Zitat von ClaikeWie lassen sich basierend auf diesen Zahlen die menschlichen Kosten von lebenslangen Haftstrafen ohne Aussicht auf Begnadigung rechtfertigen?
Dann muss man sich die Frage stellen, warum es nach 15 Jahren eine Prüfung stattfindet und nicht schon nach einem Jahr, 5, 10 Jahren? Oder nach jedem Jahr wenn es danach ginge. Die Frage müsste sein, wie lange muss der Täter hinter den Knast um garantieren zu können, dass dieser nicht mehr rückfällig wird?
Ok, vielleicht ist eine dauerhafte Haftstrafe zu lang. Aber wieso ändert man nicht wenigstens den Namen? Lebenslange Haftstrafe klingt ja so an wie ich es gesagt habe. Warum heißt es nicht einfach "Mindestens 15 Jahre Haft mit erneuter Prüfung?"