Das weiß ich schon, aber das kommt dir nicht ironisch vor? Je weniger Selbstkontrolle du mitbringst, desto mehr Nachsicht hat man mit dir?
Das mag in der Theorie paradox klingen, verhält sich in der Praxis aber oft anders. Ich kann jetzt nicht für Deutschland sprechen, aber in der Schweiz gibt es mehr als genug "Auffangnetze" für Straftaten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen wurden. Einerseits kann das Gericht eine therapeutische Massnahme wie einen Entzug oder sogar eine Verwahrung anordnen, was unter Umständen sogar schwerer wiegt als die "volle Härte" der ursprünglichen Norm (bei schweren Störungen auch lebenslänglich). Andererseits sagt unser Art. 263 StGB, dass eine Tat, die infolge selbstverschuldeter Trunkenheit begangen wurde, trotzdem mit Geld- bis Gefängnisstrafe bestraft werden kann - eben, um diesem "Gerechtigkeitsgedanken" Rechnung zu tragen. Darüberhinaus wird die Strafmilderung gerade bei Wiederholungstätern meist nicht mehr beachtet.
Auch das ist mir sehr gut bewusst, und auch das finde ich dennoch falsch.
Schon alleine deshalb, weil es dem verletzten Opfer, oder den Hinterbliebenen des getöteten Opfers, gegenüber respektlos ist und nicht den Gedanken stärkt, dass Menschen ganz alleine für ihre Taten verantwortlich sind.
Und wenn man bereits so voll ist, dass man sich nicht mehr unter Kontrolle hat, so muss man dafür die Schuld tragen, dass man es soweit kommen ließ.
Auch das spiegelt nur einen Teil der gesellschaftlichen Einstellung wider, dass Menschen ihre Taten auf Alkohol und Drogen abschieben.
Manche Leute lassen auch erst zu Halloween oder Fasching, unter einer Maske und Alkoholeinfluss, ihre Hemmungen fallen und das zu sein, was sie sein wollten, da dann etwas anderes "Schuld" sein und man auch noch anonym bleiben kann.
Eine Haftstrafe kann btw auch nach einer Entzugsmaßnahme greifen, davon abgesehen, dass nicht gerade wenige Taten von Gelegenheitstrinkern begangen werden, die einen solchen nicht benötigen.