Beiträge von Juan
Wir sammeln alle Infos der Bonusepisode von Pokémon Karmesin und Purpur für euch!
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Ggs.
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0:2 gegen @Willi, ggs.
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2:1 gegen @TheKruck nach spannenden Spielen, ggs.
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2:0 gegen @Moeper, ggs.
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Bestätige, ggs. Kein Problem.
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2:1 gegen @mir-21 gewonnen, ggs.
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Bestätige, ggs!
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Bestätige, ggs!
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2:0 gegen @TimTim, ggs.
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2:0 gegen @sharp92 gewonnen, ggs.
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Bestätige, ggs. Sry, für den Crit in M3, der fast meinen Wahnsinnigen ersten Zug noch ausgemerzt hätte.
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Juan / 0748-3924-2081 / Alexander
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Ich würde nun gerne einmal meinen Senf hinzugeben:
Zitat aus dem § 177 (6) StGB
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter!!!zwei Jahren!!!zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (!!!Vergewaltigung!!!), oderMuss ich das noch kommentieren?
Und natürlich kann man nicht jeden Straftäter lebenslang in den Knast stecken, genau das meine ich nämlich tatsächlich nicht, da sollten aber die Strafen so angehoben werden, dass es richtig weh tut, aber so, dass jemand der nur eine Körperverletzung begeht, nicht die gleiche Strafe bekommt wie ein Mörder. Beispielsweise weniger Bewährungsstrafen bzw. Freiheitsstrafen, welche gar nicht erst zur Bewährung ausgesetzt werden.
Und bei Straftaten, welche mit Geldstrafe bestraft werden, eben diese Geldstrafen deutlich anheben.Dazu sei gesagt, dass ich nicht weiß worüber du dich hier aufregst, immerhin wird die Mindeststrafe auf 2 Jahre festgesetzt. Dies hat dann zur Folge, dass eine Bewährungsstrafe so gut wie ausgeschlossen ist, da nur Strafen bis 2 Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden können, §56 Abs. 2 StGB.
Dies ist meiner Erfahrung nach sehr selten der Fall, da man als Täter schon sehr begabt sein muss einerseits sich für einen besonders schweren Fall zu qualifizieren, diesen aber so "sanft" zu begehen, dass man mit der Mindeststrafe davon kommt.Zudem sollte dir aufgefallen sein, dass bei diesem Straftatbestand keine Höchststrafe festgesetzt wurde. Das bedeutet gem. § 38 Abs. 2 StGB, dass die Höchststrafe 15 Jahre beträgt, was dem Richter einen weitreichenden Beurteilungsspielraum zulässt, wenn man bedenkt.
Desweiteren verschweigst du, dass es gesetzlich noch härtere Sanktionen gibt und zwar in den Absätzen 7 und 8 derselben Norm, nämlich wenn der Täter bei der Tat eine Waffe/gefährliches Werkzeug bei sich führt oder das Opfer schwer verletzt bzw. wenn er eine Waffe/gefährliches Werkzeug verwendet oder das Opfer schwer misshandelt bzw. in Lebensgefahr bringt. Dies führt dann zu einer Anhebung der Mindeststrafe auf 3 (Absatz 7) bzw. 5 Jahre (Absatz 8). Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber hier das richtige Gespür für die Strafzumessung gehabt.
Und zu guter Letzt was ganz trauriges aus unserer Rechtsprechung. Ein Artikel aus der WAZ, welcher unsere Kuscheljustiz definitiv wiederspiegelt. Und wer jetzt das Gegenteil behauptet – ich sehe es schon wieder kommen - soll es bitte ganz anständig erklären. Gibt weitaus mehr Beispiele als dieses.
Außerdem haben wir es unserer Kuscheljustiz zu verdanken, dass im Dezember 2016 ein gewisser Herr Amri mit einem LKW quer über den Berliner Weihnachtsmarkt brettern konnte. Da sind wir auch schon beim Thema, nämlich Terror.waz.de/politik/terrorverdaecht…n-werden-id211370085.html
Welcher „Richter“ – Idiot passt hier besser – hat dieses Urteil gefällt? Wo hat der den Job her? Kann man den bitte auf der Stelle entlassen? Das wäre nett.
Unabhängig von der Glaubwürdigkeit dieses Artikels aus der WAZ (man kennt unsere Medien ja):
Wie hättet ihr entschieden? Ist das Leben eines terrorverdächtigen Tunesiers tatsächlich wertvoller als das deutscher Staatsbürger? Also ich habe gekotzt, als ich das gelesen habe und ihr? Jetzt seid ihr gefragt.In diesem Sinne.
~ Max
Ein bisschen weniger Polemik tut es auch. Ich finde es sehr bedauerlich, dass du hier auf den Richter einschlägst ohne die Faktenlage zu kennen. Richter müssen sich nun mal an die aktuelle Gesetzeslage halten. Die besagt, dass Ausländer nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen die Todesstrafe droht. (§ 60 Abs. 2 AufenthG iVm § 4 Abs. 1 Nr. 1 AsylG ist wohl das anzuwendende Gesetz. Sollte ich mich irren, sind Korrekturen gerne gesehen.)
Dies ist, soweit ich mich richtig erinnere, u.A. Folge des Verbots der Todesstrafe. (Und natürlich die Unterschrift internationaler Verträge, bspw. der Genfer Konvention.)
Es gibt durchaus Mittel diese Hindernisse zu Umgehen, wie die im von dir angeführten Artikel erwähnten völkerrechtlichen verbindlichen Zusicherung. Auch die Erklärung Tunesiens zum sicheren Herkunftsland, wäre eine Möglichkeit, die aber im Bundesrat gescheitert ist. Bleibt zu hoffen, dass besagter Mann in Abschiebehaft sitzt, bzw. von unseren Sicherheitsbehörden ausreichend beschattet wird.Um es nochmal klarzustellen, dieser Fall ist kein Problem mit der "Kuscheljustiz" in Deutschland, das ist aktuell geltendes Recht. Wenn du die aktuelle Gesetzeslage nicht ausreichend findest, solltest du dich an die richtige Stelle wenden, den Gesetzgeber. Bedeutet konkret: Bei der nächsten Bundestags- und Landtagswahl schonmal nicht die Grünen wählen.
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So kommen wir nun zu meiner (unqualifizierten) Bewertung:
Abgabe 1:
+ Die Dekoration der Getränketassen passend
+ - schöne Malasada von der Form, ein wenig Farbe hätte gut getan
- unsaubere Glasierung der Kekse, sowie unvorteilhafter Fotowinkel, der dazu führt, dass der untere Keks kaum erkennbar ist
Abgabe 2:
+ Mimikyu ist definitiv erkennbar, Bemalung ist passend, schöner Fake-Schwanz- Kopf-Torso-Proportionen stimmen nicht
- Mimikyu ist zwar einen Hauch gelber, aber störender empfinde ich, dass die Ohrspitzen einen höheren Schwarzanteil haben sollten
Abgabe 3:
+ Pokémon erkennbar
+ sehr saubere Arbeit, kaum zu glauben, dass das selbst gemacht wurde (Kompliment, kein Vorwurf)
- Arme sind etwas zu lang geworden, und an den Spitzen fehlen die Klauen (?)
Abgabe 4:
+ Metenos sind erkennbar, Proportionen und Farben stimmen auch
+ gut in Szene gesetzt
- Farbe des Violetten Metenos misslungen, Mandeln hätten in Zuckerguss getunkt werden können, damit sie weiß werden
Abgabe 5:
+ meiner Meinung beste Umsetzung des Alola-Themas
+ sehr schöne Gestaltung des Strandes mit verschiedenen Gesteinsarten, Blumen...
+ Digdas Haar
- der Rest von Digda geht etwas unter
(- Digda fehlt ein Zahn in seinem weit geöffnetem rosa Mund, das ist nicht seine Nase; aber das ist wirklich etwas kleinlich)
Abgabe 6:
+ Alola-Bezug definitiv vorhanden, Realismus-Pluspunkt
+ sehr detaillierte Sandburg, auch wenn die Türme normalerweise etwas höher sind
- dunkle Farbe, aber viel mehr, dass die Schaufel den Blick auf sich zieht
Abgabe 7:
+ Thema getroffen, Pokémon erkennbar.
+ schön, dass es mehrere Mons sind
+ Kokowei und Bauz sehr gut getroffen, Proportionen stimmig, sehr schön, dass darauf geachtet wurde, dass Kokowei den Mund links und in der Mitte weit geöffnet hat.
(-eine Nahaufname von Gufa wäre nett gewesen)
Abgabe 8:
+ Themenbezug vorhanden; diesmal nur nicht als direkte Abbildung Alolas, sondern als imaginäre Urlaubskarte --> nette Idee+ gelungene, direkt erkennbare Skurriloskulptur, die vllt. etwas heller hätte sein können.
+ schöne Postkartengestaltung mit Liebe zum Detail (v.a. Briefmarke samt Poststempel)
Abgabe 9:
+ Thema getroffen, mehrere Pokémon (Starter + Gufa)
+ Flamiau, Gufa und Robball sind gut getroffen
- Bauz dafür nicht so
- Im Gegensatz zu den anderen Abgaben hinkt es etwas hinterher
Abgabe 10:
+ Alolabezug ist da, Alola-vulpix ist erkennbar
+- Proportionen stimmen, die Farbe eher nicht: Ohren, Augen und Nase sollten eher einen Blauton haben (so in Richtung Petrol/ dunkles Türkis)
- Umgebung passt nicht wirklich
Abgabe 11:
+ das wohl klischeehafteste Alolamon (Thema getroffen)
+ gute Verarbeitung, kaum Fransen, Blätterfarbenreihenfolge stimmt
- lieblose Umgebung
Ich, Mitglied von 187 Stahlosbande vergebe hiermit folgende Punkte:
Abgabe 3: 5 Punkte
Abgabe 7: 5 Punkte
Abgabe 8: 4 Punkte
Abgabe 11: 3 Punkte
Abgabe 10: 3 Punkte
Abgabe 5: 1 Punkt -
Juan / 0748-3924-2081 / Alexander
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Juan/ Für Callen
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Juan / 0748-3924-2081 / Alexander
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Name: Juan
Disziplinen: CP-Wifi (ganz gut), Rocket League (war mal Challenger I, aber die Ranks haben sich wohl grundlegend geändert), Schach & 4 gewinnt (zur Not)
Abwesenheit:bis 20.06.; evtl. letzte Augustwoche/Anfang September eingeschränkt aktiv wg. Klausurvorbereitungen