Es geht mir um die Berechtigung zum Töten eines Menschen - die meiner Meinung nach nie gegeben ist.
Notwehr/Nothilfe berechtigt nicht zum Töten.
Oder wäre es vertretbar zu behaupten, dass man jemanden töten darf, weil er einen angegriffen hat?
Wenn es nun ungewollt passiert, ist es eine andere Sache.
Allerdings ist es ethisch vertretbar, wenn man ungewollt, nur um sich (oder andere) zu retten, einen Menschen getötet hat.
Nimmt man sich aber das Recht, aus welchem Grund auch immer, einen Menschen töten zu dürfen, ist dies für mich nicht vertretbar.
(Da bleibt ein winziger Hauch von Grauzone, die überaus kompliziert wird, aber mit der Todesstrafe nichts zu tun hat, da diese in letztere Kategorie fällt.)
Bastet:
Dass einige reißerisch werden, auf beiden Seiten, liegt in der Natur der Sache^^ (aber es stört mich auch - beidseitig, wie gesagt)
Aber Moral ist durchaus rational begründbar, auch wenn ihr Ursprung in Emotionen liegt.