Ich frage nochmal, ist eine Handlung gerechtfertigt oder moralisch nicht zu hinterfragen, solange sie nicht im Konflikt mit den Gesetzen des Landes steht, ja oder nein?
Genau so ist es. Rechtlich. Einer Beschneidung kann ich nach derzeitiger Situation rechtlich genau so wenig entgegensetzen wie dem Konsum von Fleisch. Rechtlich. Moralisch ist das was anderes. Moralisch. Habe ich ja nun schon zig Mal erwähnt. Mit manchen Gesetzen DÜRFEN wir, mit anderen MÜSSEN wir leben.
Komisch. Zu arm, um sich vegan zu ernähren, aber scheinbar genug Geld für so viele Lebensmittel um stark übergewichtig zu werden.
Könnte daran liegen, dass viele Fertigprodukte mehr ungesunde Inhaltsstoffe besitzen als gesunde, teurere.
Dann reden wir über die Gesetze in diesem Land. Beschneidung von Kindern aus religiösen Gründen.
Nein, das tun wir nicht, weil das nicht das Thema ist. Weiter unten nur eine "kurze" Antwort darauf, da es eben nicht das Thema ist und ich darauf auch nicht noch einmal eingehen werde.
Im übrigen hat die Ehefrau laut Gesetz in Deutschland die Pflicht, mit ihrem Mann Sex zu haben.
https://www.fachanwalt.de/ratg…nd-mann-beischlaf-pflicht
"Fraglich ist hingegen, ob es auch eine rechtliche Pflicht zum Beischlaf unter Ehegatten gibt. Allerdings hat dies dasAmtsgericht Brühl mit rechtskräftigem Urteil vom 24. 3. 1999 - 32 F 65/98 bejaht und den Anspruch auf Trennungsunterhalt einer Ehefrau wegen Verwirkung gem. § 1361 Abs. 3 BGB, § 1579 Nr. 7 BGB gekürzt. Dies begründete das Gericht damit, dass sie angeblich drei Jahre lang ihrer „Rechtspflicht zum Geschlechtsverkehr“ nicht nachgekommen sei. Hier stellt sich bereits die Frage, wie man hierüber Beweis erheben soll. Das Gericht machte es sich hier einfach. Es führte aus, dass die Frau nicht ausreichend dargelegt habe, dass sie sich dieser Pflicht „gestellt“ habe. Trotz Rechtskraft ist zweifelhaft, ob andere Gerichte diese Auffassung teilen werden."
"Allerdings ist nach einhelliger juristischer Meinung keine Klage auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft nach § 1353 Abs. 2 BGB in der Form, dass der Geschlechtsverkehr vollzogen werden müsste, möglich. Damit ist also unjuristisch formuliert der eheliche Sex nicht einklagbar."
Steht direkt unter dem von dir zitierten Abschnitt. Davon abgesehen:
"Dort ging es aber nicht um eine einklagbare Pflicht, sondern nur um die Frage, wer die Schuld an dem Scheitern der Ehe trug. Da das Schuldprinzip heute zu Gunsten des Zerrüttungsprinzips aufgegeben wurde, ist dies bei einer Scheidung nicht mehr zu erörtern."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ehelicher_Beischlaf
Bezieht sich auf besagten Fall.
Das Bürgerliche Gesetzbuch legt in § 1353 BGB fest:
„Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung. Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1353.html
Was soll man sagen? Ist halt rechtlich so geregelt, das Amtsgericht hat's bestätigt.
Ist es eben nicht.
Und das Gesetz zur Beschneidung zieht eben auch die Rechte auf körperliche Unversehrtheit mit sich, welche VORAUSSETZUNG dafür sind, dies überhaupt durchführen zu dürfen.
"Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa soll das BGB um den Paragrafen 1631d ergänzt werden. Seine beiden Absätze lauten demnach:
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind."
Quellen: https://www.sueddeutsche.de/po…neidung-auf-weg-1.1491979
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html
Man darf darüber auch trotz rechtlichen Gegebenheiten denken, was man möchte. Moralisch eben wieder eine andere Sache.
Im Übrigen dürfen Tiere nur getötet werden, wenn sie dabei keine Schmerzen spüren, bzw., wenn es keine andere Möglichkeit gibt (bspws. Notschlachtung), sind die Schmerzen so gering wie nötig zu halten.
Deswegen sollte es in einer Diskussion über die Ethik außen vor bleiben.
Ich glaube, eine Diskussion, die nur auf Ethik beruht, könnte in diesem Fall überhaupt nicht stattfinden, weil es meines Erachtens gar kein moralisch vertretbares Argument dafür gibt, andere Lebewesen zu töten. Zumindest fällt selbst mir als Fleischesser keins ein.