Arrior
Zitat
Ein Gericht bewertet die Tötung dann nicht immer als Mord, "wenn die Trennung von dem Tatopfer ausgeht - wenn sich also die Freundin von ihrem Freund trennt - und sich daher der Angeklagte, also der Freund, durch die Tat gerade dessen selbst beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will."
Dann muss es nicht unbedingt Mord sein, sondern kann auch einfach nur als Totschlag gewertet werden.
Als ich das gehört/gelesen hab, musste ich erst einmal zurückspulen und es mir noch einmal genau anhören.
Gestern wie jetzt fehlen mir die Worte.
Das liegt nicht nur daran, wie alt dieses Urteil ist. Das ist nämlich nicht 60, nicht 50 und auch nicht 40 Jahre, sondern 12 Jahre alt.
Im Jahr 2008 hat das oberste Gericht in Deutschland entschieden, dass im Falle einer Trennung seitens der Frau aus und dem anschließenden Mord an dieser dies nicht als Mord gilt, sondern nur als Totschlag.
Aber nein, es reicht dabei nicht nur, dass das schlimmste Verbrechen, was ein Mensch tun kann, zu etwas "weniger schlimmes" herabgesetzt wird (denn Totschlag wird deutlich weniger hart bestraft als Mord und kann sogar verjähren). Nein, wie Jan von "DIE DA OBEN" sehr richtig schlussfolgert, wird damit die Frau zum Objekt/Besitz des Mannes in einer Beziehung degradiert.
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Beim zurückspulen und schreiben des Beitrags scheint dir aber auch die Fomulierung nicht mehr ganz eingefallen zu sein Arrior . Die Tötung einer Frau nach einer Trennung "kann" als Totschlag bewertet werden, muss es aber nicht, bzw kann als Mord gesehen werden, muss es aber nicht.
Die mehr als leidige und 100000 mal aufgerollte Debatte um Mord/Totschlag Definition lasse ich an dieser Stelle mal zu da hier eh nur "Fachmeinungen" (stark überspitzt) an die dogmatische Definition anknüpfen oder undifferenziertes: jede tötung ist Mord kommt und das das Thema nicht vorantreibt.
Um es aber nur kurz zu entlehnen da man irgendeine Orientierung brauch, knüpfen wir an den Teil der Definition ist, der denke ich sozialpolitisch in der Kritik stehen kann für die, die nicht nur polemisch heulen wie schlimm so ein Urteil sei, ohne es zu lesen.
Mord aus niedrigen Beweggründen liegt dann vor, wenn das Tatmotiv sittlich so auf niedrigster Stufe steht, dass ihm kein menschliches Verständnis mehr entgegengebracht werden kann.
Hier sind wir jetzt halt am Punkt ob jemandem irgendgeartetes Verständnis entgegengebracht werden, wenn er bei einer Trennung spontan überreagiert.
So schlimm solche Taten natürlich ohne jeden Zweifel sind finde ich nicht, dass sie ohne weiteres als Mord zählen sollten, da der Mord mit der lebenslangen Freiheitsstrafe als einzige Sanktion ein absolut ungeeignetes Delikt ist, um gerade Beziehungstaten zu erfassen.
Bei Kurzschlusstaten die aus emotionaler Verzweiflung geschehen ist das natürlich immer noch ein schlimmes Delikt und sollte hart bestraft werden, aber ob man wirklich davon reden kann, dass man hier gar kein menschliches Verständnis haben kann?
Was übrigens auch gern vergessen wird, es gibt eine eigene Fallgruppe der niedrigen Beweggründe, die eigentlich nur bei Beziehungstaten zum Zuge kommt und den "bösartigen Beziehungsmorden" durch verlasse Partner Rechnung tragen soll, die übersteigerte Eigensucht (wenn ich sie nicht haben kann soll sie niemand haben/wenn ich sie nicht haben kann soll sie sterben).
Das ganze immer als Mord zu werten wäre einfach eine komplett beschränkte Vorgehensweise.
Wie gesagt, nicht dass ich hier sowas rechtfertigen will, aber es ist leicht als Podcast-Dude ohne viel Ahnung in den Wald zu rufen und darauf falsche Schlüsse zu ziehen (dass die menschlichkeitswertung für strukturellen Sexismus spricht halte ich zB für eine.... Interessante Interpretation).
Frauen sind entgegen deiner These keine Opfer 2. Klasse, es gibt nur keinen Grund Femizide gegenüber anderen Taten zu privilegieren, wenn dazu gefestigte Rechtsprechung entwickelt wurde.