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  • Erstens, wenn der Mord geplant ist, denkt man nicht daran, dass man erwischt wird.


    Ich rede hier nicht von Mord, denn Mord geht mir ehrlich gesagt sonst wo vorbei, wenn ich nicht direkt betroffen bin. Aber Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung ist eine völlig andere Dimension..

    und bei Kinderschändern/vergewaltigern ist eh im Kopf etwas nicht in ordnung


    Bingo. Also wozu lebenslang auf meine Kosten leben lassen oder in eine Gummizelle stecken, wo der sich dann auf meine Kosten durchfuttert? Nein danke.


    Wieso halt ich mich eigentlich ans Gesetz, wenn ich es breche krieg ich doch noch den Arsch hintergetragen


    Ziemlich gute Frage, die ich mir auch oft stelle. Ich bin der Meinung: sobald ich in einer nicht mehr humanen Art und Weise gegen das Gesetz verstoße kann ich mir auch keinen Schutz mehr von selbigem erhoffen. Das ist ja, als ob mir wer ins Maul tritt, zum nächsten geht, der dann eine Waffe zieht und plötzlich kommt der Spinner wieder zu mir und bittet mich um Hilfe. Das ist unlogisch und völlig daneben.


    Das ist aber wieder eine andere Situation. Hier geht es nicht um ein Verhör, wie in deinem zuvor benannten Beispiel.


    Das ist keineswegs eine andere Situation, denn das Ziel ist das gleiche - die bedrohte Person retten.
    In Fall A ist es der kleine Junge, der vergraben wurde und wo der Täter im Verhör ist und in Fall B eben eine Geisel, wo der Täter im Visir der Einsatzkräfte ist. In beiden Fällen würde ich sagen: handeln.

  • Zitat

    Bingo. Also wozu lebenslang auf meine Kosten leben lassen oder in eine Gummizelle stecken, wo der sich dann auf meine Kosten durchfuttert? Nein danke.


    Weil ich eifnach der meinung bin es gibt schlimmeres als den Tod.


    Zitat

    Das ist keineswegs eine andere Situation, denn das Ziel ist das gleiche - die bedrohte Person retten.
    In Fall A ist es der kleine Junge, der vergraben wurde und wo der Täter im Verhör ist und in Fall B eben eine Geisel, wo der Täter im Visir der Einsatzkräfte ist. In beiden Fällen würde ich sagen: handeln.


    Ich werde dir was das Handeln angeht, nicht widersprechen. Der Fall wurde rauf und runter diskutiert im Fernseher und Zeitungen. Ich bin auch der Meinung, man hätte es einfach mit Gewalt rausfinden sollen.
    Jedoch ist es doch ein Unterschied. Polizeibeamte sind keine Engel und wenn es plötzlich erlaubt ist mit Gewalt Informationen zu bekommen, wird es ausgenutzt. zB. wenn der Polizist unbedingt einen Drogendealer festnageln will und einen seiner Kunden schnappt. Da bin ich strikt gegen Gewalt. Aber was einmal erlaubt ist, ist schwer zu kontrollieren. Darum geht es. Ich möchte bloß erklären, warum ich glaube, dass Gewalt in dieser Art nicht erlaubt ist. Nicht, dass ich dagegen bin, wenn es um ein Menschenleben geht.

  • Und du kannst mir glauben - wenn ich einen Kinderschänder oder Vergewaltiger in die Finger kriege, dann ist es mir herzlich egal, ob ich mich dann auf eine Stufe mit Mördern stelle, ich werde diese Person auseinandernehmen.


    Du würdest Kinderschänder bzw. Vergewaltiger sofort töten oder es zumindest versuchen, wenn du sie "in die Finger kriegst"? Nein, kann ich dir nicht glauben. Selbstjustiz ist scheiße und es gibt einen guten Grund, weshalb es verboten. Hast du eigentlich schon was von der "Blutrache" gehört?


    Lebenslang haft? Pfff bringt nichts denn in Amerika einmal Lebenslänglich = 25 Jahre, Duetschland =15 Jahre


    Das stimmt nicht, lebenslang ist lebenslang, also so lange bis man nicht mehr lebt, sprich so lange bis man tot ist. Die Grenze von 15 Jahren gilt für eine zeitige Freheitsstrafe, d.h. dass es entweder eine lebenslange Freiheitsstrafe gibt, oder eine für maximal 15 Jahren. Jeder, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat zwar nach 15 Jahren das Recht einen Antrag auf Begnadigung zu stellen, d.h. dass er nach 15 Jahren auf Bewährung (!) entlassen werden kann (aber nicht muss), grundsätzlich bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe aber bis zum Tod hinter Gittern. Zumal der Antrag natürlich auch abgelehnt werden kann. Bezogen auf Deutschland, wie es genau in den USA ist weiß ich nicht, dürfte aber ähnlich sein, sonst würde niemand von "lebenslänglich" reden, so dumm sind die Amis nun auch wieder nicht. :/



    Polizeibeamte sind keine Engel und wenn es plötzlich erlaubt ist mit Gewalt Informationen zu bekommen, wird es ausgenutzt.


    Es ist in der Tat erlaubt mit Gewalt Informationen zu beschaffen, wenn nötig! Gilt für einen Polizisten wie für eine Privatperson (§ 34 StGB). Die Geschichte von Dian würde ich nicht ohne weiteres glauben, solange sie keine Quelle nennen kann. Sollte an der Geschichte doch was dran sein, dann hat sie uns mit Sicherheit viele Hindergrundinformationen vorenthalten, oder sie kennt die Hintergründe selbest nicht.

  • Ich denke auch nicht, dass der Tod eine härtere Strafe als eine lebenslange Haftstrafe ist, aber es geht dabei darum, dass die absolut 100%ige Sicherheit geschaffen wird, dass dieser Mensch je wieder ein derartiges Vergehen begeht - und du solltest wissen, dass grade Sexualstraftäter sehr stark zu Rückfällen (wie man sie so harmlos nennt..) neigen..


    Zitat von Leviator

    Du würdest Kinderschänder bzw. Vergewaltiger sofort töten oder es zumindest versuchen, wenn du sie "in die Finger kriegst"? Nein, kann ich dir nicht glauben. Selbstjustiz ist scheiße und es gibt einen guten Grund, weshalb es verboten. Hast du eigentlich schon was von der "Blutrache" gehört?


    Ist mir ehrlich gesagt herzlich egal, ob du mir das glaubst, oder nicht.
    Tatsache ist und bleibt, dass Lynchjustiz oftmals fehl am Platze ist, jedoch nicht in diesen Fällen, sprich bei Kindesmissbrauch und Vergewaltigung.


    Zitat von Leviator

    Das stimmt nicht, lebenslang ist lebenslang, also so lange bis man nicht mehr lebt, sprich so lange bis man tot ist. Die Grenze von 15 Jahren gilt für eine zeitige Freheitsstrafe, d.h. dass es entweder eine lebenslange Freiheitsstrafe gibt, oder eine für maximal 15 Jahren. Jeder, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat zwar nach 15 Jahren das Recht einen Antrag auf Begnadigung zu stellen, d.h. dass er nach 15 Jahren auf Bewährung (!) entlassen werden kann 8aber nicht muss), grundsätzlich bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe aber bis zum Tod hinter Gittern. Zumal der Antrag natürlich auch abgelehnt werden kann. Bezogen auf Deutschland, wie es genau in den USA ist weiß ich nicht, dürfte aber ähnlich sein, sonst würde niemand von "lebenslänglich" reden, so dumm sind die Amis nun auch wieder nicht. :/


    Es stimmt, dass die lebenslange Freiheitsstrafe einen unbegerenzten Zeitraum bestimmt, jedoch wird nach 15 Jahren (nach denen dann ein Begnadigungsgesuch gestellt werden darf, sprich Bewährung) der Häftling oftmals freigelassen und genau das ist das Problem. Es sollte keinen Spielraum geben, entweder lebenslänglich oder 15 Jahre.


    Zitat von Leviator

    Es ist in der Tat erlaubt mit Gewalt Informationen zu beschaffen, wenn nötig! Gilt für einen Polizisten wie für eine Privatperson (§ 34 StGB). Die Geschichte von Dian würde ich nicht ohne weiteres glauben, solange sie keine Quelle nennen kann. Sollte an der Geschichte doch was dran sein, dann hat sie uns mit Sicherheit viele Hindergrundinformationen vorenthalten, oder sie kennt die Hintergründe selber nicht.


    Dein §34 StGB bezieht sich in den meisten Fällen nur auf die im Volksmund als Notwehr bekannte Handlung, nicht auf die Beschaffung von Informationen, in keiner Situation.
    Und dass du Dian nicht glaubst dürfte andere Gründe haben, also bleib bitte sachlich und lass derlei dumme Anspielungen in Bezug auf irgendenwen hier.
    Der Fall sollte bekannt sein, er ist rauf und runter in den Medien gelaufen, du hättest bloß mal das Radio oder den Flimmerkasten einzuschalten brauchen.

  • Beispielsweise finde ich das Einschläfern von Tieren sehr human.
    Man kriegt ne Narkose und wenn man tief und fest schläft kriegt man eine Überdosis des Medikaments. Das Herz hört auf zu schlagen und man wacht nicht wieder auf.
    Wenn ich es mir aussuchen dürfte würde ich gerne so abtreten, aber das ist ja leider verboten

  • Was mir gerade einfällt...


    Ein paar Posts zuvor ging es um humane Möglichkeiten jemandem das Leben zu nehmen.


    Meine Frage, oder eher Feststellung, was bitte ist human am töten, egal auf welche Art?


    Humanes töten(auch wenn es komisch klingt) ist halt schmerzfrei(ich sage nur die 7 Spritzen bis zum Tod)
    DIe sardistische Variante wäre z.B. tot foltern, verhungern lassen, ersticken lassen und viele andere Varianten wo man halt Schmerzen ertragen muss und das auch noch relativ lange.
    Das wir gemeint sein, auch wenn töten selber nicht human ist.....

  • Ist mir ehrlich gesagt herzlich egal, ob du mir das glaubst, oder nicht.
    Tatsache ist und bleibt, dass Lynchjustiz oftmals fehl am Platze ist, jedoch nicht in diesen Fällen, sprich bei Kindesmissbrauch und Vergewaltigung.


    Genau so Fehl am Platze, ist deine Einstellung. Willkommen in Deutschland, dem wunderschönen Rechtsstaat. ;)



    Es stimmt, dass die lebenslange Freiheitsstrafe einen unbegerenzten Zeitraum bestimmt, jedoch wird nach 15 Jahren (nach denen dann ein Begnadigungsgesuch gestellt werden darf, sprich Bewährung) der Häftling oftmals freigelassen und genau das ist das Problem.


    Wieso wiederholst du das was ich gesagt habe? Ein Begnadigungsgesuch kann abgelehnt werden. Sollte jemand begnadigt werden, dann nicht ohne Grund. Kennst du einen konkreten Fall, in dem jemand, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, nach seiner Begnadigung eine Straftat begangen hat?



    Es sollte keinen Spielraum geben, entweder lebenslänglich oder 15 Jahre.


    Dieser "Spielraum" hat durchaus Sinn und Zweck. Mal davon abgesehen würde ich einem kleinen Taschendieb weder 15 jahre noch lebenslänglich zumuten. :/



    Dein §34 StGB bezieht sich in den meisten Fällen nur auf die im Volksmund als Notwehr bekannte Handlung, nicht auf die Beschaffung von Informationen, in keiner Situation.


    Nein, bezieht sich auf den Notstand. Und Notstand ist nicht dasselbe wie Notwehr. Wenn die Beschaffung von Informationen Leben retten kann, darf man diese mit Gewalt beschaffen. Solange ein Notstand herrscht.


    Und dass du Dian nicht glaubst dürfte andere Gründe haben, also bleib bitte sachlich und lass derlei dumme Anspielungen in Bezug auf irgendenwen hier.


    Nein, das hat wirklich gar nichts damit zu tun. Das hätte ich zu jedem anderen auch gesagt und sollte nicht beleidigend wirken. Ich bin sachlich geblieben, ich habe lediglich einen anderen Beitrag in Frage gestellt.


    Der Fall sollte bekannt sein, er ist rauf und runter in den Medien gelaufen, du hättest bloß mal das Radio oder den Flimmerkasten einzuschalten brauchen.


    Wann soll das denn gewesen sein? Ich höre selten Radio (zumindest selten Nachrichten), der Filmmerkasten bleibt bei mir auch aus. Ich lese aber jeden Tag Zeitung(en), deutsche und österreichische. Von einem deratigen Fall habe ich aber nichts mitgekriegt, also ist es mein gutes Recht, diese Aussage anzuzweifeln, ohne dass mir gleich irgendetwas unterstellt wird. Tut mir Leid, ich bin nunmal von Natur aus kritsch und misstrauisch.


    Leviator, mit Dingen die du nicht glaubst die aber trotzdem so passiert sind könnte man meiner Meinung nach wohl ohne weiteres mehrere Bücher füllen


    Nur dumm, dass du mich nicht im Geringsten kennst, als dass man deine Meinung ernst nehmen könnte. Ansonsten siehe oben. Wollte dich damit in keinster Weise angreifen, sorry falls es so rüberkam.

  • Das einzige was hier Fehl am Platze ist, ist deine Einstellung. Willkommen in Deutschland, dem wunderschönen Rechtsstaat. ;)


    Du hast wirklich nichts verstanden..wieso red ich mir eigentlich den Mund fusselig, wenn's eh keiner auf die Reihe kriegt, indem er seine grauen Zellen mal anstrengt?


    Wieso wiederholst du das was ich gesagt habe?


    Sowas nennt sich "eingehendes Gegenargument". Aber der Begriff muss dir nicht bekannt sein.


    Dieser "Spielraum" hat durchaus Sinn und Zweck. Mal davon abgesehen würde ich einen kleinem Taschendieb weder 15 jahre noch lebenslänglich zumuten. :/


    Weil ja auch ein Taschendieb 15 Jahre Knast kriegt :rolleyes:
    Und nein, in meinen Augen hat dieser Spielraum keinerlei Zweck, aber lies meinen Post besser noch mal, vielleicht verstehst du meine Aussage dann doch noch.


    Nein, bezieht sich auf den Notstand. Und Notstand ist nicht dasselbe wie Notwehr. Wenn die Beschaffung von Informationen Leben retten kann, darf man diese mit Gewalt beschaffen. Solange ein Notstand herrscht.


    lal dann zieh dir eine Polizeiuniform an und klopp einen Kerl zusammen, der ein Kind irgendwo vergammeln lässt. Viel Spaß dann nachher mit der Angklage.
    Wobei ich zugeben muss - ich würde zu dir halten, verrückt, was?


    Wann soll das denn gewesen sein? Ich höre selten Radio (zumindest selten Nachrichten), der Filmmerkasten bleibt bei mir auch aus. Ich lese aber jeden Tag Zeitung(en), deutsche und österreichische. Von einem deratigen Fall habe ich aber nichts mitgekriegt, also ist es mein gutes Recht, diese Aussage anzuzweifeln, ohne dass mir gleich irgendetwas unterstellt wird. Tut mir Leid, ich bin nunmal von Natur aus kritsch und misstrauisch.


    Wenn du nicht richtig informiert bist, dann liegt es bei dir, dieses Versäumnis auszubügeln und gibt dir nicht das Recht, Aussagen in Frage zu stellen, deren Inhalt allgemein bekannt sein dürfte. Wenn ich sage "11. September" weiß auch jeder was gemeint ist, ohne, dass ich irgendwie Hintergrundinformationen geben müsste - wer es nicht weiß, muss sich eben erkundigen, ich werde hier jetzt kein Referat über diesen Fall halten ;)

  • Weil ja auch ein Taschendieb 15 Jahre Knast kriegt


    Wenn es nach dir ginge schon, lies doch mal deine eigenen Beiträge ._.


    lal dann zieh dir eine Polizeiuniform an und klopp einen Kerl zusammen, der ein Kind irgendwo vergammeln lässt. Viel Spaß dann nachher mit der Angklage


    Das draf ich auch als Privatperson, dazu brauche ich keine Polizeiuniform. Ob es gerechtfertigt war, klärt das Gericht, wenn ich einen guten Anwalt habe, habe ich auch nichts zu befürchten.


    Wobei ich zugeben muss - ich würde zu dir halten, verrückt, was?


    Das würdest du echt tun? Danke!! :love:


    Wenn du nicht richtig informiert bist, dann liegt es bei dir, dieses Versäumnis auszubügeln und gibt dir nicht das Recht, Aussagen in Frage zu stellen, deren Inhalt allgemein bekannt sein dürfte.


    Warum sagst du nicht einfach wann es war? Mehr will ich doch nicht wissen. Vielleicht weißt du ja selbst nichts über den Fall? ;)
    Ansonsten habe ich jedes Recht hier jeden Beitrag in einem sachlichen Ton zu hinterfragen, auch wenn es dir nicht passt.


    Zitat

    Du hast wirklich nichts verstanden..wieso red ich mir eigentlich den Mund fusselig, wenn's eh keiner auf die Reihe kriegt, indem er seine grauen Zellen mal anstrengt?


    Mehr fällt dir dazu nicht ein? Wenn du Selbstjustiz ausüben willst, bist du in Deutschland nicht ganz richtig, da gibt es nichts zu verstehen oder zu diskutieren. Lass dir bessere Ausreden einfallen.

  • Wenn es nach dir ginge schon, lies doch mal deine eigenen Beiträge ._.


    Lies du halt meine Beiträge mal ordentlich. Dann würdest du solch hahnebüchene Gerüchte nicht rausposaunen..


    Das draf ich auch als Privatperson, dazu brauche ich keine Polizeiuniform. Ob es gerechtfertigt war, klärt das Gericht, wenn ich einen guten Anwalt habe, habe ich auch nichts zu befürchten.


    Dann viel Erfolg, ich kann dich ja dann im Knast besuchen ;)


    Warum sagst du nicht einfach wann es war? Mehr will ich doch nicht wissen. Vielleicht weißt du ja selbst nichts über den Fall?


    Versuch's mal hiermit. Und dieser Fall geht heute noch oft durch die Medien und die Presse.


    Mehr fällt dir dazu nicht ein? Wenn du Selbstjustiz ausüben willst, bist du in Deutschland nicht ganz richtig, da gibt es nichts zu verstehen oder zu diskutieren. Lass dir bessere Ausreden einfallen.


    Wenn du meine Aussagen nicht verstehst oder verdrehst, dann ist das nicht mein Problem. Und wenn wir seit neustem in einem Staat wohnen, wo ich nicht an den Gesetzen zweifeln darf..dann habe ich wohl so einiges verschlafen ;)
    Also: Lesen > Denken > Reden/Schreiben
    Versuch's mal, vielleicht verstehst du meine Aussagen dann besser, denn anscheinend gehen die bislang durch's eine Ohr rein und durch's andere sofort wieder raus..
    Ich zweifle an dem Gesetz! Ich befinde dieses Gesetz für falsch, für löchrig, für grottig! Und ich schlage bessere Lösungen vor. Verstehst du?

  • Das einzige was hier Fehl am Platze ist, ist deine Einstellung. Willkommen in Deutschland, dem wunderschönen Rechtsstaat. ;)

    Finde das diese Aussage nur so von Ironie tropft. Wie kann sich ein Staat als "Rechtsstaat" im Sinne des Wortes betiteln, in dem Steuerhinterziehung genauso schwer bestraft wird wie Vergewaltigung.
    Und bevor mir jetzt hier wieder was unterstellt wird, hier kommt auch schon der Gesetzestext:


    § 177
    Sexuelle Nötigung;
    Vergewaltigung



    (1) Wer eine andere Person




    1. mit
    Gewalt,


    2. durch
    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder


    3. unter
    Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters
    schutzlos ausgeliefert ist,



    nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an
    sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird
    mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe
    Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall
    liegt in der Regel vor, wenn




    1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche
    sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen
    läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit
    einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder


    2. die
    Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.



    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu
    erkennen, wenn der Täter




    1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich
    führt,


    2. sonst
    ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer
    anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder
    zu überwinden, oder


    3. das
    Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
    bringt.



    (4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu
    erkennen, wenn der Täter




    1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes
    gefährliches Werkzeug verwendet oder


    2. das Opfer



    a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt
    oder



    b) durch die Tat in die Gefahr des Todes
    bringt.



    (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf
    Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren
    Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu
    zehn Jahren zu erkennen.
    Und hier zum Thema Steuerhinterziehung
    1. Gesetzlicher Strafrahmen



    Nach § 370 der Abgabenordnung kann Steuerhinterziehung mit
    Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
    Das Strafmaß erhöht sich in besonders schweren Fällen der
    Steuerhinterziehung von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Ein besonders
    schwerer Fall kann z. B. vorliegen, wenn ein Amtsträger in die
    Steuerhinterziehung verwickelt wurde oder die Steuerhinterziehung durch
    gefälschte Belege begangen wurde. Bei der Gewerbs- und bandenmäßigen
    Steuerhinterziehung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis
    zu 10 Jahren
    vor.




    Ganz besonders witzig, dass die Vergewaltigung an sich dem Staat nur Maximal 2 Jahre und 11 Monate wert ist, weil für ein höheres Strafmaß schon eine Waffe benutzt worden sein muss. Da kann man sogar fröhlich in der Gruppe vergewaltigen, man ist ja recht bald wieder draussen :thumbup: Geiler Rechtsstaat.



    Kennst du einen konkreten Fall, in dem jemand, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, nach seiner Begnadigung eine Straftat begangen hat?

    Ich kenn nur die Fälle, die nach ihrer Begnadigung postwendent in die Sicherungsverwahrung gegangen sind (es sei denn, das Gericht hat vergessen es anzuordnen).
    Allerdings gibt es auch bestimmt so einen Fall wie du ihn beschreibst, bin aber zu faul danach zu suchen. Wenn nicht in Deutschland dann aber garantiert bei den Amis. Die sind für sowas immer gut.


    Dieser "Spielraum" hat durchaus Sinn und Zweck. Mal davon abgesehen würde ich einen kleinem Taschendieb weder 15 jahre noch lebenslänglich zumuten. :/

    Hier redet keiner von Taschendiebstahl, du weißt um welche Fälle es geht also bleib auch bei denen.




    Zitat von »Knuubbel«




    Und dass du Dian nicht glaubst dürfte andere Gründe haben, also bleib bitte sachlich und lass derlei dumme Anspielungen in Bezug auf irgendenwen hier.

    Schön das das auch mal wem anders auffällt :D


    Nein, das hat wirklich gar nichts damit zu tun. Das hätte ich zu jedem anderen auch gesagt und sollte nicht beleidigend wirken. Ich bin sachlich geblieben, ich habe lediglich einen anderen Beitrag in Frage gestellt.

    Nein, du hast mich unterschwellig als dummen RTL2 Gucker bezeichnet der sich irgendwelche obskuren Sachen ausdenkt. Und das ich "selbst wenn das passiert ist" garantiert "wichtige Details" nicht genannt hab. Sry, du bist doch sonst immer derjenige der darauf pocht, dass man sich erstmal informieren soll.


    Zitat von »Knuubbel«




    Der Fall sollte bekannt sein, er ist rauf und runter in den Medien gelaufen, du hättest bloß mal das Radio oder den Flimmerkasten einzuschalten brauchen.


    Wann soll das denn gewesen sein? Ich höre selten Radio (zumindest selten Nachrichten), der Filmmerkasten bleibt bei mir auch aus. Ich lese aber jeden Tag Zeitung(en), deutsche und österreichische. Von einem deratigen Fall habe ich aber nichts mitgekriegt, also ist es mein gutes Recht, diese Aussage anzuzweifeln, ohne dass mir gleich irgendetwas unterstellt wird. Tut mir Leid, ich bin nunmal von Natur aus kritsch und misstrauisch.

    Vielleicht erstmal nachfragen ob es das wirklich gab bevor man jemand anderem unterstellt zu lügen? Kleiner konstruktiver Vorschlag, dann kommt es auch nicht mehr so rüber als würdest du verzweifelt versuchen mich zu ärgern.


    Nur dumm, dass du mich nicht im Geringsten kennst, als dass man deine Meinung ernst nehmen könnte. Ansonsten siehe oben. Wollte dich damit in keinster Weise angreifen, sorry falls es so rüberkam.

    Was ich dazu zu sagen hätte gehört nicht zum Thema, aber wenigstens war ich nicht die Einzige die deinen Kommentar sowohl höchst unsachlich (egal wie sehr du auf deine Sachlichkeit pochst) als auch speziell gegen mich und nicht gegen das was ich geschrieben gerichtet fand.

  • Lies du halt meine Beiträge mal ordentlich. Dann würdest du solch hahnebüchene Gerüchte nicht rausposaunen..


    Mach ich doch. Möglicherweise drückst du dich einfach missverständlich aus? Schauen wir uns besagte Aussage nochmal an:


    "Es sollte keinen Spielraum geben, entweder lebenslänglich oder 15 Jahre."


    Im Klatext heißt das doch "entweder lebenslänglich oder 15 Jahre" ohne Spielraum. Auf welche Straftaten das bezogen war, hast du mit keinem Wort gesagt. (wobei ich natürlich weiß, wie du es meinst. wollte nur etwas ironisch sein, um dir klar zu machen, dass du dich nicht klar genug ausdrückst)


    Dann viel Erfolg, ich kann dich ja dann im Knast besuchen ;)


    Wieso, es ist doch nicht rechtswidrig, wie oft denn noch? Ich verweise nochmal auf § 34 im deutschen StGB "Rechtfertigender Notstand".


    Versuch's mal hiermit. Und dieser Fall geht heute noch oft durch die Medien und die Presse.


    Na geht doch. Danke, werde ich mir später in aller Ruhe durchlesen.


    Ich zweifle an dem Gesetz! Ich befinde dieses Gesetz für falsch, für löchrig, für grottig! Und ich schlage bessere Lösungen vor. Verstehst du?


    Okay, dagegen kann man natürlich nichts sagen. Das Gesetz passt mir an vielen Stellen auch nicht. Aber auch hier hast du dich missverständlich ausgedrückt:


    "Und du kannst mir glauben - wenn ich einen Kinderschänder oder Vergewaltiger in die Finger kriege, dann ist es mir herzlich egal, ob ich mich dann auf eine Stufe mit Mördern stelle, ich werde diese Person auseinandernehmen. "


    Das heißt, dass du es sofort machen würdest und nicht dass du das Gesetz ändern willst. ;)


    Dian:


    Zitat

    Finde das diese Aussage nur so von Ironie tropft. Wie kann sich ein Staat als "Rechtsstaat" im Sinne des Wortes betiteln, in dem Steuerhinterziehung genauso schwer bestraft wird wie Vergewaltigung.


    1.) Hat das nichts mit dem Begriff "Rechtsstaat" zu tun.
    2.) Stimmt das nicht ganz, wegen Steuerhinterziehung kann man nicht Lebenslänglich bekommen, wegen Vergewaltigung mit Todesfolge jedoch schon.


    Ich stimme dir in dem Punkt zu, dass die Strafen für Vergewaltiger viel zu milde sind. Aber trotzdem ist Deutschland nunmal ein Rechtsstaat.


    Zitat

    Allerdings gibt es auch bestimmt so einen Fall wie du ihn beschreibst, bin aber zu faul danach zu suchen. Wenn nicht in Deutschland dann aber garantiert bei den Amis. Die sind für sowas immer gut.


    So einen Fall wird es bestimmt gegeben haben, es kommt aber sehr selten vor. Sonst hätten wir von einem solchen Fall gehört.


    Zitat

    Hier redet keiner von Taschendiebstahl, du weißt um welche Fälle es geht also bleib auch bei denen.


    Siehe oben ;)


    Zitat

    Vielleicht erstmal nachfragen ob es das wirklich gab bevor man jemand anderem unterstellt zu lügen? Kleiner konstruktiver Vorschlag, dann kommt es auch nicht mehr so rüber als würdest du verzweifelt versuchen mich zu ärgern.


    Hab' ich doch gar nicht. Aber okay, ich seh's ein, diesmal habe ich mich mies ausgedrückt, tut mir Leid, war keine Absicht und ich will hier bestimmt niemanden ärgen (Allen ist ja weg ;D ).


    Zitat

    Was ich dazu zu sagen hätte gehört nicht zum Thema, aber wenigstens war ich nicht die Einzige die deinen Kommentar sowohl höchst unsachlich (egal wie sehr du auf deine Sachlichkeit pochst) als auch speziell gegen mich und nicht gegen das was ich geschrieben gerichtet fand.


    Wie gesagt, Beitrag war mies formuliert, mein Fehler, sorry. War nicht so gemeint.

  • 2.) Stimmt das nicht ganz, wegen Steuerhinterziehung kann man nicht Lebenslänglich bekommen, wegen Vergewaltigung mit Todesfolge jedoch schon.

    Stimmt auch nicht, weil es dann nicht um die Vergewaltigung geht sondern um die Tatsache, dass du jemanden umgebracht hast.


  • Ich brauche mich nicht "klar genug" ausdrücken, während wir uns in der Diskussion befinden, die exakt auf das von mir damit gemeinte Thema abzielt, wenn du deine Gedanken in derart fremde Gefilde lenkst beschuldige nicht mich.


    Zitat von Leviator

    Wieso, es ist doch nicht rechtswidrig, wie oft denn noch? Ich verweise nochmal auf § 34 im deutschen StGB "Rechtfertigender Notstand".


    Herrjeh. Ich darf mal zitieren:
    "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
    So und nicht anders lautet der entsprechende Paragraph und jetzt lies mal. Dann weißt du auch, dass du als Bulle keinem Täter die Zähne einknüppeln kannst, ohne gleich im Bau zu landen. Nicht verstanden? Schön, mache ich es deutlich:
    "[...]Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.[...]"
    Das Verhör eines Verdächtigen bzw überführten Täters steht in einem solchen Fall als Mittel über der Gewaltanwendung, sprich, der Richter wird dir einfach sagen: Sie hätten ihn ordentlich verhören müssen, dann hätten Sie die Information auch ohne Gewalt erlangt.
    Ende der Geschichte.


    Zitat von Leviator

    Na geht doch. Danke, werde ich mir später in aller Ruhe durchlesen.


    Was daran jetzt so schwer war? Ist sogar das erste Resultat bei Google! Wirf dich demnächst nicht in eine Diskussion, wenn du keine Ahnung vom Thema hast.


    Zitat von Leviator

    "Und du kannst mir glauben - wenn ich einen Kinderschänder oder Vergewaltiger in die Finger kriege, dann ist es mir herzlich egal, ob ich mich dann auf eine Stufe mit Mördern stelle, ich werde diese Person auseinandernehmen. "


    Das heißt, dass du es sofort machen würdest und nicht dass du das Gesetz ändern willst.


    Exakt das würde ich auch machen, da kann mich das Gesetz kreuzweise.
    Es geht mir aber darum, dass ich eine Änderung des Gesetzes befürworte, damit ich anschließend nicht für Selbstjustiz in den Knast wandere!
    War das echt so schwer zu verstehen (jetzt mal an alle Leser hier)?


    Zitat von Leviator

    2.) Stimmt das nicht ganz, wegen Steuerhinterziehung kann man nicht Lebenslänglich bekommen, wegen Vergewaltigung mit Todesfolge jedoch schon.


    Lies einfach mal aufmerksamer: es geht um die Tat als solches, nur um die Vergewaltigung. Dabei sind weder Drogen noch Waffen im Spiel und auch keine Folgen der Tat.

  • "[...]Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.[...]"
    Das Verhör eines Verdächtigen bzw überführten Täters steht in einem solchen Fall als Mittel über der Gewaltanwendung, sprich, der Richter wird dir einfach sagen: Sie hätten ihn ordentlich verhören müssen, dann hätten Sie die Information auch ohne Gewalt erlangt.


    Und wo ist jetzt das Problem? In einem NOTSTAND, nicht bei Kleinigkeiten. Wenn es ein angemessenes Mittel ist, um die Gefahr abzuwenden, ist es nicht rechtswidrig. Wieso muss ich mich hier zig Mal wiederholen? Ob die Handlung gerechtfertig war, entscheidet das Gericht, nach der Handlung. Und bestimmt nicht der Herr Kunbbel im vorraus.


    Was daran jetzt so schwer war? Ist sogar das erste Resultat bei Google! Wirf dich demnächst nicht in eine Diskussion, wenn du keine Ahnung vom Thema hast.


    Versuchst du jetzt zu provozieren, oder wie? Hier geht es um die Todesstrafe, Junge, nicht um den einen konkreten Fall. Davon muss ich keine Ahnung haben, um über die Todesstrafe zu diskutieren. Und du hast ganz offensichtlich Ahnung von gar nichts, also lehn dich mal nicht soweit aus dem Fenster. Versuch mal vernünfig zu Argumentieren, ansatt deine Argumente immer unauffällif zurückzunehmen.



    Ansonsten sind mir Diskussionen mit euch beiden echt zu blöd..

  • Und wo ist jetzt das Problem? In einem NOTSTAND, nicht bei Kleinigkeiten. Wenn es ein angemessenes Mittel ist, um die Gefahr abzuwenden, ist es nicht rechtswidrig. Wieso muss ich mich hier zig Mal wiederholen? Ob die Handlung gerechtfertig war, entscheidet das Gericht, nach der Handlung. Und bestimmt nicht der Herr Kunddel im vorraus.


    Lies richtig. Du schreibst:
    "[...]Wenn es ein angemessenes Mittel ist, um die Gefahr abzuwenden[...]"
    Ist es aber nicht, da das Verhör als Mittel zur Verfügung steht.
    Und zum Namensverdreher..naja, Copy + Paste wäre mir lieber^^


    Versuchst du jetzt zu provozieren, oder wie?


    Das habe ich nicht nötig.


    Hier geht es um die Todesstrafe, Junge, nicht um den einen konkreten Fall. Davon muss ich keine Ahnung haben, um über die Todesstrafe zu diskutieren.


    Dann lass Aussagen zu diesem angesprochenen Fall ganz einfach bleiben, dann blamierst du dich auch nicht, indem du Wissen vortäuschst und Unwissenheit am Ende zugibst.


    Und du hast ganz offensichtlich Ahnung von gar nichts, also lehn dich mal nicht soweit aus dem Fenster.


    Nun, das wird so ziemlich jeder hier anders sehen, aber lasse ich dir mal deinen Tagtraum :)


    Versuch mal vernünfig zu Argumentieren, ansatt deine Argumente immer unauffällif zurückzunehmen.


    Meine Argumentation ist durchaus nachvollziehbar, wenn du jedoch nicht in der Lage bist, diese zu verstehen, dann verstehe ich eins nicht:
    Wieso postest du?


    Ansonsten sind mir Diskussionen mit euch beiden echt zu blöd..


    Jaja, wie schon so oft :rolleyes:
    Siehe oben^^