Dazu habe ich heute früh auch Berichte gelesen - etwas übertrieben, meiner Meinung nach, dass so viele Unterzeichner wegen einer Einzelperson schon ne Petition unterstützen. Höcke ist sicher einer der Extremsten. Aber darüber sollte man auch mögliche AfD-Verbotsverfahren steuern bzw. daran ausrichten. (Wenn er ggf. Material liefert dafür. Oder die Partei ihn ausschließen müsste, wenn er zu extrem würde.)
Wäre interessant zu sehen, wie ein Gericht hier urteilt - bei NPD (und da sind teils extremere Leute dabei) hat man ja auch bisher nie was Versucht Richtung diesen Artikels. Dass er als Faschist bezeichnet werden darf ... ist erst mal Meinungsäußerung.
Sachbezogen ist hier viel erlaubt - beispielsweise auch ein Einordnung des BVerfG in einem Fall in dem jemand im Bezug auf einer Richterin bestimmtes Vokabular nutzte: https://www.lto.de/recht/nachr…inungsfreiheit-richterin/
Interessant wäre es, inwiefern Höcke tatsächlich strafrechtlich belangt wurde oder wird - wegen Dinge wie Volksverhetzung. (Fand nicht sooo viel - etwas von spät 2023, wonach Immunität aufgehoben wurde: https://www.spiegel.de/politik…5a-4422-875d-b52c44b707fe ) Weil das sind dann Sachen, worauf amn sowas aufbauen kann. Und halt Berichte vom Verfassunggsschutz - die müssen da ja dann auch Material liefern, wonach er gegen "die freiheitlich demokratische Grundordnung" ist. (Wie oben im zitierten Artikel 18 ja erwähnt.)
Vermute, dass es da nich einfach ausreicht bissl "Hetze" zu machen gegen bestimmte Personengruppen. Sondern man schon politisch irgendwo was System umbauen wollen muss. Ist aber nur meine Vermutung - als Quelle aber tatsächlich direkt LTO die sich damit befasst haben. (Genau weiß man es halt nich bevor BVerfG da mal Entscheidungen trifft. Sind dann eher "Überlegungen"- finde die seite LTO ja gut.)
Dass die Hürden hoch sind - aber "einiges dafür spricht, dass Voraussetzungen vorliegen", entnehme ich dem Artikel. Wobei wohl besonders Geheimtreffen aktuell ... sehr kritisch zu beurteilen ist. (Weil das ja schon in ne Richtung geht, Dinge abseits der Demokratie zu planen.)
Mit Blick aufs passive Wahlrecht sicherlich interessant.