DSlite kaputt - Einschicken möglich?

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  • Hey Bisafans ^^


    Ich hatte mir vor ca. 2-3 Monaten einen neuen Nintendo DSlite bei Amazon bestellt. Heute ist er mir doof runtergefallen und seitdem hat er einen Wackelkontakt, bei dem der Bildschirm nach ein paar Minuten einfriert.


    Jetzt zu meiner Frage: Ist es noch möglich, das Ding zu Amazon zurückzuschicken, oder kann ich bei Nintendo einschicken um ihn repariert zu bekommen? Garantie müsste ja noch drauf sein oder?


    Danke für eure Hilfe


    E:/ Originalverpackung und Lieferschein müsste ich noch haben.

  • seit einiger zeit werden die modelle ds und ds lite nicht mehr repariert, nur ein gebrauchtes austauschgerät kann gerordert werden, was aber 80€ kostet. imo lohnt sich da eher ein dsi, bzw ne andere konsole, meine damit ps3/xbox360 (high-definition-fanboy hahahah : S).


    Edith: wie ich auf kein datum schau -_-

  • seit einiger zeit werden die modelle ds und ds lite nicht mehr repariert, nur ein gebrauchtes austauschgerät kann gerordert werden, was aber 80€ kostet.


    Schwachsinn, solange er noch ne Garantie hat, wird ihm der DS kostenlos repariert oder ersetzt.
    Und beleidige den DS nicht, HD-Konsolen sind da keine Alternative :dos:

  • Zitat

    Für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum des Kaufs des neuen und original verpackten Produkts durch einen Verbraucher von einem Händler gewährleistet die Nintendo of Europe GmbH ("Nintendo") dem Käufer, dass dieses Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs frei von Mängeln in Material und Verarbeitung ist, es sei denn es liegt eine der unten aufgezählten Einschränkungen vor. Andernfalls wird Nintendo das mangelhafte Produkt nach eigener Wahl - jeweils kostenfrei für den Käufer - entweder reparieren oder, sollte eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll sein, das Teil, das den Defekt verursacht, oder das gesamte Produkt austauschen. Andere Ansprüche gegen Nintendo bestehen aufgrund dieser Gewährleistung nicht, insbesondere ergibt sich aus dieser Gewährleistung kein Anspruch auf Schadenersatz. Zur Inanspruchnahme der Gewährleistung muss der Käufer (a) Nintendo den Mangel innerhalb von 12 Monaten nach dem Kaufdatum anzeigen und (b) das Produkt zusammen mit der Anzeige oder innerhalb von 30 Tagen nach der Anzeige zusammen mit dem Kaufnachweis (Kassenbeleg oder Quittung) an Nintendo absenden.


    Die Gewährleistung ist nicht anwendbar auf Produkte, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erworben wurden.
    Geräte, die zuvor Mietgeräte waren oder die gebraucht gekauft wurden, sind von der Gewährleistung nicht umfasst. Dasselbe gilt für Produkte, die gewerblich eingesetzt werden.
    Diese Gewährleistung tritt nicht ein, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass der Käufer und/oder ein Dritter nachlässig mit dem Produkt umgegangen sind, es in unvernünftiger Weise oder zusammen mit Produkten, die nicht von Nintendo hergestellt oder von Nintendo lizenziert wurden (unter anderem nicht-lizenzierte Spiel-Zusätze, Kopiergeräte, Adapter oder Netzgeräte) genutzt haben, es verändert oder nicht ordnungsgemäß repariert oder es anders als in Übereinstimmung mit der von Nintendo herausgegebenen Bedienungsanleitung genutzt haben. Die Gewährleistung tritt ferner nicht ein, wenn der Mangel durch eine Beschädigung des Produktes nach dem Kauf entstanden ist oder der Defekt in sonstiger Weise entstanden ist, ohne dass er auf Mängel der verwendeten Werkstoffe oder der Konstruktion zurückzuführen ist. - Eine sich im Laufe der Zeit allmählich einstellende Abnahme der Leistung des wiederaufladbaren Nintendo DS Lithium-Ionen-Batteriepacks (NTR-003) ist kein Mangel in Material und Verarbeitung und wird daher von dieser Gewährleistung nicht erfasst.
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Gewährleistung zusätzlich zu etwaigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gewährt wird, die dem Käufer als Verbraucher gegenüber demjenigen Einzelhändler zustehen können, von dem er das Produkt gekauft hat. Diese gesetzlichen Ansprüche werden durch die vorliegenden Nintendo-Gewährleistung in keiner Weise eingeschränkt.



    Rhablabla...


    Fakt: Du hast von Seiten Nintendos 12 Monate Gewährleistung. In dieser Zeit hast du die Möglichkeit, den DS kostenlos einschicken und reparieren zu lassen.
    Die im letzten Abschnitt erwähnten gesetzlichen Gewährleistungensansprüche gegenüber dem Verkäufer sind eben jene 24 Monate, in denen du bei deinem Händler Ausbesserung oder Ersatz verlangen kannst. Hierbei musst du dich dann in deinem Fall an Amazon wenden, damit sich die darum kümmern, ob sie dir den DS selber ersetzen oder zu Nintendo schicken und etwaige Reparaturgebühren selber bezahlen.


    Letztenendes bist du innerhalb dieser 24 Monate auf der sicheren Seite, sofern du den Schaden nicht selbst verschuldest. Bei amazon sollte es auch ohne die Rechnung (die jedem paket übrigens beiliegt) möglich sein, deine Gewährleistungsansprüche durchzusetzen, da deine Bestellungen bei amazon ohnehin gespeichert werden ;)


    Falls der DS neuer als 12 Monate ist:
    Nintendo Konsumentenberatung
    Telefon: 01803 - 18 18 00
    (0,09 €/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Minute)
    Montag bis Freitag von 13:00 - 17:00 Uhr


    und amazon (wobei ich da vorher Rücksprache halten würde, bevor ich das da hin schicke...)
    http://www.amazon.de/gp/help/c…=hp_ln_rs/?nodeId=1115524



    @ Apophis: Nintendo hat bis vor wenigen Jahren sogar noch SNES-Geräte repariert...bis irgendwann die Ersatzteile ausgingen. Beim DS Lite wird es da absolut kein problem geben. Also wenn man keine Ahnung hat, einfach Kopf zu machen und weniger Mist verzapfen...

    "In a closed society where everybody's guilty, the only crime is getting caught. In a world of thieves the only final sin is stupidity."


    ~Hunter S. Thompson

  • bei saturn wurde mir gesagt, der ds(lite) wird nicht mehr repariert, und es gibt nur noch austauschgeräte. bei selbstverschulden kostet die reperatur/der austausch etwas, was in deinem fall ja so ist. entweder, du lässt dir was kreatives einfallen, wieso es nicht mehr geht, oder du hast halt ne zusatzversicherung. abgedeckt werden z.b. abnutzungserscheinungen wie z.b. das die schultertaste nicht mehr funktioniert. nintendo ist allerdings in garantiefragen ziemlich großzügig und leichtgläubig, wie ich bei meinem gc gemerkt hab, und erledigt vieles auf kulanz.


    Zitat von Hilikus

    weniger Mist verzapfen...


    siehst du nicht, wie ich mich gebessert habe? :B

  • Geh doch einfach zu einem Elektrofachladen und lass ihn reparieren. Kostet i.d.R nicht viel.

    Dieser Beitrag wurde bereits 33 mal editiert, zuletzt von »SuperMod« (Heute, 00:01)
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    Es ist einst aus einem Fantasy-Ei geschlüpft.