Meiner Meinung nach wirft das nicht unbedingt ein fragwürdiges Licht auf die Justiz. Wir haben hier zwei von einander räumlich und zeitlich getrennte Sachverhalte und auch unterschiedliche Strafvorschriften. Amani hat letztlich aus eigener Motivation herraus den Herren beleidigen wollen, weil sie ihre Misgunst zum Ausdruck bringen wollte. Dies ist eben in der Form nicht erlaubt, gleich der etwaigen Vergehen des Anderen. Das Verfahren des Herren ist an der Stelle völlig unabhängig vom Verhalten von Amani zusehen.
Ich halte es im Endeffekt für viel fragwürdiger mit welcher Forderungshaltung und Gesinnung heutzutage nach Strafen für aus eigener Sicht fragwürdiger Moralvorstellungen regelrecht erpresserisch gefordert werden. Nach dem Motto "Mimimi der hat aber das gesagt, und da der nicht bestraft wird sind alles auch mit rassisten und überhaupt". Ähnlich zum anderen Thema letztens hier mit dem Boxer.
ZitatDas mag Amani so nicht hinnehmen. Sie hält es für nicht nachvollziehbar, dass Winharts Einlassungen über Geflüchtete keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Deutschland sollte aufgrund seiner Geschichte eigentlich eine Vorbildrolle einnehmen, was den Kampf gegen Rassismus angehe, sagt sie.
Nein Deutschland sollte einfach nur konsequent seine Gesetze im normalen Rahmen durchsetzen und nicht nur weil Person A,B,C es für unsäglich halten entgegen davon bestrafen. Ob dies im konkreten Fall erfüllt wurde, kann ich an der Stelle nicht beurteilen. Angesichts des öffentlichen Interesses würde ich aber schon davon ausgehen, dass man die Fälle gewissenhafter prüft als bei normalen Zivilisten die halt im Netz hetzen.
Bei Verwarnung belassen. Nunja sie wurde angezeigt, also muss es die Staatsanwaltschaft objektiv verfolgen. Und guess what, sie war halt einfach schuldig der Straftatbestände. Die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren allerdings gegen Geldbuße einstellen können, aber naja jetzt hat sie ja auch letztlich nur eine Geldbuße.