Vermutlich hätte die nicht geholfen komplett einer Strafe zu entgehen, aber grundsätzlich würde ich vermuten, dass dann wohl die Tötung auf Verlangen bejaht worden wäre (dann aber möglicherweise außerordentliche Milderungsgründe außer Acht gelassen worden wären).
Ich meinte jetzt auch eher, dass dann die Tat gar nicht nötig gewesen wäre, weil man dem Patientenwillen hätte entsprechen können. Zumindest würde ich, wenn ich mit meiner Partnerin oder Verwandten so eindringlich über das Thema gesprochen habe, diesen die "Entscheidung" abnehmen wollen.