Es wurde schon vor dem Urteil kritisch über die Rechtmäßigkeit des Mietendeckels gesprochen und wie ich in dem Artikel des Tagesspiegels gelesen habe, wurde auch bei Einführung des Mietendeckels wohl schon darauf hingewiesen Geld für etwaige Rückzahlungen aufzuheben...
Aber ja, man hat es eigentlich schon früh gewusst, dass der Mietendeckel vor dem obersten Gericht keine Chance hst und so kams auch. Der Mietendeckel war von Anfang an verfassungswidrig.
Das ist so nicht richtig, der Mietendeckel ist nicht per se verfassungswidrig, das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass das Thema Mieten nicht der Gesetzgebungskompetenz der Länder wie Berlin unterliegt, sondern der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Endeffekt hat das Bundesverfassungsgericht offen gehalten, ob ein Mietendeckel auf Bundesebene verfassungskonform wäre.
Das war auch nicht von vorneherein klar, dass der Mietendeckel verfassungswidrig wäre. In der Rechtswissenschaft vertritt die herrschende Meinung sogar, dass ein Mietendeckel auf Bundesebene verfassungskonform wäre und selbst bei einem Mietendeckel auf Landesebene gab es da widersprüchliche Positionen.
Es wurde hier in dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht entschieden "Darf es einen Mietendeckel geben?", es wurde vom Bundesverfassungsgericht lediglich entschieden "Wer darf einen Mietendeckel erlassen?" und auf diese Frage hat man die (betont nicht unumstrittene) Antwort gefunden, dass das der Bund machen müsste und nicht einzelne Länder.