Beiträge von Claike

Wir sammeln alle Infos der Bonusepisode von Pokémon Karmesin und Purpur für euch!

Zu der Infoseite von „Die Mo-Mo-Manie“

    Ding ist: Selbst wenn das für ihn derzeit keine Konsequenzen hat, macht eine Anzeige zumindest Sinn, sodass es dokumentiert ist, oder? Wie verhält sich das in der Schweiz? Ich kenne leider seinen Namen nicht, könnte der Polizei aber das Grundstück zeigen, wo ich ihn antraf.

    Oder lieber sein lassen und ihm aus dem Weg gehen (wir laufen da ohnehin kaum durch), da er sich ernsthaft rächen könnte?


    Wurdest du durch den Vorfall in Angst oder Schrecken versetzt, könnte es sich allenfalls um eine Drohung i.S.v. Art. 180 StGB halten. Dabei handelt es sich um ein Antragsdelikt, d.h. der Täter wird nur dann verfolgt, wenn du als Geschädigter das verlangst. Du kannst bei der Polizei auch eine Anzeige gegen eine unbekannte Täterschaft aufgeben, falls du die Person nicht identifizieren kannst; die Polizei wird dann weitere Nachforschungen bezüglich der Person anstellen. Du wirst danach vermutlich zum Vorfall einvernommen und musst allenfalls eine Beschreibung des Täters und des Tatortes abgeben, ansonsten sollte sich dein bürokratischer Aufwand jedoch in Grenzen halten. Insbesondere hast du als Geschädigter in dieser Phase kein Kostenrisiko. Konstituierst du dich als Privatkläger, wirst du zudem über den Ausgang des Verfahrens informiert, kannst Einsicht in die Akten nehmen und Beweisanträge stellen.


    Zu beachten ist insbesondere, dass auch der Beschuldigte Einsicht in die Verfahrensakten nehmen darf. Das heisst, er erfährt, wer ihn wieso angezeigt hat. Eine Anonymisierung der Verfahrensakten ist allenfalls möglich, wenn du glaubhaft machst, dass dir andernfalls eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder ein anderer schwerer Nachteil droht.


    Ob sich eine Anzeige "lohnt" kann und will ich dir jedoch nicht sagen, ohne die Umstände näher zu kennen.

    Das Spannende daran ist, dass man gar nicht weit über Landes- und Kulturgrenzen blicken muss, damit das Ganze wieder komplett anders gehandhabt wird: So ist es z.B in der Schweiz nicht nur möglich ein rechtskräftig eingestelles Verfahren wieder aufzunehmen, wenn neue Beweismittel oder Tatsachen für eine strafrechtliche Verantwortung des Beschuldigten sprechen (Art. 323 StPO), sondern durch ein früheres Urteil beschwerte Personen (z.B. das Opfer) können sogar bei einer Verurteilung des Täters die Revision des Verfahrens verlangen, wenn neue, vor dem Entscheid eingetretene Tatsachen oder neue Beweismittel vorliegen, die geeignet sind, eine "wesentlich strengere Bestrafung" der verurteilten Person herbeizuführen (Art. 410 StPO).


    Das gilt selbstverständlich nur bis zur Verjährung der Tat (und Mord kann hier, anders als in Deutschland, verjähren). Ich finds trotzdem sehr interessant und die Unterschiede haben dafür gesorgt, dass ich erstmal zusätzliche Recherche betreiben musste, um zu verstehen, was vorliegend überhaupt das Problem war.

    Was mich bei der Debatte generell etwas stört, ist dass "Frauen sollen gleich viel verdienen wie Männer" immer so klingt, als gäbe es DEN Männerlohn im Fussball, was halt nicht stärker an der Realität vorbeigehen könnte. Woran also soll sich diese Forderung orientieren? Am durchschnittlichen Erstligaspieler oder an den Superstars, die selbst in Europa schon jenseits von 40 Millionen pro Jahr verdienen (und von den Löhnen in Saudi-Arabien und co. fangen wir am Besten gar nicht an)?

    Weil ich gesehen habe, dass das schon einige machen: Könnte man bei Listening-Parties generell als Vorgabe einführen, dass man unter den Youtubelinks irgendwo das Videospiel/Interpreten/Titel dazuschreibt? Finde es immer "etwas" nervig, dass man quasi ein Video nach dem anderen öffnen müsste, um zu sehen, ob der eigene Titel schon vorgeschlagen wurde :(


    Ich finde die Idee eigentlich cute, sehe in der Umsetzbarkeit aber mehrerlei Probleme.


    Einerseits frage ich mich, ob das Tattoo an sich im Zweifelsfall wirklich als rechtlich verbindliche Patientenverfügung anerkannt werden würde. Insbesondere kann man ein Tattoo, mit welchem man seine Zustimmung zur Organentnahme vermeintlich gegeben hat, nicht "einfach so" zurücknehmen, sollte man sich umentscheiden. Ähnliche Probleme ergaben sich beispielsweise in der Vergangenheit bei Tattoos, welche ausdrücklich eine Wiederbelebung/Blutspende/... ablehnten.


    Andererseits kann man in Organspenden einer Organentnahme ja auch nicht nur zustimmen oder ablehnen, sondern auch angeben, welche Organe beispielsweise (nicht) entnommen werden dürfen. Hier fehlen solche Feinheiten komplett.


    Insofern imo also sicher eine gute Sache und auch eine super Möglichkeit, Aufmerksamkeit auf ein wichtiges Thema zu lenken - das Gespräch mit Angehörigen oder eine richtige Patientenverfügung/Organspendeausweis sollte/dürfte so ein Tattoo aber nicht ersetzen.

    1. Unterschätzte-Schönheit-Award

    Verlorener Ursprung - Quaxo - 032/196

    Strahlende Sterne - Snibunna 087/172

    Astralglanz - Hisui-Tornupto - 052/189


    2. MVP-Award

    Verlorener Ursprung - Hinatsu - 189/196

    Silberne Sturmwinde - Freunde aus Galar - TG23/TG30

    Silberne Sturmwinde - Prof. Burnett - TG26/TG30


    3. Schönheit-Award

    Verlorener Ursprung - GiratinaV - 186/196

    Silberne Sturmwinde - Farbeagle - TG10/TG30

    Astralglanz - Seedraking - TG03/TG30

    Mal davon abgesehen war doch die ursprüngliche Aussage von Sesambasti auch nicht besonders offensive? Als jemand der selbst einige Piercings trägt und auch tättowiert ist, halte ich viele andere Körpermodifikationen wie tättowierte Augäpfel, gespaltene Zungen oder implantierte Hörner ebenfalls für "schrecklichen" "Blödsinn", bei dem ich nicht verstehe, wie man "dafür Geld ausgeben" kann. Bedeutet doch nicht, dass man Leute dafür schlecht behandeln oder ihnen gar ins Gesicht sagen würde, dass man das übrigens hässlich findet, komische Strohmänner. Und naja, sind wir ehrlich, wer andere noch nie für etwas eigenwillige Modeentscheidungen zumindest etwas gejudged hätte, werfe den ersten Stein.

    Name des Films: Silent Hill

    Erscheinungsjahr: 2006


    Ja, kein besonders guter Film per se, aber als grosser Fan der Videospielreihe eine Art guilty pleasure für mich. Obschon der Film sich im Vergleich zum Ursprungsmaterial viele Freiheiten nimmt (und vieles eher Fanservice ist und in der eigentlichen Lore nicht viel Sinn macht) sind Monsterdesigns, der Sound und die generelle Atmosphäre extrem gut getroffen worden und könnten so 1:1 aus dem bald erscheinenden Remake von SH2 stammen. Für Fans der Reihe definitiv ein schöner Film für den Halloweenabend.


    Name des Films: The Host

    Erscheinungsjahr: 2006


    Nein, nicht dieser komische SciFi-Film mit Saoirse Ronan. The Host ist ein südkoreanischer Monster-Horror der bei mir definitiv einen Sweetspot hat. Hab den irgendwann mal ausschnittweise als junger Teenager gesehen, dann ewig gesucht und Jahre später durch die Macht des Internets wiedergefunden. Gerade das CG des Monsters hat sich meiner Meinung nach echt gut gehalten und Fans von (vielleicht stellenweise etwas trashigem) Monsterhorror sollten hier einiges zu lieben haben.


    Name des Films: Drag Me to Hell

    Erscheinungsjahr: 2009


    Zum Schluss noch ein Film, der sich selber nicht zu 100% ernst nimmt und daher meiner Meinung nach super für einen Halloween-Horrorfilmabend mit Freunden oder Familie geeignet ist. Sam Raimi schafft es hier wunderbar, gängige Horrorklischees auf die Schippe zu nehmen und gleichzeitig einen Horrorfilm zu schaffen, der mit gruseligen Szenen nicht geizt. Sehr unterhaltsam.


    Honorable Mentions:


    ...It Follows, für wenn für Halloween noch etwas mehr Verfolgungsangst braucht.

    ...The Cabin in the Woods, weil Horror manchmal auch campy-kreativ sein darf.

    ...und Hereditary, für die etwas kopflose Story ;)