Ist es dann aber nicht fahrlässig, den Account nicht zu schützen?
Natürlich ist es fahrlässig einen Account nicht zu schützen. Aber das ist rechtlich ohne jeden Belang, weil die Nachricht von Lastufka weder eine strafbare Handlung darstellt, noch zivilrechtlich von Bedeutung ist.
Ich finde es jedenfalls gerechtfertigt, wenn sich jemand mit rechtlichen Mitteln gegen derartige Vorwürfe zur Wehr setzt. Gerade in der heutigen Zeit können Vorwürfe (verbaler) sexueller Belästigung schwerwiegende bis existenzbedrohliche Folgen nach sich ziehen. Persönlich bin ich mit der aktuellen Rechtslage zufrieden. Es muss nicht jeder Mist strafbar sein und jeder soll die Möglichkeit haben gegen diese elendige Medienjustiz, die weder Unschuldsvermutung noch ein faires Verfahren kennt, vorzugehen.
Aus moralischer Sicht sehe ich den Fall von Sigrid Maurer etwas anders. Wenn sie diese Nachrichten vom Account des Herrn Lastufka bekommen hat, darf sie auch davon ausgehen, dass er Verfasser dieser Nachrichten ist. Sollten die Nachrichten tatsächlich von einem anderen stammen, ich maße mir hier kein Urteil an, hätte er es einfach klarstellen und sich dennoch für die Nachricht entschuldigen sollen, weil sie immerhin von seinem Account aus versendet wurde.
Mein Mitleid mit der Maurer hält sich aber in Grenzen, weil ich diese Medienjustiz einfach nicht ausstehen kann. Sie hätte erstmal das persönliche Gespräch suchen sollen.