Vinum
Ha, ha Bush vor Gericht, wer sollte den denn bitteschön anklagen und was würde man Ihm dann genau vorwerfen wollen? Millionen Tote, die auf sein Konto gehen kann ich erstmal nicht nachvollziehen. Diese Aussage finde ich, nun ja, etwas ungenau. Und wenn ja, könnte man Ihn dann persönlich verantwortlich machen? Da gibt es dann Kriegsrecht usw. Aber ist ja nicht ganz das Thema.
Die Menschenrechte will ich nicht in Frage stellen. War vielleicht etwas verwirrt dargestellt. Was ich meine ist, dass die Menschheit "ewig" dafür gekämpft hat und Opfer bringen musste. Dabei haben die, die sich dafür eingesetzt haben das sicherlich nicht für Verbrecher erkämpft, damit die sich darauf beziehen können und sich ins Fäustchen lachen. Klar, die Rechte hat nun eben jeder Mensch, egal, was er gemacht hat aber wie gesagt: mit Rechten sollten auch Pflichten einhergehen. Sollten!
Hab gerade mal nachgeschaut, bist ja Wiener. Ich kenne mich mit den Gesetzen bei Euch nicht so aus (da weißt Du sicher mehr über unsere).
Jedenfalls war vor einiger Zeit in Deutschland die Diskussion, ob verurteilte Verbrecher, die immer noch eine Gefahr darstellen, nachträglich in Sicherungsverwahrung behalten werden können. Das wurde so gehandhabt, bis nach einer Klage bei der EU diese Praxis für rechtswiedrig eingestuft wurde. Ich kann die Gründe dieser Rechtssprechung sogar nachvollziehen (verbüßte Strafe, keine doppelte Verurteilung...), aber ein Problem habe ich trotzdem damit. Da kann jemand sich während der Haft gegen jegliche Therapien sträuben und keine Einsicht erkennen lassen und kommt als potenzielle Gefahr für die Menschen wieder frei.
Den speziellen Fall, den ich meinte, kann ich leider nicht genauer beschreiben; habe nicht von Anfang an aufgepasst. Es geht jedenfalls um jemanden, der vielfach Mädchen missbraucht hat (weiß nicht, ob er jemanden getötet hat) und jetzt aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden soll. Die hatten auch gezeigt, dass das wohl so eine Art Heim ist, wo er dann ein Zimmer hat. Er kann sich dann frei bewegen und darf auch in die nahegelegene Stadt gehen. Soll das dann vorher bei der Polizei ankündigen, muß er aber nicht. Die zuständigen Behörden sagen offen, dass von ihm ein hohes Gefahrenpotential ausgeht, aber was soll man tun? Man kann nur warten, dass wieder was passiert und ihn dann verurteilen (und dann die anschließende Sicherungsverwahrung gleich mit anordnen).
Gefährliche Menschen für immer wegzusperren ist eine schöne Vorstellung, aber wird nur in seltenen Fällen auch umgesetzt. Ich kann Dir zwar keinen Täter nennen, der wegen guter Führung entlassen wurde und dann wieder getötet hat (abgesehen davon hätte ich Namen und Tat auch wieder vergessen, sowas merke ich mir nicht). Aber es ist schon vorgekommen, dass entlassene Straftäter kurz nach der Entlassung wieder straffällig geworden sind. :(