Zu dem geschilderten Fall auf der Seite davor: Wenn die Katze frei läuft kann durchaus- auch mit einem Luftgewehr- auf sie geschossen werden. Sie bewegt sich im Umkreis von 300m ums Haus? Auf einem anderen Grundstück hat sie nichts verloren und darf erschossen werden, auch mit einem dreiläufigen Maschinentankbuster, wenn der in Deutschland legal wäre.
Bei uns stehen im Sommer manchmal die Wellensittiche auf der Terasse, aber seit die Nachbarskatze wieder auf freiem Fuß ist können wir das nicht. Die bringt uns immer tote Frösche (die übrigens geschützt sind und Halter haften für ihre Tiere) und Vögel, auf bestialische Weise totgefoltert. Sie erschreckt unsere Wellis immer extrem und kann sie sogar durch das Gitter hindurch töten.
Wenn wir eine Katze im Garten haben, schießen wir immer mit dem Wasserschlauch auf sie, damit sie verschwinden; in unserem sehr naturnahen Garten leben viele tausend Beutetiere, deshalb wollen wir diese blöden Viecher auf gar keinen Fall haben. Die waren auch der Grund, warum ich keine Schildkröten (Testudo spec.) haben kann, die man ja wunderbar draußen halten kann. Ich HASSE Katzen; die dürfen sich aber bald auf unseren zukünftigen belgischen Schäferhund freuen; jedesmal wenn der eine Katze weggejagt hat, bekommt er ein Leckerlie!
Trotzdem finde ich auch, dass man keine Lebewesen verletzen sollte; nur die verblödeten Besitzer, die die armen Tiere dermaßen verzogen haben!