Nein, hat sie nicht. Der vermeintliche Täter wurde freigesprochen und Freispruch bedeutet, dass es zum Zeitpunkt der Verurteilung eben keine Beweise gegeben hat, wie will man also wirklich beurteilen können, dass der Täter es gewesen ist? Man sollte demnach, wenn man die genauen Prozessdetails nicht kennt, es wird demnach an Beweisen und Zeugen gefehlt haben, nicht so urteilen, vielleicht war er auch tatsächlich unschuldig, die Mutter einfach nur gestört und das hat sich im Prozess herausgestellt? Daher sollte man nicht sagen, dass sie was Gutes getan hat, denn vielleicht sitzt jetzt ein unschuldiger im Rollstuhl.
Nun, dann formuliere ich es eben um: Wenn der Kerl tatsächlich schuldig war, hat sie meines Erachtens etwas gutes getan. Wenn nicht, dann natürlich nicht, das ist wohl klar. Ob er das nun war oder nicht, darüber lässt sich natürlich immer streiten. Ich für meinen Teil kann mir diesbezüglich aber relativ sicher sein, weswegen ich eben das Handeln der Mutter eher gut heiße, als verurteile.
Und Freispruch kann neben einem Mangel an Beweisen natürlich auch heißen, dass da Bestechungsgeld floss oder man sich einfach ein falsche Alibi zugelegt hat oder sonst was. So genau wissen kann man das ja nie.