Erfahrung beweist: Das Leben endet zu 100 % tödlich. [...] wieso verfolgen wir Mordfälle [...]
Eine eindeutig absolut berechtigte Frage :D
Erfahrung beweist: Das Leben endet zu 100 % tödlich. Die werden so oder so erben, wieso verfolgen wir Mordfälle, wenn der vll. 5 Jahre oder 5 Monate später ohnehin gestorben wäre?
Ich sehe die Thematik so - es geht meiner Meinung nach bei Sterbehilfe nicht wirklich darum, dass jetzt entschieden wird "Ich beende mein Leben vorzeitig.", wie ich vielleicht, weil ich vielleicht depressiv und/oder total perspektivenlos bin, Suizid begehen würde.
Vielmehr geht es meiner Meinung nach darum, wenn mir z.B. aufgrund von Krankheit mit ziemlicher Sicherheit der Tod in Zeitspanne X "prophezeit" wird, ich sage, dass ich das nicht bis zum Ende mitmache und lieber jetzt sterben möchte, oder auch körperlich nicht mehr dazu in der Lage wäre, selbst Suizid zu begehen und bei getroffener Entscheidung aktive Hilfe brauche. Oder ich entscheide heute, sollte es irgendwann zu bestimmten Zuständen, etwa aktue Demenz, irreparable Hirnschäden, die mir ein selbstständiges Leben nicht mehr ermöglichen, dann sterben zu wollen.
Zumindest sehe ich die Thematik Sterbehilfe so und sehe in keinem der von mir beispielhaften Fälle die Gefahr, dass eine geldgierige Verwandtschaft hier irgendwas missbraucht, weil es dafür möglich sein müsste, dass ein Dritter diese Entscheidung für mich trifft und das steht, eben genau deswegen, bei Sterbehilfe doch absolut nicht zur Debatte - wenn ich vorher keine Entscheidung getroffen und diese festgehalten habe und dann nicht mehr dazu in der Lage bin, meinen Wunsch (wirksam) zu äußern, dann muss ich damit leben, im wahrsten Sinne des Wortes.
Dass mich ein Dritter bei der Entscheidung beeinflusst könnte zwar durchaus ein Thema sein, das ist dann aber was, was ich immer irgendwo vorfinde, weil niemand frei von Einfluss ist und das dann doch viel mehr in Frage stellt, als nur die Sterbehilfe.
Wobei man hier dazu sagen muss, so zumindest meine Vorstellung, findet hier wenigstens Beratung statt bzw. kann überhaupt ernsthaft stattfinden, wenn ich die theoretische Möglichkeit dazu habe - denn in den Suizid treiben könnten mich die geldgierigen Verwandten auch so, mit oder ohne erlaubte Sterbehilfe, wobei ich bei letzterm dann wie gesagt eher einen Vorteil sehe.
Wenn jemand dement ist, kannst du ihn auch nicht fragen, ob seine Patientenverfügung noch immer gelten soll.
Da muss ich sagen, bin ich nicht so fit.
Wie ist denn aktuell die Rechtslage - gilt eine Patientenverfügung immer, wenn vorhanden und "vorlegbar", oder gibt es eine zeitliche Grenze, ab der sich nicht mehr drauf verlassen wird? Und gilt diese dann, wenn etwa nicht "bewiesen" werden kann, dass sich der Wille desjenigen mittlerweile geändert hat?
Denn ansonsten hab ich die Thematik hier ja eh schon - in einer Verfügung kann ich festlegen, ob ich z.B. lebensrettende Maßnahmen wünsche, oder nicht. Da wird auch über weiterleben oder nicht entschieden.
Wenn es dazu kommt, wo das wichtig ist, bin ich höchstwahrscheinlich auch nicht in der Lage, meinen Willen nochmal zu äußern - aber genau dafür sind solche Verfügungen doch da und die müssen, soweit ich weiß, auch persönlich beim Arzt gemacht werden. Zumindest hier hätte ich nie was von "Missbrauchsfällen" oder ähnlichem gehört. Wieso sollte das für Sterbehilfe nicht auch funktionieren?