Ich finde, man sollte es einfach nur "Ehe" nennen und fertig. Wem würde denn damit was weggenommen werden?
Es geht nicht nur um das Wort, es geht vor allem um Rechte. ;)
Wenn einer der beiden als Vormund eines Kindes eingetragen ist, gilt sein Partner meines Wissens nach nicht automatisch ebenfalls als Vormund. Beim Ableben des gesetzlichen Erziehungsberechtigten kommen da unsägliche Situationen zusammen. Außerdem geht's auch um die Absicherung des Partners, aber so genau kenn ich mich mit dem Gesetz hierbei nicht aus.