USK

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  • Es gibt auch Eltern die kritisieren, das Spiele frei verkäuflich/gut sichtbar im Laden stehen, unten im Regal sind, wo Kinder sie sehen und an sie ran kommen.


    Das können die Eltern so sehr kritisieren wie sie wollen. Letztendlich sind es die Läden die bestimmen wo die Spiele sind und die werden die 18er Spiele/Filme bestimmt nicht in nen Extra-Raum verbannen nur weil einige Eltern panik kriegen, dass ihr Kind auf nem Cover z.B. von 100 Tears Massen von Blut sieht :D

  • Das können die Eltern so sehr kritisieren wie sie wollen. Letztendlich sind es die Läden die bestimmen wo die Spiele sind und die werden die 18er Spiele/Filme bestimmt nicht in nen Extra-Raum verbannen nur weil einige Eltern panik kriegen, dass ihr Kind auf nem Cover z.B. von 100 Tears Massen von Blut sieht

    Normale Läden ja, die wenigen, die eine 18 Ecke haben sin in der Unterzahl. Ich finde es auch von Saturn mit den bunten Einbänden nicht gut, wenn ich das entsprechende Alter habe, das Spiel dann nicht richtig mir anschauen zu können.
    Ich denke mir auch, wenn Spiele schlimme Cover hätten, würde es nicht in den Regalen stehen.

  • Saturn hatte einmal eine Zeit lang Spiele in bunten Hüllen. USK 12 z.B. in einer grünen Hülle. Dadurch konnte man kaum das Spiel erkennen. Die wollten damit wohl Kinder hindern, diese Spiele zu sehen.

    Ich kenne das nur bei den Spielen mit USK 18, die waren in einer roten Hülle und die ab 16 in einer blauen. Aber die grünen habe ich nie gesehen. Wobei ich es ganz gut finde, dass die nicht mehr im Handel sind, so konnte ich mir nämlich die Spiele nicht richtig ansehen, vor allem bei dem roten Hüllen nicht.

    Es gibt auch Eltern die kritisieren, das Spiele frei verkäuflich/gut sichtbar im Laden stehen, unten im Regal sind, wo Kinder sie sehen und an sie ran kommen.

    Dann sollen die auch gleich alle Filme nicht mehr offenliegend präsentieren. Manch Eltern übertreiben es auch wieder. Anfassen und angucken ist ja nicht schlimm, auf den Covers ist auch nicht mehr viel vom Inhalt zu sehen.

    "Wie beim Kartenspiel kommt es auch im wirklichen Leben darauf an,
    das Beste aus dem zu machen, was einem gegeben wurde,
    anstatt sich über ein ungünstiges Blatt zu beschweren und mit dem Schicksal zu hadern."


    [Astor, Pokémon - Schwarze Edition]

    Nur noch sporadisch im BisaBoard.

  • Ich kenne das nur bei den Spielen mit USK 18, die waren in einer roten Hülle und die ab 16 in einer blauen. Aber die grünen habe ich nie gesehen. Wobei ich es ganz gut finde, dass die nicht mehr im Handel sind, so konnte ich mir nämlich die Spiele nicht richtig ansehen, vor allem bei dem roten Hüllen nicht.

    Bei uns hatten die alle Spiele so. Ja eben das ist doch für Käufer nicht in Ordnung, du willst das Spiel doch kaufen und siehst es nicht.
    Ich bin aber kaum noch dort, denn die haben einfach das Nintendo-Regal so gut wie leer geräumt. Da gibt es nicht einmal mehr Pokemon. Kassetten verkaufen sie auch so gut wie keine mehr.
    Ich finde es nicht in Ordnung, wenn sie meinen Playssation/XBox seien besser und Nintendo nur für Casualspieler gedacht.


    Dann sollen die auch gleich alle Filme nicht mehr offenliegend präsentieren. Manch Eltern übertreiben es auch wieder. Anfassen und angucken ist ja nicht schlimm, auf den Covers ist auch nicht mehr viel vom Inhalt zu sehen.

    Ich denke mal beim anfassen, ansehen kannst du ja hinten den Inhalt lesen, vl ist der nicht immer gut?

  • Smaarty bist du mal auf die Idee gekommen das die Eltern das Spiel nicht nur wirklich für sich kaufen wollen aber ihre Kinder einfach mit haben da sie z.b. gerade eine Einkaufstour sind? Als wir früher wo ich klein war einkaufen waren sind wir auch in einen Spieleladen reingegangen damit mein Vater sich einen Shooter für den PC kaufen konnte, und stell dir mal vor meine Mutter und ich standen zusammen mit meinem Vater an der Kasse. Und jeder der mich kennt wird bestätigen können das ich überhaupt nichts mit Shootern anfangen kann und auch nie konnte da diese mich nie interessiert haben. Also behaupte nicht einfach Eltern würden im GameStop Shooter für ihre Kinder kaufen mit der Ausrede "die sind für mich", wenn du selbst es nicht beweisen kannst. Das wäre nämlich Verleumdung.

  • Smaarty bist du mal auf die Idee gekommen das die Eltern das Spiel nicht nur wirklich für sich kaufen wollen

    1.Die Kinder bestellen sich die Spiele selbst vor, dürfen es dann nicht alleine abholen.


    2. Du bekommst eben ein Gespür dafür. Die Kinder halten dann auch das Spiel in der Hand, reden darüber usw


    Rede doch mal mit Leuten aus dem Bereich, sie können dir das bestätigen

  • 1.Die Kinder bestellen sich die Spiele selbst vor, dürfen es dann nicht alleine abholen.

    Wobei sich Kinder, die zum Beispiel 12 sind, kein Spiel im Laden vorbestellen können, das ab 16 oder 18 ist. Ein richtiger Verkäufer oder sonst wer, der nicht nur auf Profit aus ist, würde schon drauf achten.

    "Wie beim Kartenspiel kommt es auch im wirklichen Leben darauf an,
    das Beste aus dem zu machen, was einem gegeben wurde,
    anstatt sich über ein ungünstiges Blatt zu beschweren und mit dem Schicksal zu hadern."


    [Astor, Pokémon - Schwarze Edition]

    Nur noch sporadisch im BisaBoard.

  • Also zu dem "Kaufen lassen" von Spielen:


    Sorry aber hier würde ich als Verkäufer halt einfach meinen Job machen und fertig.
    Klar ist das moralisch fragwürdig, aber ich kann eben auch nicht die ganze Welt belehren...und wenn halt Mama ein 18+ Spiel kauft, is das halt ok so (natürlich sofern sie auch 18+ ist =P)....ist ja nicht mehr mein Problem was damit passiert.


    Natürlich sind viele Eltern einfach zu inkompetent um sich richtig darum zu kümmern, aber ich glaub in der Familie gibts auch noch andere/schlimmere Probleme, wenn die Eltern sich ja anscheinend eh nicht dafür interessieren was das Kind macht^^


    Achja und zu den Verpackungen bzw dem Spiele umlagern:
    Ernsthaft! Dafür gibt es ja indizierte Spiele, DIE dürfen nicht offen gezeigt werden...und es macht schon Sinn, dass es hier die Unterteilung zwischen 18+ und indiziert gibt...
    KEIN Mensch wird ernsthaft in seiner Psyche beeinträchtigt, weil er den Klappentext von GTA5 liest...


    Grüße,
    ~~Shin~~

  • Wobei sich Kinder, die zum Beispiel 12 sind, kein Spiel im Laden vorbestellen können, das ab 16 oder 18 ist.

    Doch können sie sehr wohl. Du darfst es dann nur nicht alleine abholen.



    Ein richtiger Verkäufer oder sonst wer, der nicht nur auf Profit aus ist, würde schon drauf achten.

    Aber das sind die Leute nunmal und wenn du dich weigerst, geht der Kunde sich beschweren oder eben in einen anderen Laden. Die Verkäufer werden sich nicht dagegen wehren, da sie Geld verdienen wollen. Wenn der Kunde es nicht bei GS bekommt, geht er zu Saturn.Du willst Geld verdinen und dich nicht mit deinen Kunden anlegen oder sie vergraulen.
    Ein Kunde wollte für ein 1 1/2 jähriges Kind eine Konsole, als er hörte Kind ist zu jung, ging er zum nächsten Laden und kaufte sie sich da.
    Es gibt mittlerweile Tabletts für Babys ab 9 Monate.
    Als Verkäufer hast du die Aufagbe zu verkaufen, du musst Umsatz machen, da ist eben kein Platz für Gefühle. Ist nicht schön, aber leider wahr.

  • Uff...


    Kein Händler der Wert auf sein Geschäft legt, schon gar keine Großhandelsketten, verkaufen normalerweise Spiele an Personen wo die USK nicht übereinstimmt. Gut, ausser bei USK18 und vielleicht noch bei USK16 Titeln interessiert es halt wirklich keinen. Würden sich nämlich die Eltern oder sonst wer aufregen wird das nämlich straflich geahndet. Da kann es dann unter Umständen ziemlich teuer werden, also macht es faktisch gar keinen Sinn das Risiko einzugehen. Es gibt dazu sogar Testkäufe. Er wird also nicht verkaufen WEIL er auf Profit aus ist. Was bitte würde es sonst den Verkäufer interessieren?


    Anders sieht es aus, wenn eine Volljährige Person etwas kauft. Dabei ist es sogar vollkommen irrelevant für welchen Zweck. Der Verkäufer wird hier höchstens eine Empfehlung geben - er muss zwar nicht verkaufen, aber das wird wohl der Geschäftsleitung nicht gefallen.
    Es ist sogar so, dass Eltern nicht dafür belangt werden, wenn sie ihrem Kind ein Spiel kaufen das vermeintlich nicht dem Alter entspricht.

  • Kein Händler der Wert auf sein Geschäft legt, schon gar keine Großhandelsketten, verkaufen normalerweise Spiele an Personen wo die USK nicht übereinstimmt.

    Ein Spiel vorbestellen ist nicht ein Spiel kaufen. Wenn du etwas vorbestellst, wird ein Spiel extra für dich bestellt. Erscheint dann dieses Spiel, bekommst du es zu 100% auch ausgeliefert. Zum kaufen, wenn du nicht das entsprechende Alter hast, musst du dann eine Person dabei haben oder eben eine Erlaubnis von den eltern, wobei es sein kann, das die Läden dies nicht mehr machen. Wenn die Eltern es ihnen erlauben, kannst du als Verkäufer nichts tun.
    Wenn du es dem Kind nicht verkaufst, kommt eben ein Elternteil, kauft es ihm und dann hat man es trotzdem. Und Titel die USK 12 oder 16 haben, reicht es, wenn du einen Freund oder Geschwisterteil dabei hast, der es dir kauft.


    Gut, ausser bei USK18 und vielleicht noch bei USK16 Titeln interessiert es halt wirklich keinen. Würden sich nämlich die Eltern oder sonst wer aufregen wird das nämlich straflich geahndet.

    Es geht nicht um den Verkauf unter der Ladentheke, sondern um den Verkauf, dem die Eltern zustimmen. Tun sie es nicht, kann es sein, das ein Laden eine hohe Strafe zahlt.


    Da kann es dann unter Umständen ziemlich teuer werden, also macht es faktisch gar keinen Sinn das Risiko einzugehen. Es gibt dazu sogar Testkäufe. Er wird also nicht verkaufen WEIL er auf Profit aus ist. Was bitte würde es sonst den Verkäufer interessieren?

    Schwarze Schafe findest du immer. Testkäufe gibt es in Läden wie Media Markt, Saturn, denn da hast du nichmal das Hindernis Kasse. Kleine Läden, wie GS haben nur Games im Sortiment.


    Es ist sogar so, dass Eltern nicht dafür belangt werden, wenn sie ihrem Kind ein Spiel kaufen das vermeintlich nicht dem Alter entspricht.

    Natürlich werden sie es, denn es kann Kindeswohlgefährdung sein.

  • Es kann da hast du recht, aber wenn ein 11 Jähriger z.b. Pokken Tournament oder Harry Potter und der Orden des Phönix spielt? Was kann dabei schon passieren? Beide Spiele sind relativ Harmlos wobei relativ bei Pokken ja schon übertrieben ist. Das Kind weiß schon das das Fiktion ist, also wie schlimm ist es dann wenn 11 jährige Spiele ab 12 spielen?

  • Also teilweise fällt es mir echt schwer nachzuvollziehen worauf zu hinaus willst und was die Zitate mit dem von dir gesagten zu tun haben. ?(


    Ein Spiel vorbestellen ist nicht ein Spiel kaufen. Wenn du etwas vorbestellst, wird ein Spiel extra für dich bestellt. Erscheint dann dieses Spiel, bekommst du es zu 100% auch ausgeliefert. Zum kaufen, wenn du nicht das entsprechende Alter hast, musst du dann eine Person dabei haben oder eben eine Erlaubnis von den eltern, wobei es sein kann, das die Läden dies nicht mehr machen. Wenn die Eltern es ihnen erlauben, kannst du als Verkäufer nichts tun.Wenn du es dem Kind nicht verkaufst, kommt eben ein Elternteil, kauft es ihm und dann hat man es trotzdem. Und Titel die USK 12 oder 16 haben, reicht es, wenn du einen Freund oder Geschwisterteil dabei hast, der es dir kauft.

    Ein Verkäufer ist auch dann dazu angehalten das Alter zu prüfen wenn nur vorbestellt wird. Theoretisch würde man eine minderjährige Person gar nicht erst vorbestellen lassen - aber das ist wieder ein anderes Thema. Macht ja sonst auch keinen Sinn. Schriftliche "Erlaubnis von einem Elternteil" wird idr nicht angenommen, kann ja jeder geschrieben haben. Hier geht jeder halwegs seriöse Verkäufer auf Sicherheit.
    Ein Elternteil ist auch durchaus berechtigt seinem Kind so etwas zu kaufen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Aber, ein Verkäufer MUSS mir genau gar nichts verkaufen. Er kann sich jederzeit, aus welchen Gründen auch immer, dafür entscheiden einem belieben Konsumenten nichts zu verkaufen. Macht halt nur keinen Sinn. Um sich für den Kauf nicht strafbar zu machen braucht es eine erziehungsberechtigte Person, sonst gelten ähnliche Regeln wie beim Verkäufer. Das Recht räumt den Erziehungsberechtigten Personen ein in diesem Gebiet zu wissen ob es für das Kind gerechtfertigt ist oder nicht.
    Aber wo kein Kläger da kein Richter.


    Es geht nicht um den Verkauf unter der Ladentheke, sondern um den Verkauf, dem die Eltern zustimmen. Tun sie es nicht, kann es sein, das ein Laden eine hohe Strafe zahlt.

    Was genau meinst du damit? Ich verstehe den Kontext nicht, bzw. ich sehe den Kontext nicht.
    Verkauft ein Verkäufer beispielsweise einen USK 18 Titel an einen 15 jährigen, dann hat es Strafrechtliche Konsequenzen - WENN sich die Eltern, oder sonst jemand beschwert.
    Wenn die Eltern dem Verkauf zustimmen, dann passiert genau gar nichts.


    Schwarze Schafe findest du immer. Testkäufe gibt es in Läden wie Media Markt, Saturn, denn da hast du nichmal das Hindernis Kasse. Kleine Läden, wie GS haben nur Games im Sortiment.

    Was genau willst du mir jetzt damit sagen? Meine Aussage war, dass es dem Verkäufer egal sein wird an wen er verkauft. Er muss sich nur an die Regeln halten weil es sonst teuer wird. Was hat das mit den schwarzen Schafen zu tun?
    Es geht im um Profit und genau deswegen wird er sich an die Regeln halten. Man muss verdammt viele Spiele an minderjährige verkaufen, damit die Strafe wieder drin ist. Lohnt sich absolut nicht.



    Natürlich werden sie es, denn es kann Kindeswohlgefährdung sein.

    Du hast glaube ich einfach eine falsche Auffassung von Kindeswohlgefährdung. Die Definition von dem Begriff ist absolut offen und faktisch ist das gar nicht mal so leicht wie du es dir vorstellst. Wenn ein 15 jähriger einen USK18 Titel spielt, kann man das pauschal einfach mal absolut nicht sagen und ist einfach Quatsch. Da muss schon was anderes passieren.
    Das würde ja auch bedeuten, das ALLE Eltern die ihr Kind ohne Aufsicht ans Internet lassen sich der Kindeswohlgefährdung strafbar machen. Man kann jetzt die Hypothese aufstellen und auch behaupten, dass das so ist. Heisst aber noch lange nicht das es auch verfolgt wird.



    Da du mir nicht zu glauben scheinst (was ohne Quelle auch vollkommen in Ordnung ist) habe ich mir mal eben die Mühe gemacht und dir das auch rausgesucht. Von deiner eigenen Quelle für dieses Topic, FAQs, einfach runter gescrollt.



    Bis zu 50000€ Strafe für den Handel - Eltern entscheiden was sie ihren Kindern an Medieninhalten vorbehalten oder nicht.
    Da kann man viele Spiele an Minderjährige verkaufen, bis man 50000€ wieder drin hat.

  • Ein Verkäufer ist auch dann dazu angehalten das Alter zu prüfen wenn nur vorbestellt wird

    Nein, muss er nicht, da hier kein Geschäft zustande kommt. Er verkauft das Spiel nicht.


    Schriftliche "Erlaubnis von einem Elternteil" wird idr nicht angenommen, kann ja jeder geschrieben haben. Hier geht jeder halwegs seriöse Verkäufer auf Sicherheit.

    Doch wurde es aber. Das gibt es auch in anderen Bereichen. Wahrscheinlich muss du da auch eine Kopi vom Personalausweiß dabei haben oder die haben die Eltern angerufen.
    Aber das sind nur Einzelfälle, denn in der Regel kommen die kinder/Jugendlichen mit jemanden, der es ihnen kauft.



    ber, ein Verkäufer MUSS mir genau gar nichts verkaufen. Er kann sich jederzeit, aus welchen Gründen auch immer, dafür entscheiden einem belieben Konsumenten nichts zu verkaufen.

    Machen die aber in der regel nicht, weil sie Geld verdienen wollen und wie schon mehrfach gennet, wenn der eine sich weigert, gehen sie zum nächsten Laden.


    Um sich für den Kauf nicht strafbar zu machen braucht es eine erziehungsberechtigte Person, sonst gelten ähnliche Regeln wie beim Verkäufer.

    Es gehen auch andere Wege oder zumindest gingen sie. Es kann sein, das es nun geändert wurde. Den Verkäufern ist es egal, wem sie was verkaufen, ob die Eltern dabei sind oder nicht. Sie wollen Geld verdienen. Es gibt viele Eltern, denen ist USK einfach egal.
    Das ist auch keine gänige Praxis, aber eben schon vorgekommen. Es machen nicht alle so, aber es gibt Leute, die haben es getan. Du kannst dich nicht daraum kümmern als Verkäufer was deine Kunden treiben.



    Was genau meinst du damit? Ich verstehe den Kontext nicht, bzw. ich sehe den Kontext nicht.
    Verkauft ein Verkäufer beispielsweise einen USK 18 Titel an einen 15 jährigen, dann hat es Strafrechtliche Konsequenzen - WENN sich die Eltern, oder sonst jemand beschwert.
    Wenn die Eltern dem Verkauf zustimmen, dann passiert genau gar nichts.

    Das musst du nicht schreiben, denn es ist klar.



    Du hast glaube ich einfach eine falsche Auffassung von Kindeswohlgefährdung.

    Nein habe ich nicht, ich kenne einen Fall, da gabes genau deshalb Ärger weil ein Kind ein Spiel ab 18 spielte. Da gab es Probleme wegen Kindeswohlgefährdung, da er damit Dinge getan hat, die nicht gut für seine Seele waren. Sie haben seiner Psyche schwer geschädigt.


    § 1666
    Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

    (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.


    Und solche Spiele können das seelische Wohl des Kidnes stören.

  • Ich glaub ich gebs auf. :s
    Den teil den du nicht lesen willst - beispielsweise das Zitat von der USK direkt - klammerst du einfach aus oder wie?


    Kindeswohlgefährdung ist ein aboslut offener Begriff und wird je nach Fall seperat geprüft eben weil man hier nicht pauschalisieren kann. Das wäre ja auch vollkommen absurd.
    Als Beispiel habe ich dir ja schon die Thematik Kinder und Internet gegeben.
    Ich nehme mal stark an du bist nicht volljährig, darfst du denn alleine ans Internet? Ein Klick reicht und der muss noch nicht mal explizit gesucht werden, um theoretisch etwas zu sehen was dein seelisches Wohl gefährden könnte.
    Und nun? Gefährden deine Eltern dein Kindeswohl weil der Zugang da ist? Oder stehen die 24/7 hinter dir beim Surfen?

  • Den teil den du nicht lesen willst - beispielsweise das Zitat von der USK direkt - klammerst du einfach aus oder wie?

    Nein tue ich nicht. Wenn keiner etwas sagt, dann passiert nichts, sollte jedoch ein Nachbar z.B. das Jugendamt informieren, gibt es eben Probleme.
    Ich schreibe es nochmal zum besseren Verstädnis. Kauft jemand ein Spiel für dich und du bist keine 18, gibt es keine Konsequenzen. Sieht deine Nachbarin aber, das du nur soetwas spielst und macht sich deshalb Sorgen um dich, kann sie zum Jugendamt gehen und denen sagen, sie sieht dein seelisches Wohl in Gefahr.
    Ich habe doch ein Beispiel gebracht, wo eben genau das passiert ist.

  • Nein tue ich nicht. Wenn keiner etwas sagt, dann passiert nichts, sollte jedoch ein Nachbar z.B. das Jugendamt informieren, gibt es eben Probleme.Ich schreibe es nochmal zum besseren Verstädnis. Kauft jemand ein Spiel für dich und du bist keine 18, gibt es keine Konsequenzen. Sieht deine Nachbarin aber, das du nur soetwas spielst und macht sich deshalb Sorgen um dich, kann sie zum Jugendamt gehen und denen sagen, sie sieht dein seelisches Wohl in Gefahr.
    Ich habe doch ein Beispiel gebracht, wo eben genau das passiert ist.

    Das geht schon mal, von der Aussage her, in die richtige Richtung.
    So weit ich informiert bin, darf dir als minderjähriges Kind durchaus nur ein Erziehungsberechtigter beispielsweise ein USK18 spiel kaufen. Jemand anderes würde sich auch hier strafbar machen.


    Nun zum Beispiel:
    Egal wer es meldet, sollte es zu einer Überprüfung vom Jugendamt kommen, dann kann es durchaus sein das bei der Prüfung herauskommt das es sich um Kindeswohlgefährdung handelt (wie und was auch immer da dann noch alles geprüft wird).
    Jedoch:
    Man kann nicht pauschal sagen, dass es durch die Spiele ausgelöst wird. Sie könnten dazu beitragen, sie könnten der alleinige Grund dafür sein und es könnte damit auch gar nichts zu tun haben und wegen etwas anderem zu der Einstufung kommen. Es kann auch sein das wegen Spielen überprüft wird, jedoch bei der Prüfung keine Gefährdung herauskommt.


    Ein Beispiel reicht nicht um pauschal sagen zu können, dass dies überall gelten muss. Woher weisst du denn eigentlich, dass es nur wegen den Spieletiteln zu der Einstufung kam und nicht andere Faktoren mitgespielt haben?
    Ich hoffe nun verstehst du worauf ich hinaus will. Rechtlich ist das nämlich erstmal nicht relevant.

  • Konsequenzen. Sieht deine Nachbarin aber, das du nur soetwas spielst und macht sich deshalb Sorgen um dich, kann sie zum Jugendamt gehen und denen sagen, sie sieht dein seelisches Wohl in Gefahr.
    Ich habe doch ein Beispiel gebracht, wo eben genau das passiert ist.

    Und diese einfache Gedankenkette deinerseits ist schlichtweg nicht richtig und viel zu pauschal. Es ist in soweit richtig, dass eine Nachbarin sich beim Jugendamt melden kann, weil sie durch ein Verhalten der Eltern sieht, dass dein Kindeswohl gefährdet sei. Allerdings wird nur aufgrund dieser Aussage kein Jugendamt Mitarbeiter das Familiengericht einschalten. Letztendlich muss auch die Nachbarin einen konkreten Verdacht haben, dass das Wohl des Kindes durch den Konsum des Spieles gefährdet sei, zum Beispiel indem sie Verhaltensauffälligkeiten mitbekam.
    Denn eine Kindeswohlgefährdung muss man in Deutschland auch nachweisen können. Der Plumpe Verdacht, dass das Kindeswohl nur gefährdet sei, weil das Kind das Spiel X ab 18 Jahre Spiele, wird auch bei den Jugendämtern wenig beachtet werden, solange eben keine wirklichen Aussagen über Verhaltensauffälligkeiten vorliegen, auf Grundlage von Gefühlen anderer Menschen arbeiten die meist eben auch nicht. Im schlimmsten Fall kann sogar die Behauptung einer Kindeswohlgefährdung ohne konkreten Verdacht für die Nachbarin rechtliche Konsequenzen haben. Gerichte haben sowas nämlich schon als "üble Nachrede" bezeichnet. Geht man nur mit dem: "Ich finde, dass meine Nachbarn das Kindeswohl ihres Kindes gefährden, weil sie ihm Spiel X ab 18 spielen lassen, Beweise über den genauen Konsum oder eine Vernachlässigung habe ich aber keine"-Verdacht zum Amt, kann das eben auch unschöne Konsequenzen für die Nachbarin haben, denn üble Nachrede ist nach §186 StBG strafbar.
    Die Tatsache an der Rechtslage in Deutschland ist nun mal, dass der Gesetzgeber den Eltern nicht vorschreibt, welche Medieninhalte sie den Kindern zukommen zu lassen haben. Somit gibt es pauschal auch keine Strafen für Eltern, wenn sie ihren Kindern diese SPiele zu hause zugänglich machen, demnach können sich die Behörden auch nicht so einfach einschalten. Sie können das nur, wenn eben wirklich ein Verdacht auf die Gefährdung des Kindeswohles besteht und selbst dann muss dies durch zahlreiche Tests nachgewiesen werden. Damit die also etwas machen, muss das Kind eben auch Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Und dann kommt noch das hinzu was @Yadin sagte: es ist nämlich nicht einfach eine Kausalität aus dem Verhalten des Kindes und dem Konsum von einem Videospiel herzuleiten. Sorry, @Smaarty aber so einfach, wie du dir das ausmalst, ist es schlichtweg nicht.

  • oher weisst du denn eigentlich, dass es nur wegen den Spieletiteln zu der Einstufung kam und nicht andere Faktoren mitgespielt haben?

    Ich kenne diese Leute, bei denen es passiert ist.



    Und diese einfache Gedankenkette deinerseits ist schlichtweg nicht richtig und viel zu pauschal.

    Das war nur einfach aufgeführt, um es zu verstehen.


    Du kannst beim Jugendamt anrufen und sagen, du hast einen Verdacht, bist dir nicht sicher. Du wollstet dich mal erkundigen. Dann hören sie sich das an und entscheiden. Um einen Richter geht es hier überhaupt nicht und das schreibe ich nicht.
    Das Amt muss jeden Verdacht, den du äußerst nachgehen und du bekommst keinen Ärger, wenn du sagst, du hast nur einen Verdacht, bist dir nicht sicher, denn so etwas darfst du äußern, das ist eben nicht gleich eine falsche Verdächtigung. Wenn du anrufst und erzählst, der Nachbarjunge spielt nur solche Spiele, ich mache mir Sorgen um sein seelisches Wohl, wird es erstmal überprüft, du kannst den Anruf auch anoym machen.



    Der Plumpe Verdacht, dass das Kindeswohl nur gefährdet sei, weil das Kind das Spiel X ab 18 Jahre Spiele, wird auch bei den Jugendämtern wenig beachtet werden, solange eben keine wirklichen Aussagen über Verhaltensauffälligkeiten vorliegen, auf Grundlage von Gefühlen anderer Menschen arbeiten die meist eben auch nicht. Im schlimmsten Fall kann sogar die Behauptung einer Kindeswohlgefährdung ohne konkreten Verdach

    Doch dagegen müssen sie etwas machen, denn du kannst der Seele damit Schaden. Diese Spiele sind nicht umsonst mit einer USK versehen. Verhaltensauffälligkeiten können sich aber daraus entwicklen und wenn diese vorliegen, sind es beriets die Folgen.
    Wenn du erzählst, das Kind spielt überwiegnd solche Spiele, ich mache mir Sorgen um sein seelisches Wohl, dürfen sie nicht tatenlos zusehen.
    Man sollte schon so davon erzählen, das man sich nicht sicher ist, aber eben Sorgen um die Kinder hat. Es kommt immer darauf an, wie du etwas formulierst.


    Die Tatsache an der Rechtslage in Deutschland ist nun mal, dass der Gesetzgeber den Eltern nicht vorschreibt, welche Medieninhalte sie den Kindern zukommen zu lassen haben

    Oh doch, das tun sie, sobald eben eine Gefährdung vorliegt. Geht nicht um Videospiele, aber Medien.


    Schau hier




    Somit gibt es pauschal auch keine Strafen für Eltern, wenn sie ihren Kindern diese SPiele zu hause zugänglich machen, demnach können sich die Behörden auch nicht so einfach einschalten. Sie können das nur, wenn eben wirklich ein Verdacht auf die Gefährdung des Kindeswohles besteht und selbst dann muss dies durch zahlreiche Tests nachgewiesen werden.

    Wenn jemand den Verdacht äußert eben schon. Dazu muss du aber auch sagen, das du dir nicht sicher bist, du dir Sorgen machst- Nein, da müssen nicht Tests gemacht werden, sobald das Jugendamt der Meinung ist, du schadest dem Kind, können sie den Eltern untersagen, dass das Kind Spiele oder andere Dinge sieht. Sie können dann auch unangekündigt Prüfungen zuhause machen.
    Es geht nicht darum gleich das Kind wegzunhemen, dies macht man nur wenn es ganz schlimm zuhause ist, davor gibt es Gespräche oder auch Familenhelfer, sollte Bedarf bestehen. Aber was man genau in diesem Fall macht, ist jedesmal individeuell.


    Damit die also etwas machen, muss das Kind eben auch Verhaltensauffälligkeiten zeigen.

    Nein muss es nicht, denn dann kann es berits zu spät sein. Man muss es nicht erst soweit kommen lassen. Hat das Kind schon Probleme, sind die Folgen davon schon sehr weit fortgeschritten.

  • @Smaarty
    Schau mal, wir haben dir faktisch die Rechtslage erklärt und versucht dir zu sagen, dass man hier nicht pauschalisieren kann und keine kausalen Zusammenhänge bestehen müssen. Weiters ist es einfach so, dass Eltern über Medieninhalte bestimmen können - zumindest ist das die Grundlage und an der ändert sich nichts, solange es keinen Grund gibt dies zu ändern !im jeweiligen Einzelfall!. Das Beispiel Internet habe ich dir geliefert.


    Du bringts nichts weiter als Einzelfälle, die mit der allgemeinen Rechtslage nichts zu tun haben. Dein Link beschreibt einen Fall, bei dem NACH einem gewissen Ereignis die Sache anders aussieht - übrigens aufgrund von sexuellen Interaktionen per WhatsApp von 2 minderjährigen mit einem deutlich ältern (tl;dr ich habs jetzt nur überflogen weil eigentlich wayne). Das hat per se nichts mehr damit zu tun, dass Eltern Entscheidungsgewalt über Medieninhalte haben, sondern ist schon ein dezidierter Fall, in dem die Eltern NUN dazu aufgefordert werden dies genau zu überprüfen.
    Du machst den Fehler, von Beispielen auf allgemein geltende Regeln zu schließen. Es ist hier einfach wichtig auf Kausalität zu prüfen, warum etwas so ist und nicht pauschal zu sagen "das ist so, weil ich kenne einen Fall".



    Zitat von Smaarty

    Nein muss es nicht, denn dann kann es berits zu spät sein. Man muss es nicht erst soweit kommen lassen. Hat das Kind schon Probleme, sind die Folgen davon schon sehr weit fortgeschritten.

    Du glaubst doch nicht wirklich, dass es zu Einschränkungen kommt obwohl man nicht sagen / beweisen kann das es überhaupt zu Problemen, Gefährdungen, ... was auch immer kommt? Nein, so leicht ist das nun wirklich nicht.
    Es gibt so viele Fällen, bei denen dem Jugendamt die Hände gebunden sind obwohl der Zenit schon überschritten ist. Egal wodurch nun schlussendlich ausgelöst. Von der anderen Seite betrachtet, was glaubst du denn wievielen Haushalten man die Kinder wegnehmen müsste wenn es nach deiner oberflächlichen Betrachtung geht?



    to sum it up:
    Es geht nicht darum das es möglicherweise sein kann, es geht darum wie faktisch der Normalzustand ist.
    Du kannst nicht sagen, nur weil es einen Fall gibt, dass es zu 100% Kindeswohlgefährdung ist wenn eine Person < 18 (noch dazu egal welchen alters in diesem Intervall...) einen USK18 Titel spielt. Das ist einfach falsch und absurd.


    Noch weiter gestrickt würdest du damit behaupten:
    JEDER der sein Kind < 18 Zugriff zum Internet gewährt, betreibt AKTIV Kindeswohlgefährdung.
    <insert random media example here>