Und von wem dann? Ein paar davon sind ja nicht straffällig geworden.
Wenn du selbst von Straftätern sprichst, nimmt man das an und meines Wissens waren einige in terroristischen Verbindungen oder haben anderwärtig Straftaten begangen. ?(
Ansonsten: ich denke nicht, dass man jemanden, der etwa eine Vergewaltigung begangen hat, deshalb nicht ausweisen kann, weil seine eigene Sicherheit gefährdet wäre, sondern weil man diese Person den Menschen auf einem andern Erdteil auch nicht mehr antun darf.