JO KYON GRATZ UND BLEIB SO TROLLIG WIE DU BIST 8-)
Beiträge von humble genius
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liegt imo im ermessen des users, weil bei jailbrokenen ipods/iphones/ipads die garantie verfällt, aber wenn sogar der freundliche mitarbeiter im apple store ein iphone mit jailbreak hat, würde ich mir keine all zu großen sorgen machen.
es geht btw auch einfach: http://www.jailbreakme.com/ diese site führt den jailbreak direkt auf dem gerät aus, so habe ich auch mein iphone jailbroken bekommen, das es wirklich die einfachste methode ist. in nichtmal 5 minuen gemacht ; )
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ich hab jetzt meine votes an hope geschickt, weil ich das topic nicht gelesen hab :X
sry ^^'
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hab jetzt mal probeweise dugdrio als lead statt swampert, läuft bald besser, gehe damit teilweise durch halbe teams, habe aber das problem, das geboostetes viehzeugs schnell zu ner ernsthaften gefahr wird, teilweise muss ich dann auf nen hax von starmie oder zappy hoffen, weil ich sonst ziemlich am allerwertesten bin. jemand idee zum lösen des problems y/n?
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scizor werd ich erstmal so lassen, sonst werden es mir imo zu viele choicer, aber ich mach u-turn>x-scissor, und den spread anders.
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OverUsed, hauptsächlich in Pokemon Online und netbattle gespielt.
(EV's hp/angr/def/speed/spdef/spatk)Swampert @ Leftovers
relaxed
252/4/252/0/0/0
Ice beam
Stealth Rocks
Earthquake
RoarHeatran @ Choice scarf
modest
4/0/0/252/252/0
Flamethrower
Earthpower
Dragon pulse
Hidden Power [Grass]Starmie @ Leftovers
timid
32/0/0/224/252/0
Ice Beam
Surf
Rapid spin
thunderboltTyraniar @ Choice scarf
naive (?)
0/252/0/220/36/0
earthquake
Stone Edge
Ice Beam
CrunchScizor @ Life Orb
adamant
248/252/0/8/0/0
u-turn
bullet punch
pursuit
superpowerZapdos @ Leftovers
timid
4/0/0/252/252/0
heat wave
Thunderbolt
Roost
Hidden Power [Ice]ich wünsche mir natürlich sehnlichst konstruktive kritik ; )
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versuch einfach mal die firmware neu aufzulegen. ein respring ist praktisch ein schneller neustart (zb wenn du die sprache wechselst)
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wenn du neu partitionierst, ist es oft günstig, ein 2tes betriebssystem zu instalieren, damit du an deinem Hauptbetriessystem evtl Reperaturen durchführen kannst. hat mir schon oft daten gerettet. Win vista und Ubuntu Linux laufen bei mir parallel.
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Mal nen Respring versuchen, ansonsten halt dateien sichern und FW neu auflegen. wenns halt nicht geht, zu apple schicken. aber vorher eventuell jailbreak entfernen ; )
Typ des iphones wäre nicht schlecht btw, beim iphone 4 sind ja emfangspobleme bekannt (mit denen ich nie probleme hatte...), aber von sowas hatte ich bisher auch noch nicht gehört e.e
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Mayhem HI DOMFLO / ItsUberLeet / Love Hina OP
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nabend,
ich möchte gerne den systray, means:
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aus der taskleiste entfernen. das problem ist wie, für vista kenne ich ein tool, welches aber mit WinXP nicht mehr funktioniert. ich glaube, das dies einfach ein prozess ist, der im taskmanager beendet werden können müsste. aber ich suche eine dauerhafte lösung. -
ein 3. kart wird jeweils freigeschaltet, wenn du den nitrocup 100ccm beendest, und beim beenden des 150ccm nitrocups kannst du bei jedem chara zw. 7 karts wählen. mit jedem chara alle karts wählen kann man, wenn man den nitrocup spiegel beendet.
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alter, an seinem bday hängt man nicht in nem pokemonchat, da trinkt und raucht man :>
alles gute, dude : D
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ich weiß jetzt einfach mal nicht, wieviel du ausgeben willst:
http://www.xmx.de/shop/product_info.php?products_id=4073
Erste wahl imo, obwohl ich amd nicht mag. gutes preis-leistungs-verhältnis.
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[Blockierte Grafik: http://i46.tinypic.com/dwcmjc.jpg]
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Zitat von § 53 UrhG
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen1.
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3.
zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4.
zum sonstigen eigenen Gebrauch,a)
wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b)
wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich
1.
die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2.
eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
3.
das Archiv im öffentlichen Interesse tätig ist und keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.
(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch1.
zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder
2.
für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahlherzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
(4) Die Vervielfältigunga)
graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b)
eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
(5) Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.Kurz: nach § 53 UhrG ist es zu privaten zwecken durch eine natürliche Person erlaubt eine Aufnahme zu erstellen, der öffentlichkeit, egal ob gegen entgeld oder nicht, zugänglich zu machen, aber nicht.
Zitat
Du darfst aber auch für beliebige andere (fremde) Leute Kopien davon
herstellen, wenn(!) sie danach fragen. Das Recht auf eine Privatkopie
hat jeder, und er kann jeden anderen darum bitten, ihm so eine Kopie zu
erstellen, dazu muß er (meist) nicht einmal über eine eigene Vorlage verfügen. Du kannst also durchaus völlig legal die ganze Welt mit Kopien
versorgen, lediglich der Weg, wie Du das erreichst, kann einmal legal
(auf Anfrage) und einmal illegal (öffentliches Angebot) sein.->Illegal.
E: Ordentliche Begründung ahoi 8-)
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halt gleich alt, und gleicher name, da muss ich dich begrüßen : P
wilkommen.
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nabend,
ich möchte zwecks eines themes die shelldata, den explorer usw bei win7 ersetzen. also gut, reg verändert usw, damit ich die dateien usw ersetzen kann, aber nun das problem: beim rechtsklick kommt bei manchen dateien die option "Take Ownership", bei anderen nicht, wie zb beim explorer. kann man durch eine andre möglichkeit die dateien durch die gemoddeten ersetzen, oder ist das nicht möglich? eig sollte es zu machen sein, da sonst die themes wohl nicht existieren würden.
//Pushen ist untersagt. [Blockierte Grafik: http://forum.worldofplayers.de/forum/images/smilies/s_037.gif]
Soap