Dazu gesagt soll die Sterbehilfe natürlich keine Kostenfalle sein und voll und ganz von der Krankenkasse übernommen werden, damit auch nicht deren Angehörigen die Kosten zu tragen hätten. Mir fehlt zur Sterbehilfe auch die ärtzliche Untersuchung. Sterbehilfe sollte eigentlich nur dann in Kraft getreten werden wenn es wirklich eine Krankheit die 1. unheilbar ist 2. unerträglich ist (schwere Schmerzen), spricht keine Lebensqualität. 3. Sollte es der Arzt es bestätigen.
So wie ich das lese, soll es heißen, dass jeder Angehöriger Sterbehilfe in Anspruch nehmen könnte. Es kann doch nicht das Ziel sein, dass suizidgefärdete Menschen dabei noch unterstützt werden umzubringen, obwohl man denen helfen könnte.