Ich denke, dass die Justiz in Deutschland zu schwach ist, wobei ich aus persönlichen Gründen sowieso die Bestrafung als wichtiger erachte, als die Resozialisierung, weil bei gewissen Verbrechern diese aussichtslos ist.
Das beste Beispiel hierfür sind Pädophile. Das sind streng genommen Triebe, die man nicht abstellen kann, nur unterdrücken, bis man es irgendwann nicht mehr aushält und wieder ein Verbrechen begeht; deshalb gehören solche Menschen, wenn sie sich einmal vergriffen haben, sofort exekutiert.
Selbiges einfaches System gilt für Mörder. Wer mordet, wird selbst ermordet (durch die Justiz) - das ist gerecht. Ich kann allgemein nicht nachvollziehen, warum es in Deutschland die Todesstrafe als Möglichkeit für die schlimmsten Verbrechen nicht mehr gibt. Das ist in so vielen Ländern auf der Welt existent. Gerade die "Aussicht" auf diese Strafe schwächt oder schreckt Verbrecher ab.
Weiterhin ist es eine Schande, dass die Strafe, die das StGB für einen Mord vorsieht aktuell nach § 211 (1) eine lebenslange Freiheitsstrafe ist.
Leider ist diese in Deutschland aber nicht "lebenslang", weil § 57a (1) S. 1 StGB diese bis mindestens 15 Jahre definiert und dies ist in der ausführenden Justiz auch das Maß.
Mörder werden folglich häufig einfach mit 15 Jahren Haft bestraft - und das finde ich nicht gerecht und der Tat entsprechend.
Natürlich müssen wir hier das 2. Verwaltungshandlungsprinzip beachten, welches also die Ausübung des Ermessens ist.
Einen Ladendieb, der Ware im Wert von 500,00 € geklaut hat, muss man selbstverständlich nicht exekutiert, aber ebenso, dem Sachverhalt entsprechend und mit dem richtigen Ermessen vollziehend, strafen.
Was ich auch furchtbar finde ist der Art. 16 (2) unserer Verfassung, welcher Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, vor der Auslieferung in andere Länder schützen. Genau deshalb ist die deutsche Staatsbürgerschaft auch so beliebt.
Ein einfacher Beispielfall: Ein Migrant, der aus der Türkei nach Deutschland gekommen ist und die deutsche Staatsbürgerschaft errungen hat, ist kurz darauf kriminell geworden und hat 10 Menschen ermordet. Nun verbringt er seine Strafe in einem deutschen Gefängnis, welches mit Sicherheit "flauschiger" ist, als ein türkisches Gefängnis. Der Art. 16 des Grundgesetzes schützt also kriminell gewordene "Neubürger" vor der Auslieferung in ihr Heimatland und sowas finde ich ungerecht. Der Artikel soll natürlich nicht abgeschafft werden, er schützt ja natürlich auch in Deutschland geborene Menschen, allerdings sollte er meiner Meinung nach nur für diese gelten, aber nicht für Menschen, die in einem anderen Land geboren wurden.
Um auf die Frage des eigentlichen Themas zurückzukommen und diese zu beantworten: Ja, ich finde, dass wir in Deutschland eine Kuscheljustiz haben und ich hoffe, dass man diese irgendwann wieder verschärft.