Geht Erdogan zu weit? 49
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[font='Tahoma, Geneva, sans-serif']Bei der Volksabstimmung in der Türkei 2017 entscheiden die Wähler über 18 Vorschläge zur Änderung der gültigen Verfassung der Republik. Die Volksabstimmung findet am ersten Sonntag nach Ablauf von 60 Tagen nach der Verkündung des entsprechenden Gesetzes im Amtsblatt statt. Das Gesetz über die Verfassungsänderung wurde am 11. Februar 2017 bekannt gegeben, womit die Volksabstimmung am 16. April 2017 stattfinden wird. Vorgesehen ist hierbei die Stärkung der Rechte des Staatspräsidenten und die Einschränkung der Rechte des Parlaments. Des Weiteren soll die parlamentarische Demokratie angeschafft und ein Präsidialsystem hervorgerufen werden.
Die Vorschläge zur Verfassungsänderung wurde von einer Mehrheit von dreifünftel der Gesamtzahl der Parlamentsmitglieder aus der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) und der rechts-extremistischen Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) angenommen. Währrenddessen lehnten zwei Oppositionsparteien, die kemalistische Republikanische Volkspartei (CHP) von Staatsgründer Atatürk und die kurdische Demokratische Partei der Völker (HDP) alle Vorschläger zur Änderung der Verfassung mehrheitlich ab. Infolgedessen wurden zwölf Abgeordnete der Kurdenpartei, darunter ihr gesamtes Führungspersonal, inhaftiert.
Ja | Nein | Neutral |
• AKP • MHP |
• CHP • HDP • SAADET • Vatan • HAKPAR • HKP • DP • TKP • DSP • LDP • Millet • Yeşil Sol • HEPAR • ÖDP • EMEP • ANAP • SEP • DBP • e-Parti |
• BBP • BBT |
Durch die Änderungen der Verfassung werden das Amt des Ministerpräsidenten und Ministerrates als eigenständiges Organ abgeschafft. Die Wahlen der Großen Nationalversammlungen und des Präsidenten sollen alle fünf Jahre am selben Tag erfolgen.
Die Zahl der Parlamentssitze wird von 550 auf 600 erhöht und das passive Wahlrecht auf 18 Jahre herabgesetzt. Gleichzeitig werden die Rechte des Parlaments und des Regierungskabinetts beschränkt und auf den Präsidenten übertragen. Der Präsident wird Präsidialverordnungen erlassen können und das Recht haben, das Parlament zu jeder Zeit aufzulösen, wobei in diesem Fall gemeinsame Neuwahlen abzuhalten sind. Er ernennt die Minister ohne Parlamentsanhörung, wählt seine Stellvertreter selbst und entscheidet persönlich über die Wahl der Universitätsrektoren. Seine Stellvertreter oder Minister können nicht per Misstrauensvotum abgesetzt werden. Auch darf der Staatspräsident Mitglied einer Partei sein und dieser vorsitzen. Gesetzesvorhaben des Parlaments wird der Präsident weiterhin mit einem Veto blockieren können, wobei das Veto vom Parlament nicht mehr mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sondern nur mit der Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder überstimmt werden kann.
Bei der Justizreform wird der (Hohe-)Richter- und Staatsanwälterrat, welche im Jahr 2010 von sieben auf 22 Personen aufgestockt wurde, auf 13 Mitglieder verkleinert. Sie werden vom Präsident und Parlament bestimmt.
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Laut Umfragen stehen eine Mehrheit der Wähler hinter den Änderungen, obwohl 70%
der Türken nicht einmal wissen, was in der neuen Verfassung steht.