Ein Unterschied ist natürlich, wenn sich einer alkoholisiert ans Steuer setzt dann gibt es für solche Personen auch die entsprechenden Konsequenzen. Und das ist auch richtig so. Weil derjenige eben die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt hat. Weil es zu Recht verboten ist, die Sicherheit anderer mutwillig zu gefährden.
Hast du nen Impfverweigerer der andere ansteckt, die dann den Tod findet oder nen abartigen Krankenhausaufenthalt, passiert exakt gar nix, denn die Meinungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden. Bitte verstehe mich nicht falsch, das heißt nicht dass ich eine Bestrafung von Impfverweigerern per se gutheißen würde. Ich will damit nur sagen, dass das zwei verschiedene Baustellen sind, die man nicht unbedingt miteinander vergleichen kann/sollte.
Es gibt halt allgemeine Regeln an die man sich zu halten hat um sich aber eben auch andere zu schützen. Obs nun das Anschnallen ist, Alkoholverbot am Steuer, Verkehrsregeln im Allgemeinen oder Tempolimits. Und das ist okay so und wichtig.
Aber dafür ist kein Eingriff in den eigenen Körper notwendig und das ist ein wichtiger Unterschied. Es gibt keine Entschuldung für jemanden, der sich nicht an gängige Verkehrsregeln hält. Aber es gibt nunmal bei Umgeimpften Personen, die das Angebot schlicht nicht wahrnehmen können und alleine deswegen kann man da keine Strafen ausfahren. Höchstens wenn einer mutwillig ne Ansteckung provoziert aber das passiert wirklich ultra selten (aber habs leider schon erlebt, mit Leuten die andere Anspucken oder ins Gesicht hauchen...)