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  • Zitat

    Lies richtig. Du schreibst:
    "[...]Wenn es ein angemessenes Mittel ist, um die Gefahr abzuwenden[...]"
    Ist es aber nicht, da das Verhör als Mittel zur Verfügung steht.


    Woher willst du das wissen, bevor du die Situation erlebt hast? Wenn ein kleines nettes Verhör keine Resulate liefert, dann darf man schonmal Gewalt anwenden - in einem Notstand. Beispielsweise in dem Fall den du verlinkt hast.


    Zitat


    Dann lass Aussagen zu diesem angesprochenen Fall ganz einfach bleiben, dann blamierst du dich auch nicht, indem du Wissen vortäuschst und Unwissenheit am Ende zugibst.


    Ich täusche also Wissen vor, indem ich nach einer Quelle frage?! Na, wenn du meinst. Und nun ist Schluss, lasss uns weiter diskutieren, wenn du etwas älter bist. ;)

  • Woher willst du das wissen, bevor du die Situation erlebt hast? Wenn ein kleines nettes Verhör keine Resulate liefert, dann darf man schonmal Gewalt anwenden - in einem Notstand. Beispielsweise in dem Fall den du verlinkt hast.


    -.-
    Wie oft denn noch? Ich beziehe mich auf die Situation, in der der Täter in Gewahrsam ist und somit das Verhör als Mittel zur Verfügung steht.
    Und nein, auch, "wenn ein kleines nettes Verhör keine Resultate liefert" ist Gewalt gegen den Täter von Staatsseite nicht legal, weil das schlicht und einfach nur von der Verzweiflung (die ich verstehe) der Beamten zeugt. Das legalisert keinesfalls die Handlung, sprich die Gewaltanwendung.


    Ich täusche also Wissen vor, indem ich nach einer Quelle frage?!


    Nein, du täuschst Wissen vor, indem du dich zu einem Fall äußerst, der dir absolut unbekannt ist.


    Und nun ist Schluss, lasss uns weiter diskutieren, wenn du etwas älter bist. ;)


    Da du ja auch weißt, wie alt ich bin. :rolleyes:
    Aber bitte, nimm deine drei "S" und troll dich, mir ist das relativ gleichgültig. ;D
    Zumal das Alter auch extrem viel mit dem Wissensstand zu tun hat, btw..^^
    Dass ich keine 12 mehr bin, dürfte jedem hier klar sein^^

  • Und nein, auch, "wenn ein kleines nettes Verhör keine Resultate liefert" ist Gewalt gegen den Täter von Staatsseite nicht legal, weil das schlicht und einfach nur von der Verzweiflung (die ich verstehe) der Beamten zeugt. Das legalisert keinesfalls die Handlung, sprich die Gewaltanwendung.


    Du hast doch den Auszug aus dem Strafgesetzbuch gelesen? Es kann unter Umständen - im NOTSTAND!!! - legal sein. Wann es legal ist, was man als Notstand einstufen kann, entscheidet das Gericht. Soll ich mich noch ein paar hundert Mal wiederholen, oder reicht das jetzt? Es geht übrigens auch um Privatpersonen.

  • Du hast doch den Auszug aus dem Strafgesetzbuch gelesen? Es kann unter Umständen - im NOTSTAND!!! - legal sein. Wann es legal ist, was man als Notsand einstufen kann, entscheidet das Gericht. Soll ich mich noch ein paar hundert Mal wiederholen, oder reicht das jetzt?


    Es ist mir herzlich egal, wie oft du dich hier wiederholst, in dem Glauben, Recht zu haben^^
    Tatsache ist, dass du als Bulle eingebuchtet wirst, wenn wen Gewalt ausübst, wo es nicht sein muss. Und mit "wo es sein muss" meine ich beispielshalber Widerstand gegen die Staatsgewalt und nicht, dass man auf einen Häftling in Handschellen auf der Polizeistation eindrischt ;)
    Du kannst das jetzt drehen und wenden wie du willst, du darfst auch gerne deinen Anwalt anrufen, wenn dir danach ist, es bleibt bestehen: ein Häftling ist nur dann mit pyhsischer Gewalt anzugehen, wenn von ihm Gefahr ausgeht - was irgendwie schwer ist, wenn man Handschellen trägt und sich in einem Gebäude befindet, wo die gesamte Polizei der Stadt drin untergebracht ist ;)
    Und da gilt die Informationsbeschaffung nun mal nicht als NOTSTAND!!! (wie du so herrlich schreibst).


  • Wie oft denn noch? Ich beziehe mich auf die Situation, in der der Täter in Gewahrsam ist und somit das Verhör als Mittel zur Verfügung steht.
    Und nein, auch, "wenn ein kleines nettes Verhör keine Resultate liefert" ist Gewalt gegen den Täter von Staatsseite nicht legal, weil das schlicht und einfach nur von der Verzweiflung (die ich verstehe) der Beamten zeugt. Das legalisert keinesfalls die Handlung, sprich die Gewaltanwendung.


    Das war nicht wirklich ersichtlich, es schien vielmehr, als würdet ihr allgemein über das Gesetz und dessen Auslegung diskutieren und somit hat Leviator Recht, denn -wie er bereits mehrmals sagte- Gewalteinwendung ist in einem Notstand erlaubt, sei es Notwehr oder die Gewaltanwendung um andere vor einer Untat zu bewahren.
    Abgesehen davon hat Leviator doch auch niemals behauptet, dass der Staat Gewalt anwenden darf, nur weil ein Verhör fehlschlägt - es sei denn, es handelt sich um einen Notstand.

    Aber bitte, nimm deine drei "S" und troll dich, mir ist das relativ gleichgültig. ;D
    Zumal das Alter auch extrem viel mit dem Wissensstand zu tun hat, btw..^^
    Dass ich keine 12 mehr bin, dürfte jedem hier klar sein^^


    Das Alter spielt aber vor allem in der Jugend eine entscheidende Rolle, ich verweise nur mal auf die Pubertät. Aber egal, beim reinen Leseeindruck wirkt Leviator jedenfalls älter und einsichtiger als du ;)

  • Ok nun schreib ich doch was zu dem thema (Knuubbel ich weiß ich wollte es nicht) ;)


    1. ich bin deffinitiv für die Todesstrafe bei bestimmten Verbrechen!


    2. Deutschland müßte seine Gesetze meiner Meinung nach dahingehend ändern, das es so ist wie in den USA wo ein Krimineller bei dreimaliger Verurteilung Lebenslänglich bekommt.


    3. Wenn man bedenkt das ein normaler Gefängnissinsasse ca. 300 - 500 Euro pro Tag kostet und das sind nur die "leichten Fälle" ! das geht alles zu lasten der Steuerzahler!


    4. Man sollte sich mehr um die Opfer bemühen, weniger um die Straftäter!


    5. wenn Todesstrafe dann wie die alten Ägypter, d.h. der Todeskandidat muß sich selbst richten!


    So das ist meine Meinung . ^.^


    Lg Pichu :pika:

  • Doch, sicher geht es um Häftlinge, mir egal, wie du einen Menschen bezeichnest, der als Verdächtiger im Verhörraum mit Handschellen gefesselt sitzt.
    Und ich darf jetzt mal zitieren, btw Wikipedia, weil's die am leichtesten zu verstehende Erklärung ist, extra für dich ;)

    Zitat

    Die Notstandshandlung muss das relativ mildeste Mittel und die Gefahr nicht anders abwendbar sein.


    Gewaltanwendung ist nicht das relativ mildeste Mittel und die Gefahr ist anderweitig abwendbar (vom Beispiel ausgehend, Junge in Kiste vergraben).
    Da es aber generell IMMER einen anderen Weg gibt, als Gewalt, wirst du einfach keinen Weg finden, dich da rauszuwinden, denn es bezeichnet in keinem Fall das relativ gesehene mildeste Mittel und ist stets ein Ausbruch von Emotionen, was bei Staatsbeamten dann gleich noch mal negativ auf den Polizisten zurückfällt ;)


    Zitat von Bjartskular

    Das war nicht wirklich ersichtlich, es schien vielmehr, als würdet ihr allgemein über das Gesetz und dessen Auslegung diskutieren und somit hat Leviator Recht, denn -wie er bereits mehrmals sagte- Gewalteinwendung ist in einem Notstand erlaubt, sei es Notwehr oder die Gewaltanwendung um andere vor einer Untat zu bewahren.


    Wie sagte Leviator doch grade eben? Verwechsel Notwehr nicht mit Notstand. ;)
    Es geht hier aber auch nicht um die Auslegung des Gesetzes im Bezug auf Zivilpersonen - sprich du und mich - sondern um Staatsbeamte, Polizisten.
    Dass ich, wenn ich sehe, wie jemand überfallen wird, eingreife, notfalls mit Gewalt, spielt sich in einem anderen Rahmen ab, als wenn ein Polizist einen Gefangenen verdrischt, um an Informationen zu kommen.


    Zitat von Bjartskular

    Abgesehen davon hat Leviator doch auch niemals behauptet, dass der Staat Gewalt anwenden darf, nur weil ein Verhör fehlschlägt - es sei denn, es handelt sich um einen Notstand.


    Wundervoll - legalisieren wir die Folter, juckt ja eh keinen :rolleyes:
    Nichts anderes sagst du aus - denn Notstand kann dann jeder Bulle mal eben vorschieben, weil ihm jemand nicht passt und er ihm doch gerne mal die Zähne auskloppen möchte.


    Zitat von Bjartskular

    Das Alter spielt aber vor allem in der Jugend eine entscheidende Rolle, ich verweise nur mal auf die Pubertät. Aber egal, beim reinen Leseeindruck wirkt Leviator jedenfalls älter und einsichtiger als du ;)


    Wie plötzlich alle wissen, wie alt ich bin, ist ja wirklich famos ;D
    Und jaa..einsichtig ist der gute Leviator doch schon immer gewesen und nachtragend ist er auch nicht^^

  • Wie sagte Leviator doch grade eben? Verwechsel Notwehr nicht mit Notstand. ;)
    Es geht hier aber auch nicht um die Auslegung des Gesetzes im Bezug auf Zivilpersonen - sprich du und mich - sondern um Staatsbeamte, Polizisten.
    Dass ich, wenn ich sehe, wie jemand überfallen wird, eingreife, notfalls mit Gewalt, spielt sich in einem anderen Rahmen ab, als wenn ein Polizist einen Gefangenen verdrischt, um an Informationen zu kommen.


    Habe ich nicht, ich habe die Notwehr nur als eine Art des Notstands bezeichnet, was ja auch seine Richtigkeit hat.
    Und warum bitte geht es hier nur um Staatsbeamte und/oder Polizisten? Du kamst nur allmählich auf das Verhör und hast dich danach daran festgebissen, während Leviator das Gesetz weiterhin unter Betrachtung aller Betroffenen diskutierte.
    Eben, was anderes hat doch niemand behauptet, du warst nur zu sehr auf das Verhör und dessen Zusammenhänge fokussiert.

    Wundervoll - legalisieren wir die Folter, juckt ja eh keinen :rolleyes:
    Nichts anderes sagst du aus - denn Notstand kann dann jeder Bulle mal eben vorschieben, weil ihm jemand nicht passt und er ihm doch gerne mal die Zähne auskloppen möchte.


    Ich sagte Notstand, ob einer vorlag oder nicht, das muss dann der Richter entscheiden, dessen Urteil ja auch für Polizisten gilt :rolleyes:

  • Habe ich nicht, ich habe die Notwehr nur als eine Art des Notstands bezeichnet, was ja auch seine Richtigkeit hat.


    Durchaus, habe ich auch nicht bestritten.


    Und warum bitte geht es hier nur um Staatsbeamte und/oder Polizisten? Du kamst nur allmählich auf das Verhör und hast dich danach daran festgebissen, während Leviator das Gesetz weiterhin unter Betrachtung aller Betroffenen diskutierte.


    Ich beziehe mich deswegen dauerhaft auf Staatsbeamte, weil der Eingriff bei einem eben beschriebenen Vorfall von Zivilpersonen für mich eine Selbstverständlichkeit ist und außerhalb der Diskussion liegt - imo.


    Ich sagte Notstand, ob einer vorlag oder nicht, das muss dann der Richter entscheiden, dessen Urteil ja auch für Polizisten gilt :rolleyes:


    Wie bereits vorher gesagt - wenn ihr doch so fest darauf pocht, dass ihr Recht habt - Himmel, ich werde euch nicht aufhalten^^
    Könnt es ja gerne drauf ankommen lassen, ich spendiere auch anschließend Kuchen + Feile ;D

  • Zitat

    Und warum bitte geht es hier nur um Staatsbeamte und/oder Polizisten? Du kamst nur allmählich auf das Verhör und hast dich danach daran festgebissen, während Leviator das Gesetz weiterhin unter Betrachtung aller Betroffenen diskutierte.
    Eben, was anderes hat doch niemand behauptet, du warst nur zu sehr auf das Verhör und dessen Zusammenhänge fokussiert.


    Weil die Diskussion um diesen paragraphen dadurch zu Stande kam, dass ich meinte, es ist ein unterschied ob man gewalt bei eienr Geiselnahme anwendet oder während eines Verhörs. Daraus ist das ganze Gespräch resultiert. Folglich geht es um Polizisten und Beamten.


    Ganz nebenbei darf man nicht vergessen, dass der Notstand-Paragraph nicht das einzige Gesetz in Deutschland ist... vor allem was Polizisten betrifft. Es gibt zig andere Regeln, Gesetze, Vorschriften an die man sich halten muss und die gehen alle ineinander über. Deswegen sind Gesetze ja nach dem Abstraktionsprinzip geformt. Damit man sie schön ausdehnen kann...

  • Es gibt zig andere Regeln, Gesetze, Vorschriften an die man sich halten muss und die gehen alle ineinander über. Deswegen sind Gesetze ja nach dem Abstraktionsprinzip geformt. Damit man sie schön ausdehnen kann...


    Genau deswegen haben wir die schönen Gerichtssäle, wo konkrete Fälle geklärt werden. :)


    Wir können hier nur auf theoretischer Ebene diskutieren und da kann man § 34 nicht einfach wegstreichen. Ob Staatsbeamte oder Privatperson, tut nichts zur Sache.

  • Grundsätzlich bin ich dagegen, aber auch nur das...
    Manche verdienen es, dass sind Menschen wie Jene, die Massenmörder, oder schlimme Terroristen sind, doch auch wenn man sie hinrichtet sollte man ihnen die letzte Ehre und Würde erweisen, denn das haben sie Dank der Menschenrechte wirklich verdient.
    Immerhin, in Amerika bedeutet lebenslänglich eben wirklich lebenslänglich und nicht, wie bei uns, nur 25 Jahre, also ob das auch so schoen waere, ich weis niacht.. So würde ich nicht leben wollen, aber klar... die Tage der Angst vor der Hinrichtung muessen der Horror sein...

  • Nein das geht nicht inordnung. Jeder Mensch/Lebewesen hat ein Recht zu leben.
    Egal ob Mörder/Dieb oder einer der aus versehen nen Bullen geschlagen hat die haben auch ein Recht zu leben

  • Der Staat, der Mord verbietet, darf ihn nicht begehen. Andererseits betreibt er auch Freiheitsberaubung. Aber ich finde, diese ist absehbar & dient dem Schutze anderer.


    Ich verstehe aber Selbstjustiz. Jahrelange Vergewaltigung ist fuer einen selbst schlimmer als der Tod; wenn ich mich also in die Lage einer Mutter versetze, dessen Tochter jahrelang vom eigenen Vater vergewaltigt wurde, wuerde ich ihn toeten. Oder ihn wenigstens toeten lassen, also weniger im Knast verbingen oder gar ganz auf Unzurechnungsfaehigkeit plaedieren um fuer die Tochter da zu sein.
    Als Beispiel dafuer, wer mein Verstaendnis erhaelt, wenn er denn toetet. Das heißt aber nicht, dass ich Moerder unterstuetze oder sowas ;p

  • Joo Hi,
    ich hab' nichts gegen Todestrafen. Es sind ja immer nur massenmörder die Hingerichtet werden und das sie Hingerichtet werden ist es halt ihr Problem. Der Tod kommt mal früh mal spät, das ist normal, nur man kann immer noch einbisschen drann Runkurbeln und dass Leben verkürzen. Es ist halt der Weg von denen die Hingerichtet werden, sie können selbst entscheiden welchen Weg sie gehen und ob lieber Herzversagen oder Todesstrafe. Dann ist es halt Gerecht, denn wer einen falschen Weg nimmt, nimmt automatisch den Weg in den Tod. Eigentlich ist mir aber sch*** egal ob welche Hingerichtet werden oder nicht, auch wenn ich einer der Opfer sei, der Tod ist normal, egal ob erschossen oder altersschwäche. Ich mag es lieber mehr wenn die im Gefängnis verrotten, denn sie haben es verdient wenn sie denken sie kommen mit ihren Weg durch...
    lg. Dark-Warrior

  • ja richtig es werden ja nur massenmörder exekutiert
    und was ist mit den schwarzen und latinos die nur wegen ihre hautfarbe hingerichtet werden
    hauptsache in der amerikanischen verfassung sind alle menschen gleich viel wert und vorm richter nur die reichen weißen
    das ist eigentlich das schlimmste an der todesstrafe

  • Die Todestrafe find ich in manchen Fällen in Ordnung z.b. bei Sadam Husein (wie auch immer geschrieben). Wer so viele ledi antut muss auch bestraft werden , nur hätte man ihn nicht umbedingt erhängen müssen und das auch noch für die Öffentlichekit sehbar. Wir sind ja nich mehr im Mittelalter , wo Hinrichtung ein normales Schaupsiel für die Menschen war , wie für uns heute Kino usw.. Osama bin Laden gehört auch zu den Menschen die , die Todsstrafe in meinen Augen verdient haben auf ihn ist ja auch ein Kopfgeld von 50 Mio. ausgesetzt.


    In anderen Fällen ist die Sache etwas schwieriger da man oft nich 100% beweisen kann wär der Täter ist aber trozdem wird die Todesstrafe angewendet.
    Das Motiv sollte auch eine Rolle spielen wenn jetzt jemand aus Spaß nenpaar Menschen umbringt wäre ein Todestrafe eventuell angebracht aber wenn jetzt eine Mutter den/die Peiniger ihrer Tochter tötet wäre es ein verständliches Motiv.


    Ich find aber das die Todestrafe eigentlich nicht nötig ist , weil zumindist für mich wär es schlimmer bis zu meinem Tod in einem Gefängnis zu sitzen. In den USA is ja Lebenslänglich nicht nur 25Jahre sondern wirklich Lebenslänglich.

  • Todesstrafe find ich unnötig


    Lebenslänglich im Knast zu sitzen reicht völlig, wenn man umgebracht werden sollen, dann lernen die doch nichts draus.Im gegenteil, die habens dann schnell hinter sich und müssen sonst mit keinen Strafen rechnen, außerdem ist der staat auch nicht viel besser als der mensch, der so viele leute getötet hat, weil dieser nun selbst jemanden umbringen lässt.


    Also, ich halte Todestrafe für unnötig^^

  • Es ist schwierig sowas zu entscheiden.Ich find einen Massenmörder umzubringen ist keine Lösung,da jeder Mensch aus seinem Fehlern lernen muss,und jeder Mensch muss auch lernen und begreifen können was er getan hat.Das kann ein Mensch im Tod eben nicht.Zu Pädofilen würde ich am liebsten: ja,Todesstrafe sagen!,aber das hängt auch nur damit ab,dass ich sie als Mensch,wegen ihrer Zuneigung zu Kindern einfach nicht akzeptieren kann und akzeptieren werde.Manchmal ist es ja völlig übertrieben.


    Neulich vor 7 Monaten: Ein Mann aus England schmuggelt Drogen mit nach China,nur wegen Drogen um sie dort zu verkaufen,um seine Firma zu retten.Als das heraus kommt bekam er die Todesstrafe.Obwohl sich sämtliche Politiker aus England und ganz Europa dafür einsetzten,dass er frei kommen sollte.Hier war die TS völlig übertrieben.