Folgendes Anschauungsbeispiel:
Das Anschauungsbeispiel dürfte kein Anschauungsbeispiel sein, da kein Vorsatz vorhanden ist. Totschlag heißt, dass man den Tod mindestens wissentlich in Kauf nimmt. Wenn man jemanden von sich wegschubst, nimmt man eventuell die Verletzung in Kauf, den Tod mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, denn sonst wäre jeder Schubser mal eben versuchter Totschlag und damit Strafbar (weil Totschlag ein Verbrechen darstellt und jeder Versuch eines Verbrechens bereits strafbar ist). Daher ist mindestens bedingter Vorsatz wichtig. Das Beispiel wäre also nur ein entsprechendes Beispiel, wenn man den Betreffenden in Richtung der Bordsteinkante schubst, wissend, dass ein Sturz auf die Bordsteinkante den Typen umbringen könnte. Vielleicht erinnert sich noch jemand an Tugce. Die junge Frau, die im Streit geschlagen wurde und beim Sturz schwere Kopfverletzungen erlitt und später im Krankenhaus verstarb. Der Täter wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, da darf man bezweifeln, dass eine Situation, wie im Beispiel als Totschlag bewertet werden würde.
Der Unterschied von Mord und Totschlag lässt sich vielleicht besser so beschreiben: Wenn ich in ein Lokal gehe und einfach mal irgendwem die Kehle aufschlitze, dann ist anzunehmen, dass ich das aus außerordentlich niederträchtigen Motiven tue, man würde es wahrscheinlich als Mord behandeln. Wenn ich dagegen mich mit jemandem streite und im ihm wütend ein Messer in den Bauch ramme, ist das Totschlag. Ich musste wissen, dass die Person sterben könnte, aber mein Motiv sollte normalerweise im ersten Fall deutlich negativer beurteilt werden als im zweiten. Zurecht, möchte ich meinen.