Kuscheljustiz Deutschland?

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  • Zitat von Claike

    Wie lassen sich basierend auf diesen Zahlen die menschlichen Kosten von lebenslangen Haftstrafen ohne Aussicht auf Begnadigung rechtfertigen?

    Dann muss man sich die Frage stellen, warum es nach 15 Jahren eine Prüfung stattfindet und nicht schon nach einem Jahr, 5, 10 Jahren? Oder nach jedem Jahr wenn es danach ginge. Die Frage müsste sein, wie lange muss der Täter hinter den Knast um garantieren zu können, dass dieser nicht mehr rückfällig wird?


    Ok, vielleicht ist eine dauerhafte Haftstrafe zu lang. Aber wieso ändert man nicht wenigstens den Namen? Lebenslange Haftstrafe klingt ja so an wie ich es gesagt habe. Warum heißt es nicht einfach "Mindestens 15 Jahre Haft mit erneuter Prüfung?"

  • Prügel-Prozess um Boxer Schwarz nach einem Verhandlungstag eingestellt | MDR.DE
    Ex-Boxprofi Tom Schwarz aus Magdeburg kommt nach einem Faustschlag gegen seine Ex-Freundin um eine drohende Haftstrafe herum. Nach einem Verhandlungstag wurde…
    www.mdr.de


    Keine Ahnung, obs jemand mitbekommen hat, dass gestern der Prozess gegen den Boxer Tom Schwarz (Anklage wegen dreifachem Kieferbruch nach einem Faustschlag gegen seine Freundin) vorläufig eingestellt wurde bzw. muss er 2.500€ an den Staat zahlen, weil nicht geklärt werden konnte, ob dieser Schlag zu einer Bewusstlosigkeit geführt hat. Die weitere Begründung des Richters kann ich dann nur noch als unerträglichen Zynismus beschreiben: Laut Richter Leopold hätte Schwarz den Schlag als Profiboxer aber anders dosieren müssen. Allerdings habe sich auch das Opfer an dem Abend "nicht mit Ruhm bekleckert".

    Er wandte sich an Gucky: "Der Kommandant hat mich gewarnt für den Fall, dass du bei den Ankömmlingen sein würdest. Deine Kommentare würden schwer zu verstehen sein, weil du in einer Art zwanghaften Humors gefangen bist." Perry Rhodan #3133, Seite 55

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  • Laut Richter Leopold hätte Schwarz den Schlag als Profiboxer aber anders dosieren müssen. Allerdings habe sich auch das Opfer an dem Abend "nicht mit Ruhm bekleckert".

    lol was. Ich bin mir gar nicht sicher ob ich solche Neuigkeiten noch lesen muss hey, das ist ja der Wahnsinn. xD Das ist doch nicht normal.

    « I might not be able to decide whether the road is easy or not,

    but whether I walk it is entirely up to me. »


  • Wenn ich das lese finde ich es sogar nachvollziehbar. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung war ja nach Ansicht des Richters nicht zweifelsohne zu bestätigen. Anscheinend hatte wohl auch die Staatsanwaltschaft dann keine Lust mehr auf ein Verfahren wegen einfacher Körperverletzung. Warum ist halt die Frage.

  • Ahja genau. Eine Bagatelle, in etwa wie ein kleiner Kratzer.

    ... wtf geht mit dem?

  • Ich finds bedenklich, dass es nur nicht als schwere Körperverletzung eingestuft werden kann weil nicht geklärt ist, ob sie tatsächlich bewusstlos war. Ich meine…


    Zitat

    Bei dem Schlag zog sich die Frau laut Anklage multiple Frakturen am Unterkiefer und Blutungen im Mundraum zu. Tessa S. wurden u.a. vier Platten eingesetzt.

    Bei der letzten Operation wurden ihr 16 Schrauben entfernt. Sie habe komplett neue Zähne im Unterkiefer bekommen, erklärte sie.

    wie um Himmels Willen kann man alles abgesehen von der Bewusstlosigkeit als leicht einstufen?


    Und was zum Henker soll die Aussage er hätte seinen Schlag als Profiboxer anders dosieren sollen? „Ist ok wenn sie dich bedrängt, dann hau ihr ruhig eine rein, anders weiß man sich als Mann eben nicht zu helfen, aber denk dran du bist Boxer, nicht übertreiben“

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  • Ahja genau. Eine Bagatelle, in etwa wie ein kleiner Kratzer.

    ... wtf geht mit dem?

    wie um Himmels Willen kann man alles abgesehen von der Bewusstlosigkeit als leicht einstufen?

    Weil es die rechtliche Einordnung ist. Eine gefährliche oder schwere hat nach Ansicht des Richters nicht vorgelegen. Somit bleibt es bei der "einfachen" Körperverletzung. Von leicht stand doch nichts im Artikel.


    Und was zum Henker soll die Aussage er hätte seinen Schlag als Profiboxer anders dosieren sollen? „Ist ok wenn sie dich bedrängt, dann hau ihr ruhig eine rein, anders weiß man sich als Mann eben nicht zu helfen, aber denk dran du bist Boxer, nicht übertreiben“

    Ein Schlag kann zur Abwehr durchaus mal gerechtfertigt sein, vielleicht wollte der Richter darauf abspielen, dass es eben zu hart war um ggf. als Notwehr durchzugehen. Der genaue Tatablauf ist ja nicht bekannt, Fakt ist laut Artikel halt, dass sie zuvor auch auf ihn eingeschlagen haben soll.

    Ich finds bedenklich, dass es nur nicht als schwere Körperverletzung eingestuft werden kann weil nicht geklärt ist, ob sie tatsächlich bewusstlos war. Ich meine…

    Bedenklich wäre genau das Gegenteil, zu verurteilen wenn nicht sicher bestimmt werden kann ob die Strafvorschrift erfüllt wurde. Man will ja keine Urteile wie früher durch einen Mob bzw. die öffentliche Stimmung ohne Beweise.


    Die 2500 Euro sind ja auch nur die Buße fürs Einstellen des Strafverfahren. Davon ist ja unabhängig ob sie nicht noch Schadenersatz von ihm für die Verletzung einklagt.

  • Ich finds bedenklich, dass es nur nicht als schwere Körperverletzung eingestuft werden kann weil nicht geklärt ist, ob sie tatsächlich bewusstlos war. Ich meine…

    Ich finde es bedenklich, dass du nur rein auf der Aussage einer direkt beteiligten Person ein Urteil fällst:


    Zitat

    Tessa S. soll Zeugenaussagen zufolge alkoholisiert gewesen sein und habe Schwarz an dem Abend in der Gaststätte immer wieder bedrängt. Vor dem Faustschlag soll sie Schwarz selbst attackiert haben.



    Ich lese auch nicht heraus, dass er mehrmals zugeschlagen hat, was eine Gefährliche Körperverletzung eher rechtfertigt, als ein einmaliges Zuschlagen bei Bedrängnis in einer hitzigen Situation. Das heißt jetzt nicht, dass ich damit die Körperverletzung selbst relativieren will, sondern dass es keine Rechtfertigung für eine härtere Strafe, als die, die er bekommen hat, ist.


    Auch wurde sehr schlüssig im Urteil begründet, warum es keine härtere Strafe gab. Das mag den ein oder anderen zwar stören, aber ich lasse lieber einen glimpflich davon kommen, als jemanden unfairerweise härter zu bestrafen als nötig, vor allem bei einem Vorfall, wo keine konkreten, klaren Aussagen über den genauen Ablauf getroffen werden können.


    PS: Ich habe mich hier nur auf die Gefährliche Körperverletzung bezogen (§224 StGB, Quelle: https://www.strafrechtskanzlei…ocs/koerperverletzung.php).

    Es gibt noch die Schwere Körperverletzung, welche auch fast auf den Fall (meiner Interpretation nach) gepasst hätte, jedoch schließt der Zusatz, der in meiner Quelle genannt wird, diesen auch aus. Daraufhin habe ich noch eine weitere Quelle hinzugezogen, die jedoch diesen Zusatz nicht enthält. Da ich mich jetzt aber auch nicht noch tiefer mit diesem Thema befasses möchte, breche ich meine Recherche dazu dann auch ab. Es kann also möglich sein, dass ein anderes Gericht noch die Schwere Körperverletzung als gegeben ansehen würde, jedoch würde dann Absatz (3) vermutlich greifen. Das leite ich aus der Begründung des Urteils, sowie meiner ersten Quelle ab.


    Klar kann man jetzt noch eigene Meinung mit rein bringen und Aussagen formulieren, welche sich auf das Geschlecht (und die somit implizierte Wehrlosigkeit) des Opfers und auf die Kampfsportexpertise des Täters beziehen, das ist in diesem Fall jedoch für die Urteilsbegründung größtenteils unerheblich (und wurde auch im Urteil berücksichtigt).

  • Selbst wenn sie ihn attackiert haben sollte, hatte sie anscheinend keine Waffe dabei. Wenn der Richter schon den Fokus drauf legt, dass der Kerl Profiboxer ist / war, wird er wohl die Kraft haben eine alkoholisierte und viel schwächere Frau als er es ist, irgendwie festzuhalten oder abzuwehren ohne ihr den Kiefer einzuschlagen. 💁🏻‍♀️


    Klar kann man jetzt noch eigene Meinung mit rein bringen und Aussagen formulieren, welche sich auf das Geschlecht (und die somit implizierte Wehrlosigkeit) des Opfers und auf die Kampfsportexpertise des Täters beziehen, das ist in diesem Fall jedoch für die Urteilsbegründung größtenteils unerheblich (und wurde auch im Urteil berücksichtigt).

    Nicht wirklich. Es gibt sowas wie das Verhältnismäßigigkeitsprinzip.

  • wird er wohl die Kraft haben eine alkoholisierte und viel schwächere Frau als er es ist, irgendwie festzuhalten oder abzuwehren ohne ihr den Kiefer einzuschlagen

    Damit ignorierst du den Fakt, dass es eine Affekttat gewesen zu sein scheint. Auch hat er nicht gezielt den Kiefer angegriffen:

    Zitat

    Zu Beginn des Prozesses schilderte Opfer Tessa S. die Geschehnisse, die sich am 31. Mai 2020 in einer Pizzeria abspielt haben sollen. Ausgangspunkt der Handgreiflichkeiten seien Streitigkeiten mit der Mutter der jetzigen Frau von Tom Schwarz gewesen sein. Diese hätten sich hochgeschaukelt. Schwarz habe sie schließlich geschubst. Sie sei gestürzt und ihm anschließend nachgelaufen. Danach habe sie einen Schlag abbekommen. Sie habe gespürt, dass "alle Zähne weg sind. Mir fehlen ein paar Sekunden".

    Sie hat einen Schlag abbekommen. In einer Situation, die sich hochgeschaukelt hat.

    Wie ich gesagt habe, möchte ich damit nicht die Tat als solches herunterspielen, jedoch sollte man nicht vergessen, dass jeder in einer angespannten Situation anders reagiert und diese Reaktion meist selten durchdacht ist.

    Nicht wirklich. Es gibt sowas wie das Verhältnismäßigigkeitsprinzip.

    Und dieses wurde in dem Urteil auch berücksichtigt.



    PS: Die Begründung dass sie alkoholisiert war, ist witzig zu hören. Ist es nicht meistens der Fall, dass wenn jemand alkoholisiert scheiße baut, viele Leute (ich meine auch mal so ein paar Sätze von dir gelesen zu haben, in dem du sowas verurteilst) gerade eher das Strafmaß erhöhen würde, gerade WEIL die Person alkoholisiert war und ja weiß, dass Alkohol enthemmt?

    Warum sollte das in dem Fall jetzt anders sein?


    Auch scheint sie nicht wirklich wehrlos gewesen zu sein, wenn sie ihn, laut Zeugenaussagen, vorher bereits selbst bedrängt hat.


    PPS: Aus dem Artikel geht auch nicht hervor, ob der Täter alkoholisiert war. Sofern er das auch war, müsste deine Argumentation auch genauso auf ihn angewendet werden.

  • Warum sollte das in dem Fall jetzt anders sein?

    Ich hab keinen Bock um den heißen Brei rumzureden: weil das ein scheiß Machotyp zu sein scheint und in den letzten Monaten und Jahren Beziehungsgewalt gegen Frauen nochmal unglaublich zugenommen hat, weswegen jedes Zeichen, das man setzt, oder eben in dem Fall nicht setzt, deutlich für sich spricht.


    Aber well, ich schätze, wir können auch so tun, als würde sich ein Profiboxer von seiner alkoholisierten Exfreundin ernsthaft bedroht fühlen, die ihn sichtlich ohne Waffen angegriffen hat.


    wird er wohl die Kraft haben eine alkoholisierte und viel schwächere Frau als er es ist, irgendwie festzuhalten oder abzuwehren ohne ihr den Kiefer einzuschlagen

    Damit ignorierst du den Fakt, dass es eine Affekttat gewesen zu sein scheint.

    Sowas sollte nichtmal berücksichtigt werden, vor allem nicht in Beziehungstaten, aber gut, ich kann leider nicht über Gesetze bestimmen.

    Die wurden überwiegend von alten, weißen Männern gemacht, die sich gerne Hintertürchen wie "war ja nur eine Affekttat, das sollte man schon berücksichtigen" offenlassen, wenn man die (Ex)Partnerin verprügelt hat, und es deshalb ein solches Gesetz gibt, das man auch in Beziehungstaten anwenden kann.


    Nach dem Motto "upps, da ist mir aber gegenüber meiner (Ex)Frau/Freundin mal im Affekt die Hand ausgerutscht." 💁🏻‍♀️

    Dann hab dich halt gegenüber deiner (Ex)Partnerin unter Kontrolle. Wieso sollte man ihm fehlende Selbstkontrolle auch noch nachsehen.


    Ich meine, ich respektier aus diesen Gründen unser Rechtssystem nichtmal wirklich und weil ich selbst Erfahrungen mit Täter-Opfer-Umkehr gemacht habe, but okay.

  • weil das ein scheiß Machotyp zu sein scheint


    "scheint" bedeutet nicht "ist", rechtfertigt also keine solche Behandlung und Aggression wie du sie forderst.

    Du scheinst mir in deiner Aussage "scheiß Machotyp" auch kein besonders sympatischer Mensch. Und auch ich kann mich irren und liege damit vermutlich auch Falsch. Was weißt du sonst über ihn, außer das was in diesem Artikel steht? Ich habe lediglich diesen Artikel gelesen.


    weswegen jedes Zeichen, das man setzt, oder eben in dem Fall nicht setzt, deutlich für sich spricht.

    Was genau meinst du mit "es spricht deutlich für sich"? Was sagt das aus?


    Was wäre das Zeichen, was man hier setzen soll?

    Soll das Gericht ihn, obwohl nicht erwiesen, härter bestrafen, um besagtes Zeichen zu setzen? Was machen sie, wenn sich das im nachhinein als ungerechtfertigt beweisen lässt?

    Auch würde das Gericht sich entsprechend im Ruf diskreditieren neutral zu sein - etwas das eine Grundvorraussetzung für unser Rechtssystem ist.


    Wie machst du dann den Schaden wieder gut? Wäre jetzt in diesem Fall weniger schlimm, weil man ihm das Geld zurückzahlen könnte.

    Haftstrafe - verlorene Lebenszeit - zurückzahlen ist etwas schwieriger.


    Zeichen setzen und jemanden an den Pranger hängen der nicht eindeutig Schuldig ist, sind für mich zwei unterschiedliche Dinge, die man auf keinen Fall mischen darf. Gerne kann man jemanden, der erwiesenermaßen eindeutig allein dran Schuld ist, entsprechend bestrafen, dafür haben wir ja unser Rechtssystem.

    Aber well, ich schätze, wir können auch so tun, als würde sich ein Profiboxer von seiner alkoholisierten Exfreundin ernsthaft bedroht fühlen, die ihn sichtlich ohne Waffen angegriffen hat.

    Niemand hat etwas von Waffen gesagt. Das bringst du hier nur rein um dein - ja was genau ? Ich sehe hier kein Argument. (Klar können wir so tun, aber warum sollten wir? Es war ja nicht so.) - zu untermauern. Es hat auch niemand gesagt dass er sich bedroht gefühlt hat. Es war auch keine Rede von einem Angriff.

    Es ist die Rede von Bedrängnis, was per Definition folgendes ist:

    Zitat

    schwierige Lage, Not[lage], Ausweglosigkeit, Zwangslage, unangenehme Lage

    Quellen: [1], [2]


    Gesagt wird das hier:

    Zitat


    Tessa S. soll Zeugenaussagen zufolge alkoholisiert gewesen sein und habe Schwarz an dem Abend in der Gaststätte immer wieder bedrängt


    Wenn wir in den Artikel schauen, auf den ich mich rein beziehe, ich kenne den Boxer nicht, steht da folgendes:

    Zitat


    Zu Beginn des Prozesses schilderte Opfer Tessa S. die Geschehnisse, die sich am 31. Mai 2020 in einer Pizzeria abspielt haben sollen. Ausgangspunkt der Handgreiflichkeiten seien Streitigkeiten mit der Mutter der jetzigen Frau von Tom Schwarz gewesen sein. Diese hätten sich hochgeschaukelt. Schwarz habe sie schließlich geschubst. Sie sei gestürzt und ihm anschließend nachgelaufen. Danach habe sie einen Schlag abbekommen. Sie habe gespürt, dass "alle Zähne weg sind. Mir fehlen ein paar Sekunden".

    Es gab vorab einen Streit. Dieser ist hochgekocht.

    Der Täter hat sie geschubst, sie ist gefallen.

    Das war auch eine Körperverletzung. Aber noch keine "schlimme" (wie definierst du schlimm? Das wird ja auch erfahrungsgemäß von jedem anders eingeschätzt).

    Danach hat er sich versucht, aus der Situation zurückzuziehen indem er gegangen ist, schließlich ist sie ihm nachgelaufen. Er hat also keine weitere Agression gezeigt, sonst wäre er ja da geblieben um ihr nach dem umschubsen ins Gesicht zu schlagen.

    Erst danach, als sie ihm gefolgt ist, habe er sie geschlagen.


    Man kann und darf gerne den Zeugenaussagen keinen Glauben schenken, als Privatperson, jedoch nicht in der Ausführung als Judikative. Schließlich gilt dasselbe auch umgekehrt: wenn du vor Gericht eine Aussage tätigst, muss dir genauso geglaubt werden, wie jedem anderen Menschen auch. Das ist die simpelste Form von Gleichberechtigung die wir haben und ich bin ein großer Freund von Gleichberechtigung. Es gibt genug Fälle wo das nämlich nicht der Fall ist.


    Sowas sollte nichtmal berücksichtigt werden, vor allem nicht in Beziehungstaten

    Das ist deine Meinung. Ich bin anderer.


    Da der Rest deiner Aussagen auch rein auf eigener Meinung basiert, ich hier jetzt aber nicht die komplette Historie der Gesetzgebung seit der Einführung des Grundgesetzes anreißen will, breche ich das an der Stelle auch ab.

  • Soweit ich weiß, wird bei Kampfsportlern auch im Falle von Notwehr auf die Verhältnismäßigkeit geachtet und kann Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein. Eben weil der Kampfsportler über die nötigen Fähigkeiten verfügt, dem Gegenüber erheblichen Schaden zuzufügen. Hier haben wir nicht bloß einen Kampfsportler, sondern einen Schwergewichtsprofiboxer, der einer alkoholisierten Frau den Kiefer zertrümmert und das halbe Gebiss rausschlägt, weil er sich "bedrängt" gefühlt hat und die Situation "hochgekocht" ist.

    Es ist die Rede von Bedrängnis, was per Definition folgendes ist:

    schwierige Lage, Not[lage], Ausweglosigkeit, Zwangslage, unangenehme Lage

    Weshalb ich glaube, dass hier niemand dabei gewesen sein muss, um zu erahnen, dass sich dieser Herr in keiner solch ausweglosen Situation befunden hat, dass eine derartige Körperverletzung die nachvollziehbare Konsequenz war. Und das ist auch die Aufgabe des Richters, die Situation mit gesundem Menschenverstand zu bewerten und nicht blind Gesetzestexte anzuwenden, die sich semantisch mit der Aussage des Täters decken ("Er sagte, er fühlte sich bedrängt? Laut Definition heißt Bedrängnis X und auf X folgt laut Strafgesetzbuch Y).

  • und nicht blind Gesetzestexte anzuwenden, die sich semantisch mit der Aussage des Täters decken ("Er sagte, er fühlte sich bedrängt? Laut Definition heißt Bedrängnis X und auf X folgt laut Strafgesetzbuch Y).

    Das wurde hier auch nicht getan, denn dies wurde laut des Artikels wohl nicht nur von ihm gesagt, sondern auch durch Zeugenaussagen bestätigt.


    Und doch, meiner Meinung nach sollte man insofern "Blind" Gesetze anwenden, als dass es völlig unerheblich ist, obs eine alkoholisierte Frau oder ein alkoholisierter Mann war. Beide Male hat er eine Straftat begangen, die entsprechend der Straftat zu beurteilen ist. Die Schwere des Vergehens ist unabhängig vom Geschlecht. Wenn der Typ mir auf die Fresse gehauen hätte, hätte ich ähnliche Schäden zu erwarten wie die Frau. Wie ich das moralisch einordne, habe ich nicht gesagt.

  • Das wurde hier auch nicht getan, denn dies wurde laut des Artikels wohl nicht nur von ihm gesagt, sondern auch durch Zeugenaussagen bestätigt.

    Diese Zeugenaussagen wären nur valide, wenn besagte Zeugen "er wurde bedrängt" als "er war in einer aussichtslosen Situation und wusste sich nicht anders zu helfen" definieren.

    Und doch, meiner Meinung nach sollte man insofern "Blind" Gesetze anwenden, als dass es völlig unerheblich ist, obs eine alkoholisierte Frau oder ein alkoholisierter Mann war. Beide Male hat er eine Straftat begangen, die entsprechend der Straftat zu beurteilen ist. Die Schwere des Vergehens ist unabhängig vom Geschlecht. Wenn der Typ mir auf die Fresse gehauen hätte, hätte ich ähnliche Schäden zu erwarten wie die Frau.

    Es kommt auf das Kräfteverhältnis der Beteiligten an. In diesem Fall wäre es auch dir gegenüber unverhältnismäßig gewesen. Was anderes wäre es, wenn er sich mit einer Person konfrontiert gesehen hätte, die physisch zumindest vergleichbar oder bewaffnet wäre, sowie Gewaltpotential ersichtlich gewesen wäre, sodass ernstzunehmende Gefahr für Leib oder Leben bestanden hätte. Von einer alkoholisierten, unbewaffneten Frau geht für einen Schwergewichtsprofi nun mal nicht die geringste Gefahr aus. Er hatte die Situation vollkommen unter Kontrolle. Nur sich selbst hatte er nicht unter Kontrolle.

  • Diese Zeugenaussagen wären nur valide, wenn besagte Zeugen "er wurde bedrängt" als "er war in einer aussichtslosen Situation und wusste sich nicht anders zu helfen" definieren.

    Ich zitiere einfach mal meine Aussage von weiter oben:

    Man kann und darf gerne den Zeugenaussagen keinen Glauben schenken, als Privatperson, jedoch nicht in der Ausführung als Judikative. Schließlich gilt dasselbe auch umgekehrt: wenn du vor Gericht eine Aussage tätigst, muss dir genauso geglaubt werden, wie jedem anderen Menschen auch. Das ist die simpelste Form von Gleichberechtigung die wir haben und ich bin ein großer Freund von Gleichberechtigung. Es gibt genug Fälle wo das nämlich nicht der Fall ist.

    Und in dem Falle, wenn von Bedrängnis gesprochen wird und es unklar ist, wird die Aufgabe vor Gericht sein, dies entsprechend zu beurteilen. Dafür ist das Verfahren ja da:

    a) Es ist eindeutig, dass dem Zeugen bewusst ist, was er mit Bedrängnis meint.

    b) Es ist nicht eindeutig -> Es muss anders erfragt werden, beispielsweise durch schildern der Situation um ein Gesamtbild zu schaffen


    Das ist alles Teil des Prozesses und ob und inwieweit dies erfolgt ist, geht aus dem Artikel nicht hervor.

    Wäre dies nicht Erfolgt, so läge (denke ich als Laie) wohl ein Verfahrensfehler vor, und der Fall würde neu aufgerollt.


    Aber ab hier wird das auch sehr spekulativ und ich möchte nicht mitspekulieren, ich weiß nicht wer die Frau ist, ich weiß nicht wer der Mann ist. Ich kenne beide nicht persönlich und könnte beiden eine Böswilligkeit oder Hinterhältigkeit o.ä. unterstellen um mein Wunschdenken da rein zu interpretieren, das macht es dadurch jedoch nicht richtiger oder wahrer.


    Das Ziel meiner Beiträge war es auch nicht, dies zu tun, mir ist das eigentlich völlig egal. Egal ist mir aber nicht, wenn hier ein Artikel im Bezug zur Justiz (wo es echt sehr viel zu diskutieren gibt, beispielsweise auch das was ich gleich noch dazu sage), dafür Instrumentalisiert wird, sein (eventuell aus Erlebnissen aus der eigenen Vergangenheit) verzerrtes Weltbild zu rechtfertigen und Leute anzugreifen, von denen man, so scheiße man das auch finden mag, leider nicht eindeutig Belegen kann, dass sie etwas getan haben.


    Das hat mit meinen Erlebnissen aus meiner Vergangenheit zu tun und triggert mich da genauso, wie vielleicht andere Leute andere Dinge triggern. Und bei solchen Anschuldigungen reagiere ich sehr empfindlich.

  • Ehrlich, das widert mich nur noch an.


    Wenn es nicht Tessa S. gewesen wäre, sondern Hugo S. und der Profiboxer eine Profiboxerin, würde hier Bastet immer noch auf die von ihr verhassten und verabscheuten Männer schimpfen, weil sie es wagen, der armen Frau in Notwehr eine Strafe aufzubrummen. Selbst wenn Hugo die selben Verletzungen gehabt hätte.


    Die dumme Pute hat ihn BEDRÄNGT. Er hat sie geschubst und ist w e g g e g a n g e n - ein halbwegs friedlicher Deeskalationsversuch. Sie hätte es dabei belassen können - aber nein, sie ist ihm nachgerannt und hat weiter gemacht. SIE hat ihn nicht in Ruhe gelassen.

    Ja, es war falsch, dass er mit Kraft zugeschlagen hat - daher ist die Strafe durchaus gerechtfertigt.


    Ich meine... was hätte er denn noch tun sollen? Er ist weggegangen, sie hat ihn nicht gelassen. Hätte er sich Puff in Luft auflösen sollen? Reden scheint ja vorher auch nicht geholfen zu haben, der Schubs ja auch nicht. Wäre er ins Auto gestiegen und losgefahren, wäre ihn die Tussi wahrscheinlich noch vors Auto gehoppelt.


    Aber nein, weil es ja ein Mann war und das angebliche Opfer eine Frau, muss das Urteil ja richtig hart ausfallen. Weil ein Berufsverbot ja ein Klacks ist, das einen nicht im Lebenslauf stört.


    Leute wie Bastet sind am Ende schuld daran, dass Gewalt von Frauen gegen Männern immer noch herunter gespielt und nicht ernst genommen wird, weswegen sich die Opfer nicht trauen sich Hilfe zu suchen.


    Ich wünsch euch was.

  • weil das ein scheiß Machotyp zu sein scheint


    "scheint" bedeutet nicht "ist", rechtfertigt also keine solche Behandlung und Aggression wie du sie forderst.

    Du scheinst mir in deiner Aussage "scheiß Machotyp" auch kein besonders sympatischer Mensch. Und auch ich kann mich irren und liege damit vermutlich auch Falsch. Was weißt du sonst über ihn, außer das was in diesem Artikel steht? Ich habe lediglich diesen Artikel gelesen.

    Das kann schon sein, dass dir meine Aussage nicht passt oder mich in deinen Augen unsympathisch macht ... ist aber nicht mein Problem. ^^'


    Ich habe in dem Artikel gelesen und gesehen, dass der Kerl deutlich kräftiger sie ist. Reicht mir absolut aus, wenn er seiner Exfreundin den Kiefer einschlägt.


    Ich find's sehr armselig, dass ein Profiboxer aussagt, er hätte sich von seiner Exfreundin "bedrängt" gefühlt.

    Das hat in etwa dasselbe Kräfteverhältnis und dieselbe Verhältnismäßigkeit, wenn ich aussagen würde: "dieses achtjährige Kind hat mich bedrängt und das hat mir so richtig Angst gemacht, deswegen MUSSTE ich es leider (natürlich ganz im Affekt) einen ordentlichen Schlag versetzen." For sure.


    Eventuell das Zeichen, dass unser Rechtssystem Gewalt gegen Frauen nicht billigt? Was es in vielen Fällen nunmal tut, aus oben genannten Gründen.


    Das ganze System ist drauf ausgelegt, dass Männer, die Beziehungstaten begehen, sagen können: "uppsi, das war im Affekt... und sie hat übrigens angefangen!!" 🥺



    Und lol... "neutral". Du hattest wohl noch nie mit dem System zu tun. ^^'


    Sowas sollte nichtmal berücksichtigt werden, vor allem nicht in Beziehungstaten

    Das ist deine Meinung. Ich bin anderer.


    Da der Rest deiner Aussagen auch rein auf eigener Meinung basiert, ich hier jetzt aber nicht die komplette Historie der Gesetzgebung seit der Einführung des Grundgesetzes anreißen will, breche ich das an der Stelle auch ab.

    Bloß ist das leider nicht nur Historie, sondern heute noch genauso Realität wie eh und je.


    Ich dir auch. :bigheart:


    Wobei ich mich echt grade frage, wie man so viel Falsches in ziemlich klare Aussagen hineininterpretieren kann.

  • Man kann und darf gerne den Zeugenaussagen keinen Glauben schenken, als Privatperson, jedoch nicht in der Ausführung als Judikative.

    Es geht nicht darum, Zeugenaussagen keinen Glauben zu schenken, sondern den Tathergang anhand der Aussagen zu rekonstruieren und die Reaktion des Tatverdächtigen ins Verhältnis zu setzen. Dabei sind Details des Streits und die Hintergrundgeschichte eigentlich zweitrangig. Es läuft alles auf die Frage hinaus: war es gerechtfertigt, dass ein Profiboxer seiner physisch massiv unterlegenen betrunkenen Ex-Freundin den Kiefer zertrümmert, weil diese ihm hinterhergelaufen ist? Hätte man diese Situation auch auf andere Weise lösen können?


    Die Aussage des Richters, das Opfer hätte sich ja auch nicht "mit Ruhm bekleckert" zeigt ja im Grunde schon, wie hier schwere Körperverletzung relativiert wird.

    Ich meine... was hätte er denn noch tun sollen? Er ist weggegangen, sie hat ihn nicht gelassen. Hätte er sich Puff in Luft auflösen sollen? Reden scheint ja vorher auch nicht geholfen zu haben, der Schubs ja auch nicht.

    Zwischen jemanden schubsen und den Kiefer samt Zähnen zertrümmern liegen aber nun mal Welten. Jemand, der physisch derart überlegen ist, wäre mit dieser Person auch mit weit weniger Gewalteinwirkung fertig geworden. Eine akute Gefahrensituation lag eben auch nicht vor; er war einfach nur genervt und hatte sich nicht unter Kontrolle.

  • weil das ein scheiß Machotyp zu sein scheint


    "scheint" bedeutet nicht "ist", rechtfertigt also keine solche Behandlung und Aggression wie du sie forderst.

    Du scheinst mir in deiner Aussage "scheiß Machotyp" auch kein besonders sympatischer Mensch. Und auch ich kann mich irren und liege damit vermutlich auch Falsch. Was weißt du sonst über ihn, außer das was in diesem Artikel steht?

    Ok, dann bringen wir es eben auf den Punkt: Er ist ein scheiß Machotyp. Wenn du den Artikel gelesen hast, hast du auch gelesen, dass er selbst nach diesem Freispruch noch im Gerichtssaal herumgepöbelt hat, in ein paar Tagen steht er wieder vor Gericht, weil er nach einem Unfall erst laut und dann handgreiflich geworden ist. Wenn man ihn zudem aus anderen Berichten kennt, dann ist obige Bezeichnung eigentlich noch das Netteste, was einem zu ihm einfällt.


    Danach hat er sich versucht, aus der Situation zurückzuziehen indem er gegangen ist, schließlich ist sie ihm nachgelaufen. Er hat also keine weitere Agression gezeigt, sonst wäre er ja da geblieben um ihr nach dem umschubsen ins Gesicht zu schlagen.

    Erst danach, als sie ihm gefolgt ist, habe er sie geschlagen.

    Wenn ich diese ganze Argumentation höre, hoffe ich nur, dass das nicht deine wirkliche Sicht auf die Dinge ist und du hier nur ein bisschen die andere Seite vertreten möchtest. :tired:

    Wenn ein Schrank von einem Profischwergewichtsboxer sich einer Frau, die ihn bedrängt, nur so erwehren kann, ist er schlicht eine Gefahr für die Menschheit und es ist nur eine Frage der Zeit, bis es zu einer noch schlimmeren Eskalation kommt, aber darauf muss man es heutzutage wohl immer erst ankommen lassen.

    Er wandte sich an Gucky: "Der Kommandant hat mich gewarnt für den Fall, dass du bei den Ankömmlingen sein würdest. Deine Kommentare würden schwer zu verstehen sein, weil du in einer Art zwanghaften Humors gefangen bist." Perry Rhodan #3133, Seite 55

    Per aspera ad astra!

    Momentan kein Partneravatar mit Missy!