Ich meine, natürlich ist es in dem Kontext eine Beleidigung, aber ich finde, dass sowas allgemein nicht vor Gericht und dieses Gesetz abgeschafft gehört, solange keine handfesten Drohungen oder Volksverhetzungen involviert sind.
Beleidigungen sind halt etwas, das sich zwei Personen unter sich ausmachen können, und aus denen weder ein echter physischer noch psychischer Schaden entsteht.
Oder will mir der Ankläger erzählen, dass er einen realen psychischen Schaden davongetragen hat, der länger angedauert hat als mal kurz beleidigt zu sein, weil er als Bastard bezeichnet wurde?
Das hat natürlich einzig und allein nur ein politisches Motiv, um die Angeklagte mit irgendwas dranzukriegen.