • Irgendeine Art von Quelle dafür, dass die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildwerks als Hintergrundbild ohne weiteren Bezug für einen (vermutlich) kommerziellen YouTube-Kanal durch das Zitatrecht zulässig ist.

    Woher kommt die Annahme deinerseits, dass die (Stand-)Bilder ohne einen weiteren Bezug verwendet wurden?


    Doch um deine Frage, so gut wie ich kann, zu beantworten:
    Ich habe keinen Fall gefunden, wo es gerichtlich entschieden wurde, dass die Verwendung von Bildern im Zuge des Zitatrechts (also wenn man sich mit dem (Stand-)Bild auseinander setzt) gestattet, bzw nicht gestattet ist.

    Allerdings gibt es auf YouTube (von Christian Solmecke sowie dem Urheberrechtsanwalt Tobias Röttger) Videos, welche sich mit dem Zitatrecht auseinander setzen und erklären, was erlaubt ist und was nicht (wobei Tobias Röttger etwas mehr versucht, ins Detail zu gehen als Christian Solmecke, der das Thema eher oberflächlich behandelt). Doch in beiden Fällen, sowie im Wortlaut des Zitatrechts selbst, kommt es zu dem Fazit, dass wenn es zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Werk kommt und man das Werk dafür benutzt, um seine eigenen Gedanken zu diesem Werk zu erläutern, ist dies im Zuge des Zitatrechts zulässig.


    Nun bin ich kein Medienexperte noch habe ich Jura oder Urheberrecht oder irgendwas in der Art studiert, um hier ein "ordentliches Urteil" sagen zu können bzw garantiert sagen zu können, dass das, was die beiden von mir erwähnten PokéTuber wirklich zu 100% unter das Zitatrecht fällt und auch ein Gericht dies so entscheiden würde.
    Doch anhand dessen, was ich aus dem Gesetzestext sowie den beiden Videos mitnehme, und mir den Content der beiden Personen anschaue (welche Standbilder aus einer Szene des Pokémon-Anime verwenden, weil sie bspw gerade eine aktuelle Folgenanalyse machen und ihre Gedanken, Vermutungen, Theorien etc pp zu diesen Szenen wiedergeben), dann würde ich persönlich schon sagen, dass dies im Rahmen des Zitatrechts zulässig ist

    Aber wie gesagt, ich bin kein Medienexperte, habe das nicht studiert. Das ist nur meine Ansicht dessen, wie ich die Sache unter Anbetracht des Gesetzestextes sehe

  • Woher kommt die Annahme deinerseits, dass die (Stand-)Bilder ohne einen weiteren Bezug verwendet wurden?

    Ich habe dein Wort „Hintergrund“ im Sinne von „Hintergrundbild“ aus rein kosmetischen Gründen verstanden und nicht als Hintergrund im Sinne von „Thematik“. Entsprechend erübrigt sich damit auch meine Frage.

  • Noch mehr schlechte News!


    Wolltet ihr schon immer einfach mal so überwacht werden? Ganz legal wie in der DDR? Könnt ihr haben!


  • Und es wird Schlimmer und Schlimmer...

    EU und Deutschland steuern nun direkt auch einen digialen Überwachungsstaat zu.


    Zwangsüberwachung von Mails und Chats, bewältigt durch Bots, fordern EU und CDU jetzt verstärkt. Wer braucht schon Privatsphäre?

    Der Schutz von Kindern dabei als Ausrede. Wie wir bereits aus der Schweiz wissen haben derartige Systems eine Fehlerquote von über 80%.

    Private Fotos von dir oder anderen? Sexting? Privatgespräche mit deinen Therapeuten/Freunden/Kindern/Verwandten/etc.? Logindaten von Plattformen/Servern/PCs? Gegenbenenfalls bald auch auf dem Bildschirm einer Person die du nicht kennst. :)

    Wer es mitbekommen hat, CrApple hat vor kurzen versucht dieses System schon einzubauen und hat den Fehler gemacht den Usern bescheid zu sagen. Fanden diese nämlich nicht so geil.


    Kindesmissbrauch: EU-Innenminister unterstützen Pläne für Chatkontrolle - Golem.de
    Die EU-Mitgliedstaaten wünschen sich von Kommunikationsdiensten und Providern die "proaktive" Erkennung und Meldung von Kindesmissbrauch.
    www.golem.de

    Positionspapier: CDU will "anonyme Chats verhindern" - und die Vorratsdatenspeicherung zurück
    In einem Positionspapier, das dem Kinderschutz dienen soll, fordert die CDU neue Überwachungsbefugnisse. Mit dabei ist die Vorratsdatenspeicherung und ein…
    netzpolitik.org

    Kriminalscanner auf jedem Smartphone – EU plant den großen Überwachungsangriff
    Als Apple im August einen Plan veröffentlichte, gegen Bilder von Kindesmissbrauch auf seinen Geräten vorzugehen, rechnete der Konzern augenscheinlich mit wenig
    twnews.nl



    Nenenbei eskalieren Artikel 15-17 immer noch.


    Edit Policy: Digital Services Act entgleist im Europaparlament
    Beim Digital Services Act, dem Gesetzesvorhaben der EU zur Regulierung von Online-Plattformen, gehen die gefährlichsten Vorschläge vom Europaparlament aus.
    www.heise.de


    Netzpolitischer Wochenüberblick - SaveTheInternet
    Studie: https://digitalcourage.de/sites/default/files/2021-10/McCann%2C%20Stronge%2C%20Jones%20(2021)%20-%20The%20Future%20of%20Online%20Advertising.pdf
    savetheinternet.info

  • Argh, der Scheiß hört auch nie auf.

    Soweit Artikel 17 eingeführt wurde, wurde es zum neuen Standard und den kann man dann weiter ausdehnen.


    Wir sind nicht Amerika, wir sollten keine Politik führen in der automatisch von einem guten Willen seitens der Firmen ausgegangen wird.

    Und Postgeheimnis existiert bald auch nicht mehr, wenns nicht auf dem Papier ist.


    Bestenfalls wirds abgeschmettert, zweitbestenfalls bekommen sie bei der Überwachung so viele Falschnachrichten seitens der Filter, vermutlich von BDSM Chats, dass die Bearbeitung unmöglich gemacht wird.

  • Wer einen Witz lesen möchte:


    Die neue Koalition spricht sich gegen (weitere?) Uploadfilter und auch gegen Chatfilter aus. Wie das hierzulande blockiert werden soll, wenn man bedenkt das dies auf EU Ebene kommt, ist mir schleierhaft.


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