Beiträge von Ryoga

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    Die Differenzierung macht aber so einfach wenig Sinn - es können Sich, wie du sagst, VOR dem Sex, beide drüber Gedanken machen, ob Sie das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft eingehen. Das ist der einzige Zeitpunkt, zu dem beide (Vergewaltigung hier der Einfachheit halber mal ausgenommen), gleich viel Entscheidungsfreiheit und -gewalt haben.

    Es macht schon Sinn da die Ursachen/Folgen einer Schwangerschaft und die einer Geburt eben nicht dieselben sind. Bei einer Schwangerschaft kann nach Bedarf zumindest am Anfang noch eingegriffen werden d.h. das Schicksal hierbei noch nicht besiegelt und die Verantwortlichen haben noch einmal die Möglichkeit zu 0 zurückzukehren. Da hierbei beide Personen von Anfang an die gleiche Entscheidungsfreiheit hatten sind sie natürlich auch beide für alle eventuellen Folgen zu gleichermaßen verantwortlich zu machen. Eine Geburt ist insofern anders das sie im Gegensatz zur Schwangerschaft nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und das Resultat der Entscheidung der Mutter ist das Kind zur Welt bringen zu wollen.


    Für mich kommt es so an, als stünden dieses "Recht", "Nein" zu sagen von Seiten des Vaters und der Entscheidungsgewalt der Mutter einer Abtreibung für dich auf einer Stufe - aber genauso wie eine vollständige Schwangerschaft kann auch eine Abtreibung für die Mutter u.U. enrome gesundheitliche Risiken birgen. Und wenn nun die Mutter das Kind will, alleine zum Unterhalt aber nicht in der Lage wäre, der Vater aber innerhalb seiner Frist "Nein" zum Besten gibt, kann das die Entscheidung der Mutter bedingen. Im schlimmsten Fall zieht Sie aber in beiden Fällen, ob nun Kind ja oder nein, den kürzeren weil für Sie immer ein gesundheitliches Risiko besteht.

    Für mich steht der Wille der Frau mit dem Willen des Mannes auf einer Stufe und keiner von beiden solle sollte die Möglichkeit haben den jeweils anderen in welcher Form auch immer seinen Willen aufzwingen zu können. Natürlich kann ein nein des Mannes die Entscheidung der Frau beeinflussen, es ist aber generell in einer Gesellschaft nun einmal so das Entscheidungen einer Person Wege für eineandere verbauen können, allerdings hat die Frau hierbei ja von Anfang an mehrere Wege zur Auswahl so dass sie selbst bei einem nein des Mannes nicht in einer Sackgasse stecken würde. Und was die gesundheitlichen Risiken anbelangt wäre das für mich eher eine Folge der Schwangerschaft von daher gilt hierbei das man eben auf Sex verzichten sollte wenn man mit den eventuellen Folgen nicht konfrontiert werden möchte.


    Diese Konstellation ist nicht viel "fairer" als die, die wir aktuell haben, wenn die Entscheidungsgewalt bei der Mutter besteht.

    Fair heißt für mich dass beide Seiten soweit wie nur irgend möglich die gleichen Optionen zur Verfügung haben, nun es ist ihr Körper und deswegen sollte sie auch entscheiden können ob sie das Kind nun austragen will oder nicht. Davon aber abgesehen sehe ich keinen Grund warum man irgendeiner Seite in irgendeiner Hinsicht irgendwelche Rechte vorenthalten sollte.


    Was wäre denn deiner Meinung nach in den Fällen, in denen sich der Zeitraum der Abtreibung verlängert, Stichwort Behinderung.
    Eine spätere Abtreibung trägt für die Frau definitiv Risiken und, je nach Art und Ausprägung, ist für die Frau finanziell ziemlich sicher nicht alleine zu stemmen. Soll der Mann vorher entscheiden dürfen, ob seine Entscheidung "Kind Ja/Nein" nur für ein gesundes Kind gilt und soll danach neu entschieden werden?
    Hier würde noch deutlicher, was ich oben meine: Entscheidet sich der Mann hier gegen das Kind, geht die Situation für die Frau immer deutlich risikobehaftet aus und dass es sich von Seiten der Frau auch um eine Frage des "eigenen Wohls" dreht, auch in der erstgenannten Situation, hat der Mann mit seiner Entscheidung passiven Einfluss auf genau das und das ist in meinen Augen genau das problematische an diesem Konstrukt.

    Das wäre aber nur der Fall wenn der Zeitraum für die Abtreibung mit dem des Wiederspruches identisch wäre, jedoch hätte ich natürlich nichts dagegen das die Widerspruchsfrist des Mannes geringer ausfällt wenn sich dadurch gesundheitliche Risiken für die Frau minimieren lassen.



    Andere Frage: Was wäre denn, wenn der Mutter bis zum entscheidenden Fristablauf der Vater nicht bekannt ist und er erst im Nachhinein davon erfährt? Erübrigt sich die Frage nach Ja/Nein zum Kind für den Mann dann?

    Kommt darauf an, wenn die Frau sich bis zum Fristablauf die Position der Männer mit denen sie im Entsprechenden Zeitraum Sex hatte eingeholt hat natürlich nicht, andernfalls ja da sie somit den Männern ja keine Gelegenheit gegeben hätte einen eventuellen Widerspruch einzulegen. Ich wäre hier allerdings dafür das ein Mann der Sex mit einer Frau hatte sich zumindest für die nächten Monate für sie erreichbar machen sollte, versäumt er das wäre es sein eigenes Verschulden wenn er sein Widerspruchsrecht nicht mehr wahrnehmen könnte.

    Genau so könnte man euch Wind aus den Segeln nehmen, wenn man sagt, dass der Mann wisse, worauf er sich einlasse, wenn er sie schwängert.

    Und wenn eine Frau sich dafür entscheidet mit einem Mann Sex zu haben darf man wohl nicht davon ausgehen das sie sich der eventuellen folgen ihrer Entscheidung bewusst zu sein hat? Der Punkt hinkt schon allein deshalb weil die Frau hierbei immer noch die Möglichkeit hat sich des Kindes zu entledigen Falls sie sich der Verantwortung nicht gewachsen sieht. Mit mehr Rechten kommen halt immer auch mehr Pflichten das ist überall so, warum sollte es hier also anders sein?

    Wieso sollte der Staat denn für ein Kind aufkommen, wenn es der Vater, der dieses Kind gezeugt hat und somit für seine Entstehung verantwortlich ist, auch könnte? Zu sagen, dass er nichts mehr damit zu tun haben muss, wenn er keine Lust hat, nur weil er nicht derjenige ist, der es gebärt ist doch absurd.

    Weil der Man nicht für die Geburt des Kindes verantwortlich sein kann, das würde nämlich voraussetzen das er in diesem Falle ein Mitspracherecht bei der Entscheidung für/gegen die die Geburt des Kindes hätte was er aber nicht hat. Verantwortung kann man nur jemanden zusprechen der auch in der Lage ist Entscheidungen zu treffen was in diesem Falle nicht gegeben ist.


    Er hat zur Geburt beigetragen, indem er die Frau geschwängert hat.

    Er hat zur Schwängerung der Frau beigetragen indem er Sex mit ihr hatte, etwas anderes kann man ihm hierbei aber nicht vorwerfen. Du scheinst zu vergessen dass ein Man eine schwangere Frau nicht dazu zwingen kann das Kind auch austragen zu müssen.

    In so einem Fall geht es nicht um Schuld, sondern um das Kindeswohl.

    Das Kindeswohl ist sowieso abgesichert da es ihm(wie ich es ja bereits schon einmal
    gesagt habe) egal sein kann woher nun die Mittel seiner Verpflegung stammen.



    Der Fall, dass es für eine Abtreibung auch zu spät sein kann, wird hier auch vollkommen außer Acht gelassen

    Nein wird es nicht, dieses Thema wurde hier bereits schon mehrmals durchgekaut…

    Wieso soll denn die Allgemeinheit sozial sein, damit es der Vater nicht sein muss? Der Sozialstaat würde auch ausufern, würde man derartige Leistung zubilligen. Der Sozialstaat springt dort ein, wo Menschen in Not geraten, wo sie auf Hilfe angewiesen sind.

    Weil der Vater keinerlei Verantwortung für die Geburt des Kindes trägt, diese liegt bei der Mutter. Der Sozialstaat springt dort ein wo Menschen auf Hilfe angewiesen sind? Gut dann trifft es ja genau auf mein Beispiel zu denn wenn die Mutter nicht die Möglichkeiten hätte ein Kind aus eigener Krafft finanziell zu stützen wäre sie dann ja wohl auf Hilfe angewiesen, anderenfalls wäre ein eingreifen des Staates ja eh nicht von Nöten.


    Der Vorschlag, das Geld u.a. durch Rentenkürzungen zurückzuzahlen damit der Vater nicht zahlen muss, ist unsozial.

    Eben nicht, wenn sich der Frau von Anfang an bewusst war das der Man mit einem eventuellen Kind nichts zu tun haben will und sie sich Trotzdem für das Kind entscheidet dann liegen die daraus entstehenden Konsequenzen einzig und allein in ihrer Verantwortung. Wie ich es bereits gesagt habe: Schwangerschaft ≠ Geburt, man kann sich im Falle einer Schwangerschaft nun sicherlich Ewigkeiten darüber streiten wer in welchen Fall nun welches Versäumnis begangen hat aber egal wie man es auch dreht und wendet, es sind immer beide Elternteile für die Schwangerschaft verantwortlich(man hätte ja keinen Sex haben müssen). Fakt ist aber auch dass das bei einer Geburt nun einmal nicht mehr der Fall ist, es ist einzig und allein die Entscheidung der Frau ob das Kind nun zur Welt gebracht wird oder nicht von daher sollte auch der Man nicht die Verantwortung für ihre Entscheidung zu Tragen haben. Unsozial ist es hierbei eher den Man diverse Pflichten aufzuzwingen nur damit die Frau ihren Willen durchsetzen kann.

    Und wieso meinst du, dass in solchen Fällen der Staat zahlen soll? Wieso soll die Allgemeinheit dafür aufkommen? Die hat ja auch kein Mitspracherecht bzgl. der Abtreibung und eben auch Null Einfluss darauf, dass das Kind geboren wurde.

    Weil wir hier in Deutschland einen Sozialstaat haben, es gibt unzählige Dinge für die die Allgemeinheit Zahlungen leistet welche am Ende aber in erster Linie nur einzelnen zugute kommen. Würdest du wollen dass der Staat jedwede Sozialleistungen einstellt nur weil wir nicht immer und überall ein Mitspracherecht haben? Davon abgesehen sagte ich ja auch dass man hierbei eventuelle Rückzahlungsforderungen Seites des Staates an das jeweilige Elternteil in Betracht ziehen könnte(z.B. durch Rentenkürzungen etc.).

    Davon abgesehen vergisst du aber auch, dass die Frau sich nicht immer so aktiv für die Abtreibung entscheiden kann - spätestens dann, wenn gewisse "Fristen" nach unserer Rechtssprechung abgelaufen sind, kann auch die Frau sich nicht mehr "aus der Affäre" ziehen.

    Wenn du dir meine Beiträge hier durchgelesen hättest(was du offensichtlich leider nur unvollständig getan hast) hättest du gemerkt dass ich von Anfang an dafür war eine eventuelle Wiederspruchsfrist des Mannes nach der Abtreibungsfrist der Frau auszurichten. Wenn die Abtreibungsfrist der Frau jedoch schon abgelaufen ist sollte der Man natürlich auch keine Möglichkeit mehr haben sich einfach so noch aus der Affäre ziehen zu können.



    Aber, wie Troll-Oberkommando richtig erkannt hat:

    Das ist richtig dem Kind gegenüber besteht eine Unterhaltspflicht jedoch kann es dem Kind egal sein woher das Geld für seine Verpflegung kommt d.h. wenn sich die Frau von Anfang an gegen den Willen des Mannes dafür entschieden hat ein Kind alleine großzuziehen sollte sie dann auch bereit sein den Teil des Mannes mit zu übernehmen und wenn ihr das aus finanzieller Sicht nicht möglich ist wäre immer noch die Möglichkeit gegeben sich an den Staat zu wenden und das Geld gegebenenfalls später wieder zurückzuzahlen, allerdings sagte Troll-Oberkommando hierbei ja auch:

    Das Kind hat, im Gegensatz zum Vater, Null Einfluss darauf, dass es geboren worden ist.

    Was so nicht ganz richtig ist da die Entscheidung ob das Kind schlussendlich geboren wird bis zum Ablauf der Abtreibungsfrist im Normalfall zu 100% bei der Mutter liegt. Ihr verwechselt hierbei Schwangerschaft mit Geburt, wenn der Vater beim Thema Abtreibung ein Mitspracherecht hätte oder schwangere Frauen gezwungen wären ihre Kinder auch auszutragen würde ich euch hierbei natürlich recht geben, dem ist aber nicht so.



    Und wie realistisch ist es, dass eine Frau, die eine Straftat begangen hat, dann, im schlimmsten Fall auf dem Klageweg, Unterhaltsforderungen oder eine Vaterschaftsanerkennung geltend macht und damit mit den Anschuldigungen konfrontiert wird?

    Es ist doch vollkommen egal wie realistisch/unrealistisch so etwas ist, Fakt ist das es in so einem Fall nichts gibt was der Vater gegen die bevorstehenden Verpflichtungen tun kann. Es gibt viele Dinge die man laut Statistik als unrealistisch einstufen könnte trotzdem kann das aber doch kein vernünftiger Grund für die Justiz sein sich hinzustellen und mit den Schulten zu zucken. v.v



    Was kann denn das Kind dafür, dass seine Mutter seinen Vater vergewaltigt hat?

    Und was kann der Vater dafür dass das Kind auf der Welt ist? Ich sehe hierbei nicht in wie fern der Vater in diesem Falle dem Kind in irgendeiner Form Rechenschaft schuldig wäre da die einzige Person die für die Lage des Kindes verantwortlich wäre die Mutter ist welche dann auch eigentlich dazu verpflichtet werden sollte den Teil des Vaters(wie weiter oben schon beschrieben) mit zu übernehmen.

    Und wie soll er das belegen? Im Endeffekt kann er nur sagen, dass er dagegen war.

    Eine Ärztliche Bescheinigung, eine Notiz beim zuständigen Amt Möglichkeiten gäbe es da viele.


    Wenn sie das aber will

    Dann ist es ihre eigene Entscheidung für die sie dann ja wohl auch die Verantwortung übernehmen kann…


    Das Problem hierbei ist das eine Person in der Lage ist einer anderen einfach mal so ihren Willen aufzuzwingen ohne dass diese etwas dagegen tun kann. Die Entscheidung der Frau ist unanfechtbar(was hierbei ja auch nicht das Problem ist), das sollte dann aber auch nicht mehr das Problem des Mannes sein da dieser ja von Anfang an diesbezüglich kein Mitspracherecht hatte.


    Ein Mann, der mit einer Frau Sex hat, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dadurch ein Kind entstehen kann. Ab diesem Zeitpunkt muss er also auch die Verantwortung dafür tragen.

    Und weiter? Nach dieser Argumentation müsste das gleiche dann ja auch für die Frau gelten, tut es aber nicht.


    Wenn er darauf keine Lust hat, soll er halt auf den Sex verzichten oder dafür sorgen, dass die Verhütung zu 100% stimmt.

    Davon einmal abgesehen dass das wieder in beide Richtungen geht gibt es auch noch die Fälle bei denen die Frau den Man vergewaltigt und auf Grund dessen dann schwanger würd, hierbei hätte der Man nämlich ebenfalls keinerlei Möglichkeit mehr sich von anstehenden Vaterschaftsverpflichtungen lossagen zu können und das auch selbst dann nicht wenn der Vater des Kindes zum Zeitpunkt der Vergewaltigung noch minderjährig war.

    Die Frau hat das besondere "Recht", das Kind abzutreiben. Allerdings hat sie, wie schon erwähnt, auch viel mehr Pflichten und Unannehmlichkeiten durchzustehen als der Mann. Der Mann muss das Kind nicht austragen. Er muss es nicht zur Welt bringen. Er muss es nicht stillen. Er muss nicht seinen Job dadurch gefährden, dass er in Mutterschaftsurlaub geht. Eine Mutter muss das alles schon. Deswegen hat sie auch mehr Rechte als der Mann. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Und? Die Frau muss das auch nicht tun, alles was du hier beschreibst sind Pflichten die sie erst hat nachdem sie sich dafür entschieden hat das Kind auszutragen. Ich weiß zwar nicht wie du das siehst aber sich für ein Kind zu entscheiden ist etwas das gut überlegt sein sollte und ich hoffe doch einmal das diejenigen die sich für ein Kind entscheiden sich auch über die Konsequenzen ihrer Entscheidung bewusst sind vor allem wenn sie sich von vornherein schon darüber im Klaren waren das sie nicht mit der Unterstützung des Vaters zu rechnen haben.


    Und beantworte mir doch mal folgendes. Wie sähe dieser Fall deiner Meinung nach aus:


    Mann und Frau beschließen ein Kind zu bekommen. Frau wird schwanger. Vater denkt sich "Oh, ich habe doch keine Lust mehr" und sagt vor Gericht, dass er das Kind von Anfang an nicht wollte und dass ein Kondom zerplatzt ist. Somit müsste er laut deiner Argumentation nicht dafür sorgen. Fändest du es okay, wenn so etwas durchgeht?

    Laut meiner Argumentation? Sicher dass du mich hier nicht mit jemandem verwechselst? Sofern der Vater belegen kann dass er tatsächlich von Anfang an dagegen war sollte das Ganze laut meiner Argumentation doch eindeutig sein. Sollte es jedoch genauso ablaufen wie hier von dir beschrieben dass er mitten während der Schwangerschaft einfach mal so aus einer Laune heraus das Kind nicht mehr haben möchte hätte er hallt Pech gehabt, in diesem Falle hätte der Vater sich halt vorher mal ein paar Gedanken machen müssen und nicht erst wenn es schon zu spät ist.

    der vater braucht auch keine wahl zu haben, er muss das Kind ja nicht zur Welt bringen. Wenn er unbedingt ein Kind möchte, die Frau aber wichtigere Dinge im Leben hat, dann ist es halt so und er muss sich damit abfinden. Ich finde nicht, dass das ein schwerwiegender Einschritt in das Leben das Vater ist, wenn sich die Frau gegen das Kind entscheidet, da sie das Kind qualvoll zur Welt bringen muss und sich daher durchaus das Recht rausnehmen darf abzutreiben auch wenn der Vater es nicht möchte. Finde das Argument, dass der Vater bei der Entscheidung ein Mitspracherecht haben sollte total lächerlich. Wenn man unbedingt mit 20 ein Kind will soll man sich ne Frau suchen die auch in dem Alter eins will aber nicht seine Freundin oder Partnerin zwingen, das Kind zur Welt zu bringen nur weil er es möchte.

    Schön, und was hat das Ganze mit meinem Zitat zu tun? Sie dir am besten noch einmal meine vorhergehenden Posts an, es ging darum das der Vater keinerlei Möglichkeit mehr hat sich noch für seine Kariere zu entscheiden wehrend eine derartige Option für die Frau als selbstverständlich angesehen wird…


    Und natürlich kann die Frau das entscheiden, denn es ist ihr Körper.

    Zum wievielten male denn noch? Das Argument hat überhaupt nichts mehr mit ihrem Körper zu tun. Ich weiß echt nicht gegen was du hier versuchst zu argumentieren, niemand hier ist der Meinung das man einer Frau aufzwingen sollte ein Kind zu bekommen / es abtreiben zu lassen. Es geht hierbei rein um die rechtliche Seite, eine Frau kann sich vor Ablauf der Abtreibungsfrisst von jedweder Verantwortung der Mutterschaft trennen wenn sie das möchte, der Vater kann das nicht. Wenn die Frau sich für das Kind entscheidet wohlwissend das der Vater in der Hinsicht eine andere Meinung vertritt dann brauch sie sich auch nicht weiter zu beschweren denn wie es hier ja schon X mal erwähnt wurde ist schließlich niemand in der Lage sie dazu zu zwingen ein Kind zu bekommen.

    da man niemanden verpflichten kann eine Schwangerschaft "sofort" (egal wem) melden zu müssen.

    Nicht sofort aber vor Ablauf der Frist sollte es schon sein, davon abgesehen sehe ich es nicht ganz so dass man den Vater hierbei mit jeder X beliebigen unbeteiligten Person gleichsetzen sollte. Ein ungewolltes Kind wäre ein schwerwiegender einschritt in das Leben des Vaters, wenn die Schwangere sich jetzt gegen das Kind entscheidet weil ihr beispielsweise ihre Kariere(Studium etc.) wichtiger ist ist das ja offensichtlich kein Problem aber der Vater hätte in diesem Fall ja noch nicht einmal eine Wahl. :<

    Und dies entnimmt man woraus genau? Liest man dies aus §1611 I S.1 1. Alternative, S.2 BGB? (Kenne mich mit Familienrecht ledier nicht so gut aus :) )

    Nein, das wäre bloß die einfachste Lösung des Problems. Natürlich müsste man dann eventuell noch für Spezialfälle
    Sonderreglungen treffen aber wie du schon sagtest wäre das dann wiederum ein Thema für einen anderen Thread.^^

    Was, wenn der Mann alles getan hat, damit die Frau nicht schwanger wird? zB durch die Benutzung eines Kondoms. Es gibt im Internet ja genügend Geschichten von zerstochenen Kondomen. Hier würde ich den Unterhaltsanspruch definitiv verneinen, wenn die Frau Löcher in ein Kondom gestochen hat. (Vorausgesetzt der Mann macht wenigstens einen oberflächlichen Sichtcheck der Verpackung und des Kondoms und erkennt dies nicht)


    Was, wenn er sie fragt, ob sie die Pille nimmt und sie wahrheitswidrig "ja" antwortet? mMn kann und sollte ein Mann sich auf sowas nicht verlassen. Stattdessen lieber noch ein Kondom benutzen, "doppelt" hält besser. Wer auf sowas reinfällt, der muss sich zwar auch einen Unterhaltsanspruch gefallen lassen, jedoch nur einen abgeschwächten da hier ja von der anderen Seite nicht ehrlich gehandelt wurde.

    Ganz einfach, wenn die Frau merkt das sie schwanger ist hat sie dem Vater Bescheid zu geben, dann hat dieser bis X Wochen vor dem Ende der Abtreibungsfrist Zeit sich gegen die bevorstehenden Verpflichtungen auszusprechen. Tut er das nicht kann sie von ihm Unterhalt fordern, sollte sie ihm jedoch nicht rechtzeitig von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen verfallen dadurch auch ihre Ansprüche auf jedwede Unterhaltszahlungen.

    Und dann die Frau mit dem Kind alleine lassen?

    Ich sagte: "bis zu einem gewissen Zeitpunkt" d.h. dass die Frau in diesem Falle sich dazu entschieden hätte das Kind zur Welt
    zu bringen obwohl sie schon lange vor der Geburt gewusst hat das sie es wohl ohne den leiblichen Vater aufziehen wird.


    Viele alleinerziehende Mütter sind darauf angewiesen, dass der Vater Unterhaltszahlungen leistet.

    Wenn schon vorher abzusehen ist das sie das Kind finanziell nicht tragen kann sollte sie es auch nicht zur Welt bringen oder zumindest zur Adoption freigeben, das Recht hat sie. Niemand zwingt sie dazu für das Kind aufkommen zu müssen warum sollte man also hier beim Vater (insofern keine Vergewaltigung vorlag) eine Extrawurst braten?



    Wäre doch absurd, dem Mann nach der Zeugung die gleichen Rechte zuzusprechen.

    Gleiche Rechte? Ich sagte bereits dass die Entscheidung ob das Kind nun ausgetragen werden soll oder nicht vorrangig bei der Schwangeren liegt. Davon aber abgesehen sehe ich keinen Grund warum man hier irgendeiner Seite weitere Vor/Nachteile zuschieben sollte, wenn eine Frau sich von dem Kind trennen kann weil sie sich aus finanziellen Gründen (oder warum auch immer) nicht in der Lage sieht das Kind großzuziehen solle der Vater hierbei genau dieselben Möglichkeiten zugesprochen bekommen.

    Das ist alleine Sache der Schwangeren und des Vaters, in erster Linie aber der Schwangeren. Im Übrigen, weil ich es beim Überfliegen oft gelesen habe: wollte man dem Vater ein Mitspracherecht geben, was meiner Meinung nach absurd wäre weil er dann de facto über die körperliche Integrität der Frau bestimmten dürfte, was nebenbei gesagt absolut nichts mit Gleichberechtigung zu tun hat

    Stimmt, abtreiben oder nicht ist vorranig Sache der Schwangeren allerdings sollte der Vater jedoch auchbis zu
    einem gewissen Zeitpunkt das Recht haben jedwede Verantwortung für das Kind von sich schieben zu können.

    Wenn er allmächtig ist sollte er in der Lage sein, diese Konsequenzen ebenfalls zu verhindern.

    Die Frage ist nur warum er das tun sollte, laut der Bibel steht alles was auf der Erde geschieht,
    geschehen ist und jemals geschehen wird zu 100% im Einklang mit seinem Willen:


    Ich habe von Anfang an die Zukunft verkündet / und lange vorher gesagt, was erst geschehen sollte.Ich sage: Mein Plan steht fest, / und alles, was ich will, führe ich aus.


    De facto ist es also unmöglich dass etwas gegen den Willen Gottes geschehen kann.

    Ist zwar schön für diejenigen die schon einen Code erhalten haben aber ich finde es eigentlich nicht so toll das manche Filialen die Codes jetzt schon rausrücken, es würde mich nicht wundern wenn dadurch diejenigen die den "Fehler" machen sich bei derartigen Aktionen auf die offiziellen Angaben zu verlassen dann zum Teil keine Chance mehr haben noch einen dieser Codes zu bekommen. :/

    Soweit ich weiß müssen Kirchensteuer in Deutschland nur diejenigen zahlen die auch Mitglied
    in einer Kirche sind, wenn ihr aus der Kirche ausgetreten seit dürfte die Kirche eigentlich
    nicht mehr dazu berechtigt sein noch irgendwelche abgaben von euch zu verlangen. :/

    Am Ende, muss sich jeder einzelne selbst vor Gott rechtfertigen...

    Nun eigentlich wäre es genau andersherum der Fall, falls es diesen Gott so wie er in der Bibel beschrieben wird wirklich geben sollte hätte dieser keinerlei Grundlage uns für unsere "Sünden" vor irgendeinem himmlischen Gericht anklagen zu können. Wenn ich einen Roboter bauen würde von dem ich schon im Vorhinein mit 100%tiger Sicherheit weiß das er diverse Verbrechen begeht wer wird sich dann deiner Meinung nach vor Gericht für diese Verbrechen verantworten müssen, ich oder der Roboter den ich geschaffen habe? Selbiges gilt auch für diesen Gott, da er ja allwissend ist weiß er natürlich schon im Vorhinein wie ein Menschliches Leben verlaufen wird und welche Sünden dieser Mensch begehen wird was ihn jetzt allerdings nicht von seiner Entscheidung abzubringen scheint diese Person trotzdem genauso zu erschaffen.