hallo leute ich habe eine kleine frage,nehmlich wenn man mit der gamecam ein PokemonWalktrough auf dem emulator macht,ist es dann copyright oda so?
oder ist es in irgendeiner art illegal???

Walktrough´s illegal???
- .-*Black*-.
- Geschlossen


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Es ist illegal, weil man auf einem Emulator spielt. ;)
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Es ist illegal, weil man auf einem Emulator spielt. ;)
Falsch. Es ist nur illegal, wenn man es auf dem Emulator spielt ohne das Original zu besitzen. Wenn du dir ein Spiel kaufst, darfst du für dich Privat Kopien in Form von Isos/Roms machen. Wenn du diese Kopien zum Spielen auf dem Emulator nutzt, ist das keineswegs illegal. Complicated stuff :O
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Juhu dann ist es nicht illegal wenn ich smaragd auf pc spiel^^
(hab smaragd auch so^^)
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oke ich habe smaragd auch aber feuerrot nicht,also wenn ich ein feuerrot walktrogh machen würde,wäre es dann illegal,aber wie will jmd herausfinden das ich feuerrot nicht habe?
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Falsch. Es ist nur illegal, wenn man es auf dem Emulator spielt ohne das Original zu besitzen. Wenn du dir ein Spiel kaufst, darfst du für dich Privat Kopien in Form von Isos/Roms machen. Wenn du diese Kopien zum Spielen auf dem Emulator nutzt, ist das keineswegs illegal. Complicated stuff :O
Ah, du schon wieder. Hallo, mein Freund. :)Es ist auch dann illegal wenn man das original Spiel hat: klicken, lesen, schlauer werden
Hör auf mich zu korrigieren, wenn du keine Ahnung hast. Wie gesagt, besser informieren. Es tut mir furchtbar Leid, falls auch dieser Beitrag zu hart für dich ist. ;(
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Zitat
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Urheberrechtsgesetz Paragraph 53. Nach deutschem Recht ist es legal, sich eigenständig eine Kopie von Spielen zu erstellen. Landesrecht überschreibt internationales Recht solange, bis vor einem Gerichtshof anderwertig entschieden wird.
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Landesrecht überschreibt internationales Recht solange, [...]
Ist in Deutschland nicht genau das Gegenteil der Fall?
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Nicht, wenn du eine Privatperson anklagst. Dann wird erst nach nationalem Recht in einem deutschen Gerichtshof der Fall angebracht. Wenn der Kläger mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, kann er sich an das Europäische Gericht wenden, in dem dann nach internationaler Gesetzführung gehandhabt wird. Ich muss meine Aussage dennoch revidieren, da nach deutschem Recht scheinbar der Walkthrough illegal wäre, da man den Inhalt des Gegenstandes zu großen Teilen einer breiten Masse verfügbar macht.
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Ich habe gehört,man darf Sicherheitskopien anlegen,aber nur für sich privat.
Du darfst mit ner gamecam ein Video machen aber es nicht veröffentlichen z.B. bei Youtube.
Wenn du dass Spiel nichtmehr besitzt musst du alle kopien und due Videos löschen.
Du darfst die Videos oder die Spiele nicht weitergeben esseiden sie besitzen es auch orriginalPS:Ich bin mir nicht ischer ob du es benutzen darfst wenn deine Edition schrott ist.
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okay und warum werden dan die ganzen walktrogh´s von youtube nicht rausgenommen von youtube,die mit emulator,wenn
es anscheinend illegal ist? ich hab auch einen xD aber why werdendie dann nicht rausgenommen xD? dann kann ja jeder das machen..ohne das irgendein depp es merkt wenn youtube nix macht oda myvideo -
Es hat eig. nichts mit dem Emu Ding zu tun.
Da war letztens auch irg. was und soweit ich das mitbekommen habe hat das was mit dem Inhalt zu tun.
Du lädst Videos hoch mit Inhalt der dir nicht gehört. Das stört die Publisher Industrie wohl iwie. -
Emulator ist legal
Die Spiele Illegal
Aber wenn du das orginal hast dann darfst du das Spiel auch runterladen(Aber muss gleiche Sprache sein)Punkt aus ende
mfg Bilal
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Oh Oh...ich mache was illegales! Ich habe kein Feuerrot und auch kein Grün...SHITT!! Was soll ich machen??
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Zitat
Aber wenn du das orginal hast dann darfst du das Spiel auch runterladen(Aber muss gleiche Sprache sein)
nichtDas ganze ist ziemliche Grauzone, aber es ist nicht legal, wie die meisten sagen, wenn du das Original besitzt.
PS: Who cares? -
Nichts da mit rechtlicher Grauzone. Private Sicherheitskopien dürfen nur angelegt werden, wenn kein Kopierschutz umgangen werden muss. Da dies aber bei allen DS-Spielen der Fall ist und diese nicht mindestens 70 Jahre alt sind, sind alle ROMs illegal. Alles andere ist gelogen, und wer anderes behauptet, tut dies nur um sein illegales Vorgehen zu rechtfertigen.
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Nichts da mit rechtlicher Grauzone. Private Sicherheitskopien dürfen nur angelegt werden, wenn kein Kopierschutz umgangen werden muss. Da dies aber bei allen DS-Spielen der Fall ist und diese nicht mindestens 70 Jahre alt sind, sind alle ROMs illegal. Alles andere ist gelogen, und wer anderes behauptet, tut dies nur um sein illegales Vorgehen zu rechtfertigen.
Das heißt in knapp 40 Jahren darf ich mir legal NES-Roms saugen xP -
1. Walkthrougs sind illegal und Youtube löscht diese auf Anfrage der Firmen, die das Spiel vermarkten...immerhin würde dann keiner mehr das Lösungsbuch mehr kaufen....
2. Das mit den Emulatoren und den Roms hatten wir vor kurzem auch schon in nem anderen Topic und es ist illegal sich die Roms zu holen, der Emulator selbst ist eigentlich noch legal, nur die Roms sind illegal, auch wenn du das Original-Spiel besitzt. Immerhin ist dort wie schon gesagt ein Kopierschutz drauf, wenn Nintendo und Game Freak wollten, dass wir Sicherheitskopien machen können, dann hätten sie eine spezielle Soft-oder Hardware erfunden, bzw. in der Anleitung dazu geschrieben, wie dies funktioniert.....
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1. Walkthrougs sind illegal und Youtube löscht diese auf Anfrage der Firmen, die das Spiel vermarkten...immerhin würde dann keiner mehr das Lösungsbuch mehr kaufen....2. Das mit den Emulatoren und den Roms hatten wir vor kurzem auch schon in nem anderen Topic und es ist illegal sich die Roms zu holen, der Emulator selbst ist eigentlich noch legal, nur die Roms sind illegal, auch wenn du das Original-Spiel besitzt. Immerhin ist dort wie schon gesagt ein Kopierschutz drauf, wenn Nintendo und Game Freak wollten, dass wir Sicherheitskopien machen können, dann hätten sie eine spezielle Soft-oder Hardware erfunden, bzw. in der Anleitung dazu geschrieben, wie dies funktioniert.....
Da muss ich mal was sagen ...
Lets Play /Walkthrougs whatever sind nicht illegal..
Es ist eing. nur illegal neue Spiele zu Lets Playen die noch garnich erschienen sind...
Ich kenne viele Kanäle die schon über 1000 LPs Vids haben und sie wurden immer noch nicht gelöscht!
Ich selbst LEts Playe und mir wurde kein Video gelöscht...
Und immerhin sind die Roms illegal nicht die Vids und woher soll Youtube wissen ob man das Spiel auf den Emu zockt oder auf den Game Cube /Wii whatever?
Nya die Roms sind illegal und die Chance ist sehr niedrig das man erwicht wird =/
Und es ist egal ob man das Original Spiel hat oder nicht . -
Urheberrechtsgesetz Paragraph 53. Nach deutschem Recht ist es legal, sich eigenständig eine Kopie von Spielen zu erstellen. Landesrecht überschreibt internationales Recht solange, bis vor einem Gerichtshof anderwertig entschieden wird.
Solche privaten Kopien sind allerdings nur legal, solange dabei keinerlei Kopierschutmaßnahmen umgangen werden. Die DS-Cartridges als solche dürfen hierbei als solche Schutzmaßnahmen verstanden werden. Nicht zuletzt da Nintendo (auch in Deutschland) rechtskräftige Abmahnungen erzielt hat:
Zitat§ 95a
Schutz technischer Maßnahmen(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.