Ich halte es aber für unwarscheinlich, dass die Perso da weiter macht wo sie aufgehört hat (was heißt das überhaupt genau, wenn ich fragen darf ?)
Naja, ich finde wenn die Person dann wieder sowas begeht, sind die 20 jahre, also die Strafe vom letzten Mal nicht mehr gerechtfertigt. Dann sollte man schon 25 Jahre vergeben, also als Abschreckung, damit die Person das nicht tut, denn sie weiß ja, dass sie nach den 25 Jahren sehr alt ist oder evtl. schon tot ist, weshalb sie das dann wohl eher nicht tun würde, denn nochmal 25 Jahre ins Gefängnis zu kommen wenn man schon 50 Jahre alt ist, würdet sich die meisten 3 mal überlegen, ehe sie nochmal sowas tun.
Da du darauf eigentlich geantwortet hast, weisst du doch offensichtlich was ich meinte.
Damit ist jemand gemeint, der vor 20 Jahren z.B. für Missbrauch und Mord eingesperrt wurde, während des Strafvollzugs aber nie auffällig wird (dadurch möglicherweise sogar früher herauskommt) und nach seiner Entlassung sofort wieder eine solche Straftat begeht, wie die, für die er damals eingesperrt wurde. Und erzähl mir nicht, dass sowas ja sowieso niemals passiert. Selbst beim Freigang/Hafturlaub haben das schon welche getan. Und für wie warscheinlich du das hälst, spielt auch keine Rolle, solche Fälle gibt es (nein, suche ich dir jetzt aber nicht heraus).
Dass du jetzt auch mit dem Begriff Abschreckung kommst, die von den meisten Todesstrafengegnern nicht akzeptiert wird, ist natürlich schon wieder lustig.